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Fotografie: Architektur sehen lernen mit den richtigen Grundlagen und Techniken


Gebäude sind weit mehr als nur Wände, Fenster und Dächer – sie sind gebaute Ideen, eingefrorene Zeitzeugen, Ausdruck von Kultur, Technik und Ästhetik. Wir begegnen ihnen täglich, oft übersehen, manchmal bestaunt, selten wirklich verstanden. Doch wer mit der Kamera durch die Straßen zieht, beginnt Architektur mit neuen Augen zu sehen: als Spiel aus Licht und Schatten, aus Linien, Formen und Perspektiven. Architekturfotografie ist mehr als bloßes Dokumentieren – sie ist eine visuelle Auseinandersetzung mit dem Raum, mit Struktur und Atmosphäre. Sie zeigt, wie ein Gebäude wirkt, nicht nur, wie es aussieht.

Dabei ist der Einstieg einfacher, als viele denken – und zugleich eine spannende kreative Herausforderung. Denn gute Architekturfotos entstehen nicht durch teures Equipment allein, sondern durch ein geschärftes Auge, technisches Verständnis und das richtige Gespür für Timing und Komposition. Wann ist das Licht perfekt? Welche Perspektive betont die Architektur? Wie lenkt man den Blick des Betrachters durch das Bild? Und wie lässt sich die Stimmung vor Ort so einfangen, dass sie in der Aufnahme weiterlebt?




Marcel Wiest arbeitet seit 2019 als selbstständiger Fotograf in Berlin. Seine Architekturfotografie zeichnet sich durch schlichte, warme Klarheit aus. Mit seiner Kamera sucht er ständig  neue Perspektiven, um die ästhetischen Möglichkeiten seiner urbanen Umgebung auszuloten.

Wir führen Sie Schritt für Schritt in die Welt der Architekturfotografie: von der Wahl der richtigen Kamera und Objektive über die optimale Belichtung und Bildgestaltung bis zu den Feinheiten der Nachbearbeitung. Sie erfahren, wann sich ein Stativ bezahlt macht und wie Sie mit einfachen Mitteln eindrucksvolle Ergebnisse erzielen – ob draußen bei Sonnenlicht oder drinnen bei diffusem Fensterlicht.


Das war die Leseprobe unseres heise-Plus-Artikels „Fotografie: Architektur sehen lernen mit den richtigen Grundlagen und Techniken“.
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Apple zeigt, wie App-Entwickler Liquid Glass einsetzen


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Mit Liquid Glass hat Apple allen seinen Betriebssystemen einen neuen Look verpasst. Das Problem: Apps, die darauf noch nicht vorbereitet sind, fallen gegebenenfalls deutlich aus dem Rahmen, teilweise gibt es zudem auch Grafikfehler, wenn man sie auf den neuen Systemen ausführt. Developer müssen ihre Programme also möglichst anpassen. Wie das unter iOS 26, iPadOS 26 und macOS 26 aussehen kann, hat Apple nun in einer neuen Galerie auf seiner Entwickler-Website demonstriert, die über ein Dutzend Apps in „Vorher / Nachher“-Ansicht demonstriert. Hier sollen sich Developer Inspiration holen – und gegebenenfalls die Angst vor notwendigen Anpassungen verlieren.

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Zu sehen ist etwa die App der Süßigkeitenkette Crumbl. Diese nutzt die durchgehende Scrollmöglichkeit für Inhalte, die erstmals die Dynamic Island abdeckt, zeigt neue Overlay-Menüs und die Integration der neuen Tab-Leiste. Ähnlich umgebaut wurde Tide Guide für Surfer, wo die verschiedenen Elemente Glaseffekte auslösen, die allerdings teils unschön ineinander übergehen – ein allgemeines Problem bei Liquid Glass. Grow Pal zeigt auf der Apple Watch durchsichtige Hintergründe samt Tasten (Standard unter watchOS 26), die Sonnenstands-App Lumy einen neuen glasigen Schieberegler. Ähnliche neuartige Animationselemente gibt es auch bei Sky Guide (Sternengucker-Werkzeug) und Photoroom (KI-Bildeditor) zu sehen.

