Künstliche Intelligenz
Flugreisen mit mehr Flüssigkeit: EU erlaubt neue Gepäckregeln
Für Flugreisende galten bislang strenge Regeln für Flüssigkeiten im Handgepäck. Nun ist in der EU der Weg für ein Ende der Flüssigkeitsmengen-Begrenzung bei Flugreisen frei. Die Europäische Union hat Scanner zugelassen, die flüssige Sprengstoffe zuverlässig erkennen können und größere Flaschen im Handgepäck theoretisch erlauben, wie eine Sprecherin der EU-Kommission der Deutschen Presse-Agentur sagte. Alles Weitere sei nun Sache der Flughäfen.
Zumindest in Deutschland dürfte das Ende der 100-Milliliter-Behälter-Regel aber noch etwas auf sich warten lassen, obwohl entsprechende Scanner längst vorhanden sind. Grund ist, dass es weiter auch alte Geräte gibt und Reisende bislang nicht vorab darüber informiert werden können, an welchem Scanner sie die Sicherheitskontrolle durchlaufen werden. Zudem fehlt an manchen neuen Geräten die richtige Software.
Damit wird dort vorerst weiter gelten, dass Fluggäste Flüssigkeiten nur in Behältern mit einem Volumen von bis zu 100 Millilitern mitnehmen dürfen – und diese in einem wiederverschließbaren transparenten Plastikbeutel mit einem maximalen Fassungsvolumen von bis zu einem Liter verpackt sein müssen.
Mehrere deutsche Flughäfen haben neue Scanner
Am größten deutschen Flughafen in Frankfurt stehen nach Angaben einer Sprecherin bereits an 40 der knapp 190 Kontrollspuren die neuartigen Scanner. 40 weitere Geräte sind fest bestellt. Doch vorläufig wird sich für die Passagiere nichts ändern. Die Sprecherin verweist darauf, dass man vorher nicht wissen könne, mit welcher Technik das Handgepäck des jeweiligen Fluggastes geprüft werde. Wann der gesamte Flughafen mit der neuen Technik ausgestattet ist, stehe nicht fest.
Auch in München müssen sich die Passagiere gedulden. Die notwendigen Scanner sind zwar bereits in größerer Zahl am Flughafen München vorhanden, allerdings muss noch die Software der Geräte angepasst werden, wie ein Sprecher der Regierung von Oberbayern mitteilt. Aus Rücksicht auf das hohe Fluggastaufkommen während der bayerischen Sommerferien werden die Anpassungen jedoch auf einen bislang unbekannten Zeitpunkt verschoben. Die Beschränkung von 100 Millilitern bleibt so auch hier erst einmal bestehen. An den Kontrollspuren mit der alten herkömmlichen Technik gilt sie ohnehin weiter.
Neue Scanner sind Computertomografen
Nach Angaben der EU-Kommission werden derzeit bereits etwa 700 Geräte mit der jetzt zugelassenen Technik auf Flughäfen in 21 Ländern der Europäischen Union eingesetzt oder installiert. Die Geräte des britischen Herstellers Smiths Detection durchleuchten das Handgepäck mit der aus der Medizin bekannten Technik der Computertomografie (CT).
Statt weniger unscharfer Aufsichtsbilder liefern sie ohne Tempoverlust Hunderte Aufnahmen des Gepäckstücks, was am Kontrollschirm dreidimensionale Ansichten und die schichtweise Durchleuchtung des Gepäckinhalts ermöglicht. Auch feste und flüssige Sprengstoffe können von den Geräten erkannt werden.
Die Flüssigkeitsbeschränkungen im Luftverkehr waren 2006 eingeführt worden, nachdem bekannt geworden war, dass Terroristen an Bord eines Flugzeugs aus mehreren Flüssigkeiten Sprengstoff herstellen könnten.
Umstellung ist aufwendig
Die bundesweite, vollständige Umstellung aller Kontrollspuren in der Luftfahrt sei aufwendig, teilte eine Sprecherin des Flughafenverbands ADV mit. Sie verursache nicht nur hohe Anschaffungskosten, sondern erfordere auch umfangreiche bauliche Anpassungen an den Kontrollstellen, etwa weil die Geräte größer sind. Eine Finanzierung der Kontrollgeräte könnte – je nach Zuständigkeit für die Durchführung der Kontrollen – durch die Flughafenbetreiber selbst, das Bundesinnenministerium oder die Luftsicherheitsbehörden der Länder erfolgen.
