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E-Commerce: Bundesrat will Haftung von Amazon & Co. verschärfen


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Der Bundesrat hat am Freitag auf Antrag von Baden-Württemberg eine Entschließung gefasst, um Verbraucher beim Online-Einkauf besser zu schützen. Onlineplattformen sollen demnach für nicht konforme Produkte haften, es sei denn, sie könnten einen in der EU ansässigen Wirtschaftsakteur nachweisen, der für das Produkt verantwortlich ist. Um den Online-Handel aus Drittstaaten effektiver zu kontrollieren, sei „die volle Haftung“ der Betreiber von Shopping-Seiten und Online-Marktplätzen wie Amazon, Shein oder Temu erforderlich.

Als letztes Mittel käme auch die Sperrung einer gesamten Plattform infrage, bis nicht konforme Angebote gelöscht werden, betont die Länderkammer. Online-Marktplätze sollen zudem verpflichtet werden, Verbraucher klar und gut sichtbar über den Sitz des Unternehmens, eine Rücksendeadresse und eventuell anfallende Kosten zu informieren. Diese Angaben müssten für die Kunden vor Vertragsschluss deutlich erkennbar sein, um eine informierte Kaufentscheidung zu ermöglichen. Aktuell müssen Produkte, die nicht den europäischen Vorgaben entsprechen, oft vom Zoll vernichtet werden, weil sie etwa Umwelt- und Gesundheitsstandards nicht einhalten.

Der Online-Handel müsse ebenso effektiv kontrolliert werden, wie der stationäre, heißt es weiter. Die Bundesregierung soll sich für eine schnelle Aufhebung der EU-Zollfreigrenze von 150 Euro einsetzen. Der Ausbau von Zoll- und Sicherheitskontrollen sei ein Mittel, um für faire Wettbewerbsbedingungen zwischen europäischen Anbietern und Verkäufern aus Drittstaaten zu sorgen.

Aus Sicht des Bundesrats ist es auch problematisch, dass Verbraucher bei mangelhaften Produkten ihre Gewährleistungsrechte kaum wahrnehmen. Es erschiene ihnen geradezu aussichtslos, den eigentlichen Anbieter zu ermitteln oder zu erreichen. Da die Plattformen häufig nur als Vermittler agierten, sei es derzeit kaum möglich, sie in Mithaftung zu nehmen. Die Regierung soll daher ausloten, ob die Sorgfaltspflichten der Betreiber nachgeschärft werden könnten. Dafür würde sich der geplante Digital Fairness Act eignen.

Der ursprüngliche Antrag aus Baden-Württemberg sah noch verschärfte Auflagen wie eine Retouren-Steuer bei einem aus rechtlichen Gründen nötigen Rückversand und einen pauschalen Warnhinweis auf einschlägigen Plattformen vor, dass die europäischen Vorgaben zu Produktsicherheit und Verbraucherschutz teils nicht durchgesetzt werden könnten. Das ging der Mehrheit der Länder aber zu weit.


(nen)



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