Apps & Mobile Entwicklung
Hauptsächlich Produktpflege: Thunderbird 152 erhält Unterstützung für Sicherheitsgeräte

Thunderbird 152 konzentriert sich auf zahlreiche Fehlerkorrekturen und kleinere Verbesserungen. Neue Funktionen fallen zwar überschaubar aus, sollen aber die Einrichtung von Konten vereinfachen und die Sicherheit erhöhen. Darüber hinaus behebt Mozilla mehrere Sicherheitslücken, darunter 12 als hochkritisch markierte.
Neue Unterstützungen und vereinfachte Konfigurationen
Mit Thunderbird 152 hält unter anderem die Unterstützung für Sicherheitsgeräte Einzug, die über Unternehmensrichtlinien verwaltet werden. Darüber hinaus vereinfacht eine neue Ein-Klick-Konfiguration die Einrichtung von Thundermail-Konten. Auch die Gmail-Authentifizierung wurde modernisiert und setzt bei OAuth-Anmeldungen nun auf das sicherere PKCE-Verfahren. Die Funktion „Erledigte Aufgaben ausblenden“ berücksichtigt künftig zudem auch abgebrochene Aufgaben.
Gleichzeitig haben die Entwickler kleinere Anpassungen an der Benutzeroberfläche vorgenommen, die vor allem verschiedene Bezeichnungen betreffen. So verwendet Thunderbird künftig unter anderem den Begriff „Hinzufügen“ statt „Neu“ für das Anlegen von Konten, Kalendern und Adressbüchern. Zudem wird bei der Erkennung von Adressbüchern und Kalendern ab sofort auch der Hostname des Mailservers überprüft.
Fokus auf Fehlerbehebungen
Den Schwerpunkt legt Thunderbird 152 jedoch eindeutig auf die Behebung zahlreicher Fehler, die Release Notes listen dafür mehr als 30 Korrekturen auf. So wurden unter anderem Probleme mit deutschen Umlauten bei Suchvorgängen und Filtern behoben. Darüber hinaus konnten lokale Suchanfragen in der Vergangenheit Abstürze verursachen, was ebenfalls korrigiert wurde. Nutzer mit drei Monitoren mussten zudem vereinzelt damit rechnen, dass Benachrichtigungen über neue E-Mails auf dem falschen Bildschirm angezeigt werden. Auch dieses Problem gehört nun der Vergangenheit an. Ebenso soll das Verschwinden von Nachrichten, die tiefer als 255 Ebenen verschachtelt sind, nicht mehr auftreten.
Für Nutzer von Microsoft 365 und Exchange bringt das Update ebenfalls mehrere wichtige Korrekturen mit sich. So lassen sich nun wieder mehr als 1.000 Nachrichten gleichzeitig löschen. Darüber hinaus sollten OAuth2-Anmeldungen bei Microsoft nicht länger fehlschlagen, wenn die HTTPS-Weiterleitung auf localhost nicht abgefangen wurde. Ebenfalls behoben wurde ein Fehler, durch den im Papierkorb liegende EWS-Ordner erneut in den Papierkorb verschoben wurden, anstatt diese endgültig zu löschen. Zudem konnten EWS-Nachrichten in der Ordneransicht verloren gehen. All diese Probleme sollen mit Thunderbird 152 beseitigt worden sein.
Erneut zahlreiche Sicherheitslücken gestopft
Die Security Notes zu Thunderbird 152 führen insgesamt 38 Sicherheitslücken auf. Zwölf davon werden als hochkritisch eingestuft. Hierzu zählen mehrere Use-after-free-Schwachstellen in den Bereichen HTTP-Netzwerkkommunikation und WebGPU, Fehler in der WebRender-Grafikengine sowie mehrere Sandbox-Escape-Lücken in den Komponenten DOM Workers, Navigation und Process Sandboxing. Solche Schwachstellen können Angreifern unter Umständen ermöglichen, Speicherbereiche zu manipulieren und Schadcode auszuführen. Dadurch könnten sensible Daten ausgelesen oder im schlimmsten Fall die vollständige Kontrolle über das betroffene System erlangt werden.
