Künstliche Intelligenz
Erhöhung um 24 Prozent: Der Personalausweis soll bald 46 Euro kosten
Die Bundesregierung will die Gebühr für die Ausstellung des Personalausweises anheben: Antragsteller sollen bald 46 Euro statt wie bisher 37 Euro zahlen. Hinzu kommt unverändert eine Fotogebühr in Höhe von 6 Euro, wenn man das Passbild von der Behörde anfertigen lässt. Das geht aus einem Referentenentwurf hervor, den das Bundesinnenministerium (BMI) veröffentlicht hat.
Das BMI begründet die geplante Gebührenerhöhung mit gestiegenen „allgemeinen Verwaltungskosten“ sowie Kostensteigerungen bei der Produktion des Personalausweises. Zur Deckung dieser Kosten sei die angestrebte Gebührenerhöhung „zwingend erforderlich“, schreibt das Ministerium in der Begründung (PDF) des Verordnungsentwurfs. Die Erhöhung liege zudem im Rahmen der allgemeinen Teuerungsrate. Zuletzt angehoben wurde die Gebühr im Jahr 2021 – damals stieg sie von 28,80 Euro auf 37 Euro.
Der nun geplante Anstieg auf 46 Euro ist noch nicht final von der Bundesregierung beschlossen. Aktuell können Verbände und Organisationen Stellungnahmen zu dem Entwurf des BMI abgeben.
Streit um Querfinanzierung von Aufnahmesystemen für Passfotos
Widerstand dürfte unter anderem von privaten Anbietern von Aufnahmesystemen für Ausweisfotos kommen. Sie werfen dem BMI vor, mit der Anhebung der Ausweisgebühr die Entwicklung staatlicher Aufnahmesysteme durch die Bundesdruckerei querzufinanzieren und damit private Anbieter aus dem Markt zu drängen.
„Der Wettbewerb wird ausgeschaltet und unsere betroffenen Mitglieder müssen mittelfristig ihre Unternehmen schließen“, sagte Detlef Sander, Geschäftsführer des Verbands Databund, gegenüber c’t. „Es findet hier ganz konkret und direkt eine Vernichtung von IT-Mittelständlern statt.“
Der Streit um die Aufnahmesysteme hat eine längere Vorgeschichte und hängt mit der Einführung digitaler Passfotos zusammen. Grundsätzlich können Kommunen frei wählen, ob sie dafür Geräte privater Anbieter oder die Systeme der staatlichen Bundesdruckerei („PointID“) nutzen. Viele Kommunen entschieden sich zunächst für private Anbieter.
Im Frühjahr 2025 entschied das BMI jedoch, dass die Kommunen die Lichtbildgebühr für die Nutzung der staatlichen Systeme („PointID“) in Höhe von 6 Euro nicht wie ursprünglich angekündigt an die Bundesdruckerei abführen müssen, sondern zur Deckung von Verwaltungskosten einbehalten. Damit sind die PointID-Systeme nun für die Kommunen konkurrenzlos günstig.
Refinanzierung „nach dem Solidarprinzip“
Den Vorwurf der Diskriminierung privater Anbieter weist das BMI dennoch zurück. Das kostenlose Angebot diene der Daseinsfürsorge und der Schaffung gleichwertiger Lebensverhältnisse im gesamten Bundesgebiet, argumentiert das Ministerium. Die Bundesdruckerei könne anders als private Anbieter nicht frei entscheiden, welcher Kommune sie ihre Lösung zu welchen Konditionen anbietet.
Die Kosten für Entwicklung, Produktion und Support der staatlichen PointID-Systeme schätzte das BMI im Jahr 2020 auf 171 Millionen Euro über einen Zeitraum von fünf Jahren. Die Refinanzierung soll laut BMI „nach dem Solidarprinzip über die allgemeine Pass- bzw. Personalausweisgebühr“ erfolgen. Dies wirke sich aber „eher geringfügig“ auf die geplante Gebührenerhöhung aus, sagte ein BMI-Sprecher.
(cwo)
Künstliche Intelligenz
Wohnklima im Herbst: Schimmelbildung verstehen und gezielt bekämpfen
Der Herbst ist da und mit den kürzeren Tagen und kühleren Nächten steigt die Schimmelgefahr in Wohnräumen. Zeit für eine Bestandsaufnahme: Warum und wo entsteht Schimmel genau? Und was sind wirkungsvolle Strategien, um ihn zielsicher zu vermeiden?
