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Digitaler Omnibus: EU-Kommission will Datengesetze zusammenfassen


Aus Vier mach Eins: Mit dem digitalen Omnibusgesetz, mit dem die EU-Kommission einige Regeln im Digitalbereich auf einmal vereinfachen will, sollen Open Data Directive, Free Flow of non-personal Data-Verordnung, Data Governance Act und Data Act nur noch ein Gesetz werden – der dann überarbeitete Data Act.

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Die sinnvollen Anteile der zu unterschiedlichen Zeitpunkten entstandenen Regelungen sollen in den Data Act überführt werden, schilderte die stellvertretende Generaldirektorin der Kommisionsgeneraldirektion Connect Renate Nikolay am Mittwochabend bei einer Veranstaltung des Bundesverbands Digitale Wirtschaft (BVDW) in Berlin. Damit soll der Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) künftig vor allem ein Gesetz mit Regeln zur Datennutzung gegenüberstehen, begründete Nikolay das Vorhaben. Tatsächlich überlagerten sich die verschiedenen Rechtsakte teilweise.

Doch auch die DSGVO selbst solle inhaltlich angefasst werden, berichtete die hochrangige und für das Omnibusvorhaben zuständige EU-Beamtin. Zum einen habe der Europäische Gerichtshof zuletzt die Möglichkeit einer weiteren Nutzung pseudonymisierter Daten in seiner Rechtsprechung erweitert, was nun durch die Kommission nachvollzogen und genauer spezifiziert werden solle. Zum anderen soll in der Datenschutzgrundverordnung aber auch eine Regelung für den Umgang mit Cookies Eingang finden, nachdem diese Thematik bislang im Wechselspiel zwischen DSGVO und der veralteten E-Privacy-Richtlinie adressiert war.

Weitere Elemente der als Komplementärverordnung zur DSGVO gedachten und in diesem Jahr offiziell als gescheitert erklärten E-Privacy-Verordnung konzipierten Überarbeitung sollen in weiteren Rechtsakten wie etwa dem zuletzt auf den Januar 2026 verschobenen Digital Networks Act eine neue regulatorische Heimat finden. Eine von der Kommission geplante europaweit einheitliche Regelung zur Vorratsdatenspeicherung soll ebenfalls in einem eigenen Rechtsakt Eingang finden.

Mit den jetzt angekündigten Vorschlägen zur Vereinfachung würde die EU-Kommission auch auf einige der Wünsche eingehen, die die Bundesregierung vorab nach Brüssel geschickt hatte. Doch selbst wenn EU-Kommission und Mitgliedstaaten sich hier vergleichsweise schnell einigen könnten, wenn die Vorschläge offiziell in zwei Wochen auf dem Tisch liegen: ohne eine Zustimmung des Europaparlaments würde aus ihnen kein Gesetz werden können.

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(fds)



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Visa-Verzögerungen: Apple und Google warnen US-Mitarbeiter vor Reisen


Die Anwaltskanzleien, welche Apple und Google in arbeitsrechtlichen Fragen beraten, haben an Mitarbeiter der beiden Unternehmen in der vergangenen Woche Mails verschickt. Darin warnen sie die Angestellten davor, derzeit die USA zu verlassen, wenn vor der Rückkehr deren Visa geprüft werden müssen. Das könnte bis zu einem Jahr dauern, schreiben die Anwälte. Daher sei es besser, ganz auf Auslandsreisen zu verzichten.

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Dies berichtet Business Insider, das eigenen Angaben zufolge Einblick in beide Schreiben nehmen konnte. Die Anwälte geben als Grund für die Verzögerungen der Visa-Prüfung an, dass nun auch Social-Media-Aktivitäten der Visumsinhaber vor einer Rückkehr in die USA geprüft würden. Damit seien die Botschaften und Konsulate außerhalb der Vereinigten Staaten derzeit überlastet.