Linearity Curve (Vektorgrafik) auf dem iPad bekam neue UI-Elemente mit den Liquid-Glass-typischen Abrundungen. Die Kreditkarten-Tracking-App CardPointers (macOS) bekam neue Farbverläufe und Glaskarten, wirkt unter Liquid Glass sogar etwas aufgeräumter. Die Optik von OmniFocus 4 (Taskmanager) auf dem iPad wurde nur minimal mit neuen Overlays angepasst. Die Schreib-App Essayist zeigt die Liquid-Glass-Abrundungen und neue Overlay-Menüs.

Alles in allem gelingt es Apple mit der Galerie durchaus, Interesse an der Liquid-Glass-Umgestaltung zu wecken. Die Grundfrage bleibt allerdings, warum die neue Designsprache ausgerechnet zu diesem Zeitpunkt kommt – während Apple in Sachen KI derart stark zurückliegt.

Zudem kosten die Anpassungen Entwickler sowohl Zeit als auch Geld. „Teams jeder Größe nutzen das neue Design und Liquid Glass, um natürliche, reaktionsschnelle Erlebnisse auf allen Apple-Plattformen zu schaffen“, lobt sich Apple dazu selbst.

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(bsc)



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Zertifikate: BGH-Urteil bringt Anbieter von Online-Lernkursen auf die Barrikaden


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Der Bundesgerichtshof (BGH) hat mit einem jetzt veröffentlichten Urteil vom 2. Oktober (Az.: III ZR 173/24) Anbieter von Online-Lernkursen unter Druck gesetzt. Die Karlsruher Richter erklärten damit ein gut 7000 Euro teures Online-Coaching-Programm ohne behördliche Zulassung für nichtig. Auf Basis ihrer fortlaufenden Rechtsprechung stellten sie klar: Angebote wie der sogenannte „E-Commerce Master Club“, die Kenntnisse und Fähigkeiten vermitteln und bei denen Lehrende und Lernende räumlich getrennt sind, fallen unter das Fernunterrichtsschutzgesetz (FernUSG). Eine Zulassung durch die Staatliche Zentralstelle für Fernunterricht (ZFU) ist demnach zwingend, da ihr Fehlen den Vertrag nach Paragraf 7 FernUSG ungültig macht. Der BGH betont, dass der Schutz des FernUSG auch für Existenzgründer und Kleinunternehmer gilt, nicht nur für klassische Verbraucher.

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Dieses Urteil katapultiert die digitale Bildungswirtschaft nach eigener Darstellung in einen „rechtlichen Albtraum“. In einem heise online vorliegenden Brandbrief an Bundesbildungsministerin Karin Prien (CDU) beklagten die Anbieter schon im August, dass das FernUSG aus dem Jahr 1976 – entworfen für den Postverkehr – heute voll auf die digitale Gegenwart pralle. Sie monierten, das Gesetz sei „realitätsfern, innovationsfeindlich“ und gefährde „massiv den digitalen Bildungsstandort“. Die völlig unzeitgemäße Auslegung zentraler Rechtsbegriffe schaffe ein „Klima der Angst und rechtlichen Unberechenbarkeit“. Der neue BGH-Spruch bedeutet laut dem Anbieter Digistore24, dass letztlich jeder Online-Zeichenkurs genauso zertifiziert werden müsse wie eine berufliche Weiterbildung. Da das Zulassungsverfahren langwierig, teuer und bürokratisch sei, stünden viele Kurse vor dem Aus. Zugleich zielten tausende Gerichtsverfahren auf eine Rückzahlung der Kursgebühren ab.

Die Rechtsunsicherheit wird seit Langem durch widersprüchliche Auslegungen der Gerichte befeuert. So urteilte etwa das Oberlandesgericht (OLG) Oldenburg, dass die „räumliche Trennung“ bei Online-Schulungen trotz Live-Setting gegeben sei, da sich Lehrende und Lernende in unterschiedlichen Räumen aufhielten. Im Gegensatz dazu sah das OLG Nürnberg die räumliche Trennung in einem virtuellen Klassenraum als nicht gegeben an, da ähnlicher Kontakt wie im Präsenzunterricht möglich sei. Auch beim Merkmal der „Überwachung des Lernerfolgs“ herrscht Uneinigkeit: Das OLG Stuttgart wertete bereits die Option, Fragen zu stellen, als Lernkontrolle. Das OLG Köln lehnte dagegen eine „WhatsApp-Fragen-Flatrate“ ab, da eine Überprüfung des Erfolgs durch den Lehrenden erfolgen müsse. Die Branche sieht den jahrelangen Reformstau als bildungspolitisches Versagen. Sie warnt, dass ein weiteres Abwarten zur „mutwilligen Gefährdung eines gesamten Wirtschaftssegments“ und zum Verlust des Anschlusses an die digitale Bildungszukunft führe.

