Datenschutz & Sicherheit

EU-Kommission will Biometriedaten aus Mitgliedstaaten freigeben


Die Europäische Kommission hat Ende Juli einen Vorschlag für ein Mandat vorgelegt, um mit den USA ein Rahmenabkommen für eine „Grenzpartnerschaft“ auszuhandeln. In dieser „Enhanced Border Security Partnership“ (EBSP) sollen Grenz- und Polizeibehörden aus den USA auf polizeiliche Biometrie-Datenbanken in Europa zuzugreifen dürfen. Darüber erlangte Informationen dürften sie dann für Identitätsfeststellungen und Sicherheitsüberprüfungen beim Grenzübertritt oder für Visumsanträge nutzen.

Solche Befugnisse hatte die US-Regierung erstmals 2022 gefordert und hierzu Briefe an teilnehmende Staaten des „Visa Waiver Program“ (VWP) verschickt. Das VWP regelt die gegenseitige visafreie Einreise mit derzeit 43 Ländern. Wer sich der neuen „Grenzpartnerschaft“ verweigert, fliegt aus dem Programm – so die Drohung aus Washington.

Der geforderte Zugang ist weitreichend: Selbst innerhalb der Europäischen Union oder im Schengen-Raum erlaubt kein Mitgliedstaat einem anderen den Direktzugriff auf nationale polizeiliche Datenbanken. Diesen gibt es allenfalls im „Treffer-/Kein-Treffer-Prinzip“: Es wird also zunächst abgefragt, ob Informationen zu einer Person vorhanden sind. Anschließend kann die Behörde das andere Land um die Herausgabe des Datensatzes bitten und hierfür nötigenfalls einen richterlichen Beschluss mitschicken.

EU-Kommission für weiten Rahmen

In der EU hatte die Forderung nach Abschluss von „Grenzpartnerschaften“ vor drei Jahren für Aufregung gesorgt. Die Kommission argumentierte, dass statt bilateraler Verträge zwischen den Vereinigten Staaten und jedem EU-Staat ein einheitliches EU-US-Rahmenabkommen notwendig sei. Denn Brüssel sei für alle Verhandlungen zuständig, die Visapolitik und Datenschutz betreffen – und das EBSP wird darunter verstanden.

Allerdings halten sich die USA im „Visa Waiver Program“ nicht an den Grundsatz der Gleichbehandlung, wie er in den EU-Verträgen niedergelegt ist: Noch immer dürfen Bürger*innen aus Bulgarien, Rumänien und Zypern nicht visafrei in die USA einreisen. Dass die Kommission die neuen US-Forderungen nicht an diesen offenen Visastreit knüpft, sorgt deshalb für Kritik. Käme es zu einem EU-US-Rahmenabkommen, wäre es für die drei Länder auch nicht anwendbar.

Die Kommission betont, das Abkommen müsse reziprok sein – also europäischen Grenzbehörden und Polizeien auch direkten Zugriff auf Polizeidaten in den USA gewähren. Es ist aber zweifelhaft, ob Washington hierzu bereit wäre. Zudem gibt es in den Vereinigten Staaten auch keine bundesweite Datenbank, wie sie etwa in Deutschland für Fingerabdrücke und Gesichtsbilder mit INPOL geführt wird. Dort sind derzeit durchsuchbare Fotos zu 5,4 Millionen Menschen gespeichert – auch zu denen will die US-Regierung Zugang.

Unbestimmte Kategorie: „Migrationskontexte“

Anfangs hieß es noch, die amerikanischen Behörden wollten vor allem auf Fingerabdrücke und Gesichtsbilder von Personen zugreifen, die aus einem VWP-Staat in die Vereinigten Staaten reisen oder dort Asyl beantragen. Offenbar soll das Abkommen nun deutlich weiter gehen: Laut den vorgeschlagenen Verhandlungsleitlinien der Kommission soll der Austausch auch Personen betreffen, die dort in „Grenz- und Migrationskontexten“ angetroffen werden.

Gerade diese dritte Kategorie ist besonders unbestimmt. Praktisch könnte darunter jede Person fallen, die in den Zuständigkeitsbereich des US-Heimatschutzministeriums gerät – sei es bei einer Kontrolle an der Grenze, bei Festnahmen im Inland oder in Abschiebeverfahren. Zwar soll das Abkommen Bedingungen vorsehen, die eine Abfrage auslösen müssen. Doch die Formulierungen lassen erheblichen Spielraum. Explizit ausschließen will die Kommission lediglich routinemäßige Massenabfragen von allen Reisenden.

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Für die Verarbeitung personenbezogener Daten gelten in der EU die Datenschutz-Grundverordnung sowie die Polizeirichtlinie. Für den polizeilichen Austausch mit den USA gibt es dazu ein Rahmenabkommen, das im Fall der EBSP aber nicht anwendbar ist: Es regelt nur die Zusammenarbeit für Strafverfolgungszwecke, nicht aber für Grenzbelange. Im neuen Rahmenabkommen sollen deshalb Kategorien, Zweckbindung und Schutzmechanismen detailliert festgelegt werden.

Für die konkrete Ausgestaltung des Rahmenabkommens könnten die einzelnen EU-Staaten dann aber zusätzliche bilaterale Vereinbarungen mit den USA schließen – etwa zur Festlegung technischer Abläufe für den Zugriff auf die jeweilige Polizeidatenbank oder zuständige Behörden.

Trump macht Druck

Die Forderung nach einer „Grenzpartnerschaft“ mit allen VWP-Staaten stammt noch aus der Zeit der Biden-Administration. Unter dem neuen Präsidenten Donald Trump erhält sie eine neue Dimension: Immer öfter gibt es Berichte, wie US-Einwanderungsbehörden mithilfe von Daten verschiedener Ämter oder der Polizei und Software von Palantir regelrecht Jagd auf Migrant*innen machen – selbst Reisende aus EU-Staaten werden davon nicht verschont. Mit dem direkten Zugriff auf Fingerabdrücke und Gesichtsbilder in Europa würde dieser Apparat über beträchtlich mehr Daten für seine Rasterfahndung zur Migrationsabwehr verfügen.

Viel Zeit für eine Mobilisierung gegen die vorgeschriebenen „Grenzpartnerschaften“ bleibt nicht: Deadline für den Abschluss einer bilateralen Vereinbarung zwischen den USA und dem jeweiligen VWP-Staat ist der 31. Dezember 2026. Ob die EU-Kommission das nun vorgeschlagene Verhandlungsmandat für ein Rahmenabkommen auch erhält, ist nicht ausgemacht. Nach der Sommerpause sollen die Regierungen der Mitgliedstaaten darüber abstimmen.



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