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CMC Print-Mailing Studie 2026: Darum zahlen sich niedrigere Gutscheinwerte in Print-Mailings aus
Postalische Werbesendungen können Kunden zum Kauf anregen
Print-Mailings wirken sich positiv auf den Umsatz von Unternehmen aus, bestätigt die aktuelle CMC Print-Mailing Studie der Deutschen Post und des Collaborative Marketing Club erneut. Im Fokus standen dieses Jahr Gutscheine und die Frage, wie sich unterschiedliche Gutscheinwerte auf den Werbeertrag auswirken.
Im Fokus der diesjährigen CMC Print-Mailing Studie der Deutschen Post und des Collaborative Marketing Club steht die Wirtschaftlichkeit von Gutscheinen. Die Studie zeigt: Hohe Rabatte treiben zwar die Conversion Rate nach oben, zahlen sich jedoch am Ende nicht immer aus. Bei den Top-Bestandskunden erzielten die teilnehmenden Online-Shops mit niedrigeren Gutscheinwerten sogar einen höheren Werbeertrag.
Methodik
Für die CMC Print-Mailing-Studie 2026 haben 35 teilnehmende Online-Händler insgesamt 858.490 Print-Mailings an ihre Bestandskundschaft versendet. Die Studie lief zwischen dem 26. September 2025 und dem 28. Februar 2026 (Feldzeit). Die Ergebnisse der CMC Print-Mailing-Studien aus verschiedenen Jahren sind nur bedingt miteinander vergleichbar, da jeweils andere Unternehmen aus verschiedenen Branchen teilgenommen haben. Die gesamte Studie kann hier eingesehen werden.
In Bezug auf das diesjährige Fokusthema Gutscheine hat die Print-Mailing-Studie untersucht, wie sich verschiedene Gutscheinhöhen in unterschiedlichen Kundensegmenten auswirken. Dafür wurden die Teilnehmenden anhand ihres Umsatzbeitrags in die drei Gruppen Top-, Standard- und Gelegenheitskunden unterteilt. Die Grundlage dafür bildet eine RFM-Analyse, die Kundinnen und Kunden nach dem Termin des letzten Kaufs (Recency), der Kaufhäufigkeit (Frequency) und der Warenkorbhöhe (Monetary Value) einstuft. Ein Teil der Teilnehmenden erhielt unabhängig von der Gruppenzugehörigkeit einen Gutschein mit einem Standardwert (zum Beispiel 20 Prozent Rabatt). Zusätzlich erhielt ein Teil der Gelegenheitskunden einen höheren Rabatt (z.B. 25 Prozent) und ein Teil der Top-Kundschaft einen niedrigeren (z.B. 15 Prozent).Die Untersuchung liefert drei wichtige Erkentnisse: Insgesamt hat in allen Segmenten die Gutscheinhöhe einen starken Effekt auf CVR und Warenkorbhöhe. Bei weniger umsatzstarken Kunden lösen höhere Gutscheine einen deutlichen Anstieg der CVR (plus 33 Prozent) und der Warenkorbhöhe aus. Selbst nach Abzug der Gutscheinkosten bleibt ein höherer ROAS – hier zahlen sich höhere Gutscheine also aus. Bei Top-Kunden hingegen wirken sich niedrigere Gutscheine positiv auf das Gesamtergebnis aus: Da sie geringere Gutscheinkosten verursachen, ergibt sich insgesamt ein höherer Werbeertrag als bei höheren Gutscheinen.
CMC Print-Mailing-Studie 2025
Print-Mailings wirken auch in wirtschaftlich schwierigen Zeiten
Print-Mailings motivieren zum Kauf und sorgen für höhere Warenkörbe – das ist eine der zentralen Erkenntnisse der diesjährigen CMC Print-Mailing-Studie der Deutschen Post und des Collaborative Marketing Clubs. …
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Social Sports Clubs: Wie Marken Teil von Sport-Communities werden können
Läuferinnen und Läufer während des London Marathon 2026
Communities zu verstehen und authentischer Teil von ihnen zu werden, wird für Marken, die kulturelle Relevanz aufbauen wollen, immer wichtiger. Daniel Hoffmann, Managing Partner von Tacsy, erläutert am Beispiel von Social Sports Clubs in drei Punkten, was Brands genau tun müssen.
