Künstliche Intelligenz
Für Erhalt der Gesundheitskarten-PIN: Gematik lässt Identverfahren zu
Die Gematik hat ein Ident-Verfahren zugelassen, mit dem sich Versicherte online identifizieren können, um die PIN für die elektronische Gesundheitskarte zu bestellen. Bei dem „ePass“-Verfahren der Nect GmbH „werden zusätzlich zur Personenidentifikation Ausweisdokumente (z. B. Personalausweis oder Reisepass) elektronisch ausgelesen“, heißt es von der Gematik auf Anfrage.
Die Personenidentifikation erfolgt laut Handelsblatt zudem KI-gestützt in Form eines Video-Selfies, bei dem Versicherte zwei zufällig ausgewählte Worte aufsagen müssen. Zum Vergleich: Bei dem Video-Ident-Verfahren, das 2022 nach einem Hack des Chaos Computer Clubs untersagt wurde, fand ein Videocall statt, damals wurde jedoch kein Ausweis über die NFC-Schnittstelle ausgelesen und für den Nachweis der Identität genutzt – es erfolgte lediglich eine visuelle Kontrolle der Dokumente.
Für Ausgabe der eGK-PIN
„Die Bestätigung beschränkt sich auf die ‚Stand Alone‘-Version der ‚Nect App'“, heißt es bei der Gematik. Das Verfahren, bei dem der Personalausweis über die NFC-Schnittstelle ausgelesen wird, darf nicht in Anwendungen der Krankenkassen integriert werden. Das Identifizierungsverfahren von Nect GmbH kann aktuell für die Ausgabe der PIN zur elektronischen Gesundheitskarte (eGK) genutzt werden, die wiederum dem Erstellen einer GesundheitsID dient.
Nach eigenen Angaben arbeitet Nect an einem Verfahren, damit sich Nutzer über den Nect ePass für die Einrichtung der GesundheitsID identifizieren können. Letztere ist Voraussetzung, um etwa Zugang zur elektronischen Patientenakte zu erhalten. Die Zulassung des Verfahrens erwartet das Unternehmen in den kommenden Monaten. Bisher verfügen laut TI-Dashboard etwas mehr als drei Millionen gesetzlich Versicherte über eine GesundheitsID.
Mit der elektronischen Gesundheitskarte oder dem elektronischen Personalausweis samt PIN können Versicherte sich eine GesundheitsID erstellen. Sofern es keine TI-Störungen gibt und Versicherte über die PIN verfügen, funktioniert das innerhalb weniger Minuten. Wer seine PIN für seinen Personalausweis nicht mehr hat, kann diese bei der Bürgerberatung abholen. Wer die PIN für seine Krankenkasse benötigt, kann sie entweder in der Filiale beantragen oder mittels PostIdent-Verfahren erhalten – je nach Krankenkasse. In Zukunft soll es zudem möglich sein, die PIN des elektronischen Personalausweises online zurückzusetzen, womit sich, wie bereits erwähnt, ebenfalls eine GesundheitsID erstellen lässt.
(mack)
Künstliche Intelligenz
Mittwoch: Razzien rund um UNO-Zentrale, E-Auto als Powerbank für Mobilfunkmast
Rund um das New Yorker Hauptquartier der UNO wurden 300 SIM-Karten-Server und 100.000 SIM-Karten entdeckt. Deren Zweck ist undeutlich. Die Systeme könnten für geheime Kommunikation genutzt werden oder um das Mobilfunknetz zu überlasten. Die Behörden haben den tatsächlichen Verwendungszweck bislang aber nicht genannt. Um das Mobilfunknetz geht es auch bei einem Pilotprojekt in Österreich. Renault und der Provider A1 zeigen dabei, dass E-Autos im Notfall, etwa bei einem längeren Stromausfall, als Batteriespeicher für Mobilfunkstationen dienen können. Das soll die kritische Infrastruktur absichern. Derweil muss die US-Behörde für Verbraucherschutz im Finanzbereich ihre Arbeit deutlich reduzieren, denn sie ist bei Republikanern und der aktuellen US-Regierung unbeliebt. Konzerne wie Apple und Toyota profitieren. Die aus bereits nachgewiesenen Rechtsverletzungen folgenden Zahlungen werden nach Budgetkürzungen nun nicht mehr geprüft – die wichtigsten Meldungen im kurzen Überblick.
