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Datenschutz & Sicherheit

ComfyUI-Server: Angreifer machen Instanzen zu Kryptominer-Proxy-Botnet


IT-Forscher beobachten eine Angriffswelle, bei der die bösartigen Akteure ComfyUI-Server in ein Botnet verfrachten. Darin dienen die kompromittierten Instanzen als Kryptominer und als Proxy-Server.

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Das berichten IT-Sicherheitsforscher von Censys in einem Blog-Beitrag. Die beobachtete Angriffswelle fing am 12. März 2026 an. Da haben die Censys-Systeme ein sich rasch füllendes Verzeichnis bei einem Bulletproof-Hoster entdeckt, in dem Angreifer offenbar Daten von Internet-Scans sammelten. Die Untersuchung führte zur Erkenntnis, dass die Täter auf ComfyUI-Instanzen zielen, die offen im Internet stehen – die Censys-Forscher haben mehr als tausend solche Installationen im Netz ausgemacht. Die Angreifer versuchen, das Custom-Node-Ökosystem zu missbrauchen, um die Malware-Verteilung ohne vorherige Authentifizierung zu erreichen. Hinter „Custom Nodes“ verbirgt sich die Installation eigener Module in ComfyUI, bei einer Fehlkonfiguration ist das offenbar ohne Anmeldung möglich.

Ein in der Skriptsprache Python programmierter Scanner untersucht große IP-Bereiche auf verwundbare Ziele und installiert automatisch bösartige Nodes über den ComfyUI-Manager, sofern er noch keinen missbrauchbaren Node vorgefunden hat. Kompromittierte Server kontrollieren die Angreifer zentral über ein Flask-basiertes Command-and-Control-Dashboard. Die Instanzen schürfen schließlich Monero mittels XMRig und Conflux mittels lolMiner. Außerdem sind sie Bestandteil eines „Hysteria v2“-Botnets.

Wie die Analysten weiter berichten, ist die verankerte Malware ausgefeilt. Sie versucht, der Entdeckung durch die Ausführung ohne abgelegte Dateien zu entgehen und maskiert den Kernel-Thread-Prozess. Außerdem verankert sie sich als LD_PRELOAD-Rootkit. Dabei überschreiben die Angreifer bestehende Funktionen von dynamisch gelinkten Programmen. Zudem kennt die „ghost.sh“-Malware drei unabhängige „Wiederbelebungsmechanismen“, die die Entfernung der Kryptominer-Komponente und Systemneustarts überstehen.

Der Python-Scanner bekommt sogar Updates. Die IT-Forscher berichten, dass die Version 8.2 davon zwei neue Re-Infektionsmechanismen erhalten hat. Eine tarnt sich als „GPU Performance Monitor“-Node und lädt alle sechs Stunden den Schadcode erneut nach. Der Zweite verschleiert sich hingegen als Startup-Workflow, der jedoch mit der Malware vergiftet ist.

Interessierte finden in der Analyse tiefergehende Details. Am Ende nennen die Censys-Mitarbeiter noch mehrere Indizien für einen Befall (Indicators of Compromise, IOC), mit denen ComfyUI-Admins prüfen können, ob sie Ziel in der aktuellen Angriffswelle geworden sind.

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ComfyUI ist ein quelloffenes und populäres Toolkit zum lokalen Erstellen von KI-Bildern und -Videos. Es kann etwa als Alternative für das einfacher zu bedienende Amuse dienen. Die Server sollten jedoch aus Sicherheitsgründen besser nur im LAN oder mittels VPN zugreifbar sein und nicht offen im Internet stehen.


(dmk)



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Die Sehnsucht nach totaler Souveränität



Am 18. Februar 1922 notierte Franz Kafka in sein Tagebuch eine Miniatur, die wie so vieles aus seiner Feder auf den ersten Blick komisch wirkt und auf den zweiten unheimlich. Ein Theaterdirektor, der alles von Grund auf selbst schaffen muss – sogar die Schauspieler muss er erst zeugen. Ein Besucher wird nicht vorgelassen, der Direktor sei mit wichtigen Theaterarbeiten beschäftigt. Und was tut er? Er wechselt die Windeln eines künftigen Schauspielers.

