Künstliche Intelligenz
EU-Gesetz gegen Sextortion und Kindesmissbrauch im Netz
Die EU zieht im Kampf gegen sexuelle Gewalt an Kindern und deren digitale Verbreitung die Zügel an. Nach intensiven Verhandlungen haben sich Vertreter des EU-Parlaments, des Ministerrates und der Kommission auf eine weitreichende Reform der entsprechenden strafrechtlichen EU-Richtlinie geeinigt. Damit wollen die Gesetzgeber auf die technologische Entwicklung der vergangenen Jahre reagieren. Die bisherigen gesetzlichen Vorgaben stammen von 2011 und gelten angesichts der rasanten Digitalisierung als überholt.
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Ein Fokus der Gesetzesreform liegt auf der Kriminalisierung technologiegestützter Tatbestände. Erstmals wird die bloße Zahlung für den Zugang zu Live-Streams, die sexuellen Kindesmissbrauch zeigen, EU-weit unter Strafe gestellt. Damit reagiert die Politik auf ein Geschäftsmodell im Darknet und auf verschlüsselten Plattformen, bei dem Täter Missbrauchshandlungen in Echtzeit gegen Bezahlung übertragen. Bislang gab es in vielen Mitgliedstaaten rechtliche Lücken beim Konsum solcher Live-Übertragungen, da kein klassisches Besitzdelikt an einer heruntergeladenen Datei vorlag.
Neben dem Streaming soll die neue Richtlinie auch gegen den Missbrauch Künstlicher Intelligenz vorgehen. Das Designen, Anpassen, Besitzen oder Verbreiten von KI-Systemen, die speziell für die Generierung von Missbrauchsmaterial oder Deepfakes entwickelt wurden, wird künftig mit bis zu zwei Jahren Haft bestraft. Ebenfalls unter Strafe gestellt wird das Verfassen, Besitzen und Verbreiten von digitalen Anleitungen und Prompts, die detailliert beschreiben, wie Missbrauchsmaterial erzeugt oder sexuelle Gewalt an Kindern verübt werden kann.
Laut der Kommission stieg die Zahl der Meldungen über sexuellen Kindesmissbrauch im Internet von einer Million im Jahr 2010 auf mehr als 23 Millionen 2025. Allein im vergangenen Jahr umfasste das fast 62 Millionen Dateien, vor allem Bilder und Videos. Auch das Phänomen des Cybergroomings verzeichnete in den vergangenen fünf Jahren einen dreißigfachen Anstieg.
Neuer Tatbestand digitale Erpressung
Auch beim Phänomen der digitalen sexuellen Erpressung (Sextortion) schafft die EU eine einheitliche Strafbarkeit. Täter, die Minderjährigen mit der Veröffentlichung intimer Bilder drohen, um Geld oder weiteres Bildmaterial zu erpressen, müssen künftig mit harten Konsequenzen rechnen. Gleichzeitig wird der Tatbestand des Groomings erheblich ausgeweitet. Die Strafbarkeit greift nun in bestimmten Situationen auch dann, wenn Jugendliche das gesetzliche Schutzalter bereits erreicht haben, die Täter aber mit Zwang, Drohungen oder unter Vorspiegelung einer falschen Identität als Gleichaltrige agieren.
Um die Verbreitung von illegalem Material im Netz effektiv einzudämmen, verpflichtet die Richtlinie die Mitgliedstaaten dazu, auf ihrem Staatsgebiet gehostete Missbrauchsinhalte unverzüglich zu löschen oder den Zugang für Internetnutzer konsequent zu sperren. Neben den rein digitalen Delikten bringt die Reform erhebliche Verschärfungen bei den Höchststrafen und den Verjährungsfristen mit sich.
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Lange Fristen zur Strafverfolgung
Für die gravierendsten Straftaten wie schweren sexuellen Missbrauch wird die Verjährungsfrist auf bis zu 32 Jahre nach Erreichen der Volljährigkeit des Opfers angehoben. Damit trägt die EU der Erkenntnis Rechnung, dass Betroffene oft Jahrzehnte benötigen, um das Erlebte zu verarbeiten und Anzeige zu erstatten. Ferner stärkt das Gesetz die Rechte der Überlebenden durch den garantierten Zugang zu kostenloser medizinischer Versorgung, psychologischer Hilfe und Rechtsbeistand.