Über 300 SIM-Karten-Server mit 100.000 SIM-Karten sind in New York und New Jersey vom US Secret Service entdeckt und beschlagnahmt worden. Die Geräte waren an mehreren Standorten im Umkreis von 35 Meilen (gut 56 Kilometer) um das New Yorker Hauptquartier der Vereinten Nationen in Manhattan installiert. Dort geben sich hochrangige Diplomaten und Politiker aus aller Welt gerade ein Stelldichein zur UN-Generalversammlung. Die Server und SIM-Karten hätten die Telekommunikation des Landes stören können, etwa durch verschlüsselte Kommunikation sowie Denial-of-Service-Angriffe (DOS) zur vorübergehenden Unbrauchbarmachung von Mobilfunksendestationen. Der wirkliche Verwendungszweck der beschlagnahmten Einrichtungen ist bislang unklar: Mobilfunk-Server mit 100.000 SIM-Karten in New York beschlagnahmt.
Die Aufrechterhaltung des Mobilfunknetzes ist auch das Ziel des Pilotprojekts des österreichischen Telekommunikationskonzerns A1 und Renault. Diese haben in einer ländlichen Gemeinde demonstriert, wie Elektroautos Mobilfunkstationen mit Strom versorgen können. Sollte es zu einem Blackout kommen, können E-Autos als externe und emissionsfreie Batteriespeicher zur Notstromversorgung und Erhaltung des Mobilfunknetzes dienen. Zwar sind Rechenzentren und Vermittlungsstellen mit großen Notstromsystemen für viele Stunden abgesichert, doch dies ist laut A1 für tausende Mobilfunkstandorte nicht machbar. Hier könnten E-Autos mit V2L-Technik (Vehicle-To-Load) für bidirektionales Laden helfen: Elektroautos können bei Blackouts Mobilfunkstationen mit Strom versorgen.
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Budgetkürzungen der US-Regierung wirken sich abträglich auf den Verbraucherschutz aus. Davon profitieren neben Finanzinstituten auch Konzerne wie Apple und Toyota, die bei Rechtsverletzungen erwischt worden sind. Die US-Bundesbehörde für Konsumentenschutz im Finanzwesen, CFPB (Consumer Financial Protection Bureau), wird auf ein Minimum reduziert. Das Budget wird auf einen Bruchteil gestrichen, dem Großteil des Personals gekündigt. Das Amt soll nur noch für 26 ausgewählte Unternehmen zuständig sein, verteilt auf die Branchen Bonitätsbewertung, Schuldeneintreibung, internationale Überweisungen und Kfz-Finanzierung. Alle anderen Verfahren muss das CFPB einstellen: Apple Card und Toyota entkommen US-Verbraucherschutz.
Ein weiterer Fahrzeughersteller will mit einem neuen Elektroautomodell zurück in die Top Ten der deutschen Zulassungsstatistik. Nächstes Jahr soll es der Mercedes GLC EQ schaffen. Wichtige Bausteine dafür sollen eine Zonen-Architektur der Elektronik und die Versorgung mit Fahrenergie liefern. Der GLC mit Verbrennungsmotor ist laut Zahlen des Kraftfahrtbundesamtes das meistverkaufte Modell der Marke im laufenden Jahr. Im vergangenen Jahr lag nur die E-Klasse davor. Die erste elektrische Version trägt noch den Zusatz „mit EQ-Technologie“. Doch das dürfte der Hersteller bald fallen lassen und sich auf die angestammten Typenbezeichnungen konzentrieren: Mehr Technik, mehr Erfolg mit dem Mercedes GLC EQ?
Erfolgreich ist bislang auch das Survival-Spiel „Palworld„, das aber immer noch in der Early-Access-Phase steckt. Trotzdem will Entwickler Pocketpair die Marke vergrößern: Mit „Palworld: Palfarm“ wurde ein erstes Spin-Off angekündigt, das spielerisch am ehesten an die „Animal Crossing„-Reihe zu erinnern scheint. Gemeinsam mit Pals sollen Spieler eine Farm aufbauen und bewirtschaften, bevor die Güter in Shops verkauft werden. Im Spielverlauf kann man mit seinen Pals und anderen Inselbewohnern Beziehungen aufbauen. Komplett friedlich geht es dabei nicht zu. Die eigenen Farmen sind Ziel von böswilligen Pal-Monstern, vor denen man sich schützen muss: Mit „Palworld: Palfarm“ greift Pocketpair nach Pokémon auch „Animal Crossing“ an.
Auch noch wichtig:
(fds)
Künstliche Intelligenz
Apple Card und Toyota entkommen US-Verbraucherschutz
Budgetkürzungen der US-Regierung wirken sich abträglich auf den Verbraucherschutz aus. Davon profitieren neben Finanzinstituten auch Konzerne wie Apple und Toyota, die bei Rechtsverletzungen erwischt worden sind.
Die US-Bundesbehörde für Konsumentenschutz im Finanzwesen, CFPB (Consumer Financial Protection Bureau), wird auf ein Minimum reduziert. Das Budget wird auf einen Bruchteil reduziert, dem Großteil des Personals gekündigt. Das Amt soll nur noch für 26 ausgewählte Unternehmen zuständig sein, verteilt auf die Branchen Bonitätsbewertung, Schuldeneintreibung, internationale Überweisungen und Kfz-Finanzierung.