Man lacht kurz. Dann hört man auf.

Die totale Kontrolle über den Produktionsprozess kehrt sich in die Selbstauflösung des Produzenten um. Wer alles selbst erschaffen will – Stück, Bühne, Ensemble -, landet zwangsläufig bei der Windel. Wie man aus der wunderbaren Kafka-Biographie von Reiner Stach lernen kann: Ambition und Absurdität sind bei Kafka keine Gegensätze.

Als Schriftsteller war Kafka jemand, der Nacht für Nacht sein ganzes Ensemble allein erschaffen musste, neben dem Bürojob in der Arbeiter-Unfall-Versicherungsanstalt. Er wusste, dass der kreative Absolutismus seinen Preis hat: Man ist bis zum Umfallen beschäftigt. Mit dem, was gerade nötig ist, damit die Sache irgendwann und irgendwie weitergeht. Und dann fällt einem das nächste Problem auf.

Der Gründer als vollständiges Ensemble

Ich kenne diesen Tagebucheintrag aus Nicolas Mahlers Band „Kafka für Boshaft“. Seit Monaten lese ich ihn immer wieder. Konkret: Seit Sam Altman und andere Vordenker der Branche die Prophezeiung ausgaben, dass Einzelpersonen mit Hilfe von KI-Agenten bald Unternehmen mit Milliardenbewertung aufbauen würden. Das Stichwort lautet Ein-Personen-Unicorns. Übersetzt: Der Gründer als vollständiges Ensemble, als Entwickler, Designer, Vertriebler, Buchhalter und Marketingstratege zugleich, verstärkt durch eine Armee von Sprachmodellen, die gehorsam Code generieren und Kunden kontaktieren.

Diese Prophezeiung ist verführerisch, weil sie einer uralten, prometheischen Sehnsucht nach totaler Souveränität und Kontrolle schmeichelt. Kein Team, das koordiniert werden will. Keine menschlichen Eigenheiten, die berücksichtigt werden müssen. Keine lästigen Kollegen, die anderer Meinung sind. Nur man selbst, die Bühne und die Modelle. Das klingt nach Befreiung. Es riecht nach Windel. Kafka, so ist mir beim Lesen aufgefallen, hat sein Stück hundert Jahre zu früh aufgeschrieben.

Denn Kafkas Direktor ist ja nicht deshalb lächerlich, weil sein Vorhaben scheitert – er scheitert im Tagebucheintrag ja gar nicht. Er ist lächerlich, weil die innere Logik seines Ehrgeizes ihn unausweichlich dorthin geführt hat: zur Windel. Wer lückenlose Kontrolle anstrebt, muss die Schauspieler selbst zeugen; wer sie selbst zeugt, muss auch für sie sorgen. Die Allmacht endet im Pflegeheim der eigenen Schöpfung.

Was der Mensch (ver)lernt

Das weist auf einen blinden Fleck hin, der in der aktuellen Euphorie um Solo-Coder und ihre KI-Agenten in den sozialen Medien oft übersehen wird. Nicht die Frage, ob diese Werkzeuge produktiv sind – das sind sie, oft beeindruckend -, sondern die Frage, was der Mensch dahinter dabei lernt oder verlernt. Sprachmodelle produzieren auf Zuruf: Code, Marktanalyse, Pitch-Deck. Aber sie wissen im strengen Sinne gar nichts. Der Direktor hat ein glänzendes Ensemble gezeugt; ob es spielen kann, erfährt er erst, wenn der Vorhang aufgeht.