Für Berufsgruppen, die in engem Kontakt mit Kindern stehen, wird eine strenge Meldepflicht bei konkretem Verdacht eingeführt. Bevor die neuen Regeln in Kraft treten können, müssen das Parlament und der Rat den ausgehandelten Text noch formal absegnen. Nach der Veröffentlichung im EU-Amtsblatt haben die Mitgliedsländer drei Jahre Zeit, die Vorgaben in nationales Strafrecht umzusetzen.
(kbe)
Künstliche Intelligenz
Verbraucherschützer fordern Safety by Design für alle statt Social-Media-Verbote
Der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) wirft großen Social-Media-Plattformen vor, Minderjährige nicht ausreichend vor gesundheitsgefährdenden Mechanismen zu schützen. Dies habe eine aktuelle Untersuchung des Verbands ergeben. Facebook, Instagram, Snapchat, TikTok und YouTube setzen demnach die Vorgaben des Digital Services Act (DSA) zum Kinder- und Jugendschutz nur unzureichend um. Der vzbv fordert in der Konsequenz allerdings kein pauschales Social-Media-Verbot für Heranwachsende bis zu einer festgelegten Altersgrenze, sondern will, dass Plattformen ihre Dienste nach dem Prinzip „Safety by Design“ für alle Nutzerinnen und Nutzer sicherer gestalten müssen. Bestehende Regulationen müssen durchgesetzt und auch unter Gesichtspunkten eines besseren Jugendschutzes konkretisiert werden.
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Der vzbv hat nach eigenen Angaben vom 13. März bis zum 1. Juni 2026 die fünf reichweitenstärksten Plattformen unter Jugendlichen hinsichtlich ihrer Mindestalter-Regelungen, Empfehlungsalgorithmen, Endlosfeeds, Auto-Play-Funktionen, Kontakteinstellungen und Datenerhebungspraktiken untersucht. Die Ergebnisse zeigen laut vzbv ein systemisches Untererfüllen der DSA-Pflichten. Personalisierte Empfehlungsfeeds förderten exzessive Nutzungszeiten, während das Deaktivieren dieser Mechanismen durch versteckte Einstellungen und mehrstufige Opt-out-Prozesse erschwert werde.
Gamification, Einfallstore für Groomer und Endlosfeeds
„Die Geschäftsmodelle vieler Social-Media-Plattformen zielen darauf ab, Minderjährige möglichst lange online zu halten. Das steigert die Werbeeinnahmen der Anbieter, ist aber gesundheitsgefährdend. Funktionen wie endloses Scrollen können süchtig machen. Es ist allerhöchste Zeit gegenzusteuern“, erklärte hierzu vzbv-Vorständin Ramona Pop.
Der Verband identifizierte auf allen untersuchten Plattformen verhaltensmanipulierende Mechanismen (Dark Patterns). Dazu zählen wiederkehrende Pop-ups zur Freigabe von Standort und Kontakten, die mit FOMO-Narrativen (Fear Of Missing Out – Angst, etwas zu verpassen) arbeiten, sowie Standardeinstellungen, die Kontaktgesuche völlig Fremder zulassen. Bei TikTok bemängelt der vzbv den besonders starken Auto-Play-Mechanismus im „For You“-Feed, bei Snapchat die Streaks und den Snap-Score als explizite Engagement-Gamification, bei Instagram die offenen Kontaktvorschläge und bei YouTube die „Up next“-Empfehlungen.
Besonders kritisch bewertet der vzbv die Kontaktmöglichkeiten bei Minderjährigen-Konten. Zwar schränken alle Plattformen Direktnachrichten für junge Nutzer ein, doch lassen sich diese Beschränkungen zum Teil leicht lockern. Fremde können so weiterhin Minderjährige erreichen – ein Risiko für Grooming, Belästigung und sexualisierte Gewalt, das laut Untersuchung bei chat- und livestreamingbasierten Funktionen besonders hoch ausfällt. Die Altersverifikation beschränkt sich in der Regel auf eine Selbstauskunft per Geburtsdatum, die Jugendliche trivial umgehen können.