Bisherige Zweifel an der Technik
CT-Scanner sind grundsätzlich bereits seit Jahren im Einsatz. Unmittelbar nach ihrer Einführung wurden an den entsprechenden Spuren teilweise auch größere Flüssigkeitsbehälter akzeptiert. Eine offizielle Empfehlung gab es aber nicht. Im vergangenen Sommer tauchten dann aber Zweifel an der Zuverlässigkeit der Gepäckscanner auf und die EU ordnete weitere Überprüfungen an.
(olb)
Künstliche Intelligenz
Nvidia: GeForce GTX 1000 und 900 gehören ab Oktober zum alten Eisen
Nvidia reduziert den Treiber-Support für die beiden Grafikkartengenerationen Maxwell (GTX 900 und teilweise GTX 700) und Pascal (GTX 1000) auf ein Minimum. Im Oktober erscheint der letzte sogenannte Game-Ready-Treiber mit Optimierungen für neue Spiele.
Für drei weitere Jahre, also bis zum Oktober 2028, folgen quartalsweise kleine Treiber-Updates, die etwaige Sicherheitslücken schließen. Spieloptimierungen oder andere Neuerungen sollen diese Versionen hingegen nicht mehr enthalten.
9 bis 11 Jahre Treiber-Support
Nvidia macht auf das Alter seiner Maxwell-Grafikkarten aufmerksam, die jetzt deutlich länger neue Treiber erhalten hätten, als es in der Branche üblich ist. Der Hersteller läutete die Serie ursprünglich im Februar 2014 mit der GeForce GTX 750 (Ti) als Testballons ein. Die neuen Topmodelle in Form der GeForce GTX 980 und GeForce GTX 970 folgten ein halbes Jahr später. Insbesondere letztere Grafikkarte erforderte viel Treiberliebe aufgrund ihres untypisch kastrierten Speicher-Interfaces.
Die Pascal-Generation startete im Mai 2016 mit der GeForce GTX 1080. Das entspricht immerhin neun Jahren Support.
AMD unterstützt abseits von seltenen Sicherheits-Updates nur noch Modelle mit Navi-Architektur ab der Radeon-Reihe RX 5000. Den Support für Vega- und Polaris-basierte Modelle stellte AMD 2023 ein – nach sechs Jahren.
Auch Windows-10-Ende absehbar
Nvidia gibt derweil auch einen Ausblick auf den endenden Windows-10-Support: Nur noch bis Oktober 2026 kommen Game-Ready-Treiber für alle GeForce-RTX-Grafikkarten ab der 2000er-Serie. Dort endet das sogenannte ESU-Programm (Extended Security Updates) für Privatnutzer. Allerspätestens zu dem Zeitpunkt sind Privatnutzer zu einem Wechsel auf ein neueres Betriebssystem angehalten.
(mma)
Künstliche Intelligenz
Dobrindt-Gesetzentwurf: Bundespolizei soll Handys und Rechner hacken dürfen
Bundesinnenminister Alexander Dobrindt (CSU) macht einen neuen Anlauf, um der Bundespolizei den Einsatz von Staatstrojanern zu erlauben und damit auch Unverdächtige präventiv überwachen zu können. Das geht aus dem Referentenentwurf des Innenressorts zur Modernisierung und kompletten Neufassung des Bundespolizeigesetzes hervor. Die Bundespolizei soll demnach digitale Kommunikation belauschen dürfen, etwa über verschlüsselte Messenger wie WhatsApp, Signal oder Threema sowie Internet-Telefonate und Video-Calls. Der vom Bundesverfassungsgericht verlangte Schutz des Kernbereichs der privaten Lebensgestaltung sei dabei aber zu wahren.
