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Künstliche Intelligenz

Endgültige Fassung veröffentlicht: Rahmenwerk für KI-Kompetenzen in Schulen


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Das von der EU-Kommission und von der Organisation für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (OECD) vor rund einem Jahr versprochene Rahmenwerk für KI-Kompetenzen in Schulen wurde nun in seiner abgestimmten Fassung veröffentlicht. Es enthält gegenüber dem Entwurf keine Überraschungen, nur einige weiter ausdifferenzierte Tipps für die Unterrichtsgestaltung, damit die vorher als wichtig eingestuften KI-Kompetenzen auch tatsächlich entsprechend verschiedener Leistungsniveaus erworben werden können. Auf ein tiefgreifendes Problem macht die endgültige Fassung des Rahmenwerks aber unweigerlich aufmerksam: Sind KI-Kompetenzen nicht auch schon in der Lehrerschaft etabliert, wird auch die Vermittlung an die Schülerschaft in naher Zukunft kaum gelingen.

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Der Hinweis auf nötige Fortbildungen für ältere Lehrkräfte und auch eine nötige Implementierung von KI-Schulungen schon in der Lehramtsausbildung wirkt deshalb etwas hilflos. Bedeutet dies doch, dass die eigentlich als so wichtig eingestuften KI-Kompetenzen nicht erst jetzt, sondern sehr wahrscheinlich erst in einigen Jahren so in Bildungseinrichtungen gelehrt werden könnten, wie es schon heute nötig wäre.

Am Konsultationsprozess wirkten laut EU und OECD mehr als 2000 Personen mit, 41 Prozent von ihnen Lehrkräfte. Der grundsätzliche Aufbau des Erwerbs von KI-Kompetenzen ist in der finalen Fassung erhalten geblieben. Junge Menschen sollen schrittweise lernen, mit KI zu interagieren (engage), mit ihr zu kreieren (create), sie zu verwalten (manage) und selbst KI zu designen (shape). Weiter ausdifferenziert sind nun die zu erreichenden Kompetenzstufen: Aus „Primary Education Scenario“ und „Secondary Education Scenario“ (Entwurf), sind die Kompetenzstufen „Basic“, „Intermediate“ und „Advanced“ geworden. Sie unterscheiden nicht mehr strikt zwischen Altersgruppen, sondern richten sich gleichermaßen an Kinder der Primar- und Sekundarstufe. Welche Aufgabenstellungen für welche Lerngruppen passend sind, sollen Lehrkräfte selbst entscheiden.


die vier Felder für KI-Kompetenzen

die vier Felder für KI-Kompetenzen

(Bild: EU-Kommission & OECD)

Problematisch bleibt im Rahmenwerk die Unverbindlichkeit gegenüber den Bildungssystemen. Es wird zwar festgestellt, dass laut der OECD-Studie „Teaching and Learning International Survey“ (TALIS) „im Jahr 2024 fast 40 Prozent der Lehrkräfte in den OECD-Bildungssystemen in KI geschult“ wurden. Diese Studie habe aber auch gezeigt, dass im Durchschnitt nur jede dritte Lehrkraft KI einsetzt und drei von vier Lehrkräften angeben, dass ihnen das Wissen und die Kompetenzen für einen KI-gestützten Unterricht fehlen (OECD, 2025b).

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Es ist also nicht verwunderlich, dass das Rahmenwerk immer wieder daran appelliert, dass „Schulleitungen und Systemverantwortliche“ Lehrkräfte darin unterstützen müssen, KI zu verstehen und vermitteln zu können. Sie bräuchten berufliche Weiterbildung und institutionelle Unterstützung, um den Einsatz von KI gezielt zu strukturieren und in pädagogisch fundierte Verfahren zu integrieren. Nicht zuletzt bemüht das Rahmenwerk den Hinweis auf die allgemeine gesellschaftliche Verantwortung, KI-Kompetenzen zu vermitteln, da Lehrkräfte diese Aufgabe nicht alleine werden stemmen können. Die Verantwortung bleibt damit diffus, die Umsetzung nicht gesichert.