Bereits aus Sicherheitsgründen empfiehlt sich daher eine zeitnahe Installation des Updates.
Auch ESR-Versionen mit verlängertem Support erhalten ein Update
Die Thunderbird-Version mit erweitertem Support-Zeitraum erhält mit Thunderbird 140.12.0 ESR ebenfalls eine neue Versionsnummer. Neue Funktionen stehen dort erwartungsgemäß nicht auf dem Programm, stattdessen konzentriert sich Mozilla ausschließlich auf Sicherheitskorrekturen. Die Security Notes führen hier 29 Schwachstellen auf. Die zwölf als hochkritisch eingestuften Sicherheitslücken entsprechen dabei den entsprechenden Einträgen von Thunderbird 152.
Ab sofort verfügbar
Thunderbird 152 sowie Thunderbird 140.12.0 ESR stehen ab sofort auf der Website von Mozilla zum Download bereit. Weiterhin lässt sich die Aktualisierung über die Update-Funktion im E-Mail-Client selbst anstoßen, wobei die meisten Anwender mittlerweile auch eine Benachrichtigung über die neue Version erhalten haben dürften. Wie gewohnt kann der quelloffene E-Mail-Client auch bequem über den Link am Ende dieser Meldung aus dem Download-Bereich von ComputerBase bezogen werden. Android-Nutzer greifen hingegen wie immer zum Play Store von Google oder zu F-Droid.
Downloads
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4,6 Sterne
Mozilla Thunderbird ist ein E-Mail- und Newsgroup-Client mit ausgereiftem Spam- und Phishing-Filter.
- Version 152.0 Deutsch
- Version 140.12.0esr Deutsch
- Version 115.18.0esr Deutsch
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Kioxia Exceria G3: Mainstream-SSD mit PCIe 5.0 bietet nun bis zu 4 TB

Kioxia erweitert die SSD-Serie Exceria G3 (ohne Plus) nach oben. Fortan gibt es neben Modellen mit 1 TB und 2 TB auch eine Version mit 4 TB Speicherplatz. Die Serie setzt auf PCIe 5.0 und QLC-Speicher. Sie soll PCIe 5.0 zum Mainstream verhelfen. Der maximale Durchsatz liegt bei 10 GB/s.
Bereits Mitte Dezember hatte Kioxia die Exceria G3 SSD offiziell vorgestellt. Der Marktstart erfolgte mit den Modellen mit 1 TB und 2 TB, die inzwischen zu Preisen ab 156 Euro und ab 240 Euro erhältlich sind.
Jetzt legt Kioxia nach und kündigt die Auslieferung der Exceria G3 SSD mit 4 TB an. Nähere Informationen zur Verfügbarkeit sowie zum Preis lässt der Hersteller aber vermissen.
Die Spezifikationen der Exceria G3 mit 4 TB
Beim sequenziellen Durchsatz soll das 4-TB-Modell genau wie die 2-TB-Version in der Spitze 10.000 MB/s beim Lesen und 9.600 MB/s beim Schreiben erreichen. Für wahlfreie Zugriffe werden bis zu 1,45 Millionen IOPS (lesend wie schreibend) angegeben. Auch die Leistungsaufnahme soll mit 5 mW im Schlafmodus (PS4) sowie 6,4 Watt im aktiven Einsatz dem 2-TB-Modell entsprechen. Allerdings verdoppelt sich analog zum Speichervolumen das Schreiblimit (TBW) zur Einschränkung der sonst 5 Jahre währenden Garantie auf nun 2.400 TB.
