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Erhöhung um 24 Prozent: Der Personalausweis soll bald 46 Euro kosten


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Die Bundesregierung will die Gebühr für die Ausstellung des Personalausweises anheben: Antragsteller sollen bald 46 Euro statt wie bisher 37 Euro zahlen. Hinzu kommt unverändert eine Fotogebühr in Höhe von 6 Euro, wenn man das Passbild von der Behörde anfertigen lässt. Das geht aus einem Referentenentwurf hervor, den das Bundesinnenministerium (BMI) veröffentlicht hat.

Das BMI begründet die geplante Gebührenerhöhung mit gestiegenen „allgemeinen Verwaltungskosten“ sowie Kostensteigerungen bei der Produktion des Personalausweises. Zur Deckung dieser Kosten sei die angestrebte Gebührenerhöhung „zwingend erforderlich“, schreibt das Ministerium in der Begründung (PDF) des Verordnungsentwurfs. Die Erhöhung liege zudem im Rahmen der allgemeinen Teuerungsrate. Zuletzt angehoben wurde die Gebühr im Jahr 2021 – damals stieg sie von 28,80 Euro auf 37 Euro.

Der nun geplante Anstieg auf 46 Euro ist noch nicht final von der Bundesregierung beschlossen. Aktuell können Verbände und Organisationen Stellungnahmen zu dem Entwurf des BMI abgeben.

Widerstand dürfte unter anderem von privaten Anbietern von Aufnahmesystemen für Ausweisfotos kommen. Sie werfen dem BMI vor, mit der Anhebung der Ausweisgebühr die Entwicklung staatlicher Aufnahmesysteme durch die Bundesdruckerei querzufinanzieren und damit private Anbieter aus dem Markt zu drängen.

„Der Wettbewerb wird ausgeschaltet und unsere betroffenen Mitglieder müssen mittelfristig ihre Unternehmen schließen“, sagte Detlef Sander, Geschäftsführer des Verbands Databund, gegenüber c’t. „Es findet hier ganz konkret und direkt eine Vernichtung von IT-Mittelständlern statt.“

Der Streit um die Aufnahmesysteme hat eine längere Vorgeschichte und hängt mit der Einführung digitaler Passfotos zusammen. Grundsätzlich können Kommunen frei wählen, ob sie dafür Geräte privater Anbieter oder die Systeme der staatlichen Bundesdruckerei („PointID“) nutzen. Viele Kommunen entschieden sich zunächst für private Anbieter.

Im Frühjahr 2025 entschied das BMI jedoch, dass die Kommunen die Lichtbildgebühr für die Nutzung der staatlichen Systeme („PointID“) in Höhe von 6 Euro nicht wie ursprünglich angekündigt an die Bundesdruckerei abführen müssen, sondern zur Deckung von Verwaltungskosten einbehalten. Damit sind die PointID-Systeme nun für die Kommunen konkurrenzlos günstig.

Den Vorwurf der Diskriminierung privater Anbieter weist das BMI dennoch zurück. Das kostenlose Angebot diene der Daseinsfürsorge und der Schaffung gleichwertiger Lebensverhältnisse im gesamten Bundesgebiet, argumentiert das Ministerium. Die Bundesdruckerei könne anders als private Anbieter nicht frei entscheiden, welcher Kommune sie ihre Lösung zu welchen Konditionen anbietet.

Die Kosten für Entwicklung, Produktion und Support der staatlichen PointID-Systeme schätzte das BMI im Jahr 2020 auf 171 Millionen Euro über einen Zeitraum von fünf Jahren. Die Refinanzierung soll laut BMI „nach dem Solidarprinzip über die allgemeine Pass- bzw. Personalausweisgebühr“ erfolgen. Dies wirke sich aber „eher geringfügig“ auf die geplante Gebührenerhöhung aus, sagte ein BMI-Sprecher.


(cwo)



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