Betroffen sind davon insbesondere Inhaber des Arbeitsvisums H1-B, das nur für hoch qualifizierte Fachkräfte vergeben wird. Das Visum ist an einen Arbeitgeber in den USA gebunden, wird zuerst für drei Jahre vergeben, kann aber verlängert werden. Erst kürzlich war für die Erteilung dieses Visums eine einmalige Zahlung von 100.000 US-Dollar gefordert worden.

Laut Business Insider gelten die neuen Regelungen zur Socials-Prüfung aber auch für andere Visa wie H-4, F, J, und M. Sie werden unter anderem für Studenten vergeben. Mit keinem dieser Visa bekommt man eine Aussicht auf dauerhaften Aufenthalt in den USA, sie sind immer für zeitweisen Aufenthalt für etwa Ausbildung oder Arbeit gebunden. Vor allem H1-B ist besonders begehrt, denn die USA vergeben davon bisher jährlich 65.000 neue Exemplare, 20.000 kommen für ausländische Absolventen von US-Universitäten hinzu.

Über letzteren Mechanismus rekrutiert die High-Tech-Branche häufig neues Personal direkt nach dessen Studienabschluss. Gleiches gilt für US-Behörden und Stellen bei den Universitäten selbst, dafür gibt es Ausnahmen von den festen Stückzahlen. Erst in dieser Woche wurde bekannt, dass US-Behörden nach den DOGE-Kürzungen wieder händeringend Fachpersonal suchen. Dafür wurde das neue Programm „US Tech Force“ aufgelegt, bei dem die US-Tech-Branche ihre Mitarbeiter zeitweise an Behörden überstellen soll.

Die neuen Einreisereglungen kommen kurz nachdem die US-Regierung die Behörden des Außenministeriums angewiesen hatte, H1-B-Bewerber genauer zu prüfen. Wenn diese an „Zensur“ oder Moderation von US-Online-Plattformen beteiligt waren, sollen sie das Visum nicht mehr erhalten. Auch, wer die USA nur für Urlaubs- oder Geschäftsreisen über den Mechanismus ESTA besuchen will, soll demnächst seine Social-Media-Aktivitäten offenlegen, ebenso zahlreiche persönliche Daten und Kontakte, teils auf zehn Jahre rückwirkend. Dabei handelt es sich jedoch bisher nur um einen Vorschlag, den die Grenzschutzbehörde CBP zur Diskussion stellt. Der Entscheidungsprozess soll bis zum Frühling 2026 abgeschlossen sein.

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(nie)



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Für E-Scooter kommen neue Regeln – Bundesrat stimmt zu


Für E-Scooter kommen neue Regeln. So sollen neue E-Scooter ab dem Jahr 2027 mit Blinkern ausgerüstet sein müssen. Außerdem sollen Kommunen mehr Spielräume für das Abstellen von E-Scootern bekommen – um einem „Wildwuchs“ entgegenzuwirken.

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Seit 2019 sind E-Scooter erlaubt. Vorgesehen war, die damalige Verordnung zu überprüfen. Der Bundesrat stimmte einer geplanten Novelle des Bundesverkehrsministeriums zu, mit der Maßgabe von Änderungen. Das Verkehrsministerium arbeitet diese nun ein. Laut Ministerium soll die neue Verordnung nach einer Übergangsfrist dann Anfang 2027 in Kraft treten.

Vorgesehen ist, dass Regelungen für E-Scooter an Vorschriften für den Radverkehr angeglichen werden. So sollen E-Scooter-Fahrer künftig wie Radfahrer bei einer roten Ampel einen angezeigten grünen Pfeil nutzen dürfen. Fahrräder und E-Scooter sollen auf Gehwegen und in Fußgängerzonen geparkt werden dürfen – wenn dadurch andere nicht gefährdet oder behindert werden können.

Für E-Scooter, die von Plattformen vermietet werden, soll künftig laut Ministerium gelten: Das Anbieten auf öffentlichen Straßen ist kein zulässiges Parken im Sinne der Straßenverkehrsordnung. Die Städte und Kommunen könnten damit Regeln zum Abstellen der Fahrzeuge festlegen. Bisher sei diese Frage juristisch umstritten. Die Novelle schaffe nun Rechtssicherheit.

