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EU-Vorgabe: Wie das iPhone bald WLAN-Infos teilt – und die Watch beschneidet


Apple bereitet neue Schnittstellen für iOS und iPadOS vor, um die weitreichenden Interoperabilitätsvorgaben der EU-Kommission umzusetzen. Bis Jahresende muss der als Gatekeeper eingestufte Konzern mehrere Komfortfunktionen für andere Hersteller öffnen, die bislang der hauseigenen Hardware vorbehalten blieben. Das wird es – zumindest innerhalb der EU – erstmals möglich machen, die auf dem iPhone bereits gespeicherten WLAN-Zugangsdaten bequem mit einem eigenen Nicht-Apple-Gerät zu teilen, etwa einer Smartwatch, einem Fahrradcomputer oder Smart Glasses.

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In Apples Entwicklerdokumentation zur kommenden iOS-Version 26.2 finden sich erste Spuren, darunter eine neue Berechtigung (Entitlement) für Apps, um auf ein ebenfalls neues WLAN-Infrastruktur-Framework zuzugreifen. Das soll es einer App erlauben, die auf iPhone oder iPad bereits vom Nutzer gespeicherten WLAN-Zugangsdaten an ein „Accessoire“ weiterzugeben – gemeint ist hier wohl die Hardware eines anderen Herstellers. Weitere Details zu dem Framework stehen allerdings noch aus.

Die Interoperabilitätsvorgaben der EU zwingen Apple letztlich, zentrale Funktionen, die etwa das Zusammenspiel zwischen iPhone und Apple Watch besonders bequem machen, auch für Dritte als Schnittstelle anzubieten. Der Eingriff reicht tief: Bis Ende 2025 muss Apple es etwa anderer, mit dem iPhone gekoppelter Hardware ermöglichen, die iOS-Mitteilungen in vollem Umfang zu empfangen und auch zu beantworten.

Dritt-Geräte müssen zudem – mit Einwilligung des Nutzers – die auf dem iPhone gespeicherten WLAN-Zugangsdaten erhalten, um die Ersteinrichtung zu vereinfachen, wie die EU-Kommission außerdem vorgibt. Die Öffnung solcher Funktionen stelle ein Sicherheits- und Datenschutzproblem dar, warnte Apple in der Vergangenheit mehrfach und versuchte, die Vorgaben zu kippen – bislang vergeblich.

Um die komplette Historie der auf dem iPhone gespeicherten WLAN-Zugangsdaten nicht für Dritte freigeben zu müssen, hat sich Apple offenbar dazu entschieden, die eigenen Geräte in der EU um genau diese Funktion zu beschneiden: Ab iOS 26.2 und watchOS 26.2 überträgt das iPhone nicht mehr die komplette Liste der WLAN-Zugangsdaten an die Watch, sondern offenbar nur noch Informationen über das aktuelle Netzwerk, wie 9to5Mac berichtet. Die Angaben stammen vermutlich aus einem Apple-Briefing. Eine öffentliche Bestätigung des Konzerns liegt weiterhin nicht vor.

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Wer allein mit der Watch unterwegs ist, muss so an anderen Orten voraussichtlich die Zugangsdaten auf dem kleinen Uhr-Display eintippen, falls eine WLAN-Verbindung gewünscht wird – auch wenn das zu Hause liegende iPhone das jeweilige WLAN bereits kennt.

Beim Einrichten von Fremd-Hardware wie einer Ray-Ban-Brille von Meta teilt das iPhone laut dem Bericht die neuen WLAN-Zugangsdaten mit dem Accessoire, solange beide in direkter Nähe sind. Die WLAN-Historie erhalte der andere Hersteller aber nicht, heißt es weiter. Apple betont, selbst keinen Einblick in die WLAN-Zugangsdaten zu haben: Diese sind lokal auf iPhones gespeichert und sollen bei der Synchronisation über iCloud per Ende-zu-Ende-Verschlüsselung vollständig geschützt bleiben.


(lbe)



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5G-Auktion 2019 endgültig rechtswidrig | heise online


Die Bundesnetzagentur ist mit einer Nichtzulassungsbeschwerde vor dem Bundesverwaltungsgericht gescheitert. Damit ist ein jahrelanger Streit juristisch entschieden.

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Es war die erste Frequenzauktion der Bundesrepublik, bei der ausdrücklich auch 5G-Lizenzen vergeben wurden: Zwischen März und Juni 2019 wurden durch die Bundesnetzagentur an vier Mobilfunknetzbetreiber Blöcke im Bereich von 2 und 3,6 Gigahertz vergeben. Deutsche Telekom, Vodafone, Telefonica und erstmals auch 1&1 Drillisch lieferten sich dabei ein Bietergefecht, an dessen Ende 6,55 Milliarden Euro gezahlt wurden.