Nehmen wir den KI-Bühnenbildner: Er kann Ihnen den Unterschied zwischen Preußischblau und Kobalt in drei Absätzen erklären. Aber er scheitert daran, ein Objekt auf der Bühne zu lokalisieren, das nicht dort ist, wo er es erwartet. Die jüngste Forschung zu multimodalen Sprachmodellen zeigt genau das: Selbst die leistungsfähigsten Systeme erzielen beim visuellen Grounding – dem schlichten Auffinden eines Gegenstandes im Bild – erschreckend niedrige Trefferquoten; bei Aufgaben, die das Erkennen von Abwesenheit erfordern, versagen die meisten vollständig. Was Kognitionswissenschaftler das Binding-Problem nennen, ist in der Praxis vernichtend: Das Modell beschreibt, was es zu sehen erwartet. Es sieht nicht. In anderen Worten: Der KI-Bühnenbildner malt aus dem Gedächtnis, nicht aus der wirklichen Anschauung.

Und der Hauptdarsteller? Er kommt manchmal, wenn man ihm richtig zuflüstert („promptet“), auf die richtige Zeile – aber über Wege, die er sich nicht merken kann, weil er sie nicht gegangen ist. Apples Forschungsteam hat das in einer wichtigen Studie nüchtern „The Illusion of Thinking“ genannt: Sogenannte Reasoning-Modelle, die durch verlängerte Denkprozesse besonders zuverlässig wirken sollen, erleiden ab einem bestimmten Komplexitätsniveau einen Genauigkeitskollaps. Bei einfachen Aufgaben übertreffen sie die älteren Modelle nicht einmal. Was bleibt, ist ein Ensemble, das gelegentlich brillant klingt, aber strukturell unzuverlässig ist. Kein Probengedächtnis, keine Replizierbarkeit. Das Paradox setzt sich beim Publikum fort: Studierende, die regelmäßig KI-Assistenten zum Schreiben und Denken nutzen, zeigen messbar schwächere Gedächtnisleistung, geringere kognitive Eigenständigkeit und – besonders ernüchternd – auch dann noch schlechtere Ergebnisse, wenn sie wieder ohne KI arbeiten. MIT-Forscher sprechen von „kognitiver Verschuldung“.

Die Windeln stapeln sich im Fundus.

Wohin eine solche Aufführung führt? Das sieht man am Bild des Hobby-Coders, der zwar engagiert mit Claude Code spielt, sich aber nie die Prinzipien von sauberem Code angeeignet hat. Zweihundert Zeilen, die funktionieren – bis sie es nicht mehr tun. Dann beginnt das Debugging: ein Durchsuchen von generiertem Code, den der Autor nicht mehr versteht, und zunehmend auch nicht das Modell, das beim nächsten Prompt munter darüber hinweg generiert. Laut einer Analyse von 211 Millionen Codezeilen durch GitClear hat sich der sogenannte Code-Churn im KI-Zeitalter verdoppelt, während 45 Prozent des KI-generierten Codes Sicherheitslücken enthält. Dies wird zunehmend von Hackern ausgenutzt. Der Begriff „Vibe Coding“ ist keine zwei Jahre alt und hat bereits eine eigene technische Schuldenkrise produziert, die erst langsam sichtbar wird. Das Theater steht. Die Windeln stapeln sich im Fundus.

Diese Kritik bedeutet nicht, dass die Werkzeuge wertlos wären. Ich selber nutze lokale KI-Modelle gerne und viel, gerade für mühsame Programmieraufgaben. Für technisch versierte Gründer sind KI-Agenten ein Hebel, den frühere Generationen nicht kannten. Manche Windeln nimmt einem das Modell tatsächlich ab. Doch Unicorns heißen nicht umsonst so: mythische Wesen, selten und wunderlich. Ein-Personen-Unicorns wären mythische Wesen zweiter Ordnung. Was manche Influencer in den sozialen Medien als wundersame Programmierprojekte präsentieren, die angeblich an einem Wochenende entstanden sind, sind Ausnahmen aus einer frühen Phase. Alle anderen debuggen noch.

