Datenschutz & Sicherheit
Der Fall Collien Fernandes: Ein mächtiges politisches Momentum
Von ungefähr 13.000 Menschen sprachen die Veranstalter*innen, von 6.700 die Polizei. Am Sonntag protestierten Tausende vor dem Brandenburger Tor in Berlin für besseren Schutz vor digitaler Gewalt. Sie zeigten Plakate mit der Aufschrift: „Nicht wütend genug“ oder „Gewalt gegen Frauen gefährdet Demokratie“. Der Grund dafür ist der Fall der Schauspielerin Collien Fernandes.
Seit Jahren kursieren von ihr nicht-einvernehmliche sexuelle Deepfakes. Bereits 2024 erschien eine ZDF-Dokumentation mit Fernandes: Jagd nach den Tätern. Seit einem Bericht des Spiegel sind ihre Erfahrungen wieder in den Schlagzeilen, und Reaktionen aus Politik und Zivilgesellschaft überschlagen sich. Früher als geplant will das Justizministerium ein Gesetz vorlegen zum Schutz vor digitaler Gewalt.
Eine wertvolle Gelegenheit
Mit dem Fall Fernandes bekommt ein Thema Momentum, das lange unter dem Radar der breiten Öffentlichkeit war. Rund ein Vierteljahrhundert nach den ersten Spuren des Begriffs steht digitale Gewalt in Deutschland wie nie zuvor im Fokus. Verschiedene Formen digitaler und häuslicher Gewalt bekommen mit Collien Fernandes ein Gesicht und eine Fürsprecherin. Damit bietet sich eine seltene und wertvolle Gelegenheit, Betroffenen eine Stimme zu geben – und ihren politischen Forderungen.
Ein solches politisches Momentum ist mächtig, es lauern aber zwei Gefahren. Erstens kann das Momentum schnell wieder verpuffen, denn Nachrichtenzyklen sind oft kurzlebig. Zweitens kann sich das Momentum an Forderungen festmachen, die Betroffenen wenig oder nur scheinbar helfen.
Innerhalb kürzester Zeit hat sich Bundesjustizministerin Stefanie Hubig (SPD) geäußert. Sie hat auf ihre – bereits länger laufende – Arbeit an einem Gesetz gegen digitale Gewalt verwiesen. Geplant ist unter anderem eine neue Strafbarkeit für sexualisierte Deepfakes, die seit der neuen EU-Richtlinie zur Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen allerdings ohnehin Pflicht ist. Vor klaffenden Lücken beim Schutz vor bildbasierter Gewalt warnen Fachleute bereits seit Jahren. Erste Teile des Entwurfs kursieren schon, wir werden ihn zeitnah analysieren.
Achtung: Vorratsdatenspeicherung
Verwiesen hat die Justizministerien allerdings auch auf die bereits im Koalitionsvertrag vereinbarte Einführung der Vorratsdatenspeicherung. Mit Vorratsdatenspeicherung gegen digitale Gewalt? Wenn Netzbetreiber IP-Adressen und Portnummern auf Vorrat speichern müssen, ist das grundrechtlich kritisch. Das sehen auch Fachleute für digitale Gewalt so. Ende 2024 hat die Initiative „Ein Team gegen digitale Gewalt“ gemeinsam mit 60 weiteren Organisationen und Projekten ein umfassendes Forderungspapier vorgelegt. Darin heißt es:
Schutz vor digitaler Gewalt begründet keine Grundrechtseinschränkungen. Es ist im Interesse der Betroffenen, auf Repressions- und Verfolgungsmaßnahmen zu verzichten, die zwar den Straftäter aufspüren, aber auch die Betroffenen und die Gesamtgesellschaft vulnerabler machen.
Stattdessen sollten „Möglichkeiten ausgeschöpft und erprobt werden, die keine oder weniger negative Effekte haben“. Als konkrete Maßnahmen nennt das Papier Werkzeuge mit weniger Kollateralschäden wie etwa Login-Falle und Quick-Freeze-Verfahren.
Wie viel ist dem Staat der Schutz vor digitaler Gewalt wert?
Ein neues Bündel an Forderungen steht in einem neuen 10-Punkte-Papier, das mehr als 250 namhafte Frauen unterzeichnet haben. Manche der Forderungen sind spezifisch, andere breit. Die Strafbarkeit für sexualisierte Deepfakes (Forderung eins) zum Beispiel zielt auf jene konkrete Reform im Strafgesetzbuch, die das Justizministerium bereits plant. Weitaus größer ist allerdings Forderung fünf: Hier geht es um „Schutzstrukturen“ in der Breite nach dem Vorbild des spanischen Modells.
Dieses spanische Modell umfasst Prävention, Schutz und Strafverfolgung; ein Netz aus Unterstützungsdiensten und spezialisierten Staatsanwaltschaften, wie es der Verein Frauenhauskoordinierung zusammenfasst. Im Vergleich zu einer Strafrechtsreform geht es hier also auch um viel Geld für Personal, Behörden und Fortbildungen. Es geht um Menschen in Polizei und Justiz, die Zeit und Expertise brauchen, um Betroffene und ihre Erlebnisse ernst nehmen zu können. Um Menschen in Beratungsstellen, die Betroffenen Zeit und Rat geben sollen. Um Frauenhäuser, bei denen Betroffene Schutz und Zuflucht finden.