Social Sports Clubs – insbesondere Running Communities – sind weit mehr als ein Fitness-Trend. Sie stehen für eine neue Form „organis
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Facebook & Instagram: WARC sagt Meta ein Mega-Werbeplus auf 240 Milliarden US-Dollar voraus
Wird offenbar stark genutzt: Der Meta Ads Manager
Meta hat sein Werbegeschäft zuletzt massiv mit KI aufgerüstet. Jetzt fährt der Mutterkonzern von Facebook, Instagram und Whatsapp die Ernte ein. Glaubt man den Forschern von WARC, dann werden die Werbeumsätze von Meta in diesem Jahr um knapp ein Viertel ansteigen. Spannend ist der Ausblick auf 2027.
Von diesen Umsätzen können die traditionellen Medien nur träumen: 240 Milliarden US-Dollar wird Meta in diesem Jahr mit Werbung umsetze
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Preiswerbung: Gericht hebt UVP-Urteil gegen Penny auf
Penny hatte in einem Prospekt einen Joghurt mit der Angabe „minus 58 Prozent“ beworben und damit auf die durchgestrichene UVP bezogen.
Im Rechtsstreit um Prospektwerbung mit durchgestrichener UVP kassierte Penny zunächst eine Niederlage. In zweiter Instanz kommt das OLG Köln jedoch zu einem anderen Ergebnis.
Im Rechtsstreit um Preisangaben in einem Werbeprospekt hat sich der Discounter Penny in zweiter Instanz durchgesetzt. Die Richter des Oberlandesgerichts (OLG) Köln gaben der Berufung des Unternehmens statt (Az. 6 U 92/25), wie eine Gerichtssprecherin der Deutschen Presse-Agentur mitteilte.
Vorwurf: Ersparnis wird vorgegaukelt
Die Handelskette hatte in einem Prospekt einen Joghurt mit der Angabe „minus 58 Prozent“ beworben. Die Prozentzahl bezog sich auf eine durchgestrichene UVP von 79 Cent. Die Verbraucherzentrale kritisiert, dass Kunden in die Irre geführt würden. So werde eine hohe Ersparnis vorgegaukelt, die nicht überprüft werden könne. Ob der Joghurt jemals zum UVP-Preis verkauft wurde, sei nicht nachvollziehbar. Verbraucher fassten die Darstellung als Rabattwerbung auf. Penny bestreitet dies. Der aktuelle Ladenpreis werde der UVP lediglich gegenübergestellt.
Branded-Entertainment-Format von Charles & Charlotte
Bei Penny brodelt auf Youtube ab sofort die Gerüchteküche
Penny baut seine Social-Media-Strategie weiter aus und richtet seinen Youtube-Kanal neu aus. Zum Auftakt startet am 12. Mai das neue Reality-Entertainment-Format „Gerüchteküche“, das auf Gossip, Konflikte und gemeinsames Kochen setzt. Entwickelt wurde das Format gemeinsam mit der Agentur Charles & Charlotte. …
Verbraucherzentrale will Revision einlegen
Die Verbraucherzentrale kündigte bereits an, Revision einzulegen. „Das OLG Düsseldorf hat unsere Rechtsauffassung in einem vergleichbaren Verfahren gegen Aldi bereits eindeutig bestätigt. Diese wichtige Frage muss endgültig und in höchster Instanz geklärt werden“, sagte die Leiterin der Stabsstelle Recht, Gabriele Bernhardt.
Das Landgericht Köln hatte im Sommer 2025 in erster Instanz den Verbraucherschützern recht gegeben. Die Richter stützten sich auf die Preisangabenverordnung. Danach müssen Händler, die mit Preisrabatten werben, immer den niedrigsten Preis angeben, der innerhalb der letzten 30 Tage für das entsprechende Produkt verlangt wurde. So hatte es der Europäische Gerichtshof 2024 entschieden. (dpa-AFX)
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