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Forza Horizon 6 & Steam Deck: Die richtigen Einstellungen bringen 30 Handheld-FPS

Forza Horizon 6 ist nicht nur richtig gut, es läuft auch auf dem Steam Deck. Dort läuft es aber trotz „Verifiziert“-Status erst mit den richtigen Einstellungen richtig gut. Die haben Tüftler im Netz bereits ermittelt.
Dass sich die Mühe lohnt, verraten Tests. Einstimmig wird Forza Horizon 6 darin zum neuen König im Rennspiel-Genre ernannt. Das Rasen durch Japan mausert sich damit zum ersten Riesenhit des Jahres, der den 90er-Schnitt auf Metacritic knacken konnte. Teil davon ist die schicke Grafik, die auf normalen Desktop-PCs glänzen kann, sowohl optisch als auch mit erträglichen Anforderungen, zeigt der Benchmark-Test von ComputerBase.
Handheld heißt tüfteln
Auf dem Steam Deck braucht es für ein optimales Ergebnis ein wenig Mühe. Relativ deutlich wird im Netz, dass das „Niedrig“-Preset auf dem Steam Deck die beste Voreinstellung ist. Darunter wird es hässlich, darüber sackt die Bildrate immer wieder in den niedrigen 20er- oder auf „hoch“ sogar den 10er-Bereich ab, schreiben Käufer.
Die Bildrate schwankt allerdings. In offener Landschaft zeigt sie Spitzen nach oben, in Städten, vor allem Tokio, nach unten. Das mache keinen Spaß, schreibt Rock, Paper & Shotgun. Es zeigt auch, dass die Durchschnittswerte aus dem integrierten Benchmark keine finale Aussage zu den Settings ermöglichen. Empfehlenswert sei deshalb, den Frame-Limiter des Steam Decks auf 45 oder 30 Bilder pro Sekunde zu setzen. Letzteres sorgt laut SteamDeckHQ für etwas mehr Input-Lag, bleibt aber spielbar. Empfehlenswert sei zudem, den Takt der GPU manuell auf 1.600 MHz zu setzen und die Basisauflösung von 720p zu Gunsten etwas besserer Frame Times in Städten zu behalten.
Detail-Mischung ist die Lösung
Die Details lassen weiteren Spielraum. Wichtig ist lediglich, Schatten aktiviert zu lassen. Ohne Schattendarstellung leidet die Grafikqualität massiv. Rock, Paper & Shotgun hat allerdings anhand von Fahrten durch Tokio eine Kombination aus mittleren bis sehr niedrigen Detaileinstellungen ermittelt, die einen Kompromiss aus bestmöglicher Darstellung bei mindestens 30 Bildern pro Sekunde bieten soll. Das ist für ein mittlerweile einige Jahre altes Handheld, das nie zur Leistungsspitze gehört hat, eine beachtliche Leistung.
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Europäischer Gerichtshof: Rekordstrafe wegen Googles Android-Verstößen bleibt bestehen
Die Rekordstrafe gegen Google bleibt bestehen. Weil der Konzern die marktbeherrschende Stellung im Bereich Android und der Suchmaschinen missbräuchlich ausgenutzt hat, muss der Konzern in der EU 4,1 Milliarden Euro zahlen. Somit endet ein über Jahre dauerndes Verfahren.
Der Beschluss der EU-Kommission stammte bereits aus dem Jahr 2018. Begründet wurde die Strafe mit den Vorgaben, die Google den Smartphone-Herstellern machte, die Android verwenden wollten. Diese mussten sowohl die Google-Suche als auch den Chrome-Browser und weitere Google-Apps vorinstallieren, um eine Lizenz für den Play Store zu erhalten.
Hinzu kamen noch weitere Punkte in den Vereinbarungen zwischen Google und den Smartphone-Herstellern, mit denen Google seine Marktmacht ausspielte. Werbeeinnahmen wurden etwa nur dann weitergeleitet, wenn Smartphone-Hersteller und Mobilfunktreiber auf die Vorabinstallation konkurrierender Suchmaschinen verzichteten.
Fall ging durch mehrere Instanzen
Die Strafe belief sich ursprünglich auf 4,343 Milliarden Euro. In einem ersten Urteil aus dem Jahr 2022 hatte der Gerichtshof der EU den Beschluss der EU-Kommission bereits bestätigt, reduzierte die Summe aber aufgrund einer angepassten Schadensanalyse auf 4,1 Milliarden Euro. In der EU ist das nach wie vor eine Rekordstrafe.
Auch gegen dieses Urteil hatte Google Rechtsmittel eingelegt. Diese weisen die EuGH-Richter nun zurück. Laut der Mitteilung des EuGH wurden keine Rechtsfehler begangen. Google hatte etwa argumentiert, Vorlieben der Nutzer sowie die Qualität der Google-Dienste wären der relevante Faktor für die Abkommen. Das hätte aber nicht nachgewiesen werden können.
