Connect with us

Künstliche Intelligenz

Fobizz nun auch als App für Mobilgeräte verfügbar


Die digitale Bildungsplattform Fobizz ist seit Kurzem einfacher über eine eigene App auf Mobilgeräten nutzbar. Seit Ende April ist sie sowohl für Android- als auch Apple-Geräte in den jeweiligen App-Stores verfügbar. Zuvor konnte Fobizz nur über den Browser genutzt werden. Zusätzliche Kosten entstehen für Nutzerinnen und Nutzer durch die App nicht.

Weiterlesen nach der Anzeige

Fobizz wird unter anderem Lehrkräften in Rheinland-Pfalz, Mecklenburg-Vorpommern und Sachsen-Anhalt mittels Landeslizenzen zur Verfügung gestellt. Sie können dort Weiterbildungsangebote nutzen, Lehr- und Lernmaterial austauschen oder speziell auf den Schuldienst zugeschnittene KI-Tools nutzen. Die Nutzung verschiedener populärer Large-Language-Modelle (LLM) wie etwa ChatGPT, Llama, Mistral oder Qwen wird über die Plattform DSGVO-konform umgesetzt, da Fobizz einen eigenen Proxy-Server vor alle KI-Schnittstellen schaltet. Aus Sicht der Modellanbieter gibt es dementsprechend nur einen einzigen Fobizz-Account. Nach Angaben des Unternehmens werden weder Nutzer-IDs noch IP-Adressen an Modellanbieter übermittelt und alle genutzten Infrastrukturanbieter sind ISO-27001-zertifiziert.

Lehrkräfte können sich durch die bereitgestellten KI-Tools bei ihrer Arbeit unterstützen lassen, sie aber auch Schülerinnen und Schülern im Unterricht zugänglich machen. Die App soll zunächst die einfachere Nutzung von KI-Chat und KI-Assistenten ermöglichen und unterstützt sowohl Kamera-Upload als auch die Spracheingabe. Die Weiterentwicklung will Fobizz nach Nutzungsinterviews mit Lehrkräften vorantreiben.



Lehrkräfte können unter anderem auf verschiedene LLM und eine Vielzahl von KI-Assistenten zugreifen.

(Bild: fobizz/heise medien)

Das deutsche Ed-Tech-Start-up konzentriert sich mittlerweile nicht nur auf den deutschen Bildungsmarkt, sondern ist auch international tätig. Luxemburg erwarb im vergangenen Jahr eine Landeslizenz und der Deutsche Akademische Austauschdienst (DAAD) stellt das Fobizz-Angebot nach einer Probephase seinen Lektorinnen und Lektoren weltweit zur Verfügung.

Weiterlesen nach der Anzeige


(kbe)



Source link

Künstliche Intelligenz

Ärztetag: Klare Absage an kassengesteuerte Digitalisierung im Gesundheitswesen


Der 130. Deutsche Ärztetag in Hannover hat mit großer Mehrheit mehrere Beschlüsse zum geplanten Gesetz für Daten und digitale Innovation im Gesundheitswesen (GeDIG) gefasst. Bundesgesundheitsministerin Nina Warken (CDU) hatte die Reformpläne bei der Eröffnung des Ärztetags verteidigt, aber dennoch Gesprächsbereitschaft signalisiert – die Antwort des Ärztetages fiel dennoch deutlich aus: Digitalisierung ja, aber nicht auf Kosten von Patientenrechten, ärztlicher Unabhängigkeit und dem Zugang zur Versorgung.

Weiterlesen nach der Anzeige

Ein zentrales Thema zog sich wie ein roter Faden durch alle Beschlüsse: die wachsende Rolle der gesetzlichen Krankenkassen in der medizinischen Versorgung. Bereits durch das 2024 in Kraft getretene Gesundheitsdatennutzungsgesetz (GDNG) dürfen Krankenkassen Abrechnungsdaten ihrer Versicherten individuell auswerten, Gesundheitsrisiken identifizieren und Betroffene eigenständig kontaktieren – ohne Einbindung der behandelnden Ärztinnen und Ärzte. Der GeDIG-Entwurf soll diese Befugnisse nun massiv ausweiten: auf ePA-Inhalte, Daten Dritter und sogenannte „Reallabore“. Für die Ärzteschaft ist das ein klarer Tabubruch: Die Identifikation individueller Gesundheitsrisiken sei originär ärztliche Aufgabe und müsse im Behandlungskontext stattfinden – so ein mit 185 zu 3 Stimmen angenommener Beschluss.

