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Datenschutz-Reform: EU-Staaten einigen sich auf schnellere DSGVO-Durchsetzung


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Der EU-Ministerrat hat am Montag die Mini-Reform der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) final beschlossen, auf die er sich im Juni mit Vertretern des Parlaments einigte. Ziel ist es, die Kooperation zwischen den nationalen Datenschutzbehörden bei der Durchsetzung des Normenwerks zu verbessern. Damit soll die Bearbeitung grenzüberschreitender Datenschutzbeschwerden beschleunigt werden. Dabei geht es vor allem um das „Irland-Problem“: Die irische Datenschutzbehörde (DPC) gilt aktuell als Flaschenhals für die DSGVO-Durchsetzung gegen Big-Tech-Konzerne, die ihren europäischen Hauptsitz auf der Insel haben. Durch harmonisierte Abläufe soll künftig vermieden werden, dass Streitigkeiten im Europäischen Datenschutzausschuss (EDSA) zu komplizierten und langwierigen Verständigungsverfahren führen.

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Ein zentrales Element der jahrelang umkämpften Novelle betrifft die Angleichung der Zulässigkeitsvoraussetzungen für grenzüberschreitende Beschwerden. Künftig soll unabhängig davon, in welchem EU-Staat eine Eingabe erfolgt, die Entscheidung über deren Zulässigkeit auf der Basis derselben Informationen beurteilt werden. Damit wird eine Vereinheitlichung der Kriterien geschaffen, die unterschiedliche nationale Auslegungen beseitigen und den Beschwerdeführern mehr Rechtssicherheit bieten soll. Diese Harmonisierung gilt als entscheidend, um die Fragmentierung zu beenden, die das reibungslose Funktionieren des EU-weiten Kooperationsmechanismus bisher erschwert hat.

Gleichzeitig sehen die neuen Vorschriften gemeinsame Verfahrensrechte für alle Beteiligten vor. Dies umfasst sowohl den Anspruch der Beschwerdeführer auf Einbeziehung in das Verfahren als auch das verbriefte Anhörungsrecht für die Unternehmen oder Organisationen, gegen die ermittelt wird. Letztere erhalten zudem die verbriefte Option, vorläufige Ermittlungsergebnisse einzusehen und dazu Stellung zu nehmen. Das soll die Transparenz und Fairness des gesamten Verfahrens erhöhen. Ferner wird für unkomplizierte Fälle ein vereinfachtes Kooperationsverfahren eingeführt: Um unnötigen Verwaltungsaufwand zu vermeiden, können sich die nationalen Datenschutzbehörden darauf einigen, derartige Angelegenheiten vorzeitig beizulegen.

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Die wohl wichtigste Neuerung ist die Einführung verbindlicher Fristen für DSGVO-Untersuchungen. Ein reguläres grenzüberschreitendes Verfahren darf künftig nicht länger als 15 Monate in Anspruch nehmen. Lediglich bei den komplexesten Fällen kann diese Frist einmalig um maximal zwölf weitere Monate verlängert werden. Für Beschwerden, die über das neue vereinfachte Kooperationsverfahren abgewickelt werden, ist die Untersuchung innerhalb von zwölf Monaten abzuschließen. Bürgerrechtlern reichen diese Vorgaben nicht aus. Der Ratsbeschluss markiert den letzten legislativen Schritt. Die sogenannte Durchführungsverordnung wird 20 Tage nach ihrer Veröffentlichung im EU-Amtsblatt in Kraft treten und nach einer Übergangsfrist von 15 Monaten vollständig anwendbar werden. Voraussichtlich am Mittwoch will die EU-Kommission eine umfangreiche DSGVO-Reform auf den Weg bringen, die laut Kritikern den Datenschutz schleifen würde.


(afl)



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China: Bilder sollen elektromagnetische Drohnenkatapulte auf LKW zeigen


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China arbeitet offenbar an militärischen Drohnenkatapulten, die elektromagnetisch betrieben werden und mobil auf Lastkraftwagen (LKW) zum Einsatz kommen. Im chinesischen Internet sind jetzt Bilder der Prototypen aufgetaucht, die drei Exemplare in der Hudong-Zhonghua-Werft im Osten Chinas zeigen sollen.