Vorgesehen ist dafür laut dem Entwurf, den Netzpolitik.org veröffentlicht hat, eine Lizenz zur „Quellen-TKÜ“ (Telekommunikationsüberwachung). Bundespolizisten sollen also Endgeräte wie Smartphones oder Computer heimlich hacken, einen Bundestrojaner aufspielen und so laufende Gespräche vor einer Ver- oder nach einer Entschlüsselung mitschneiden dürfen. Eine Kompetenz für noch weitergehende heimliche Online-Durchsuchungen von IT-Systemen ist nicht geplant. Dafür sollen die Strafverfolger auch auf einschlägigen Geräten „gespeicherte Inhalte und Umstände der Kommunikation“ überwachen und aufzeichnen dürfen, wenn sie ab dem Zeitpunkt der nötigen Richteranordnung „auch während des laufenden Übertragungsvorgangs im öffentlichen Telekommunikationsnetz in verschlüsselter Form hätten überwacht und aufgezeichnet werden können“.
Das grenzt an die besonders umstrittene und vom Bundesverfassungsgericht noch geprüfte „Quellen-TKÜ plus“, mit der die Geheimdienste von Bund und Ländern schon zusätzlich auf gespeicherte Chats und Mails zugreifen dürfen. „Bereits vor der Anordnung abgelegte Kommunikationsinhalte“ oder ganz andere Dateien sollen laut der Begründung zu dem entscheidenden Paragrafen 40 für die Bundespolizei aber nicht erreichbar sein. Schwarz-Rot hat im Koalitionsvertrag vereinbart: „Im Rahmen ihrer begrenzten Zuständigkeit ermöglichen wir der Bundespolizei zur Bekämpfung schwerer Straftaten die Quellen-TKÜ ohne Zugriff auf retrograd gespeicherte Daten.“
Überwachung auch mit Drohnen, stillen SMS etc.
Zulässig wird eine solch weitgehende präventive Überwachung der Initiative zufolge zur Abwehr dringender und schwerwiegender Gefahren sowie bei begründeten Tatsachen und der konkreten Wahrscheinlichkeit, dass eine Person lebensgefährdende Schleusungen vornimmt oder eine Straftat plant, die gegen die Sicherheit der Anlagen oder des Betriebes des Luft-, See- oder Bahnverkehrs gerichtet ist. Erfasst werden dürften auch Kommunikationspartner und Kontaktpersonen. „Täter kommunizieren verschlüsselt und nutzen Cloud- und Onlinedienste“, begründet das Innenministerium den Vorstoß. Die präventive Telekommunikationsüberwachung solle hier „eine Erkenntnislücke der Bundespolizei schließen“.
„Auch der Einsatz von Drohnen als Sensorträger ist aufgrund der gewandelten technischen Möglichkeiten unabdingbar“, heißt es in dem Papier. Paragraf 38 soll regeln: Die Bundespolizei kann bei öffentlichen Veranstaltungen oder Ansammlungen, beim Einsatz selbsttätiger Bildaufnahme- und Aufzeichnungsgeräte und zur Observation mit „besonderen Mitteln zur Datenerhebung“ solche unbemannten Fluggeräte als Plattform verwenden. Teils sei dabei „die Offenheit der Maßnahme“ zu wahren.
Weitere enthaltene Befugnisse sind etwa das Erheben von Fluggastdaten durch Luftfahrtunternehmen nun auch ohne Anordnung, die Bestandsdatenauskunft, eine anlassbezogene automatische Kennzeichenerfassung, der Einsatz technischer Mittel gegen unbemannte Fahrzeugsysteme sowie die Identifizierung und Lokalisierung von Mobilfunkkarten und -endgeräten vor allem durch den Versand sogenannter „stiller SMS“. Ermittlungsdateien sollen ohne Anordnung errichtet werden können. Erstmals sind erweitere Kontroll- und Anordnungsrechte der Bundesdatenschutzbeauftragten geplant, die EU-rechtlich aber längst Pflicht sind. Die große Koalition hatte sich 2020 schon einmal auf eine vergleichbare Novelle geeinigt, die im Bundesrat aber durchfiel. Die Ampel wollte der Bundespolizei keine Lizenz zur Quellen-TKÜ geben.