Die Delegierten stimmten in einem weiteren Antrag für „klare Grenzen und Datenschutz“ aufgrund der wachsenden Gesundheitsdatennutzung durch Krankenkassen. Daher fordern sie eine grundlegende Überarbeitung des GeDIG-Entwurfs und warnen vor einem schleichenden Paradigmenwechsel bei der Rolle der Krankenkassen, die sich vom reinen Kostenträger in Richtung Leistungserbringung und Fallmanagement hinentwickelt. Besonders scharf fiel die Kritik an der vorgesehenen Einwilligungslösung für den Kassenzugriff auf ePA-Daten aus – so ein weiterer mit großer Mehrheit angenommener Beschluss vom Vorstand der Bundesärztekammer: „Die geplante Einwilligungslösung schützt Patienten und Versicherte nicht ausreichend, weil sich die Betroffenen als Einzelne gegenüber ihrer Krankenkasse grundsätzlich in einer schwächeren Position befinden. Es ist zudem nicht zumutbar, stets im Blick behalten zu müssen, ob eine einmal gegebene Einwilligung aufgrund des Eintritts neuer Erkrankungen widerrufen werden sollte“.

Mit der breitesten Mehrheit aller Beschlüsse zum GeDIG, mit 189 zu 7 Stimmen für einen Beschlussantrag, bekräftigte der Ärztetag das Prinzip der klaren Rollentrennung: Medizinische Entscheidungen darüber, ob, wie und in welchem Umfang Patienten behandelt werden, müssen frei von Kasseneinflüssen getroffen werden. Krankenkassen dürfen keine digitalen Instrumente zur Patientensteuerung betreiben, die Versorgungsentscheidungen ohne unabhängige ärztliche Verantwortung vorbereiten oder beeinflussen. Auch bei Zweitmeinungsverfahren sieht der Ärztetag einen klaren Interessenkonflikt: Krankenkassen sollten „aus Gründen des Interessenskonfliktes keine Zweitmeinungsverfahren anbieten dürfen. Solche Verfahren sollten perspektivisch ärztlich entwickelt sein.“

Weiterlesen nach der Anzeige

Die geplante digitale Ersteinschätzung über die ePA-App als vorgeschaltete Hürde vor dem Arztbesuch sowie die kassengesteuerte Terminvergabe werden als mit dem Recht auf Gesundheit kaum vereinbar gewertet. Die Abgeordneten des Ärztetags warnten klar: „Diese Strategie kann Patientinnen und Patienten von einer notwendigen Behandlung ausgrenzen. Sie greift unzulässig tief in die Organisationsfreiheit von medizinischen Institutionen und in das Patienten-Arzt-Verhältnis ein.“

Ein weiterer Beschluss richtete sich gegen einen schleichenden Digitalzwang im Gesundheitswesen und die Pläne, die elektronische Patientenakte (ePA) zur zentralen „Plattform für die Ersteinschätzung, Steuerung, Überweisung und Terminvergabe“ weiterzuentwickeln. „Gesundheit als wesentliches Grundrecht aller Menschen muss im Rahmen der Daseinsfürsorge für jeden möglich sein, auch ohne die Nutzung digitaler Techniken oder bestimmter Apps“, heißt es darin. Betroffen wären vor allem vulnerable Gruppen: ältere und kranke Menschen, Menschen mit Einschränkungen, Menschen mit geringem Einkommen oder mangelnden Sprachkenntnissen. Aber auch aus gesamtgesellschaftlicher Perspektive sei Vorsorge geboten: „Auch Krisen oder Kriegssituationen erfordern Offline-Möglichkeiten der Daseinsvorsorge, der Teilnahme am gesellschaftlichen Leben und der Nutzung der öffentlichen Infrastruktur.“

An den Vorstand zur weiteren Entscheidung überwiesen wurde ein daran anlehnender Antrag, der die „systemändernde Überfrachtung der ‚ePA für alle’“ ablehnt. Die ePA erfülle schon heute ihre ursprünglichen Versprechen nicht, so die Delegierten. Sie leide unter mangelnder Hochverfügbarkeit, falscher Prioritätensetzung und fehlendem Vertrauen bei Patienten wie Ärzten. Schon der bisherige Grundfehler sei gewesen, „eine versicherten geführte Akte gleichzeitig als Notfallakte, Patientenkopie, Kommunikationslösung in der Medizin, Forschungsdatenzulieferung und Datensammlung für Patienten zu deklarieren“.

Ebenfalls an den Vorstand geht ein Antrag, der bezüglich der Reformpläne auf einen Konflikt mit der Schweigepflicht abzielt. „Ärztinnen und Ärzte erfahren einen eklatanten Widerspruch zwischen ihrer Schweigepflicht und der gesetzlichen Vorgabe, alle Daten über ihre Patienten in die ePA und damit auch an das Forschungsdatenzentrum beim Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) weiterzuleiten. Die meisten Menschen in Deutschland wissen nicht, dass künftig der gesamte Inhalt ihrer Akte dort gesammelt und an Dritte zur auch kommerziellen Auswertung zur Verfügung gestellt wird“. Aus den Anträgen ging auch hervor, dass sich die Ärzte nicht gegen die Digitalisierung des Gesundheitswesens stelle und in vielen Bereichen bereits gut digital aufgestellt sei. Jedoch müsse ein Mehrwert erkennbar sein. KI könne zudem helfen, jedoch dürfe sie nur ein Werkzeug sein.