(kbe)



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Künstliche Intelligenz

App-Store-Anwendung: Apple trackt eingegebene Zeichen


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Apple gibt Entwicklern auf dem iPhone zahlreiche neue Metriken zur Optimierung ihres Anwendungsvertriebs an die Hand – und setzt dabei offenbar erstaunlich aggressiv auf ein Tracking der App-Store-Nutzer. Das berichtet das deutsch-kanadische Sicherheitsforschungsteam Mysk. Demnach speichert der iPhone-Hersteller gar jeden einzelnen Buchstaben bei der Eingabe in Suchfelder inklusive Zeitstempel. Das Problem: Wer den App Store verwendet, bekommt dafür keine Opt-out-Möglichkeit – offenbar auch dann nicht, wenn man personalisierter Werbung auf dem iPhone durch Apple grundsätzlich widerspricht.

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Möglicherweise steckt Apples neue „Personalized Collections“-Funktion hinter dem erhöhten Mitspeichern der App-Store-Aktivität – oder nutzt diese zumindest. Damit möchte Apple erfassen, welche Interessen User an Apps haben, um ihnen dann algorithmisch passende Vorschläge zu machen. Sogenannte App Notes sollen zudem erklären, warum die Empfehlungen kamen – was an Mechanismen von Facebook oder Google erinnert, die Nutzern ihre interessenbasierte Reklame ebenfalls auf ihren Websites erklären (und sogar konfigurierbar machen).

Die Gruppe Mysk entdeckte die Speicherei auf simplem Weg, wie das Team auf X mitteilte: Die Daten fanden sich in Apples „Privacy Takeout“-Material, das man über privacy.apple.com anfordern kann, da dies gesetzlich so vorgeschrieben ist (etwa durch die DSGVO in Europa). Mysk zufolge handelt es sich bei den Informationen um App-Analytics-Daten, nicht um Endpoint-Infos für die App-Suche selbst. Mysk gelang es sogar, einen 1000 Zeichen langen Text, der in das Suchfeld des App Store eingefügt wurde, wiederzufinden – er war mit der Nutzer-ID verknüpft und landete in Apples Daten, obwohl die Eingabetaste nicht betätigt worden war.

Weitere in den gespeicherten Daten zu findende Informationen betreffen laut Mysk die Zeit, die ein Nutzer in bestimmten App-Store-Bereichen verbringt, etwa wie viel in einer Beschreibung gescrollt wird. Auch alle App-Store-Links aus Browsern werden samt Referrer geloggt.

Laut Mysk ist die Datensammlung nicht neu und besteht in Teilen mindestens seit iOS 14. Durch die Verknüpfung mit der ID seien die Daten auch nicht anonym. Offenbar interessieren sich auch Strafverfolger für die Informationen, so wurde Mysk laut eigenen Angaben bereits 2022 von US-Behörden angesprochen, die Hilfe bei der Datenanalyse wünschten. In den USA läuft gegen die App-Store-Datensammelei seit mehreren Jahren eine Sammelklage von Nutzern.

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(bsc)



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Geschlossener Apple Store mit Tarifvertrag: Politik erhöht Druck auf Apple


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Schon am Samstag ist Schluss: Apple plant dann, den ersten mit einer gewerkschaftlichen Vertretung ausgestatteten Laden in den Vereinigten Staaten zu schließen. Der Laden in Towson nahe Baltimore im Bundesstaat Maryland war auch der erste in den USA, bei dem nach längeren Verhandlungen ein Tarifvertrag geschlossen wurde, das war im Jahr 2024. Politiker aus dem liberalen Lager sowie Gewerkschaftsaktivisten werfen Apple vor, den Store im Einkaufszentrum Towson Town Center bewusst zu schließen – und auch für die Mitarbeiter keinen Ersatz in der Nähe zu schaffen, wo diese übernommen werden müssten. Zu den wichtigen Stimmen, die den iPhone-Hersteller kritisieren, zählt nun auch der Bürgermeister von Baltimore, Brandon M. Scott.

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Zwei weitere Ladengeschäfte, die zeitgleich mit dem Laden in Towson geschlossen werden, haben keine gewerkschaftliche Vertretung. Bei diesen hatte Apple angeboten, die Mitarbeiter in anderen in der Nähe befindlichen Stores zu übernehmen. In Towson, so das Argument des Konzerns, fehlen solche Läden jedoch. Laut Tarifvertrag müssen solche Übernahmeangebote in Läden im Umkreis von 80 km gemacht werden, doch diese gibt es derzeit nicht – und Apple beabsichtigt auch nicht deren Einrichtung, wie es hieß.