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Bezeichnenderweise soll Fernandes ihre Anzeige nicht in Deutschland eingereicht haben, sondern in Spanien. Nicht nur, weil sie auf Mallorca einen Wohnsitz habe, sondern auch aufgrund der besseren Rechtslage. Für das deutsche Schutzsystem ist das ein bitteres Zeugnis. Selbst wenn sich jetzt ein politischer Wille formt, das System zu verbessern: Das wird Jahre dauern, länger als ein typischer Nachrichtenzyklus.
Erst vor wenigen Wochen hatten wir acht deutsche Organisationen gefragt: „Was brauchen Betroffene digitaler Gewalt am dringendsten?“ Aus den zahlreichen Antworten lässt sich eine wichtige Forderung kondensieren: Es muss mehr Geld ins Hilfesystem fließen.
Dieser Aspekt kann schnell unter den Tisch fallen, wenn Politik und Nachrichtenmedien über vergleichsweise kostengünstige Verschärfungen im Strafrecht sprechen. Oder über Vorratsdatenspeicherung, die ohnehin längst auf dem Wunschzettel der schwarz-roten Koalition stand.
Wie viel ist dem Staat der Schutz vor digitaler Gewalt wirklich wert? Genau hier gilt es den Finger in die Wunde zu legen, wenn es darum geht, das Momentum des Falls Fernandes im Sinne der Betroffenen zu nutzen.
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#307 Off The Record: Im frischen Gewand
Es ist schwer zu übersehen, wenn ihr diesen Text auf unserer Website lest: netzpolitik.org hat einen neuen Look. Nach mehr als neun Jahren, in denen sich unsere Seite optisch und auch funktional kaum verändert hat, haben wir jetzt ein neues Design. Und auch unter der Haube hat sich einiges getan.
In dieser Folge Off The Record schauen wir gemeinsam mit anna und Ingo zurück auf die verschiedenen visuellen Stadien, die netzpolitik.org durchlaufen hat. Wir sprechen über neue Features, über die wir uns besonders freuen, verraten, warum am Tag der Umstellung alles noch ein paar Stunden länger gedauert hat als erwartet – und womit wir die Zeit überbrückt haben.
In dieser Folge: Anna Biselli, Ingo Dachwitz und Chris Köver
Produktion: Serafin Dinges.
Titelmusik: Trummerschlunk.
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KW 19: Die Woche der Bilanz nach einem Jahr Schwarz-Rot
Liebe Leser:innen,
nach einem Jahr schwarz-roter Bundesregierung wurde in dieser Woche viel Bilanz gezogen. Und die fiel nicht gut aus. Weder in den Medien noch auf der Straße.
Die Regierung liefere nicht, was sie versprochen hat, heißt es. Und sie müsse sich endlich zusammenraufen. Sonst drohe im Herbst ein böses Erwachen. Aus dem „Herbst der Reformen“ sei der „Sommer der Wahrheit“ geworden.
Ich habe in dieser Woche nachgeschaut, was wir selbst zum Start der schwarz-roten Koalition geschrieben hatten. Und was soll ich sagen: Mit Blick auf Überwachung und Grundrechteabbau hat die Regierung leider durchaus geliefert.
Biometrische Videoüberwachung, die Rückkehr der Vorratsdatenspeicherung, Fotofahndung im Netz, automatisierte Datenanalyse à la Palantir, zunehmende Intransparenz und rechtswidrige „Zurückweisungen“ von Schutzsuchenden. Das ist stringente Kontroll- und Ordnungspolitik, von den Innenstädten bis an die deutschen Außengrenzen.
Zivilgesellschaftliche Organisationen, Menschenrechtler:innen und die Kirchen lehnen die Vorhaben ab – als verfassungs- und europarechtswidrig. Die Regierung schert das wenig. Mehr noch: Wenn die Zahlen den Law-and-Order-Kurs nicht rechtfertigen, verweist sie kurzerhand auf die „gefühlte Sicherheit“. So geht Populismus.
Dabei bräuchten wir in Zeiten multipler Dauerkrisen ein anderes Sicherheitsverständnis, wie auch meine Kollegin Anna schreibt. Unter Sicherheit sollten demnach vollkommen andere Fragen fallen: Wie senken wir die Mieten? Wie sichern wir die Renten? Wie stoppen wir die Klimakatastrophe? Wie verbessern wir die Schulen? Wie machen wir unsere Städte lebenswerter? Wie unsere Demokratie resistenter?
Gegen solche Sicherheitsfragen habe ich nichts einzuwenden, im Gegenteil.
Um darauf Antworten zu finden, bräuchte es eine Kehrtwende. Doch ein „Sommer der Kehrtwende“ ist von dieser Koalition am wenigsten zu erwarten. Dafür müssen wir selbst ran: vor dem Bundesverfassungsgericht, auf der Straße oder an der Wahlurne.