„Wir wollen die E-Roller nicht aus den Städten verbannen, aber wir brauchen ein deutlich besseres Miteinander“, sagte Christian Schuchardt, Hauptgeschäftsführer des Deutschen Städtetages. „Sowohl diejenigen, die die Roller nutzen als auch die Menschen, die zu Fuß, mit dem Rad oder dem Auto unterwegs sind, wollen das sicher tun, ohne Abstellchaos und Stolperfallen. Dafür brauchen wir als Städte vom Bund einen guten Rahmen mit klaren Spielregeln und mehr Entscheidungsspielraum für die Kommunen.“

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Wer die gewerbliche Vermietung von Scootern betreibe, der dürfe, wie auch bei Mietfahrrädern üblich, im Innenstadtbereich ausschließlich Stationen zum Abstellen benutzen. „In den letzten Jahren ist mancherorts ein Wildwuchs entstanden, auch aufgrund unsicherer Rechtslage. Zugeparkte Fußwege werden derzeit oft ein Hindernislauf für ältere und mobilitätseingeschränkte Menschen. Das zeigen auch die gestiegenen Unfallzahlen. Hier würde die neue Regelung Abhilfe schaffen.“

Schuchardt kritisierte die beabsichtigte gemeinsame Freigabe von Fußgängerzonen und Einbahnstraßen für Radfahrende und E-Scooter. Dies schaffe neue Gefahren, gerade für Menschen, die zu Fuß unterwegs seien. Für den Verband FUSS kritisierte Sprecher Roland Stimpel: „Für Verkehrsminister und Bundesrat ist die kleine und oft wilde Gruppe der E-Scooter-Fahrer wichtiger als viele Millionen Menschen, die sichere Wege bräuchten.“

In einer Entschließung fordert der Bundesrat die Bundesregierung auf, eine „Haftungslücke“ bei E-Scootern zu schließen. Bundesjustizministerin Stefanie Hubig (SPD) hat bereits angekündigt, Haftungsregeln bei Unfällen mit E-Scootern deutlich verschärfen zu wollen. Geschädigte bei Unfällen sollen es künftig leichter haben, Schadenersatz zu erhalten. „Es darf nicht sein, dass Geschädigte auf ihren Kosten sitzen bleiben, weil der Fahrer des E-Scooters schon längst über alle Berge ist“, so Hubig. Im vergangenen Jahr ist die Zahl der Unfälle von E-Scootern mit Verletzten oder Toten stark gestiegen.

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(nen)



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Mecpow M1 im Test: Günstiger Laser-Cutter & Engraver ab 135 Euro


Der kompakte Lasergravierer Mecpow M1 ist vielseitig einsetzbar und einfach zu bedienen. Doch wie steht es um die Sicherheit?

Mit dem M1 bringt Mecpow einen kompakten Lasergravierer mit 5‑Watt‑Diode auf den Markt, der laut Klasse‑1‑Zertifizierung als sicher gilt und sich an Einsteiger wie Fortgeschrittene richtet. Der Hersteller verspricht vielseitige Einsatzmöglichkeiten und eine einfache Bedienung im kompakten Format.

Wir haben den günstigen Laser ab 135 Euro ausführlich getestet und zeigen, was er tatsächlich leistet.

Wirklich Laser-Klasse 1?

Der Mecpow M1 ist laut Hersteller ein Gerät der Laser-Klasse 1. Das bedeutet eigentlich, dass keinerlei gefährliche Laserstrahlung austreten kann, die etwa das Augenlicht schädigen kann. Nur Laser-Graviermaschinen der Klasse 1 sind für den Einsatz durch Privatpersonen geeignet. Geräte ohne ausreichenden Schutz fallen in die Klasse 4, sie dürfen nur von Profis benutzt werden.

Wirklich ungefährlich ist das Arbeiten mit dem M1 trotz der vom Hersteller beworbenen Klasse-1-Qualifizierung unserer Ansicht nach nicht. So gibt es etwa einen Spalt zwischen Gehäuse und Sichtfenster. Im Test traten hier keine Laserstrahlen aus, aber mit einem ungünstigen Blickwinkel und reflektierender Oberfläche des zu gravierenden Objekts könnte es hier aber durchaus zu Lichtaustritt kommen.