In einem Posting auf X schrieb Bürgermeister Scott, er stehe hinter den Männern und Frauen von IAM Local 4538, wie die Gewerkschaftsgliederung im Towson-Laden heißt. Er werde weiter dafür kämpfen, dass sie fair behandelt werden. Die Schließung betreffe nicht nur die Mitarbeiter, sondern die gesamte Region, da es sich um die einzige mittels ÖPNV erreichbare Apple-Einrichtung in der Gegend handele. Wer kein Auto hat, bekomme nun keinen Zugriff auf Reparaturen und technischen Support bei Apple mehr.

Scott appellierte an Apples Gewissen als einen der reichsten Konzerne des Planeten. „Wenn Apple sich aus Towson zurückzieht, ohne einen Ersatzstandort zu planen, wendet es sich von den Gemeinden ab, die zu seinem Erfolg beigetragen haben, und macht für diese wichtige Dienstleistungen noch schwerer zugänglich.“

Apple hatte die Schließung – und jene von zwei weiteren Standorten ohne gewerkschaftliche Vertretung – mit der Situation in den jeweiligen Einkaufszentren begründet. Diese versammeln demnach immer weniger Ladengeschäfte, nachdem Ankermieter ausgezogen waren. Das führt dann zu insgesamt weniger Besuchern.

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(bsc)



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Hunderte Milliarden Euro an Klimaschäden durch deutschen Solarstrom gespart


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Die rund sechs Millionen installierten Solarstromanlagen in Deutschland haben in den vergangenen Jahren großen volkswirtschaftlichen Nutzen gebracht. Nach Berechnungen des Bundesverbandes Solarwirtschaft (BSW-Solar) wurden zwischen 2020 und 2025 fossile Energieimporte im Wert von rund 20 Milliarden Euro ersetzt und zugleich Klimaschadenskosten von bis zu 250 Milliarden Euro vermieden.

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Der Verband beruft sich auf Zahlen des Umweltbundesamtes (UBA). Demnach wurden in diesem Zeitraum knapp 390 Milliarden Kilowattstunden Solarstrom erzeugt. Laut BSW-Solar verdrängte diese Strommenge im deutschen Stromsystem vor allem Erdgas- und Steinkohlekraftwerke und verringerte damit sowohl den Bedarf an fossilen Brennstoffimporten als auch die damit verbundenen Treibhausgasemissionen.

Durch die Nutzung von Solarstrom in Deutschland wurden demnach in den vergangenen 20 Jahren rund 500 Millionen Tonnen Treibhausgase (CO₂-Äquivalente, netto) vermieden. Mehr als die Hälfte davon entfiel allein auf die Jahre 2020 bis 2025. In diesem Zeitraum wurden rund 270 Millionen Tonnen Treibhausgase vermieden. Die Berechnungen basieren auf Zahlen des UBA (Tabelle 8.1)

Letzteres entspricht auf Basis von Schätzungen des UBA (siehe Seite 11) vermiedenen Klimaschadenskosten von bis zu rund 250 Milliarden Euro, wenn heutige und zukünftige Generationen gleichwertig berücksichtigt werden. Hinzu kommen vermiedene Energieimporte. Nach Schätzungen des BSW-Solar summiert sich deren Wert allein in den vergangenen sechs Jahren auf über 20 Milliarden Euro.

Der in Deutschland erzeugte Strom stammte 2025 wie in den beiden Jahren zuvor überwiegend aus erneuerbaren Quellen. 58,6 Prozent der ins Netz eingespeisten Strommenge wurden aus Windkraft, Sonne und Biogas gewonnen.

Insgesamt blieb die Strommenge aus erneuerbaren Quellen mit 256,9 Milliarden Kilowattstunden im Jahresvergleich nahezu unverändert und ihr Anteil an der Gesamtmenge sank um knapp einen Prozentpunkt. Dagegen legten konventionelle Energieträger zu, vor allem Kohle und Erdgas: Sie lieferten 181,3 Milliarden Kilowattstunden (plus 3,6 Prozent) und kamen auf einen Anteil von 41,4 Prozent.

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Wichtigster Energieträger war trotz einer abnehmenden Menge erneut Windkraft, die 30 Prozent zur gesamten Stromproduktion beitrug. Unterdessen nahm die Stromeinspeisung aus Photovoltaik 2025 im Vergleich zum Vorjahr deutlich um 17,4 Prozent auf 70,1 Milliarden Kilowattstunden zu.

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(nen)



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