In der Natur erfüllen Schimmelpilze eine wichtige Funktion innerhalb des Stoffkreislaufs: Sie zersetzen abgestorbenes organisches Material und führen die enthaltenen Nährstoffe der Umgebung für neues Leben zu. Allerdings gedeihen Schimmelpilze auch gerne in Wohnungen und Häusern, wo die Zersetzung von Bausubstanz und Möbeln droht. Zudem setzen Schimmelpilze für Menschen schädliche Sporen und Stoffwechselprodukte frei. Die können zu Allergien, Infektionen und in schweren Fällen zu Organschäden führen.
- Schimmelsporen sind überall in der Luft. In Wohnräumen bestimmen vier Faktoren, ob Schimmelpilze zu wachsen beginnen oder nicht. Bewohner müssen nur einen Faktor ausschalten, um die Schimmelgefahr zu bannen.
- Maßgeblich für Schimmelwachstum ist die Luftfeuchtigkeit. Erreicht sie für längere Zeit einen kritischen Wert, keimt Schimmel. Ein großer Einflussfaktor für die Luftfeuchtigkeit ist die Temperatur.
- Der Artikel erklärt, ab welchen Temperaturen kritische relative Luftfeuchtigkeiten entstehen und welche Mittel Bewohner haben, um Schimmelwachstum zu verhindern.
Dieser Artikel erklärt, welche Wohnraumbereiche für Schimmelbildung besonders gefährdet sind. Sie erfahren, wie Temperatur und relative Luftfeuchtigkeit miteinander in Beziehung stehen und welchen Einfluss sie auf das Schimmelrisiko haben. Zudem stellen wir praktische, nachvollziehbare Maßnahmen vor, mit denen Sie das Schimmelrisiko reduzieren.
Das war die Leseprobe unseres heise-Plus-Artikels „Wohnklima im Herbst: Schimmelbildung verstehen und gezielt bekämpfen „.
Mit einem heise-Plus-Abo können Sie den ganzen Artikel lesen.
Künstliche Intelligenz
Gegen sinnlose Zeit im Wartezimmer: Ein Start-up verspricht Abhilfe
Beim Start-up-Pitch der diesjährigen Herbsttagung der Krankenhaus-IT-Leiterinnen und -Leiter konnte sich Quickticket, Anbieter einer digitalen Lösung zur automatisierten Erfassung und Verwaltung von IT-Supporttickets in Krankenhäusern, gegen Felia (eine smarte Praxisassistentin), QuickGuide (ein KI-Assistent für klinisches Wissen), SmapOne (eine No-Code-Plattform zur schnellen Erstellung individueller Krankenhaus-Apps), Fluint Health (eine Interoperabilitäts- und Datenintegrationslösung für klinische Systeme) und SmartArzt (ein KI-Tool zur Dokumentation mit Spracheingabe) präsentieren und die Jury überzeugen.
Quickticket ist eine Software, über die Patienten ein digitales Ticket erhalten. Dieses Ticket zeigt ihnen in Echtzeit, an welcher Stelle sie beim Arzt aktuell dran sind, sodass sie ihre Wartezeit flexibler gestalten können. Damit entfällt langes Warten vor Ort, und Patienten können ihre Zeit besser nutzen, während sie dennoch jederzeit zuverlässig informiert bleiben. Darüber, welche Herausforderungen Quickticket seit seiner Gründung vor vier Jahren bewältigt hat und über Wartezeiten beim Arzt haben wir mit der Gründerin des Start-ups, Katharina Feiertag, gesprochen.
Katharina Feiertag kam die Idee zu Quickticket während des Studiums.
(Bild: Quickticket)
Wie ist die Idee zu Quickticket entstanden?
Die Idee kam ursprünglich von meinem Geschäftspartner. Er wollte ein System entwickeln, das in der Gastronomie vorhersagt, wann ein Tisch frei wird. Ich habe damals Gesundheitsinformatik studiert und dachte: Im Gesundheitswesen ist das Warten ein noch größeres Problem und betrifft Menschen in oft belastenden Situationen. So entstand Quickticket, eine Lösung, die Patient:innen in Echtzeit zeigt, wann sie voraussichtlich dran sind und Wartezeit besser planbar macht.
In welchen Ländern ist Quickticket aktuell im Einsatz?
Wir sind derzeit in Deutschland, Österreich und der Schweiz aktiv. Wir haben mit Haus- und Kinderärzten gestartet. Inzwischen wird das System auch in MVZ (medizinischen Versorgungszentren) und in Schweizer Spitälern erfolgreich eingesetzt.
Planen Sie eine Expansion über die DACH-Region hinaus?
Aktuell nicht. Der deutschsprachige Markt bietet noch sehr viel Potenzial. Übersetzungen sind bereits integriert, die technische Basis für eine Internationalisierung ist also vorhanden. Dennoch konzentrieren wir uns bewusst darauf, in dieser Region tiefer zu wachsen und unsere bestehenden Märkte nachhaltig zu betreuen.