Doch das Verfahren dazu war nicht sauber, wie das Verwaltungsgericht Köln im vergangenen Jahr festgestellt hat: Die damalige „Präsidentenkammer“, die bei der Bundesnetzagentur die Regeln für das Verfahren festlegt, habe nicht, wie europarechtlich vorgeschrieben, unabhängig genug von politischer Einflussnahme gehandelt.

Der heutige Präsident der Bundesnetzagentur, Klaus Müller, begrüßte die Niederlage seiner Behörde vor dem Bundesverwaltungsgericht am Donnerstag per Pressemitteilung: „Der Beschluss des Bundesverwaltungsgerichts stärkt die Rolle der Bundesnetzagentur als unabhängige Regulierungsbehörde.“ Das 5G-Frequenzverfahren werde „zügig neu aufgerollt“, kündigt die Behörde an. Damit sollten Planungssicherheit und Rechtsklarheit geschaffen werden. Solange würden die Frequenzzuteilungen weitergelten, so die Darstellung der Bundesnetzagentur.

Wie es weitergeht, ist dabei nun erst einmal Sache der Bonner Behörde: Die muss prüfen, inwiefern sie eine veränderte Ausschreibung vornimmt – oder ob sie als inzwischen rechtlich unabhängigerer Regulierer zu dem Schluss kommt, dass die damaligen Regeln die geeignetsten waren.
Theoretisch käme auch eine vollständige Rückabwicklung infrage, allerdings sind die Einnahmen über den Bundeshaushalt zumindest teilweise längst in Schullaptops und -tablets ausgegeben worden.

„Jetzt kommt es auf Taten an: Bei der Neuvergabe müssen wettbewerbsschützende Maßnahmen ergriffen werden”, fordert Rickmann von Platen, der Geschäftsführer von Freenet. Das Unternehmen, das selbst kein eigenes Netz betreibt und sich bei den Netzanbietern als Reseller Kapazitäten bucht und als sogenannter virtueller Netzbetreiber (MVNO) gegenüber Endkunden auftritt, hatte das Verfahren ursprünglich angestrengt, da sich die Firma durch die Vergabebedingungen benachteiligt sah. Auch der Bundesverband Breitbandkommunikation (Breko) sieht Änderungsbedarf – auch, weil sich der Markt seit 2019 weiterentwickelt habe, schildert Breko-Hauptstadtbüroleiter Sven Knapp: „Hybrid- und Bundle-Produkte aus Mobilfunk und Festnetz haben im Telekommunikationsmarkt stark an Bedeutung gewonnen und sowohl auf europäischer Ebene als auch innerhalb Deutschlands wird über Konsolidierungen unter den Mobilfunknetzbetreibern diskutiert.“

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Zuletzt hatte es immer wieder Spekulationen rund um eine mögliche Übernahme oder engere Kooperation mit dem auch nach Jahren weiter im Aufbau befindlichen 1&1-Mobilfunknetzes durch Telefonica gegeben. Würde einer der beiden Anbieter sein Netz aufgeben, würden die Preise für Frequenzblöcke absehbar deutlich sinken – der Markteintritt von 1&1 gehört zu den Gründen des relativ hohen Erlöses der 2019er-Frequenzauktion.


(akn)



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Mona: Aachener Projekt stellt Teleintensivmedizin für Europa bereit


Mona TeleICU von Clinomic soll für eine bessere Datenverfügbarkeit in der Telemedizin sorgen und die teleintensivmedizinische Zusammenarbeit über Ländergrenzen hinweg ermöglichen. Clinomic hat sich 2019 als Ausgründung der RWTH Aachen und der Uniklinik unter Prof. Gernot Marx, einem Pionier der Teleintensivmedizin, entwickelt, hat inzwischen aber Ableger in verschiedenen EU-Ländern. Geleitet wird Mona heute von Dr. Arne Peine (CTO) und Dr. Lukas Martin (CEO), beide selbst Intensivmediziner.

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Die Plattform ist als zugelassenes Medizinprodukt der Risikoklasse IIa zertifiziert. Sie nutzt Ende-zu-Ende-verschlüsselte Peer-to-Peer-Verbindungen für den sicheren Datenaustausch in Echtzeit. Anders als herkömmliche Video- oder Konferenzsysteme überträgt Mona dabei nicht nur Audio und Video, sondern auch medizinische Daten direkt aus angeschlossenen Systemen. So entsteht eine vollständige Sicht auf alle relevanten Patienteninformationen, unabhängig vom Standort.

Mona TeleICU ist mit dem Patientendaten-Managementsystem Mona PDMS verzahnt. Für die Interoperabilität setzt Clinomic auf den Standard HL7 FHIR – eine EU-konforme, offene Schnittstellenarchitektur. Dadurch können sowohl klinische Systeme wie Krankenhausinformationssysteme, Laborinformationssysteme oder PACS (Picture Archiving and Communication System) als auch medizinische Geräte wie Beatmungsgeräte, Monitore oder Infusionssysteme eingebunden werden. In Zusammenarbeit mit Partnern wie Enovacom sorgt Clinomic zudem für die Integration älterer Gerätegenerationen. Alle Daten im System sind über standardisierte Schnittstellen technisch zugänglich, jedoch nur für autorisierte Personen und Anwendungen.