(mack)



Source link

Weiterlesen

Künstliche Intelligenz

Vier smarte Wallboxen für Elektroautos und Hybridfahrzeuge im Test


Heute schon getankt? Noch deprimierender als der Blick auf die Spritpreistafel selbst ist die Einsicht, dass man dem Auf und Ab der Zahlen vollkommen hilflos ausgeliefert ist. Ein Dreizeiler auf Truth Social genügt, um mir das Pfingstwochenende an der Mecklenburgischen Seenplatte zu vermiesen.

Bei den Strompreisen schaut die Sache vollkommen anders aus. Auch diese sind hierzulande zwar im europäischen Vergleich hoch und hängen indirekt an der Ölpreisentwicklung, aber mit einem smarten Zähler und einem dynamischen Tarif kann man immerhin von niedrigeren Preisen zu lastschwachen Tageszeiten profitieren und der ein oder andere Haushalt fördert sogar seinen eigenen Strom. Sogar ein selbst aufgestelltes Balkonkraftwerk kann – mit Platz für vier gut positionierte Panels – im Jahr 2000 kWh Strom produzieren. Das ist genug Energie für 10.000 Kilometer im E-Auto oder Hybrid.

  • Intelligentes Laden zu Hause ist deutlich günstiger als das Laden an öffentlichen Ladesäulen.
  • Der größte Nutzen entsteht durch die Kombination aus einem dynamischen Stromtarif und Solarstrom.
  • Die Unterschiede zwischen den Lösungen liegen weniger in der Hardware als in Bedienung, Vernetzung und Anzahl unterstützter Tarife.

Es gibt dynamische Ladetarife für unterwegs oder sogar vereinzelte Gratis-Charger. Am einfachsten und effektivsten lassen sich die Vorzüge von Strom als Energieträger jedoch zu Hause nutzen. Das ist längst nicht mehr nur etwas für Einfamilienhausbesitzer. Clevere Ladelösungen ermöglichen es etwa, über lokales Lastmanagement gleich mehrere Fahrzeuge in einer Tiefgarage zu laden, auch wenn der Hausanschluss kein zeitgleiches Laden aller Fahrzeuge zulassen würde. So lassen sich mit ein paar Schuko-Steckdosen Ladebereiche erschließen, an die man zuvor vielleicht nicht gedacht hat.


Das war die Leseprobe unseres heise-Plus-Artikels „Vier smarte Wallboxen für Elektroautos und Hybridfahrzeuge im Test“.
Mit einem heise-Plus-Abo können Sie den ganzen Artikel lesen.



Source link

Weiterlesen

Künstliche Intelligenz

Vodafone empfiehlt Webmail gegen IMAP-Störungen


In den vergangenen Tagen erreichten unsere Redaktion mehrfach Berichte von Leserinnen und Lesern zu Störungen von E-Mail-Konten, die bei Vodafone gehostet werden. Auffällig war, dass vorwiegend Zugriffe per IMAP nicht klappten, unabhängig vom genutzten Mailprogramm.

Weiterlesen nach der Anzeige

Eine Anfrage bei Vodafone am Mittwoch brachte Klarheit: Das Unternehmen, so Vodafone, baut derzeit seine Mail-Infrastruktur um. Betroffen sein können Adressen, die auf @arcor.de, @vodafone.de, @vodafonemail.de, @unity-mail.de und @kabelmail.de enden. Die Arbeiten laufen seit dem 3. Mai 2026 und sollen am 17. Mai 2026 abgeschlossen sein.


Wer nicht bis zur nächsten Woche warten kann, soll dem Provider zufolge dessen Webmail-Dienste nutzen. Diese sollen störungsfrei arbeiten. Sie lassen sich über zwei Wege erreichen, welche Vodafone wie folgt beschreibt:

  1. Mit Mein Vodafone-Zugangsdaten einloggen.
  2. Auf der Mein Vodafone-Startseite oben rechts auf den Briefumschlag klicken.
  3. Kund:innen gelangen zu Webmail.
  1. E-Mail-Adresse und E-Mail-Passwort eingeben und auf Login klicken.
  2. Wenn die 2-Faktor-Authentifizierung (2FA) aktiviert ist, muss zusätzlich der 2FA-Code eingegeben werden.
  3. Kund:innen gelangen direkt zu Webmail.

Weiterlesen nach der Anzeige

Zudem sollen laut Vodafone nur wenige Kunden betroffen sein. Bei diesen bittet das Unternehmen um Entschuldigung.

Lesen Sie auch


(nie)



Source link

Weiterlesen

Beliebt