Die Anbieter digitaler Wissensvermittlung fordern angesichts der BGH-Linie, die etwa die Lernkontrolle so weit fasst wie das OLG Stuttgart, von der Bundesregierung entschlossenes Handeln. Sie verlangen die sofortige Reform des FernUSG, um digitale Lernrealitäten widerzuspiegeln und die Wettbewerbsfähigkeit zu sichern. Nötig sei ein sofortiges Moratorium für die Anwendung des veralteten Gesetzes, bis eine zeitgemäße Reform verabschiedet ist. Anstelle des langsamen und unflexiblen Zulassungsverfahrens soll ein digitales, abgestuftes Zertifizierungsmodell etabliert werden, das Start-ups nicht ausbremst und Markteintrittsbarrieren abbaut. Ziel der von Schwarz-Rot im Koalitionsvertrag versprochenen FernUSG-Modernisierung müsse ein Verbraucherschutz sein, der Vertrauen schafft und Orientierung gibt.


(nie)



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Social Media ab 16 Jahren? Großer Bahnhof für Mindestalterforderung


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Die Petenten machten vor ihrem Termin im Petitionsausschuss Stimmung für ihr Anliegen und sie brachten mehr als die nötigen Stimmen für ihre Anhörung mit. Mehr als 150.000 Unterschriften zählt das vorgebrachte Anliegen auf Openpetition.de, auf der offiziellen Bundestags-Petitionsseite sind es immerhin etwa 35.000 Unterschriften, die sich den Forderungen nach einer Mindestaltersgrenze von 16 Jahren für Social-Media-Angebote anschließen. Doch der Teufel liegt wie stets im Detail – während die Zeit verrinnt.

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„Kinder sind täglich auf Social Media schutzlos massiven Risiken ausgesetzt“, trägt Verena Holler als Petentin für den Verein „SmarterStartAb14“ vor. Es gehe um den Schutz vor rücksichtslosen Geschäftsmodellen, gegen die „Maximierung der Nutzungszeit“ und „passgenaue Inhalte, die auf Probleme zugeschnitten sind“ und diese damit verstärken würden. Suchtfördernde Algorithmen müssten verboten werden, fordert Holler, und in Kombination mit Altersverifikationsmechanismen sei das zumindest wirksam. Plattformen, die sich an die Vorgaben nicht hielten, müssten notfalls gesperrt werden, denn: „Solange Social Media Kinder nicht schützt, müssen wir Kinder vor Social Media schützen.“

Vom Vorbild Australien ließe sich ab Dezember lernen, wie das aussehen könne. Wichtig sei aber, dass Regeln konsequent durchgehalten würden. „Sobald es Ausnahmen gibt, heißt es wieder: Aber alle anderen haben TikTok“, sagte Verena Holler. Der Schutz dürfe nicht vom Elternhaus abhängen.

Zudem enttäuscht auch die fehlende Durchsetzung von Gesetzen. Der Digital Services Act etwa sei eines, in dem eigentlich viele wichtige Dinge enthalten seien. Drei Jahre nachdem der DSA greife, „sollten Plattformen gewisse Dinge erfüllen, tun es aber nicht“, monierte Holler deshalb mit Blick auf die nicht umgesetzten Verpflichtungen zum Schutz Minderjähriger. „Es ist ein Wettlauf gegen die Zeit“, sie könne als Mutter nicht zehn Jahre warten, bis eine Regelung greife.

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Dass es Probleme mit den Social-Media-Plattformen und deren Umgang mit Kindern und Jugendlichen gebe, das bestritt heute auch im Marie-Elisabeth-Lüders-Haus keiner der Parlamentarier. Doch dass die Lösungen dennoch kompliziert sein könnten, deuteten die Abgeordneten durchaus an. Rupert Stöwe fragte etwa für die SPD-Bundestagsfraktion, inwieweit in die Erziehungsverantwortung rechtlich eingegriffen werden könne – um selbst zu dem Schluss zu kommen, dass ein Eingriff hier gerechtfertigt sein könne.