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Der Unterschied zwischen Vision und Theater auf dem höchsten Niveau liegt in der Arbeit dazwischen. Nicht in der glamourösen, nicht in der sichtbaren, sondern in der stillen, zeitaufwändigen, ein wenig demütigenden Arbeit, die das Geschehen auf der Bühne am Laufen hält. Ökonomen, die Transformationstechnologien von der Dampfmaschine bis zur Elektrifizierung analysiert haben, nennen das die Komplementaritätsbedingung. Eine Basistechnologie entfaltet ihren Nutzen nicht durch bloße Verfügbarkeit, sondern durch die jahrelange, unsichtbare Reorganisation von Prozessen, Kompetenzen und Institutionen.

Daron Acemoglu hat das für die generative KI konkret beziffert: Selbst unter optimistischen Annahmen dürfte die Technologie das BIP über zehn Jahre um weniger als ein Prozent heben – weil die komplementäre Arbeit, die sie erst produktiv macht, Zeit braucht und konstante Validierung verlangt.

Man wird nicht vorgelassen. Der Direktor ist beschäftigt.

Was er tut? Er wechselt Windeln.

Die KI nimmt einem ein paar davon ab. Vielleicht sogar viele. Aber das Theater baut sie einem nicht.

Anselm Küsters ist Fachbereichsleiter Digitalisierung und Neue Technologien am Centrum für Europäische Politik (cep) in Berlin. Im Sommersemester 2025 und Wintersemester 2025/26 war er zudem Vertretungsprofessor für Digital Humanities an der Universität Stuttgart. Er ist Autor des Buches „Small is beautiful 2.0: Mit digitaler Dezentralisierung zu einer menschlicheren Wirtschaft“, das jüngst im Herder Verlag erschienen ist.



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Anthropics neues KI-Modell Mythos: Zu gefährlich für die Öffentlichkeit


Anthropic hat mit Mythos ein neues KI-Modell vorgestellt, das so gefährlich sein soll, dass es nicht öffentlich gemacht werden soll. Stattdessen soll Claude Mythos Preview im Rahmen einer Initiative namens Project Glasswing zuerst ausschließlich einer Reihe von Firmen zur Verfügung gestellt werden, die an IT-Sicherheit arbeiten. Die sollen die KI-Technik nutzen, um die „kritischste Software der Welt“ abzusichern. Das KI-Modell habe bereits tausende hochriskante Zero-Day-Lücken identifiziert, begründet Anthropic den Schritt. Solche seien in allen großen Betriebssystemen und jedem Internetbrowser, aber auch in zahlreicher anderer Software entdeckt worden. Vor allem sei Mythos Preview deutlich häufiger in der Lage, einen funktionierenden Exploit zu entwickeln.

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Als Beispiel listet Anthropic etwa eine seit 27 Jahren übersehene Lücke in OpenBSD auf, über die Angreifer ein Gerät aus der Ferne zum Absturz bringen könnten, „indem sie sich nur damit verbinden“. Auch von einer 16 Jahre alten Lücke in FFmpeg ist da die Rede, die bei fünf Millionen automatischen Scans mit speziellen Suchwerkzeugen nicht identifiziert worden sei. Zudem sei das Modell in der Lage gewesen, eine Reihe von bislang unbekannten Lücken im Linux-Kernel zusammenzuführen und daraus eine Attacke zu entwickeln, die es einem Angreifer ermöglichen würde, als normaler User die komplette Kontrolle über einen Rechner zu erlangen. Diese und andere Lücken seien den jeweils Verantwortlichen gemeldet worden. Anthropic hat dazu einen Blogeintrag veröffentlicht.