Obwohl es sich um QLC-Speicher handelt, liegen Leistungswerte und TBW auf dem Niveau mancher PCIe-5.0-SSD mit TLC-Speicher. Damit macht die Exceria G3 zumindest auf dem Papier sogar der hauseigenen Kioxia Exceria Plus G4 (Test) Konkurrenz. Der von Kioxia und Sandisk entwickelte QLC-NAND der Generation BiCS8 macht es möglich, denn dieser legt bei der Leistung deutlich zu und ist laut den TBW-Grenzen augenscheinlich auch bei der Haltbarkeit kaum im Nachteil zu TLC.
Controller-Frage ungeklärt
Eine Frage bleibt aber bis heute unbeantwortet: Welchen Controller setzt Kioxia bei der Exceria G3 ein? Diese Frage hat die Redaktion nochmals an den Hersteller gerichtet und erneut die Antwort erhalten, dass dies nicht öffentlich kommuniziert werde. Es bleibt also auf erste Testberichte zu warten. Angesichts der nahezu identischen Leistungswerte wäre der erneute Einsatz des Phison E31T wie bei der Exceria Plus G4 aber keine allzu große Überraschung. Mit QLC-NAND kann der E31T nämlich ebenso umgehen.
- Phison E31T SSD-Controller im Test: Ausblick auf effiziente PCIe-5.0-SSDs
Ein Effizienzwunder wie noch vor 1,5 Jahren ist der in 7 nm gefertigte Phison E31T inzwischen aber nicht mehr, denn es steht bereits eine neue Generation mit noch mehr Leistung bei noch weniger Stromverbrauch an. Bei Phison ist dies der E37T und bei Silicon Motion der SM2524XT. Beide werden im noch feineren 6-nm-Verfahren hergestellt und sollen SSDs mit über 14 GB/s bei weniger als 5 Watt ermöglichen. Allerdings sind diese Chips eher für High-End-Modelle als Mainstream-SSDs wie die Exceria G3 geplant.
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Forderung einer Gegendarstellung: Schweizer Online-Magazin „Republik“ gewinnt gegen Palantir
Das Schweizer Online-Magazin „Republik“ hat einen juristischen Erfolg gegen Palantir erzielt. Nach einer investigativen Recherche zu den Lobbying-Aktivitäten des Unternehmens in der Schweiz verlangte dieses in 23 Punkten eine Gegendarstellung. Vor Gericht konnte sich der Konzern jedoch nur in einem einzigen Punkt durchsetzen.
Damit hat das Handelsgericht Zürich laut einem Bericht von netzpolitik.org die wesentlichen Aussagen der kritischen Berichterstattung bestätigt und die Darstellung weitgehend als korrekt bewertet. Für das kleine Online-Magazin stellt das Urteil einen bedeutenden juristischen Erfolg gegenüber einem vermeintlich übermächtigen Gegner dar.
Vorwurf der unsachlichen Berichterstattung
Auslöser der rechtlichen Auseinandersetzung war eine gemeinsame Recherche von „Republik“ und dem unabhängigen sowie gemeinnützigen Journalisten-Netzwerk WAV-Recherchekollektiv, die im Dezember 2025 veröffentlicht wurde. Das Kollektiv tritt nicht als eigenes Medium auf, sondern unterstützt bestehende Redaktionen, Journalisten und die Zivilgesellschaft als Recherchepartner. Die gemeinsame Recherche soll anhand ausgewerteter Lobbying-Dokumente und interner Unterlagen aufgezeigt haben, wie Palantir über einen Zeitraum von sieben Jahren versucht haben soll, Aufträge von Schweizer Bundesbehörden zu erhalten.
Einen Schwerpunkt der Recherche bildete eine interne Analyse der Schweizer Armee. Diese hatte die Chancen und Risiken einer Zusammenarbeit mit Palantir gegeneinander abgewogen und sich letztlich gegen eine Kooperation entschieden. Ausschlaggebend waren insbesondere Bedenken hinsichtlich der Datenhoheit, der digitalen Souveränität, möglicher Abhängigkeiten von einem US-Anbieter sowie Risiken für Grundrechte und Datenschutz.