Als die Petition im Februar 2025 offiziell beim deutschen Parlament eingereicht wurde, war noch nicht klar, welche Wege die nächste Bundesregierung gehen will. Doch bevor sich der Petitionsausschuss damit befasst hat, setzte die neue schwarz-rote Bundesregierung durch das federführende Bundesministerium für Bildung, Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMBFSFJ) eine Expertenkommission ein, die binnen eines Jahres nun Lösungen vorschlagen soll.

„Wir brauchen eine klare, zukunftsfähige Strategie, die junge Menschen vor den Gefahren der digitalen Welt schützt, ohne ihre Möglichkeiten zu beschneiden“, sagt Bundesbildungsministerin Karin Prien (CDU) auf Anfrage von heise online. „Auch ich sehe, dass eine altersgemäße Regulierung dringend erforderlich ist. Ich bin deshalb sehr froh um die breite Debatte, die dazu geführt wird.“ Ihr sei wichtig, dass als Gesellschaft gemeinsam Verantwortung übernommen werde. Es gehe darum, „sicherzustellen, dass unsere Kinder nicht nur Medienkompetenz erwerben, sondern auch geschützt sind. Unser Ziel ist eine digitale Welt, in der sich junge Menschen frei entfalten können.“

Prien war heute nicht bei der Anhörung, aber die parlamentarische Staatssekretärin im BMBFSFJ Mareike Wulf schilderte, wie das federführend zuständige Haus auf die Thematik schaue: „Wir sehen die Notwendigkeit, weitere Schritte zu gehen, Kinder und Jugendliche im Netz besser zu schützen.“ Aber das solle eben wissenschaftsbasiert stattfinden. Voraussetzung für Altersgrenzen etwa wäre eine wirksame Altersverifizierung, sagte die parlamentarische Staatssekretärin. Etwa mittels EUDI-Wallet solle der Nachweis erfolgen. Das allerdings würde eine Positivbestätigung der Minderjährigkeit bedeuten, ein Umstand, den das BMBFSFJ am Montagmittag nicht vortrug. Für die Wallet ist das Digitalministerium zuständig, im Familienministerium wird derweil gehofft, dass die Einführung mit dem Ende der Arbeit der Expertenkommission zusammenfallen könne.

Regulatorisch warnte die parlamentarische Staatssekretärin Mareike Wulf zudem vor einem deutschen Alleingang, wie er in anderen EU-Staaten vorgesehen ist, etwa in Dänemark. Die Lösung müsse europäisch sein – und dafür würde unter anderem auch der für Ende 2026 angekündigte „Digital Fairness Act“ eine weitere Chance bieten.

Dennoch zufrieden zeigte sich nach der gut halbstündigen Anhörung im Bundestag der zweite Vertreter der Petitionsinitiative, der Wirtschaftsinformatiker Tobias Windbrake: Dem Anliegen sei zugehört und Unterstützung aus fast allen Fraktionen signalisiert worden. Dennoch wünscht er sich mehr Aktivität seitens der Verantwortlichen angesichts der vielen Vorschriften, die aber nicht durchgesetzt würden: „Wenn es defekte Produkte gibt, die so viele Mängel haben, dann werden sie vom Markt genommen.“ Würden die Plattformen das im laufenden Betrieb nicht behoben kommen, müssten sie die Gelegenheit zur Offlinenachbesserung erhalten. „Wenn das am Horizont stünde, wette ich, dass es innerhalb von wenigen Tagen oder Wochen einen solchen Schutz gäbe“, sagt Windbrake. Dass die Anbieter aber freiwillig die entsprechenden Schritte ergreifen würden, daran haben die Petenten arge Zweifel – und nicht nur die. Windbrake, der auch im Vorstand der Initiative tätig ist, hat heise online einige Tage vor dem Termin im Petitionsausschuss für ein längeres Gespräch zur Verfügung gestanden.

Dem Anliegen positiv gegenüber steht auch Anna Lührmann, Grünen-Bundestagsabgeordnete. Doch darauf zu hoffen, dass die Unternehmen gute und nicht nur kostengünstige Lösungen entwickeln würden, davor warnt sie. „Ich halte nichts davon, das nur den Konzernen zu überlassen“, erklärte sie. Die würden dann „diskriminierende Algorithmen“ einsetzen, „die neue Probleme mit sich bringen.“ Zwar könne KI etwa helfen, Teens von 60-Jährigen zu unterscheiden, aber zwischen 16- und 17-Jährigen etwa, das halte sie für schlicht nicht machbar.


(kbe)



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