Der jetzt vorgestellten Initiative „Project Glasswing“ gehören demnach unter anderem Amazon Web Services (AWS), Anthropic, Apple, Broadcom, Cisco, CrowdStrike, Google, JPMorganChase, die Linux Foundation, Microsoft, NVIDIA und Palo Alto Networks an. 40 weitere Organisationen, die Software für kritische Infrastruktur verantworten, seien ebenfalls beteiligt. Insgesamt stellt Anthropic demnach Nutzungsrechte im Wert von bis zu 100 Millionen US-Dollar für das neue KI-Modell zur Verfügung, 4 Millionen US-Dollar sollen direkt an Betreiber von Open-Source-Software gehen. Damit soll ihnen allen ermöglicht werden, Systeme nach Schwachstellen zu durchsuchen. Die sollen geschlossen werden, bevor andere KI-Modelle zu den Fähigkeiten von Mythos aufholen.

Anthropic ist primär für seine KI Claude bekannt, die mit ChatGPT von OpenAI konkurriert. Zuletzt geriet die Firma aber durch einen Streit mit dem Pentagon in die Schlagzeilen: Anthropic lehnte den Einsatz seiner KI in autonomen Waffen oder zur Massenüberwachung in den USA ab und wurde im Gegenzug zum Sicherheitsrisiko erklärt. Dagegen geht das Unternehmen gerichtlich vor. Dem US-Magazin Platformer hat die KI-Firma erklärt, dass sie der US-Regierung bei der sicher nötigen Evaluierung von Mythos helfen könnte. Noch sei aber unklar, ob sie das Angebot annehmen würde. Unklar ist auch, ob der Plan, Sicherheitslücken mit immer mächtigeren KI-Werkzeugen jeweils rechtzeitig vor böswilligen Angreifern finden zu wollen, aufgehen kann.


(mho)



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Social-Media-Verbot lässt Bundesregierung ahnungslos zurück


Deutsche Spitzenpolitiker*innen fordern seit Monaten ein Social-Media-Verbot für Minderjährige. Entsprechende Vorstöße gab es unter anderem vom Bundes- und Vizekanzler, vom Bundespräsidenten und von der Justiz- und Familienministerin. Höher ließe sich ein geplantes Vorhaben kaum aufhängen. Nun zeigt allerdings die Antwort der Bundesregierung auf eine Kleine Anfrage der Linken: Offenbar stehen die vielfachen Forderungen auf wackligen Füßen.

Fragen zur Forschungslage oder zur Abwägung von Grundrechten kann die Bundesregierung demnach nicht beantworten. Auch gebe es noch keine gemeinsame Position: „Der Meinungsbildungsprozess innerhalb der Bundesregierung ist noch nicht abgeschlossen“, heißt es in der Antwort auf die Fragen von Heidi Reichinnek und weiteren Abgeordneten, die wir hier veröffentlichen.

Wissenschaftliche Grundlage: Keine

Zu mehreren Anlässen hatte sich Bundesfamilienministerin Karin Prien (CDU) bereits für ein Social-Media-Verbot stark gemacht und dabei auf wissenschaftliche Erkenntnisse verwiesen. Die Linken-Abgeordneten wollten es genauer wissen: „Auf welche wissenschaftlichen Erkenntnisse stützt die Ministerin ihre jeweiligen Positionen?“

Auf diese Frage ging die Bundesregierung jedoch nicht näher ein. Wohl aber auf eine ähnliche Frage – nämlich die, welche Studien belegen, dass Social-Media-Verbote positive Auswirkungen auf das Wohlbefinden junger Menschen hätten. Die Antwort: „Nach Kenntnis der Bundesregierung liegen entsprechende belastbare Studien noch nicht vor.“

Das passt unter anderem zum Befund der Gelehrtengesellschaft Leopoldina. In einem Diskussionspapier vom August 2025 nannten die Expert*innen die Forschungslage zu den Auswirkungen sozialer Medien „unbefriedigend“. Die Frage, wie soziale Medien auf das Gehirn einwirken, sei „bislang noch kaum neurowissenschaftlich untersucht“.

