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Digitaler Euro: Verhandlungsführer des EU-Parlaments ist gegen Online-Nutzung
Der Berichterstatter des EU-Parlaments für den digitalen Euro, Fernando Navarrete Rojas, tritt für eine zweigleisige Einführung der digitalen Einheitswährung ein. Dabei spricht sich der Angehörige der konservativen Fraktion der Europäischen Volkspartei (EVP) klar gegen eine bedingungslose Online-Nutzung aus. Seine Haltung basiert nach eigener Darstellung auf der Notwendigkeit, die strategische Souveränität der EU zu stärken, die Abhängigkeit von außereuropäischen Zahlungsanbietern zu verringern und zugleich die Finanzstabilität sowie den Datenschutz der Bürger zu gewährleisten.
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Navarrete Rojas unterscheidet in seinen heise online vorliegenden, lange verzögerten Entwürfen für Änderungen am Vorschlag der EU-Kommission für ein einschlägiges Gesetzespaket grundsätzlich zwischen zwei Ausprägungen des digitalen Euro: der Offline- und der Online-Version. Die Offline-Variante beschreibt er als eine nicht kontobasierte, tokenisierte Form von digitalem Bargeld. Er wird von der Europäischen Zentralbank (EZB) ausgegeben, ist lokal auf gesicherten Geräten gespeichert und funktioniert über „Gerät-zu-Gerät“-Zahlungen (Peer-to-Peer), ohne dass eine zentrale Abwicklungsinfrastruktur erforderlich ist.
Diese Konzeption bietet laut dem früheren spanischen Zentralbanker maximale Ausfallsicherheit, da Transaktionen selbst bei Netzwerkausfällen oder in Krisensituationen möglich sind. Entscheidend ist für ihn, dass der Offline-Euro einen mit Bargeld vergleichbaren Datenschutz bietet: Zahlungen müssen weder über eine zentrale Infrastruktur geleitet noch dort erfasst werden. Durch die Nachbildung bargeldähnlicher Merkmale – wie das Fehlen digitaler Euro-Konten – würden zudem die Risiken für die Finanzstabilität reduziert.
Online-Funktionen stehen in den Sternen
Demgegenüber steht der Online-Digital-Euro, der als kontobasiertes Internet-Zahlungssystem eine von der EZB betriebene digitale Abwicklungsinfrastruktur zwingend voraussetzt. Diese Form berge naturgemäß die Gefahr, moniert Navarrete Rojas, die Geschäftsbanken zu ersetzen, Einlagen abfließen zu lassen und in direkten Wettbewerb mit bereits funktionierenden privaten europäischen Zahlungslösungen zu treten.
Daher schlägt der Verhandlungsführer vor, die Einführung des Online-Digital-Euro an eine Bedingung zu knüpfen: Er soll nur dann kommen, wenn ein von der Kommission durchzuführender Markttest ergibt, dass keine europaweite, souveräne Lösung für den Einzelhandelszahlungsverkehr wie Zahlungen zwischen Personen, am Point of Sale und im E-Commerce zur Verfügung steht.
Navarrete Rojas will so verhindern, dass bereits effiziente und skalierbare private Marktlösungen verdrängt werden. Er nennt ausdrücklich die Stärkung bestehender europäischer privater Ansätze wie der European Payment Initiative (EPI) als vorrangiges Ziel. Die EPI arbeitet an einer europäischen Zahlungsinfrastruktur, die resilient sowie universell und grenzüberschreitend zu guten Konditionen einsetzbar ist. Diese Ziele erreichte sie zunächst aber nicht.
Offline-Variante soll wie Bargeld einsetzbar sein
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Für die Akzeptanz der Offline-Variante sei der Schutz der Privatsphäre zwingend erforderlich, heißt es in dem Papier. Maßnahmen zur Bekämpfung von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung müssten auf Nutzerebene greifen und dürften nicht durch die Kennzeichnung einzelner digitaler Einheiten erfolgen. Dadurch soll die Austauschbarkeit des Geldes gewährleistet und die Entstehung von programmierbarem oder nachverfolgbarem Geld verhindert werden. Die EZB soll ferner sicherstellen, dass Betrug und Fälschung weiterhin unter dem Niveau vergleichbarer Zahlungsinstrumente liegen.
Um die Finanzstabilität nicht zu unterlaufen, sollen die Bestände an einem potenziellen Online-Digital-Euro für natürliche Personen dem Plan nach Haltegrenzen unterliegen, um signifikante Abflüsse von Kundeneinlagen zu verhindern. So könnte jeder einschlägige digitale Account automatisch mit einem vom Nutzer festgelegten traditionellen Bankkonto verknüpft werden, um diese Limits zu überwachen und die Kontinuität der Zahlungen zu gewährleisten. Um Zahlungsdienstleister nicht unverhältnismäßig zu belasten, sollen Online-Nutzer ihre Konten nur dann automatisch aufladen oder auflösen können, wenn diese beim selben Servicepartner geführt werden.
Insgesamt müsse bei beiden Varianten des digitalen Euro die Einführung anhand klar definierter Probleme bewertet und in Bezug auf Notwendigkeit, Verhältnismäßigkeit und Opportunitätskosten mit den besten verfügbaren Marktalternativen verglichen werden, betont der Berichterstatter. Die von ihm ins Spiel gebrachten Änderungen schüfen einen Rechtsrahmen, der zunächst die Einführung der datenschutzfreundlichen und ausfallsicheren Offline-Währung als gesetzliches Zahlungsmittel unmittelbar ermögliche.
Kritik: Nur für die Ladentheke
Damian Boeselager (Volt), der für die Grünen-Fraktion an dem Dossier mitverhandelt, kritisiert den Bericht als inhaltlich zu zaghaft. Die von Navarette Rojas favorisierte Offline-Variante würde die Unabhängigkeit Europas untergraben, weil der Online-Zahlungsraum weiterhin privaten, meist US-amerikanischen Systemen wie Visa und Mastercard überlassen bliebe. Angesichts der weltpolitischen Risiken, die eine Lähmung der Zahlungssysteme durch Washington bedeuten könnten, sei entschlossenes Handeln nötig.
Eine Offline-Lösung würde „nur an der Ladentheke funktionieren – nicht im Onlinehandel, wo fast die Hälfte aller Verbraucher mit Karten bezahlt“, moniert Boeselager. Auch Haltelimits schränkten den Digitaleuro in seiner Alltagstauglichkeit massiv ein. Die Gesetzesinitiative wird nun im federführenden Wirtschaftsausschuss debattiert und voraussichtlich im Frühjahr vom Parlament verabschiedet.
(nen)