Alle anderen Verfahren muss das CFPB einstellen. Beispielsweise wurde Toyota dabei erwischt, Kfz-Kreditnehmer durch kostenpflichtige Zusatzangebote übervorteilt zu haben. Kündigungen dieser Zusätze wurden erschwert, Rückerstattungen wurden nicht oder zu gering ausgeführt, und Bonitätsbewertungen der Kunden durch falsche Angaben beeinträchtigt. Dafür musste Toyota im November 2023 zwölf Millionen US-Dollar Strafe zahlen. Hinzu kamen Auflagen wie Wohlverhalten und Schadenersatz in Höhe von 48 Millionen Dollar. Ob Toyota diese Auflagen einhält, wird die CFPB ab sofort nicht nur nicht mehr überprüfen, sie verzichtet auch ausdrücklich auf die Verfolgung etwaig behaupteter Rechtsverstöße (Az 2023-CFPB-0015).
Aufsicht über Apple abgeblasen
Verfehlungen Apples und dessen Finanzpartners Goldman Sachs Bank USA, haben Nutzer der Kreditkarte Apple Card Millionen gekostet. Die Apple Card ist eine seit 2019 in den USA von Apple vermarktete und von der Bank Goldman Sachs herausgegebene Mastercard-Kreditkarte. Überraschende Zinslasten, benachteiligende Buchung von Rückerstattungen, und Nichtbearbeitung von Kundenbeschwerden führten dazu, dass Inhaber der Apple Card für Ausgaben zur Kasse gebeten wurden, die sie gar nicht zu verantworten gehabt hätten.
Dafür setzte es im Oktober 2024 Strafen: für Apple 25 Millionen Dollar, für Goldman Sachs 45 Millionen Dollar. Hinzu kamen Auflagen, darunter 20 Millionen Dollar Schadenersatz an geschädigte Verbraucher seitens Goldman Sachs‘ sowie Compliance-Programme für beide Konzerne für fünf Jahre. Nun hat das CFPB gegenüber Apple darauf verzichtet, die Einhaltung der Vorschriften zu prüfen oder etwaige Verletzungen weiterzuverfolgen (Az. 2024-CFPB-0012).
Ein ähnlicher Freibrief für Goldman Sachs dürfte bald folgen. Andere bei Rechtsverletzungen erwischte Geldinstitute wie die US Bank oder die Navy Federal Credit Union haben ihre bereits erhalten. Eine Strafe gegen den britischen Finanzdienstleiter Wise wegen versteckter Gebühren wurde nachträglich von über zwei Millionen Dollar auf 45.000 Dollar gesenkt (Az. 2025-CFPB-0004).
(ds)
Künstliche Intelligenz
GoPro Max 2 im Test: 360-Grad-Actionkamera
Actionkameras, die mit zwei Fischaugenlinsen in 360 Grad filmen, stehen gerade hoch im Kurs. Sie haben gegenüber dem klassischen GoPro-Design einen unschlagbaren Vorteil: Ihnen entgeht nichts. Die Bilder der Vorder- und Rückseitenkamera setzt die Kameraelektronik zu einem Kugelpanorama mit 8K-Auflösung zusammen. Die GoPro Max 2 exportiert wie die Insta360 X5 diese Videos mit bis zu 30 Bildern pro Sekunde. Die DJI Osmo 360 schafft sogar 50 Bilder pro Sekunde.
Die 360-Grad-Videos selbst sind nur für VR interessant. Für YouTube, TikTok oder andere Plattformen lässt sich ein Bildausschnitt im Seitenverhältnis 16:9 oder 9:16 in 4K-Auflösung extrahieren. Alternativ filmt man schon im Einzelobjektivmodus nur einen Ausschnitt. Die POV-Ansicht (Point of View) zeigt den Blickwinkel des Nutzers, der Selfie-Modus filmt ihm ins Gesicht. Beim Bildprozessor gehen pro Sensor 4216 × 4216 Pixel ein. Abzüglich der nicht verwendbaren, abgedunkelten Pixel bleiben jeweils 3840 × 3840 Pixel übrig, gut 14,4 Megapixel. Die Kamera speichert 360-Grad-Fotos mit rund 29 Megapixeln.
Die Grenze, an der beide Halbkugeln gestitcht sind, ist in den Videos der Max 2 nicht erkennbar. Sie exportiert detailreiche 8K-Videos mit hohem Kontrast. Die X5 hellt verglichen damit Schatten deutlich stärker auf, was oft gefälliger, manchmal aber auch etwas unnatürlich wirkt.
Das war die Leseprobe unseres heise-Plus-Artikels „GoPro Max 2 im Test: 360-Grad-Actionkamera“.
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