Dennoch plädierte die Leopoldina für Vorsicht statt Nachsicht. Sie forderte ein Social-Media-Verbot, stützte sich dabei aber nicht auf die Forschungslage, sondern auf das „Vorsorgeprinzip“ als „ethischen Standard zum Umgang mit Unsicherheit“.

Abwägung von Grundrechten: „Dauert noch“

Ein Social-Media-Verbot für junge Menschen bis zu einer gewissen Altersgrenze greift in mehrere Grundrechte ein, dazu gehören vor allem Teilhabe und Information, aber auch die Religionsfreiheit.

Gesetze dürfen zwar in Grundrechte eingreifen, allerdings müssen sie unter anderem verhältnismäßig sein. Ob ein Social-Media-Verbot verhältnismäßig wäre, hat die Bundesregierung allerdings noch nicht geprüft, wie aus der Antwort hervorgeht. Die Prüfung „dauert noch an“.

Zweifel an der Verhältnismäßigkeit gibt es bereits, etwa von der Bundesdatenschutzbeauftragten Louisa Specht-Riemenschneider, die in einer Stellungnahme für den Thüringer Landtag Ende letzten Jahres schrieb: „Keinesfalls sollte undifferenziert für jedes soziale Medium in Gänze eine bestimmte Altersgrenze festgelegt werden.“ Kinder und Jugendliche hätten ein Recht auf soziale Teilhabe.

Beeinflussung der Expert*innen-Kommission: ¯\_(ツ)_/¯

Bis Sommer 2026 soll eine vom Familienministerium einberufene Expert*innen-Kommission Antworten zum „Kinder- und Jugendschutz in der digitalen Welt“ ausarbeiten, parallel zu einer ähnlichen Kommission auf EU-Ebene. Die wiederholten Forderungen von Spitzenpolitiker*innen nach einem Social-Media-Verbot sind an den deutschen Expert*innen jedoch nicht spurlos vorbeigegangen. Mitte März meldete sich die Co-Vorsitzende der Kommission, Nadine Schön (CDU), zu Wort und warnte:

Ich rate der Politik dringend, uns in Ruhe arbeiten zu lassen.

„Wie wird sichergestellt, dass die Expertenkommission nach den Äußerungen einiger Kabinettsmitglieder weiterhin ergebnisoffen tagt?“, wollten die Linken-Abgeordneten wissen. Die Bundesregierung antwortet knapp: „Die Expertenkommission ist unabhängig und arbeitet ergebnisoffen und evidenzbasiert.“

Minderjährige einbeziehen: Wenig

Minderjährige sitzen nicht in der Expert*innen-Kommission, sollen jedoch gehört werden, wie die Bundesregierung erklärt. Dafür solle es „bundesweit“ sechs Workshops geben. Bei den ersten beiden haben demnach zusammengerechnet 25 Kinder und Jugendliche teilgenommen.

Sollten die verbliebenen vier Workshops ähnlich frequentiert sein, hätte die Bundesregierung letztlich mit rund 75 jungen Menschen gesprochen. In Deutschland leben mehr als 10 Millionen unter 14-Jährige; quantitative Umfragen arbeiten oft mit mindestens 1.000 Befragten.

Einblicke in die Arbeit der Expert*innen-Kommission gibt es bislang keine. Nicht einmal die Liste der geladenen Sachverständigen ist öffentlich. Im Sommer erwartet die Bundesregierung die „Handlungsempfehlungen“ der Fachleute; sie sollen dann auf der Website des Familienministeriums veröffentlicht werden.

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Vereinbarkeit mit EU-Recht: Punktuell

Weiter gingen die Linken-Abgeordneten auf die Vereinbarkeit eines deutschen Social-Media-Verbots mit dem EU-Recht ein. Die Wissenschaftlichen Dienste des Bundestags haben inzwischen in zwei separaten Gutachten dargelegt, dass sie dafür keine Spielräume sehen, weil EU-Recht Vorrang hat.