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Auf den Bildern sind drei achträdrige Lastwagen zu sehen, auf denen Startvorrichtungen für größere Drohnen montiert sind. Das Nachrichtenportal The War Zone vermutet, dass die Fahrzeuge so konstruiert sind, dass sie sich nahtlos zu einer Kette zusammenfügen lassen, was eine durchgehende ebene Fläche auf der Oberseite schaffen würde. Auf der Ladefläche von einem der Lastwagen ist eine Drohne zu sehen, deren Bugfahrwerk in einer Art Halterung der besagten Oberfläche zu stecken scheint.

Abgesehen von den Fahrerkabinen haben die Lastwagen weitgehend keine Seitenverkleidung und ermöglichen einen Blick auf ihre umfangreiche Elektronik mit zahlreichen schweren, freiliegenden Kabeln. Über jedem Rad befindet sich eine zylindrische Trommel.

Einiges deutet darauf hin, dass die Lastwagen Teil eines mobilen bodengestützten elektromagnetischen Katapultsystems sind. Die Zylinder und Kabel könnten Elektromagnete oder andere unterstützende Komponenten sein. Für einen reibungslosen Drohnenstart müsste ein solcher Lastwagen zudem selbstnivellierend sein. Auch dafür könnten die Zylinder und die sichtbare Elektronik dienen, spekuliert The War Zone.

Natürlich könnte es sich auch um reine Transporter handeln, doch die verbauten technischen Komponenten werfen Fragen auf. Das chinesische Unternehmen Tiantao Technology stellte im August Pläne für ein entsprechendes System vor. Die Renderings unterscheiden sich zwar deutlich von den Fahrzeugen in der Hudong-Zhonghua-Werft, allerdings könnte es sich auch noch um sehr frühe Prototypen handeln. Fraglich ist auch, woher der elektrische Antrieb für die mutmaßlichen Katapultvorrichtungen der gesichteten Laster kommen könnte. Laut Tiantao Technology soll das geplante System in der Lage sein, unbemannte Flugzeuge mit einem Gewicht von bis zu etwa 2,2 Tonnen zu starten.

Die Idee ist nicht ganz neu. Während des Vietnamkriegs kam beim US-Marinekorps das System Short Airfield für Tactical Support (SATS) zum Einsatz, das als „Flugzeugträger an Land“ mit Katapulten und Fangvorrichtungen fungierte.

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Warum die mutmaßlichen militärischen Prototypen in der Werft waren, dafür gibt es keinen ersichtlichen Grund. Allerdings ist es in China laut The War Zone üblich, dass neue militärische Fähigkeiten zwischen Weihnachten und Neujahr bekannt werden, mit ausdrücklicher Zustimmung aus Peking – selbst wenn es nicht direkt über offizielle Kanäle geschieht. Das ist eine mögliche Erklärung dafür, warum die Behörden offenbar keine besonderen Maßnahmen ergriffen haben, um die Technik vor der Öffentlichkeit abzuschirmen.


(nen)



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Vergleichs-Benchmark Cinebench 2026 kostenlos erschienen


Der Software-Entwickler Maxon löst nach gut zwei Jahren den Cinebench 2024 ab. Die Nachfolgeversion Cinebench 2026 soll jetzt noch bessere Vergleiche von Prozessoren und Grafikkarten ermöglichen.

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Cinebench 2026 bleibt ein Vergleichs-Benchmark, der eine virtuelle 3D-Szene rendert. Die neue Version verwendet eine überarbeitete Variante von Maxons Render-Engine Redshift. Hinzu kommen neue Kompilierer auf Basis von Clang 19. Der Benchmark teilt sich den technischen Unterbau mit Maxons Software-Suite Cinema 4D 2026.

Den Singlethreading-Test teilt der Entwickler in zwei Varianten auf: einen Benchmark, der wie bisher einen einzelnen Thread auf einem einzigen CPU-Kern startet, und einen zweiten, der Simultaneous Multithreading (SMT) nutzt. Auf Prozessoren mit SMT startet Cinebench 2026 zwei Threads. Da Intel seine SMT-Implementierung (Hyper-Threading) bei den Core-Ultra-Prozessoren vorübergehend aufgegeben hat, ist die Option hauptsächlich für AMDs Ryzen-CPUs interessant.

Aufgrund des neuen Technikunterbaus sind die Ergebnisse vom Cinebench 2026 nicht mit vorherigen Versionen vergleichbar. Aktuelle Prozessoren erreichen im Singlethreading-Test etwa 500 bis 700 Punkte ohne SMT. Beim 2024er-Benchmark war bei etwa 150 Punkten Schluss.