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„Minderjährige haben ein Recht auf sichere digitale Teilhabe. Statt sie durch ein Verbot auszuschließen, müssen Plattformen ihre Dienste sicherer gestalten – und zwar für alle“, betonte Pop. Konkret fordert der vzbv, dass suchtfördernde Funktionen wie Endlos-Scroll, Auto-Play und manipulative Empfehlungsalgorithmen standardmäßig für alle Nutzer deaktiviert werden. Zudem solle die EU-Kommission die DSA-Vorgaben konkretisieren und mit dem geplanten Digital Fairness Act verbindliche Regeln gegen Dark Patterns und sogenannte Attention Traps schaffen.
Lautstarkes Ringen um ein Social-Media-Verbot
Die vzbv-Untersuchung fällt in eine der bisher heißesten Phasen in der politischen Debatte um den digitalen Jugendschutz. Am 24. Juni wird die von Bundesbildungsministerin Karin Prien (CDU) im vergangenen Jahr eingesetzte Kommission für „Kinder- und Jugendschutz in der digitalen Welt“ ihre Ergebnisse veröffentlichen. Prien kündigte bereits an, dass die Kommission knapp 50 Empfehlungen herausgeben werde. Im Vorlauf zu diesem Termin hatten sowohl der Deutsche Ethikrat als auch die Bildungsministerkonferenz (BMK) ein pauschales Social-Media-Verbot für Jugendliche abgelehnt. Der Ethikrat empfiehlt nur für einige Angebote strikte Alterskontrollen, die BMK stellte den Medienkompetenzerwerb in den Vordergrund.
Gegen diese eingeschlagene Richtung wehrt sich unter anderem die Initiative „Smarter Start ab 14“, die in einem offenen Brief an die Bundesregierung erneut ein striktes Social-Media-Mindestalter von 16 Jahren fordert. International hatte zuletzt die Regierung des Vereinigten Königreichs ein Social-Media-Verbot für unter 16-Jährige versprochen. Dies hatte allerdings Premier Keir Starmer von der Labour-Partei getan, der kurze Zeit später seinen Rücktritt ankündigte. Ob seine politischen Nachfolger das geplante Verbot „Australia plus“ weiterhin verfolgen werden, ist damit aktuell unklar.
(kbe)
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Gardena Smart System im Test: Garten automatisch mähen und bewässern
Was macht man eigentlich als fleißigen Gärtner, wenn man in den Urlaub fährt? Wer hält das Gras kurz und die liebevoll gezogenen Gemüsepflanzen lebendig? Smart Gardening will die Antwort auf diese Fragen sein: mit app- und sensorgesteuerten Rasenmäher-Robotern und mit schlauen Bewässerungssystemen. Wir wollten wissen, ob die ihre Arbeit ebenso gut oder sogar besser erledigen, als die Nachbarn. Stellvertretend haben wir für diesen Test das einsteigerfreundliche Smart System von Gardena ausgewählt.
Hier spielen verschiedene Komponenten zusammen: In unserem Fall waren das es Mäher, Bodensensor und Bewässerung. Während des etwa achtwöchigen Tests musste der Roboter eine abgesteckte, knapp 300 Quadratmeter große Rasenfläche kurzhalten und das Bewässerungssystem sollte sich um die Gemüsepflanzen im Hochbeet sowie um ein paar Tomatenpflanzen in Kübeln kümmern.

Für die einen ist Gartenarbeit Erholung, für die anderen einfach nur anstrengend. Wir erklären, wie Sie Ihren Garten smarter machen und worauf Sie bei Mährobotern, Vernetzung und automatischer Bewässerung achten sollten.
Grundsätzlich klappte das alles prima. Doch ein Selbstläufer ist das System nicht. Damit es funktioniert, muss man einige Voraussetzungen erfüllen – vordergründig in Hinblick auf den Rasenmäher-Roboter.
Das war die Leseprobe unseres heise-Plus-Artikels „Gardena Smart System im Test: Garten automatisch mähen und bewässern“.
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Canyon V2X-Technik: E-Bikes kommunizieren mit Autos und Infrastruktur
Der Koblenzer Fahrradhersteller Canyon will die aus der Automobilbranche bekannte Vehicle-to-Everything-Kommunikation (V2X) auf Fahrräder bringen. Auf der Eurobike 2026 in Frankfurt präsentiert das Unternehmen mit dem Roadlite:ON V2X ein Konzept-E-Bike, das direkt mit Autos und vernetzter Verkehrsinfrastruktur kommunizieren kann. Technisch bemerkenswert ist dabei vor allem der Versuch, etablierte Car2X-Standards der Automobilindustrie in ein seriennahes Fahrradsystem zu integrieren.