Die Bundesregierung antwortet ausweichend mit einem Verweis auf eine ganz bestimmte Regelung:

Die Leitlinien nach Art. 28 Absatz 4 Digital Services Act sehen in Ziffer 37 lit. d vor, dass ein nationales Mindestalter möglich ist.

Diese Regelung gibt es wirklich; sie steht in den Leitlinien der EU-Kommission zur Umsetzung des Gesetzes über digitale Dienste (DSA) für Minderjährige. Allerdings gibt die Regelung Mitgliedstaaten nicht automatisch grünes Licht für das Modell, das wichtige Politiker*innen seit Monaten fordern – also nationale Social-Media-Verbote mit Alterskontrollen nach australischem Vorbild. Dafür gibt es mehrere Gründe.

  • Zunächst sind die Leitlinien rechtlich nicht bindend. Die Kommission hat sie verfasst, um klarzumachen, wie sie als Aufsichtsbehörde die korrekte Umsetzung des DSA auslegen möchte.
  • Zudem sind die Leitlinien selbst widersprüchlich mit Blick auf Alterskontrollen. Einerseits empfehlen sie strenge Alterskontrollen als möglicherweise notwendige Maßnahme, um Minderjährige vor potenziell schädlichen Inhalten zu schützen. Andererseits schränken sie diese Empfehlung durch zahlreiche Bedingungen ein. Je nach Auslegung bleibt also wenig Spielraum für regelkonforme Alterskontrollen.
  • Nicht zuletzt ist der Knackpunkt eines Social-Media-Verbots nach australischem Modell nicht das reine Mindestalter, sondern dessen Durchsetzung, und zwar durch flächendeckende Alterskontrollen, etwa auf Basis von Ausweispapieren oder biometrischen Gesichtsscans. Allerdings gilt nach wie vor, dass einzelne EU-Mitgliedstaaten Plattformen keine zusätzlichen Pflichten auferlegen dürfen, die über den DSA hinausgehen. Das nennt man Anwendungsvorrang.

Der DSA nennt Alterskontrollen lediglich als eine von mehreren Optionen, um Minderjährige im Netz vor Risiken zu schützen. Ohne strenge Alterskontrollen könnte ein nationales Mindestalter jedoch Gefahr laufen, symbolisch zu bleiben. Denn schon jetzt schreiben die Nutzungsbedingungen großer Social-Media-Plattformen Altersgrenzen zwischen 13 und 16 Jahren vor.

In ihrer jüngsten Analyse sehen die Jurist*innen der Wissenschaftliche Dienste das Vorhaben schon vorm Europäischen Gerichtshof landen:

Abschließend könnte über die Frage verbleibender Regelungsspielräume der Mitgliedstaaten im Bereich des Verbots bzw. der Beschränkung von Social-Media-Plattformen nur der EuGH entscheiden.

Reichinnek warnt vor „kopflosen Verboten“

Linken-Fraktionsvorsitzende Heidi Reichinnek kritisiert das Vorpreschen von Kabinettsmitgliedern in Sachen Social-Media-Verbot – während die Expert*innen-Kommission noch arbeitet. „Die Regierung führt das Konzept einer solcher Kommission komplett ad absurdum, wenn doch sowieso schon klar ist, dass das Ziel ein Social-Media-Verbot für junge Menschen ist“, erklärt sie in einem Statement gegenüber netzpolitik.org.

Die Verbote seien „kopflos“, so Reichinnek weiter; die Debatte lenke von den eigentlichen Aufgaben der Bundesregierung ab: „klare Vorgaben und Strafen für Digitalkonzerne, die Sucht fördern und Hass im Netz keinen Riegel vorschieben sowie eine bessere Ausstattung von Angeboten für Kinder und Jugendliche, die sie dabei unterstützen, einen aufgeklärten Umgang mit Medien zu lernen und ihnen bei Problemen zu helfen.“



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