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CMC Print-Mailing Studie 2026: Darum zahlen sich niedrigere Gutscheinwerte in Print-Mailings aus


Postalische Werbesendungen können Kunden zum Kauf anregen

Print-Mailings wirken sich positiv auf den Umsatz von Unternehmen aus, bestätigt die aktuelle CMC Print-Mailing Studie der Deutschen Post und des Collaborative Marketing Club erneut. Im Fokus standen dieses Jahr Gutscheine und die Frage, wie sich unterschiedliche Gutscheinwerte auf den Werbeertrag auswirken.

Im Fokus der diesjährigen CMC Print-Mailing Studie der Deutschen Post und des Collaborative Marketing Club steht die Wirtschaftlichkeit von Gutscheinen. Die Studie zeigt: Hohe Rabatte treiben zwar die Conversion Rate nach oben, zahlen sich jedoch am Ende nicht immer aus. Bei den Top-Bestandskunden erzielten die teilnehmenden Online-Shops mit niedrigeren Gutscheinwerten sogar einen höheren Werbeertrag.

Insgesamt bestätigt die aktuelle Studie erneut eine Erkenntnis der vergangenen Ausgaben: Print-Mailings motivieren zum Kauf und steigern den Umsatz von Unternehmen. Die Empfängerinnen und Empfänger von Print-Mailings im Rahmen der Studie gaben knapp 25 Prozent mehr aus als bei vorherigen Bestellungen. Postalische Werbesendungen erreichen im Vergleich mit anderen Werbeträgern eine überdurchschnittlich hohe Conversion Rate von vier Prozent und einen hohen Return on Advertising Spend (ROAS) von 961 Prozent. Ein Grund dafür ist, dass Print-Mailings im Vergleich zu anderen Werbemaßnahmen lange nachwirken. 46 Prozent der durch sie ausgelösten Bestellungen gehen erst ab der fünften Woche nach Versand ein.

Methodik

Die CMC Print-Mailing-Studie erscheint bereits zum neunten Mal und wird von Collaborative Marketing Club (CMC) in Kooperation mit der Deutschen Post erhoben. Die Studie untersucht die Bestandskundenaktivierung bei Online-Shops und legt den Fokus dabei jeweils auf ein Schwerpunktthema. Sie liefert wichtige Kennzahlen und vertiefende Informationen zur Werbewirkung von postalischen Werbesendungen.
Für die CMC Print-Mailing-Studie 2026 haben 35 teilnehmende Online-Händler insgesamt 858.490 Print-Mailings an ihre Bestandskundschaft versendet. Die Studie lief zwischen dem 26. September 2025 und dem 28. Februar 2026 (Feldzeit). Die Ergebnisse der CMC Print-Mailing-Studien aus verschiedenen Jahren sind nur bedingt miteinander vergleichbar, da jeweils andere Unternehmen aus verschiedenen Branchen teilgenommen haben. Die gesamte Studie kann hier eingesehen werden.

In Bezug auf das diesjährige Fokusthema Gutscheine hat die Print-Mailing-Studie untersucht, wie sich verschiedene Gutscheinhöhen in unterschiedlichen Kundensegmenten auswirken. Dafür wurden die Teilnehmenden anhand ihres Umsatzbeitrags in die drei Gruppen Top-, Standard- und Gelegenheitskunden unterteilt. Die Grundlage dafür bildet eine RFM-Analyse, die Kundinnen und Kunden nach dem Termin des letzten Kaufs (Recency), der Kaufhäufigkeit (Frequency) und der Warenkorbhöhe (Monetary Value) einstuft. Ein Teil der Teilnehmenden erhielt unabhängig von der Gruppenzugehörigkeit einen Gutschein mit einem Standardwert (zum Beispiel 20 Prozent Rabatt). Zusätzlich erhielt ein Teil der Gelegenheitskunden einen höheren Rabatt (z.B. 25 Prozent) und ein Teil der Top-Kundschaft einen niedrigeren (z.B. 15 Prozent).Die Untersuchung liefert drei wichtige Erkentnisse: Insgesamt hat in allen Segmenten die Gutscheinhöhe einen starken Effekt auf CVR und Warenkorbhöhe. Bei weniger umsatzstarken Kunden lösen höhere Gutscheine einen deutlichen Anstieg der CVR (plus 33 Prozent) und der Warenkorbhöhe aus. Selbst nach Abzug der Gutscheinkosten bleibt ein höherer ROAS – hier zahlen sich höhere Gutscheine also aus. Bei Top-Kunden hingegen wirken sich niedrigere Gutscheine positiv auf das Gesamtergebnis aus: Da sie geringere Gutscheinkosten verursachen, ergibt sich insgesamt ein höherer Werbeertrag als bei höheren Gutscheinen.

CMC Print-Mailing-Studie 2025

Print-Mailings wirken auch in wirtschaftlich schwierigen Zeiten

Print-Mailings motivieren zum Kauf und sorgen für höhere Warenkörbe – das ist eine der zentralen Erkenntnisse der diesjährigen CMC Print-Mailing-Studie der Deutschen Post und des Collaborative Marketing Clubs.