Zweifelsfrei problematisch ist aber eine weitere Funktion des M1. Zur Bearbeitung höherer Objekte kann der Mecpow nämlich mittels anschraubbarer Füße aufgebockt werden. Durch den dann offenen Boden kann sehr wohl Laserstrahlung austreten, was eine erhebliche Gefahr für das Augenlicht darstellt. Nur mit geschlossenem Gehäuse lässt sich das Gerät gefahrlos ohne Schutzbrille betreiben, aber es funktioniert eben auch anders – der Xtool F2 ist genau deswegen ganz offiziell ein Gerät der Laser-Klasse 4. Die Klasse 1 beim Mecpow darf also zumindest bezweifelt werden.

Abgesehen davon sollte man nie ohne Vorwissen mit so einem Laser hantieren. Es geht hier nicht nur um den Schutz der Augen, sondern etwa um das Verhüten von Bränden und um giftige oder ätzende Gase, die beispielsweise beim Bearbeiten von bestimmten Kunststoff-Sorten entstehen.

Wer sich solch ein Werkzeug in die Werkstatt stellt, muss immer mit Vorsicht und Bedacht arbeiten: Ein Laser ist kein Spielzeug!

Design und Ausstattung

Der M1 fällt positiv durch sein geschlossenes Gehäuse mit dem klappbaren Sichtfenster auf – in der Regel sind die günstigen Geräte offen und somit deutlich unsicherer. Das weiß-grüne Design wirkt modern und aufgeräumt. Mit Abmessungen von 220 × 264 × 194 mm und einem Gewicht von knapp 2,4 kg ist der Laser sehr kompakt. Er passt problemlos auf jeden Schreibtisch und lässt sich leicht transportieren oder beiseitestellen. Die Verarbeitung macht einen ordentlichen und stabilen Eindruck. Herzstück ist das 5 Watt starke Lasermodul mit einer Wellenlänge von 455 nm. Es ermöglicht Gravuren auf einer Arbeitsfläche von 100 × 100 mm, laut Hersteller, mit einer Genauigkeit von bis zu 0,01 mm.

Der transparente Deckel filtert laut Hersteller 99 Prozent des Laserlichts. Öffnet man das Gehäuse während des Betriebs, stoppt der Laser sofort automatisch. In den Tests klappt das zuverlässig. Ein Neigungsalarm warnt zusätzlich bei Verkippung um mehr als 15 Grad. Eine Schutzbrille liegt bei.

Im Lieferumfang sind neben dem Lasermodul auch ein Stromkabel, Schraubendreher, Schutzbrille, Benutzerhandbuch, Positionierungsplatte, Markierungsstift, Speicherkarte und diverses Montagematerial enthalten. Optional sind Erweiterungen wie ein 1,2 Watt starkes Infrarotmodul zum Gravieren von Metallen, Rotationsaufsätze für zylindrische Objekte und der im Test genutzte Luftfilter erhältlich.

Praxistest

Im Vergleich zu vielen anderen günstigen Modellen ist hier kein zeitaufwendiger Aufbau nötig. Nach dem Auspacken und dem Verbinden mit dem Computer ist der M1 direkt einsatzbereit. Was hier auffällt, ist der unangenehm hochfrequente Lüfter – zum Glück ist der aber nicht mehr zu hören, sobald der optional erhältliche und sehr laute Luftfilter loslegt.

Über WLAN oder USB-Kabel können Designs von PC, Smartphone oder Tablet an den Laser gesendet werden – zumindest theoretisch. Die mitgelieferte Software für den PC ist nämlich nur wenig intuitiv. Die App des M1 bekommen wir zwar verbunden, beim Hochladen von Aufträgen friert das Programm dann aber ein. Bevor wir uns lange ärgern, nutzen wir die alternative Software Lightburn. Die hatten wir schon bei anderen Lasern im Einsatz und auch mit dem Gerät von Mecpow gibt es keine Probleme. Lightburn ist zwar kostenpflichtig, die Investition lohnt sich aus unserer Sicht aber. Bei Interesse gibt es eine zeitlich begrenzte Demoversion.