Habt ein gutes Wochenende
Daniel
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Urteil gegen die Apobank: Finanzinstitut haftet für Phishing-Schaden
Das Landgericht Berlin II hat die Rechte von Bankkunden bei Phishing-ähnlichen Täuschungsversuchen gestärkt und Finanzinstitute technologisch in die Pflicht genommen. Das ist einem heise online vorliegenden Urteil vom 22. April der Zivilkammer 38 zu entnehmen (Az.: 38 O 293/25). In dem Verfahren gegen die Deutsche Apotheker- und Ärztebank (Apobank) entschied das Gericht, dass das Finanzhaus für einen unautorisierten Schaden von über 200.000 Euro haften muss. Die Entscheidung verdeutlicht, dass die Annahme einer groben Fahrlässigkeit bei immer raffinierteren Betrugsszenarien kaum noch haltbar ist.
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Der Fall wirft ein Licht auf die Professionalität der Angreifer: Die Betroffenen wurden durch eine Kombination aus einem täuschend echt wirkenden Brief im Namen der Bank, einer manipulierten Online-Banking-Oberfläche und einem persönlichen Telefonat in die Falle gelockt. Die Betrüger verfügten über Detailwissen zu weiteren Konten der Kläger, was den Eindruck einer legitimen Bankmitarbeiterin festigte.
Die Kundin schöpfte nach ihrer Aussage keinen Verdacht, als sie beim gewohnten Login über ihre Favoritenleiste am Rechner zur Einrichtung einer 2-Faktor-Authentifizierung aufgefordert worden sei. Dieser war zuvor in einem authentisch wirkenden Brief angekündigt worden. Die Szenerie habe zudem durch den zeitnahen Anruf einer vermeintlichen Bankmitarbeiterin glaubhaft gewirkt, der unter der offiziellen Nummer der Bank erfolgte. Im Weiteren fotografierte die Klägerin lediglich Codes vom Bildschirm ab, ohne sensible Autorisierungsdaten wie PINs oder TANs aktiv an die Anruferin zu übermitteln.
Die Berliner Richter stellten klar, dass Kunden in einer solchen nahezu perfekt inszenierten Täuschung nicht grob fahrlässig handeln.
Technische Früherkennung als Bankpflicht
Bemerkenswert sind die Ausführungen des Gerichts über die Entscheidung hinaus. Die Kammer deutet darin Ansätze für notwendige Früherkennungssysteme an: Die Bank hätte den Betrug erkennen und unterbinden können, da die Einwahl des Kunden und die gleichzeitige Registrierung eines neuen Geräts durch die Täter über vollkommen unterschiedliche IP-Adressen und Provider erfolgten. Das Finanzhaus habe diese offensichtliche Diskrepanz nicht durch automatisierte Sicherheitsmechanismen blockiert und die Verknüpfung des neuen Geräts ohne hinreichende Besitzprüfung zugelassen.
Ulrich Schulte am Hülse von der Kanzlei Ilex Rechtsanwälte, der das Urteil erstritten hat, bewertet diese Einschätzung zwar als technisch noch laienhaft. Er sieht die Justiz aber auf dem richtigen Weg. In Verfahren gegen die Apobank stünden fast immer vollständige Logfiles inklusive IP-Adressen zur Verfügung. Anhand dieser Daten und einer Kundenbefragung lasse sich rückschauend exakt belegen, welche Handlung den Tätern zuzurechnen sei und wo die Bank hätte intervenieren müssen.
Der Anwalt unterstreicht, dass Phishing längst kein reines Verbraucherthema mehr sei. An der Entscheidung lasse sich ersehen, dass die größten Einzelschäden verstärkt im Bereich der mittelständischen Wirtschaft entstünden. Es seien etwa Freiberufler, Selbständige und gestandene Kapitalgesellschaften betroffen. Durch modernes Multibanking, bei dem Geschäfts- und Privatkonten zusammengeführt werden, verschwömmen die Kategorien zunehmend. Das Urteil schütze so Akteure, deren Existenz durch hohe Schadenssummen bedroht sein könnte.
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Rückenwind durch OLG-Rechtsprechung
Diese Sichtweise deckt sich mit der Tendenz anderer Gerichte. Das Oberlandesgericht Koblenz machte vor Kurzem die Ansage, dass selbst das Anklicken von Links in SMS und die Eingabe von Transaktionsnummern in ein Browser-Formular nicht automatisch als grobe Fahrlässigkeit gewertet werden darf, wenn die Betrugsmasche eine täuschend echte Interaktionskette aufbaut.
Das Berliner Urteil sendet so ein Signal: Banken müssen ihre Sicherheitsalgorithmen schärfen. Auffällige Diskrepanzen in den Logfiles, wie etwa zeitgleiche Logins aus technisch unplausiblen Quellen, sollten proaktiv zur Betrugsverhinderung genutzt werden.
(nen)
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