Wann wurde Quickticket gegründet?
Die Gründung war im Juni 2021, nachdem wir etwa anderthalb Jahre an der Idee gearbeitet hatten. Die ersten Überlegungen reichen bis Anfang 2020 zurück. Besonders spannend war für uns während der Recherche herauszufinden, dass je länger Patient:innen warten, desto stärker das Bedürfnis ist, dass sich die Wartezeit „gelohnt“ hat – was auch wissenschaftlich belegt ist. Durch unsere eigenen Umfragen und Statistiken sehen wir, dass Patient:innen die Wartezeit mit Quickticket sinnvoll nutzen können und Arztgespräche dadurch effizienter und kürzer werden.
Welche Herausforderungen gab es seitdem?
Das Gesundheitswesen ist kein einfacher Markt, weil viele IT-Strukturen veraltet sind und Digitalisierung dort häufig auf Skepsis stößt. Eine besondere Herausforderung war Ende 2022 eine Sicherheitslücke, durch die Patientendaten potenziell abrufbar waren, eine schwierige, aber lehrreiche Situation. Der Vorfall war für uns ein Weckruf. Wir haben sofort reagiert, um den Schaden einzugrenzen, eine interne Untersuchung durchgeführt und alles umfassend dokumentiert.
In der Folge haben wir unsere Prozesse professionalisiert, ein Datenschutz-Notfallkonzept entwickelt und technische sowie organisatorische Maßnahmen deutlich verschärft. Heute verfügen wir über klare Sicherheitsrichtlinien, regelmäßige externe Prüfungen und ein etabliertes Krisenmanagement, das Sicherheit auf höchstem Niveau gewährleistet.
Wie läuft der Umgang mit solchen Vorfällen in Österreich ab?
Die Abläufe sind im Prinzip mit Deutschland vergleichbar. Nach Bekanntwerden einer Sicherheitslücke werden zunächst Sofortmaßnahmen zur Absicherung getroffen. Gleichzeitig besteht die Pflicht, den Vorfall zu dokumentieren und gemäß Art. 33 DSGVO innerhalb von 72 Stunden an die österreichische Datenschutzbehörde zu melden. Unsere interne Leitlinie sieht vor, die Meldung unverzüglich vorzunehmen, auch dann, wenn die Behebung noch im Gange ist. Eventuelle Ergänzungen reichen wir nach. Grundsätzlich gilt: lieber zu früh als zu spät melden. Parallel ziehen wir unsere externen Sicherheitsexpert:innen hinzu, um ein unabhängiges Security-Audit durchzuführen. Besteht ein hohes Risiko für die Rechte und Freiheiten der Betroffenen, was bei Patientendaten nahezu immer der Fall ist, werden die betroffenen Personen umgehend informiert. Wir bei Quickticket haben dafür heute ein klares, dokumentiertes Verfahren mit externer Unterstützung und Vier-Augen-Prinzip etabliert.
Wie unterstützen Sie die Arztpraxen bei Datenschutzfragen?
Wir stellen Vorlagen für Datenschutzerklärungen zur Verfügung und beraten, wie Quickticket datenschutzkonform eingebettet wird. Die Praxen entscheiden dabei selbst, welche Daten sie erfassen. Unser Ziel ist, Transparenz und einfache Umsetzung zu gewährleisten.
Wie soll sich Quickticket in Zukunft weiterentwickeln?
Wir wollen beim Thema „Warten“ bleiben und keine komplette Patientenverwaltungssoftware werden. Der Fokus liegt darauf, die Patientenkoordination weiter zu verbessern. Bereits jetzt sehen Praxen, MVZ und Spitäler einen Forecast, welche Patienten mit welchen Anliegen zu welcher Zeit in die Einrichtung kommen werden. Künftig sollen die Funktionen, die innerhalb des Warteprozesses gut Platz haben, in den Workflow integriert werden (Informationsbereitstellung, div. Abfragen, Dokumentenaustausch, etc.) – selbstverständlich im Rahmen des Datenschutzes.
Könnten Sie sich vorstellen, das Unternehmen zu verkaufen, falls ein Investor anklopft?
Ein Verkauf steht für uns nicht im Raum. Wir möchten Quickticket eigenständig weiterführen und mit unseren Kund:innen gemeinsam wachsen, mit einem klaren Fokus auf nachhaltiges Wachstum und Kundennähe. Eine Partnerschaft käme nur infrage, wenn sie unseren Praxen und Spitälern echten Mehrwert bietet.