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V2X steht für Kommunikation zwischen Fahrzeugen und was-auch-immer, also beispielsweise von Fahrzeugen unter einander, zwischen Fahrzeugen und Straßeninfrastruktur, zwischen Fahrzeugen und Fußgängern oder Radfahrern, etc. Die EU-Kommission bevorzugt den Begriff Cooperative Intelligent Transport Systems (C-ITS). Während moderne Fahrzeuge zunehmend Daten über Position, Geschwindigkeit oder Gefahrenlagen austauschen, bleiben Fahrräder dabei bislang außen vor. Canyon sieht darin eine Lücke im Sicherheitskonzept zukünftiger Verkehrssysteme und hat gemeinsam mit Partnern aus der Automobilbranche einen Prototypen entwickelt.
Zwischen Fahrrad und Auto
Kernstück des Systems ist ein am Unterrohr montiertes V2X-Nano-Board des Unternehmens Nfiniity. Ergänzen ist im Steuerohr eine kombinierte V2X- und GPS-Antenne verbaut. Die Hardware sendet kontinuierlich Positions- und Bewegungsdaten des Fahrrads an andere Verkehrsteilnehmer sowie an kompatible Infrastruktur.
Laut Canyon wurde die Lösung mit Unterstützung der Volkswagen Group erprobt. Für die Entwicklung und Validierung kam unter anderem die Car2X-Testumgebung CANoe.Car2x von Vector zum Einsatz, die in der Automobilbranche zu Simulation und Analyse von V2X-Kommunikation verwendet wird. In Deutschland gehört Car2X beispielsweise beim Volkswagen ID.7 zur Serienausstattung und ist als Option für den Golf sowie weiteren elektrischen Modellen erhältlich.
Die Idee dahinter: Vernetzte Autos sollen Radfahrende auch dann erkennen können, wenn diese durch Gebäude, parkende Fahrzeuge oder andere Hindernisse verdeckt sind. Nähert sich beispielsweise ein Auto einer unübersichtlichen Kreuzung, kann das Fahrzeug bereits vor dem Sichtkontakt über die Anwesenheit des Fahrrads informiert werden.
Warnungen in beide Richtungen
Die Kommunikation funktioniert nicht nur in Richtung Auto. Erkennt das System ein potenziell kollisionsrelevantes Fahrzeug, erhält auch die Radfahrerin oder der Radfahrer eine Warnung. Die Warnung erfolgt laut Canyon über eine haptische Rückmeldung im Lenkergriff. Zusätzlich können visuelle Hinweise auf einem verbundenen Smartphone, einer Smartwatch oder einem Fahrradcomputer angezeigt werden.
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Konnektivitätsmodul im Rahmen
(Bild: Steffen Herget / heise medien)
Für den Einsatz im Fahrrad stellt insbesondere die Miniaturisierung der Komponenten eine Herausforderung dar. Im Gegensatz zu Autos stehen deutlich weniger Bauraum und Energiereserven zur Verfügung. Canyon zufolge mussten sowohl die Funktechnik als auch die Positionierungssysteme so kompakt ausgelegt werden, dass sie sich in einen Fahrradrahmen integrieren lassen.
Anbindung an intelligente Infrastruktur
Das Konzept geht über die Kommunikation zwischen Auto und Fahrrad hinaus. Das Roadlite:ON V2X soll auch mit vernetzter Verkehrsinfrastruktur kommunizieren können. Als Beispiel nennt Canyon Ampelanlagen, die Radfahrenden eine sogenannte grüne Welle ermöglichen sollen.
Derartige Infrastrukturprojekte werden bereits in mehreren europäischen Städten erprobt, unter anderem in Darmstadt in Deutschland, Spanien und den Niederlanden. Voraussetzung ist allerdings, dass die verwendeten Kommunikationsstandards zwischen Fahrzeugen, Fahrrädern und Infrastruktur interoperabel bleiben.
Canyon Roadlite:ON V2X mit neuem Bosch-Motor
Als technische Basis dient ein Roadlite:ON-E-Bike mit Carbonrahmen, Riemenantrieb und dem neuen Bosch-Nabenmotor Hub Line. Der Bosch-Akku übernimmt dabei nicht nur die Versorgung des Antriebssystems, sondern speist auch die Kommunikationshardware. Nach Angaben von Canyon bleibt genügend Energiereserve für die V2X-Funktionen verfügbar, selbst wenn die Motorunterstützung aufgrund eines niedrigen Ladezustands bereits eingeschränkt wird.

