Künstliche Intelligenz
DJI-Drohnen verschwinden langsam aus US-Verkaufsregalen
Die regulatorischen Maßnahmen der US-Regierung gegen den chinesischen Drohnenhersteller DJI zeigen zunehmend Wirkung. Die Verkaufsregale mit DJI-Drohnen werden in den USA immer leerer. Eine der neuesten Drohnen, die Mavic 4 Pro, bietet DJI auf dem US-Markt schon gar nicht mehr an.
DJI-Drohnen haben in den USA einen Marktanteil von etwa 85 Prozent und werden von Hobbyfliegern bis hin zu Behörden gleichermaßen verwendet. Die Drohnen haben nämlich mehrere Vorteile: Es sind die neuesten Techniken eingebaut, sie sind robust und vergleichsweise günstig zu haben.
Die US-Regierung hat jedoch in den letzten Jahren die Nutzung von DJI-Drohnen stark einschränken wollen. Die Begründung: Die von den Drohnen aufgezeichneten Flugdaten und -aufnahmen könnten von DJI an die chinesische Regierung weitergegeben und dann von Geheimdiensten ausgewertet werden. Das würde die nationale Sicherheit der USA beeinträchtigen. DJI hat das bestritten und seinerseits Funktionen, wie etwa den Local Data Mode, eingebaut und Kompatibilität zu Software von Drittanbietern hergestellt, um den US-Vorwürfen keinen Raum zu geben. Allerdings ohne wirksamen Erfolg. Die US-Regierung hat schrittweise Maßnahmen umgesetzt, um DJI-Drohnen für Anwendungen beim Militär und bei einigen Bundesbehörden auszuschließen. Dazu gehören vor allem verschiedene regulatorische und gesetzgeberische Maßnahmen.
US-Behörden erschweren Zugang zum US-Markt
Die jüngsten Entwicklungen davon markieren der Uyghur Forced Labor Prevention Act (UFLPA) und der National Defense Authorization Act (NDDA), um die Einführung von DJI-Drohnen in die USA zu erschweren. Der UFLPA der US-Zoll- und Grenzschutzbehörde (U.S. Customs and Border Protection – CBP) etwa sieht vor, dass Waren, die ganz oder teilweise in der Region Xinjiang oder von speziell erfassten Unternehmen mithilfe von Zwangsarbeit durch Uiguren, einer turksprachigen Minderheit in China, hergestellt werden, nicht mehr in die USA eingeführt werden dürfen. Darunter sollen auch DJI-Drohnen fallen, behauptet jedenfalls die CBP und hat auf dessen Grundlage Ende 2024 erstmals DJI-Drohnen vom US-Markt ferngehalten. Auf der UFLPA-Liste des Heimatschutzministeriums steht DJI allerdings nicht. DJI hat auch bestritten, dass ihre Drohnen mithilfe von Zwangsarbeit hergestellt werden. Die Produktion finde ausschließlich in Shenzhen und Malaysia statt. DJI will künftig weitere Vorkommnisse bei der Einfuhr vermeiden und hat angekündigt, mit der CBP eng zusammenarbeiten zu wollen.
Der NDDA soll das Militär und Bundesbehörden vor den chinesischen Drohnen schützen. Er sieht für das Jahr 2025 eine formelle Sicherheitsüberprüfung von DJI-Plattformen bis Ende 2025 vor. Sollte sie bis dahin nicht bestanden worden oder abgeschlossen sein, landet DJI automatisch auf der „Covered List“ der Federal Communications Commission (FCC). Unternehmen, die darauf gelistet werden, wird der Zugang zu den Bandbreiten verwehrt, die von der FCC verwaltet werden. Praktisch bedeutet das, dass diese Drohnen dann vom US-Markt ausgeschlossen sind.
Bestehende Maßnahmen zeigen bereits Wirkung: Der US-Online-Shop von DJI ist derzeit wie leergefegt. Viele Drohnen sind mit „Out of Stock“ gekennzeichnet. Auch andere US-Einzelhändler, darunter Amazon und Best Buy, haben kaum noch Lagerbestand bei DJI-Drohnen. Sie beklagen, dass kein Nachschub mehr ankommt, obwohl DJI offiziell nicht aus dem US-Geschäft ausgestiegen ist.
Gar nicht erst auf den US-Markt gebracht, hat DJI seine neue Flaggschiff-Drohne Mavic 4 Pro. DJI begründet dies mit zollpolitischen Unsicherheiten, wie etwa hohen Einfuhrzöllen sowie Kontrollen und politischer Unsicherheit. Dies alles würde es finanziell und logistisch erschweren, die Mavic 4 Pro in die USA einzuführen.
(olb)