(mack)
Künstliche Intelligenz
Verbraucherschutz: Kalifornien schränkt Schiedsgerichtsklauseln ein
Schiedsgerichtsklauseln in Verbraucherverträgen gelten in Kalifornien jetzt nur noch für das konkrete Rechtsgeschäft, nicht auf alle Ewigkeit für neue Verträge. Gouverneur Gavin Newsom hat am Montag eine entsprechende Gesetzesnovelle unterzeichnet. Die im Kleingedruckten versteckten Klauseln verbieten regelmäßig den Gang zu ordentlichen Gerichten und verunmöglichen Sammelklagen. Stattdessen sollen Verbraucher sich einzeln nicht-öffentlichen Schiedsgerichten unterwerfen, die von der Gegenseite ausgesucht und bezahlt werden.
Grundsätzlich bleibt das auch in Kalifornien erlaubt. Was nicht mehr geht, ist, vereinbarte Schiedsgerichtsklauseln auf andere, später geschlossene Verträge derselben Vertragspartner auszudehnen. Die knapp gehaltene Novelle gilt für alle Vereinbarungen mit Verbrauchern über Erhalt oder Nutzung von Sachen, Dienstleistungen, Geld oder Krediten. Da viele große Unternehmen in Kalifornien zu Hause sind, könnte die Maßnahme auch Konsumenten aus anderen Landesteilen schützen. Anlässe zu der Verbraucherschutzmaßnahme gibt es viele.
Uber, Disney und andere Verdächtige
Besondere Aufmerksamkeit erregte der Versuch Disneys, eine Klage nach einem Todesfall im Keim zu ersticken: Ein Disney-Restaurant, das mit besonderer Vorsorge für Allergiker wirbt, soll einer Frau trotz mehrerer ausdrücklicher Hinweise auf ihre Allergien Speisen serviert haben, auf die sie allergisch war. Die Frau ist daran gestorben, ihr Witwer verklagt Disney.
Der Unterhaltungskonzern verwies vor Gericht jedoch darauf, dass der Mann Jahre vor dem tödlichen Restaurantbesuch ein Testabo des Streamingdienstes Disney+ genutzt hat. Und in dessen Nutzungsbedingungen sei ein Dokument mit einer Schiedsgerichtsklausel verlinkt gewesen. Nach einem öffentlichen Aufschrei zog Disney dieses juristische Argument zurück.
Uber hingegen bleibt in einem vergleichbaren Fall hart: Ein Ehepaar, das bei einer von Uber vermittelten Beförderung schwer verletzt wurde, kann nicht Klage führen, weil seine minderjährige Tochter Monate vor dem Unfall über Uber eine Speisenlieferung bestellt hatte. Das Kind nutzte dafür eine App auf dem Handy der Mutter, mit deren Genehmigung. Doch nickte die Tochter dabei ohne Wissen der Mutter neue Geschäftsbedingungen mit der Schiedsgerichtsklausel ab. Obwohl die Essensbestellung nichts mit dem Verkehrsunfall zu tun hat, gilt die Klausel auch dafür.
Der kalifornische Senator Thomas Umberg, der den Gesetzesantrag eingebracht hat, verweist auf ähnliche Fälle mit Airbnb, DirecTV und Walmart. „Niemand sollte den Zugang zu Gericht verlieren, weil er bei einem Streamingtest oder einer Supermarktapp Jahre vorher ‚Ich stimme zu‘ angeklickt hat“, sagte Umberg, „(Die Novelle) SB82 stellt sicher, dass Schiedsgerichtsklauseln nur für den tatsächlich unterzeichneten Vertrag gelten, nicht für jeden zukünftigen Konflikt, den sich Unternehmen ausdenken können.“
(ds)
-
UX/UI & Webdesignvor 2 Monaten
Der ultimative Guide für eine unvergessliche Customer Experience
-
UX/UI & Webdesignvor 1 Monat
Adobe Firefly Boards › PAGE online
-
Social Mediavor 2 Monaten
Relatable, relevant, viral? Wer heute auf Social Media zum Vorbild wird – und warum das für Marken (k)eine gute Nachricht ist
-
Entwicklung & Codevor 2 Monaten
Posit stellt Positron vor: Neue IDE für Data Science mit Python und R
-
Entwicklung & Codevor 1 Monat
EventSourcingDB 1.1 bietet flexiblere Konsistenzsteuerung und signierte Events
-
UX/UI & Webdesignvor 3 Wochen
Fake It Untlil You Make It? Trifft diese Kampagne den Nerv der Zeit? › PAGE online
-
Apps & Mobile Entwicklungvor 3 Monaten
Firefox-Update 141.0: KI-gestützte Tab‑Gruppen und Einheitenumrechner kommen
-
Online Marketing & SEOvor 2 Monaten
So baut Googles NotebookLM aus deinen Notizen KI‑Diashows