„Die Aktivierungsleistung von Print-Mailings ist hoch“, fasst Torsten Grüske, Vice President Produktmanagement Dialogmarketing der Deutschen Post zusammen. „Wer aber die Wirkung einer Kampagne und besonders den Return on Advertising Spend steigern will, muss den Wert einzelner Kundengruppen und den Gutscheinwert in den Blick nehmen. Ein höherer Gutscheinwert erzeugt zwar eine höhere Conversion Rate – aber nicht in jedem Kundensegment auch einen höheren Werbeertrag.“
Robert Käfer, Geschäftsführer des Collaborative Marketing Club, erklärt, wieso eine RFM-Analyse von Bestandskunden sinnvoll für die Planung von Kampagnen sein kann: „Dabei ist es wichtig, alle drei Dimensionen – Recency, Frequency und Monetary Value – zusammen zu sehen und nicht isoliert zu betrachten. Wer weiß, wie sich bestimmte Kundensegmente verhalten, kann diese mit spezifischen Angeboten maximal aktivieren.“



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Social Sports Clubs: Wie Marken Teil von Sport-Communities werden können


Läuferinnen und Läufer während des London Marathon 2026

Communities zu verstehen und authentischer Teil von ihnen zu werden, wird für Marken, die kulturelle Relevanz aufbauen wollen, immer wichtiger. Daniel Hoffmann, Managing Partner von Tacsy, erläutert am Beispiel von Social Sports Clubs in drei Punkten, was Brands genau tun müssen.

Social Sports Clubs – insbesondere Running Communities – sind weit mehr als ein Fitness-Trend. Sie stehen für eine neue Form „organis

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Facebook & Instagram: WARC sagt Meta ein Mega-Werbeplus auf 240 Milliarden US-Dollar voraus


Wird offenbar stark genutzt: Der Meta Ads Manager

Meta hat sein Werbegeschäft zuletzt massiv mit KI aufgerüstet. Jetzt fährt der Mutterkonzern von Facebook, Instagram und Whatsapp die Ernte ein. Glaubt man den Forschern von WARC, dann werden die Werbeumsätze von Meta in diesem Jahr um knapp ein Viertel ansteigen. Spannend ist der Ausblick auf 2027.

Von diesen Umsätzen können die traditionellen Medien nur träumen: 240 Milliarden US-Dollar wird Meta in diesem Jahr mit Werbung umsetze

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Preiswerbung: Gericht hebt UVP-Urteil gegen Penny auf


Penny hatte in einem Prospekt einen Joghurt mit der Angabe „minus 58 Prozent“ beworben und damit auf die durchgestrichene UVP bezogen.

Im Rechtsstreit um Prospektwerbung mit durchgestrichener UVP kassierte Penny zunächst eine Niederlage. In zweiter Instanz kommt das OLG Köln jedoch zu einem anderen Ergebnis.

Im Rechtsstreit um Preisangaben in einem Werbeprospekt hat sich der Discounter Penny in zweiter Instanz durchgesetzt. Die Richter des Oberlandesgerichts (OLG) Köln gaben der Berufung des Unternehmens statt (Az. 6 U 92/25), wie eine Gerichtssprecherin der Deutschen Presse-Agentur mitteilte.

Penny darf damit weiterhin mit durchgestrichenen Angaben einer unverbindlichen Preisempfehlung (UVP) werben. Das Urteil des Landgerichts Köln wurde aufgehoben. Die Entscheidung ist bislang nicht rechtskräftig, eine Revision zum Bundesgerichtshof wurde zugelassen. Geklagt hatte die Verbraucherzentrale Baden-Württemberg.

Vorwurf: Ersparnis wird vorgegaukelt

Die Handelskette hatte in einem Prospekt einen Joghurt mit der Angabe „minus 58 Prozent“ beworben. Die Prozentzahl bezog sich auf eine durchgestrichene UVP von 79 Cent. Die Verbraucherzentrale kritisiert, dass Kunden in die Irre geführt würden. So werde eine hohe Ersparnis vorgegaukelt, die nicht überprüft werden könne. Ob der Joghurt jemals zum UVP-Preis verkauft wurde, sei nicht nachvollziehbar. Verbraucher fassten die Darstellung als Rabattwerbung auf. Penny bestreitet dies. Der aktuelle Ladenpreis werde der UVP lediglich gegenübergestellt.

Branded-Entertainment-Format von Charles & Charlotte

Bei Penny brodelt auf Youtube ab sofort die Gerüchteküche

Penny baut seine Social-Media-Strategie weiter aus und richtet seinen Youtube-Kanal neu aus. Zum Auftakt startet am 12. Mai das neue Reality-Entertainment-Format „Gerüchteküche“, das auf Gossip, Konflikte und gemeinsames Kochen setzt. Entwickelt wurde das Format gemeinsam mit der Agentur Charles & Charlotte.

Das OLG Köln hat an der Aufmachung des Prospekts nichts auszusetzen. In diesem Fall liege keine Bekanntgabe einer Preisermäßigung vor, so die Gerichtssprecherin. Der Senat sah keinen Verstoß gegen die Preisangabenverordnung.

Verbraucherzentrale will Revision einlegen

Die Verbraucherzentrale kündigte bereits an, Revision einzulegen. „Das OLG Düsseldorf hat unsere Rechtsauffassung in einem vergleichbaren Verfahren gegen Aldi bereits eindeutig bestätigt. Diese wichtige Frage muss endgültig und in höchster Instanz geklärt werden“, sagte die Leiterin der Stabsstelle Recht, Gabriele Bernhardt.

Das Landgericht Köln hatte im Sommer 2025 in erster Instanz den Verbraucherschützern recht gegeben. Die Richter stützten sich auf die Preisangabenverordnung. Danach müssen Händler, die mit Preisrabatten werben, immer den niedrigsten Preis angeben, der innerhalb der letzten 30 Tage für das entsprechende Produkt verlangt wurde. So hatte es der Europäische Gerichtshof 2024 entschieden. (dpa-AFX)

Dieser Text erschien zuerst auf www.lebensmittelzeitung.net.



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