Smarter Fahrradhelm mit Display
(Bild: Steffen Herget / heise medien)
Zusätzlich integriert das Konzept weitere Assistenzsysteme. Dazu gehören ein dynamisches Bremslicht sowie ein Radarsystem, das den Abstand zu anderen Verkehrsteilnehmern überwacht und Informationen über Fahrmanöver bereitstellen soll.
Henne-Ei-Problem bei der Einführung
Die technische Grundlage für eine breitere Einführung existiert bereits. Nach Angaben von Canyon sind in Europa inzwischen mehrere Millionen V2X-fähige Fahrzeuge unterwegs, in Deutschland sollen es alleine mehr als zwei Millionen VW-Fahrzeuge sein. Allerdings entfaltet die Technik ihren Nutzen abhängig von der Zahl teilnehmender Verkehrsteilnehmer.
Genau darin liegt derzeit die größte Herausforderung. Solange nur wenige Fahrräder und Autos entsprechende Funktechnik besitzen, haben Hersteller kaum Anreiz, spezielle Schutzfunktionen für Radfahrende zu priorisieren. Canyon versteht das Roadlite:ON V2X daher ausdrücklich als Technikdemonstrator und als Einladung an weitere Fahrradhersteller, kompatible Systeme zu entwickeln.
Ob und wann die V2X-Technik den Weg in Serienfahrräder findet, ließ das Unternehmen offen. Denkbar ist ein Markteinstieg im kommenden Jahr, denn im Prinzip ist das System serienreif, wie Canyon im Gespräch mit heise auf der Eurobike betont hat. Die präsentierte Hardware basiert auf seriennahen Komponenten und soll zeigen, dass eine Integration der Technik in Alltagsfahrräder technisch möglich ist.

Canyon Predict
(Bild: Steffen Herget / heise medien)
Canyon Predict mit lokaler KI, Kameras und Radar
Mit dem Predict-Bike, einem weiteren Konzept, verfolgt Canyon einen anderen Ansatz als beim Roadlite:ON V2X. Predict kombiniert Kameras, Radar, Bewegungssensoren und eine lokal arbeitende, selbst entwickelte KI, die kontinuierlich die Umgebung des Fahrrads analysiert. Die Software soll potenzielle Gefahren frühzeitig erkennen, das Verhalten anderer Verkehrsteilnehmer bewerten und Warnungen über ein integriertes Display, haptische Signale am Lenker oder einen vernetzten Smart-Helm ausgeben. Anders als klassische Assistenzsysteme beschränkt sich Predict nicht auf die Erkennung einzelner Objekte, sondern soll aus den Sensordaten ein umfassendes Situationsmodell erzeugen und Risiken vorhersagen. Dazu können auch etwa Neigung des Rades und Lenkeinschlag zählen, um zu bewerten, wohin man das Rad derzeit steuert.
Das System im Roadlite:ON V2X setzt dagegen mit der Fahrzeug-zu-X-Kommunikation nicht auf Vorhersagen, sondern Erkennung der aktuellen Situation im Verkehr. Mittels Funk lassen sich auch Gefahren erkennen, die von den bordeigenen Sensoren nicht erfasst werden können, etwa Fahrzeuge hinter Gebäuden, an verdeckten Einmündungen oder außerhalb der Sichtlinie von Kamera und Radar.

Radar- und Kameraeinheit des Canyon Predict
(Bild: Steffen Herget / heise medien)
Nach Angaben von Canyon sind beide Systeme nicht als konkurrierende Lösungen gedacht, sondern können als Ganzes oder in Teilen in einem einzigen Fahrrad zusammengeführt werden. Auch der vernetzte Helm mit kleinem Display und motorisiertem Visier samt Reinigungsfunktion kann separat verwendet werden. Ein Fahrrad, das Predict und V2X kombiniert, könnte sowohl sehen, was um es herum passiert, als auch erfahren, was hinter der nächsten Häuserecke oder an der kommenden Kreuzung geschieht. Die Kombination aus Edge-KI und V2X-Kommunikation gilt bei Canyon daher als langfristige Vision für eine neue Generation vernetzter Fahrrad-Sicherheitsassistenten.
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