Die Sicherheitsfunktionen des M1 überzeugten im Praxiseinsatz – zumindest auf den ersten Blick. Das geschlossene Gehäuse filterte das Laserlicht zuverlässig. Der Spalt zwischen Sichtscheibe und Gehäuse macht zumindest bei ebenen und nicht reflektierenden Oberflächen keine Probleme. Rauch und Gerüche wurden dank angeschlossenem Filter effektiv abgesaugt. Dessen Anschaffung ist aus unserer Sicht sinnvoll – selbst wenn er nur einen Teil der Gerüche abfangen kann. Alternativ sollte die Abluft unbedingt aus dem Fenster geleitet werden.

Problematisch wird es allerdings, wenn der M1 mit den mitgelieferten Füßchen aufgebockt wird, um höhere Objekte zu gravieren. Hier raten wir unbedingt zu großer Vorsicht und zur Nutzung des Schutzbrille – besser noch wäre eine zusätzlicher Sichtschutz oder der Verzicht auf die Erhöhung. Hinzukommt, dass der M1 keinerlei Flammenerkennung an Bord hat. Wenn der Laser arbeitet, muss man ihn also immer im Auge behalten!

Ansonsten zeigt sich der Mecpow M1 als vielseitiger Graveur für zahlreiche Materialien. Hölzer, Jeansstoff, Leder und beschichtete Metalle stellten kein Problem dar. Mit dem 5-Watt-Laser ließen sich 2- und 3-mm-Sperrholz in nur einem Durchgang sauber schneiden. Die maximale Gravurgeschwindigkeit liegt theoretisch bei 10.000 mm/min – dann aber wäre vom Ergebnis kaum etwas zu sehen. In der Praxis graviert und schneidet der Laser deutlich langsamer. Für Flächengravuren auf Holz nutzen wir etwa 2300 mm/min bei 30 Prozent Leistung. Geschnitten wird dann mit 150 mm/min bei 90 Prozent Leistung.

Die Gravurqualität war durchweg hoch. Selbst feine Details und kleine Schriften wurden präzise umgesetzt. Die perfekte Platzierung der Gravuren ist allerdings gar nicht so einfach. Da es hier kein Livebild per Kamera gibt, muss man sich zur besseren Orientierung mit dem Abfahren des Rahmens um die Grafik begnügen. Das klappt zwar, ist allerdings weniger genau und bedarf etwas Übung.

Preis und Einschätzung

Mit einem Preis ab 135 Euro ist der Mecpow M1 im Vergleich zu anderen Lasern sehr günstig. Das wirkt sich zwar auch auf den eher kleinen Arbeitsraum und die mitgelieferte Software, aber immerhin nicht auf die Qualität der Gravuren und Schnitte aus.

Zusammen mit dem Luftfilter steigt der Preis dann auf 219 Euro. Optional sind auch Bundles mit IR-Laser, Drehmodul oder einem schwächeren 3,5-Watt-Laser erhältlich.

Fazit

Der Mecpow M1 ist ein günstiger und ordentlich funktionierender Desktop-Laser für Einsteiger. Kompaktes Design, hohe Gravurqualität und zumindest ein gewisser Grad an Lasersicherheit bilden ein verlockendes Gesamtpaket. Narrensicher ist dieser Laser trotz der Herstellerangabe Laser-Klasse-1 aber nicht, weswegen wir zur Vorsicht raten.

Mit 5 Watt Leistung, einer Präzision von 0,01 mm und Kompatibilität zu vielen Materialien eröffnet der Mecpow M1 trotzdem kreative Möglichkeiten vom personalisierten Geschenk bis zu Modellbau-Teilen. Für eine vernünftige Bedienung empfehlen wir allerdings den Kauf der Software Lightburn – diese ist intuitiver und deutlich umfangreicher als das mitgelieferte Programm.



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