Dasselbe gilt für weitere Aspekte des Falls. Die Richter bestätigen etwa die Marktmissbrauch-Analyse der EU-Kommission. So waren die Vereinbarungen zwischen Google und den Smartphone-Herstellern sowie Mobilfunkbetreibern geeignet, die „Absatzmöglichkeiten für nicht kompatible Android-Versionen einzuschränken und somit die beherrschende Stellung von Google zu verstärken“. Somit bleibt die Strafe bestehen.
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Stimme ab!: Die Foto-Challenge „Spiegelungen“ ist gestartet

Die Community-Foto-Challenge zum Thema „Spiegelungen“ ist gestartet. Aus rekordverdächtigen 37 Einsendungen könnt ihr eigene Favoriten wählen. Von Makroaufnahmen bis zum Stadtpanorama ist dieses Mal alles vertreten.
Vorgeschlagen wurde das Thema vom ComputerBase-User S.a.M., einem alten Hasen aus der Community. Die Community war am Ende dafür.
Da das Thema sehr breit gefasst ist, sollte sich für jeden Geschmack ein Favorit finden lassen. Mit drei Stimmen muss sich dann auch keiner auf ein einzelnes Bild festlegen, sondern kann auch andere Fotos entsprechend würdigen. Die Redaktion wünscht allen Teilnehmern viel Erfolg!
Der altbekannte CB-Fotowettbewerb läuft weiterhin parallel und hat keinen Einfluss auf diese Challenge. Betreut werden beide vom User lowrider20.
Bei Fragen oder Anregungen könnt ihr euch direkt an ihn wenden, oder euch im unten verlinkten Thread melden.
Links zu dem Thema
- [CBFFC] Juni/Juli 2026 – „Spiegelungen“ – Einsendungen und Abstimmung
- [CBFFC] ComputerBase Forum Foto Challenge – Eure Themen, eure Bilder – Thementhread
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Cyberangriff: Hacker griffen offenbar Zulieferer für Militär-IT an
Eine Tochtergesellschaft von ThyssenKrupp Marine Systems (TKMS) ist Ziel eines Cyberangriffs geworden. Nach übereinstimmenden Berichten deutet vieles darauf hin, dass es sich um Atlas Elektronik handelt. Eine offizielle Bestätigung des Unternehmens steht jedoch bislang aus.
Hinweise verdichten sich auf Atlas Elektronik
Ausgelöst wurde die Berichterstattung durch einen Bericht der Wirtschaftswoche, die von einem erfolgreichen Hackerangriff auf eine TKMS-Tochter berichtet. Den Namen des Unternehmens nennt das Magazin jedoch nicht. Inzwischen sprechen allerdings mehrere Indizien dafür, dass Atlas Elektronik betroffen ist.
So führt die Ransomware-Gruppe „The Gentlemen“ auf ihrer Leak-Seite ausdrücklich „TKMS / Atlas Elektronik“ als mutmaßliches Opfer auf. Auch weitere Berichte aus dem Finanz- und IT-Sicherheitsumfeld kommen zu diesem Schluss. Weder TKMS noch Atlas Elektronik haben den Vorfall bislang offiziell bestätigt oder den betroffenen Unternehmensnamen genannt.
Marineelektronik gehört zur kritischen Infrastruktur
Atlas Elektronik zählt zu den wichtigsten deutschen Entwicklern von Marineelektronik. Das Unternehmen liefert unter anderem Sonarsysteme, Führungs- und Waffeneinsatzsysteme sowie Unterwassertechnik für U-Boote und Überwasserschiffe. Zu den Kunden gehören neben der Deutschen Marine auch zahlreiche internationale Streitkräfte. Das Unternehmen soll unter anderem das moderne Schleppsonar für die geplanten MEKO-Fregatten F128 der deutschen Marine bereitstellen.
Sollte sich der Angriff auf Atlas Elektronik bestätigen, wäre damit nicht nur ein klassischer Industriebetrieb betroffen, sondern ein Unternehmen, das eine zentrale Rolle bei militärischer Hochtechnologie spielt. Gerade solche Unternehmen gelten seit Jahren als bevorzugte Ziele von Erpressungsgruppen und staatlich unterstützten Cyberangreifern.
Ausmaß des Angriffs bleibt unklar
Welche Daten die Angreifer tatsächlich erbeutet haben und ob interne Systeme verschlüsselt wurden, ist derzeit nicht bekannt. Ebenso unklar ist, ob es sich ausschließlich um einen Erpressungsangriff handelt oder ob auch ein möglicher Spionagehintergrund besteht.
Bis zu einer offiziellen Stellungnahme bleibt deshalb offen, ob Atlas Elektronik tatsächlich das betroffene Unternehmen ist. Die bislang bekannten Informationen und die Einträge der Angreifer sprechen jedoch deutlich in diese Richtung.
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