(nen)
Künstliche Intelligenz
1&1 muss Pornhub und YouPorn sperren, sagt auch das Oberverwaltungsgericht
Die Rechtsprechung rund um die umstrittenen Websperren gegen Erotikportale festigt sich. Nun hat auch das Oberverwaltungsgericht (OVG) Rheinland-Pfalz in einem Eilrechtsschutzverfahren entschieden, dass der Zugriff auf die zwei deutschsprachigen Portale von Pornhub und YouPorn über den Provider 1&1 vorerst weiterhin gesperrt bleibt (Az.: 2 B 10575/25.OVG und 2 B 10576/25.OVG). Die Koblenzer Richter wiesen damit Eilanträge des auf Zypern sitzenden Plattformbetreibers Aylo, die DNS-Blockaden vorläufig außer Kraft zu setzen, zurück. Sie begründeten das hauptsächlich damit, dass der Antragstellerin das Rechtsschutzbedürfnis fehle.
Die Sperre ordnete die Medienanstalt Rheinland-Pfalz 2024 gegenüber dem in Montabaur ansässigen Zugangsanbieter auf Basis des Jugendmedienschutz-Staatsvertrags an. Hintergrund ist eine bereits im Juni 2020 von der Landesanstalt für Medien Nordrhein-Westfalen (LfM) erlassene und vollziehbare Unterlassungsverfügung gegen Aylo, um den Jugendschutz insbesondere mit schärferen Alterskontrollen sicherzustellen. Das OVG sah im Urteil den Portalbetreiber bereits durch frühere gerichtliche Entscheidungen und Zwangsgelder verpflichtet, diese Grundverfügung umzusetzen. Es wertete die Haltung der Firma, sich über bestehende gerichtliche Entscheidungen hinwegzusetzen, als nicht mit dem Verwaltungsprozessrecht vereinbar.
Tenor: Aylo soll normgerechte Altersverifikation einführen
Die Berufungsinstanz kam auch zu dem Schluss, dass die Aufhebung der Sperrverfügung die Lage von Aylo nicht verbessern würde. Da das Unternehmen jegliche vorgeschlagene Änderungen an seinen Telemedienangeboten ablehne, gebe es keine praktische Möglichkeit, die Sperrverfügung zu umgehen. Die Antragstellerin könnte ihr Ziel, die Blockadeanordnung aufzuheben, auf einem viel einfacheren Weg erreichen: indem sie sich an die Grundverfügung halte. Die Medienanstalt habe mehrfach klargestellt, betonen die Koblenzer Richter, dass die Sperre dann obsolet werde.
Die OVG-Beschlüsse decken sich mit einschlägigen Entscheidungen von Verwaltungsgerichten auch in anderen Bundesländern. Zuletzt hatte das Verwaltungsgericht München im Juni vergleichbare Anträge Aylos abgelehnt. Dabei ging es um die Sperrauflage für Telefónica. Die von der Antragstellerin in der Hauptsache erhobene Klage ist noch beim Oberverwaltungsgericht Nordrhein-Westfalen anhängig. Die betroffenen Provider, zu denen auch die Deutsche Telekom und Vodafone gehören, wehren sich ihrerseits gegen die Anordnungen.
(nen)
-
Datenschutz & Sicherheitvor 2 Monaten
Geschichten aus dem DSC-Beirat: Einreisebeschränkungen und Zugriffsschranken
-
Online Marketing & SEOvor 2 Monaten
TikTok trackt CO₂ von Ads – und Mitarbeitende intern mit Ratings
-
Apps & Mobile Entwicklungvor 2 Monaten
Metal Gear Solid Δ: Snake Eater: Ein Multiplayer-Modus für Fans von Versteckenspielen
-
UX/UI & Webdesignvor 2 Monaten
Philip Bürli › PAGE online
-
Digital Business & Startupsvor 1 Monat
80 % günstiger dank KI – Startup vereinfacht Klinikstudien: Pitchdeck hier
-
Apps & Mobile Entwicklungvor 1 Monat
Patentstreit: Western Digital muss 1 US-Dollar Schadenersatz zahlen
-
Social Mediavor 2 Monaten
LinkedIn Feature-Update 2025: Aktuelle Neuigkeiten
-
Social Mediavor 2 Monaten
Aktuelle Trends, Studien und Statistiken