Cinebench 2026 läuft standardmäßig 10 Minuten lang mehrfach durch, um Einflüsse der Temperaturentwicklung auf die Taktfrequenzen mitzumessen. Wer einen einzelnen Durchlauf starten möchte, muss oben auf „File“ klicken und „Advanced Benchmark“ anwählen. Dann erscheint oben links die Option „Minimum Test Duration“, die sich mit „Off“ ausstellen lässt.

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Den Cinebench 2026 gibt es für Windows 11/10 (AMD, Intel), Windows on ARM (Qualcomm Snapdragon) und macOS (Apple Silicon). Die RAM-Mindestanforderung steigt unter Windows auf 16 GByte. Unter macOS funktioniert der Benchmark auch mit 8 GByte RAM, allerdings eingeschränkt.

Der GPU-Test lernt derweil den Umgang mit aktuellen Grafikkarten: AMDs Radeon-Serie RX 9000 und Nvidias GeForce RTX 5000. Erstmals läuft Cinebench auch mit Nvidias KI-Beschleunigern aus den Generationen Hopper sowie Blackwell. Der GPU-Benchmark setzt mindestens 8 GByte Grafikspeicher voraus.

Maxon bietet den Cinebench 2026 kostenlos an. Der Download umfasst rund 2,5 Gigabyte.


(mma)



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Beschädigtes Unterseekabel: Finnland vernimmt Besatzung auf verdächtigem Schiff


Die finnische Polizei hat Besatzungsmitglieder des verdächtigen Schiffes „Fitburg“ befragt. Laut einer Mitteilung sagte Risto Lohi von der Kriminalpolizei: „Die Vernehmungen haben den Handlungsablauf und die verschiedenen Rollen der Besatzungsmitglieder aufgeklärt.“ Die Ermittlungen dauern demnach an.

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Finnische Behörden hatten das Schiff, das im Verdacht steht, Schaden an einem Unterwasserkabel in der Ostsee verursacht zu haben, am Mittwoch festgesetzt. Zwei der 14 Besatzungsmitglieder wurden festgenommen, gegen zwei weitere wurden Ausreiseverbote verhängt. Zur Nationalität und dem Rang der Verdächtigen wollte sich die Polizei nicht äußern. Sie hatte jedoch zuvor mitgeteilt, dass die Besatzung aus russischen, georgischen, aserbaidschanischen und kasachischen Staatsangehörigen besteht.

Die Polizei ermittelt wegen des Verdachts der schweren Sachbeschädigung, der versuchten schweren Sachbeschädigung sowie der schweren Störung des Telekommunikationsverkehrs.

Die „Fitburg“ war in Verdacht geraten, nachdem der Telekommunikationsanbieter Elisa am Mittwochmorgen einen Schaden an einem unterseeischen Datenkabel gemeldet hatte, das die finnische Hauptstadt Helsinki mit Estlands Hauptstadt Tallinn verbindet. Als das Schiff von den Behörden gestoppt wurde, ließ es die Ankerkette herunter. Der Fall erinnert an frühere Vorkommnisse, bei denen mutmaßlich Schiffe mit Verbindung zu Russland Unterseekabel mit ihrem Anker beschädigten.

Wie die finnische Polizei jetzt mitteilte, habe man gemeinsam mit den estnischen Behörden ein Ermittlungsteam eingerichtet. Die Spurensicherung am Meeresboden nahe dem beschädigten Kabel wurde demnach fortgesetzt.

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Am Donnerstag hatte die finnische Zollbehörde mitgeteilt, dass der Frachter möglicherweise auch gegen EU-Sanktionen gegen Russland verstoßen hat. Demnach hatte es die Besatzung versäumt, die Ladung ordnungsgemäß anzumelden. Ersten Erkenntnissen zufolge hat das Schiff Stahlprodukte aus Russland an Bord, die unter EU-Sanktionen gegen das Land fielen, hieß es in der Mitteilung der Zollbehörde weiter.

Die Ladung sei daher vorübergehend beschlagnahmt worden. Es werde nun geprüft, ob ein Verstoß gegen die Sanktionen stattgefunden habe. Das Schiff war unterwegs vom russischen St. Petersburg in die israelische Hafenstadt Haifa.


(nen)



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