Künstliche Intelligenz wird in Mona primär für Spracherkennung und Dokumentation eingesetzt. Dazu arbeitet das modular aufgebaute System mit privaten Spracherkennungsmodellen, welche auf einer sicheren Architektur der Clinomic Cloud im Rechenzentrum der Telekom bereitgestellt werden. Die Infrastruktur der Clinomic Cloud ist zudem C5-zertifiziert (Typ II) nach Kriterien des BSI und erfüllt damit hohe Sicherheits- und Datenschutzstandards.

Ärztinnen und Ärzte können Berichte diktieren, die KI-Module strukturieren und die Inhalte automatisch ordnen. Lokal gehostete Sprachmodelle unterstützen zusätzlich Dialoganfragen des medizinischen Personals und können Handlungsempfehlungen vorschlagen. Weitere angebundene Anwendungen analysieren Vitaldaten und berechnen Risiken, etwa für Sepsis oder akutes Nierenversagen.

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In Deutschland ist Mona TeleICU bereits in mehreren Krankenhausketten im Einsatz, unter anderem mehreren deutschen Unikliniken. Das System ermöglicht schnelle Konsultationen zwischen Stationen, unterstützt die interdisziplinäre Zusammenarbeit bei komplexen Fällen und ermöglicht telemedizinische Rücksprache mit externen Intensivzentren. Neben höherer Effizienz spielt auch die Entlastung des Personals eine wichtige Rolle – etwa durch automatisierte Dokumentation oder den kontaktlosen Login per Chip-Sensor und Spracherkennung.

Neben Investitionen etwa von den Sana Kliniken erhält Clinomic Fördermittel für die Mitarbeit am European Health Data Space (EHDS), der dieses Jahr in Kraft getreten ist. Ziel des EU-geförderten Projektes „ICUdata4Europe“ ist unter anderem, medizinische Sekundärdaten aus der Intensivmedizin für Forschung und Innovation über die Landesgrenzen der beteiligten Partner hinweg bereitzustellen, wozu Krankenhäuser und Praxen zunehmend verpflichtet sind und werden.


(mack)



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„Basis Markets“: Britische Behörde untersucht Zusammenbruch eines Kryptofonds


Die britische Strafverfolgungsbehörde Serious Fraud Office (SFO) untersucht im Zusammenhang mit einem gescheiterten Krypto-Investmentprogramm namens „Basis Markets“ mutmaßliche Straftaten wie Betrug und Geldwäsche. Das Unternehmen hatte 21,4 Millionen Pfund (24, 3 Millionen Euro) von Investoren eingesammelt.

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Im Rahmen der Untersuchung führten die Ermittler Razzien in Räumlichkeiten in West Yorkshire und London durch und verhafteten zwei Männer. Das gab die SFO am Donnerstag bekannt. Es ist die erste große Untersuchung zu Betrug im Zusammenhang mit Kryptowährungen durch die Behörde.

Die Männer – einer in den Dreißigern, der andere in den Vierzigern – wurden wegen des Verdachts auf mehrfachen Betrug und Geldwäsche festgenommen, schreibt die britische Tageszeitung The Independent. Welche Funktion sie innerhalb des Kryptowährungsschemas inne hatten, wurde nicht mitgeteilt.

Basis Markets sammelte im Jahr 2021 durch zwei öffentliche Spendenaktionen von nicht fungiblen Token rund 21,4 Millionen Pfund ein. Die Mittel seien zur Gründung eines sogenannten „Krypto-Hedgefonds“ verwendet worden, heißt es. Im Juni 2022 wurden die Anleger dann darüber informiert, dass das Projekt aufgrund neuer Regularien in den Vereinigten Staaten nicht wie geplant fortgesetzt werden könne.

In ihrer Bekanntmachung vom Donnerstag rief die SFO nun Personen, die in Basis Markets investiert haben, dazu auf, sich mit der Behörde in Verbindung zu setzen. Dafür wurde eine separate E-Mail-Adresse eingerichtet.

„Die heutige Maßnahme ist ein wichtiger Schritt in unseren Ermittlungen, und wir fordern jeden, der Informationen hat, auf, sich zu melden und unsere Ermittlungen zu unterstützen“, zitiert The Independet den Direktor der SFO, Nick Ephgrave. „Mit unseren wachsenden Kompetenzen im Bereich Kryptowährungen und unserem zunehmenden Fachwissen in diesem Bereich sind wir entschlossen, jeden zu verfolgen, der versucht, Kryptowährungen zu nutzen, um Investoren zu betrügen“, so der Beamte weiter.

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(akn)



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