Palantir kann nur kleinen Erfolg vorweisen
Palantir warf den Autoren des Artikels daraufhin sachliche Fehler vor und verlangte die Veröffentlichung einer umfangreichen Gegendarstellung unter dem kritisierten Beitrag. Das Handelsgericht des Kantons Zürich widersprach dieser Einschätzung am 4. Juni 2026 in seinem Urteil (PDF) nun nahezu vollständig und bewertete die meisten beanstandeten Passagen als sachlich korrekt. Nach Auffassung des Gerichts entsprach die Darstellung des Verhaltens des Unternehmens während seiner jahrelangen Bemühungen um staatliche Aufträge den Tatsachen. Auch die journalistischen Bewertungen und sprachlichen Einordnungen wurden als zulässige Meinungsäußerungen eingestuft
Ebenso bestätigten die Richter die Darstellung der militärischen Analyse und der darin beschriebenen Risiken. Entgegen der Auffassung von Palantir sah das Gericht darin keine unzutreffenden Behauptungen. Der Artikel habe ausreichend deutlich gemacht, dass es sich nicht um die Ablehnung eines konkreten Angebots gehandelt habe, sondern um die Bewertung der Vor- und Nachteile einer vertraglichen Bindung an Palantir.
Somit konnte sich der Konzern am Ende lediglich in einem einzigen Punkt durchsetzen. Dieser betraf allerdings nur einen nebensächlichen Aspekt der Entstehungsgeschichte von Palantir, bei dem die Richter Korrekturbedarf sahen.
Auswirkungen für ganz Europa
Für die an der Recherche beteiligte Journalistin Adrienne Fichter reicht die Bedeutung des Urteils über die Schweiz hinaus. Gegenüber netzpolitik.org führt sie an, dass ein gegenteiliges Urteil einen Präzedenzfall geschaffen hätte, „der Palantir ermutigt hätte, gegen weitere Medien ins Feld zu ziehen“. Der Konzern hätte dadurch leichter gegen weitere kritisch berichtende Medien vorgehen können, was aus ihrer Sicht erhebliche Auswirkungen auf den investigativen Journalismus in Europa gehabt hätte.
Ein solches Vorgehen erscheint angesichts der Äußerung Fichters, das Palantir in Europa auf zunehmenden Widerstand stoßen würde, als nicht ausgeschlossen. Insbesondere im europäischen Raum soll es dem Unternehmen zunehmend schwerer fallen, neue Kunden für sich zu gewinnen..
Ausgang dennoch ungewiss
Abgeschlossen ist der Fall damit allerdings noch nicht, denn das Urteil ist bislang noch nicht rechtskräftig. Palantir kann binnen eines Monats Beschwerde beim Schweizer Bundesgericht einlegen. Ob der Konzern diesen Schritt gehen wird, ist derzeit offen. Eine Anfrage von netzpolitik.org zu möglichen weiteren rechtlichen Schritten hat das Unternehmen bislang unbeantwortet gelassen.
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CB-Funk-Podcast #174: FSR 4 für RX 6000 erst später, die Steam Machine schon bald?

In gewohnter Besetzung sprechen Jan und Fabian heute über AMDs Neuigkeiten zu FSR 4 für ältere Hardware. Im Juli soll es für Radeon RX 7000 soweit sein, aber RX-6000-Grafikkarten müssen sich noch bis frühestens Anfang 2027 gedulden. Doch wieso? Und was hat FSR 4 mit der Steam Machine zu tun, die schon bald erscheinen könnte?
CB-Funk: Die einhundertdreiundsiebzigste Episode
AMD hat sich etwas detaillierter zu FSR 4 auf RDNA 2 geäußert und Fabian erklärt, was dahinter steckt. Von FSR 4 für RDNA 3 schon kurzfristig profitieren wird die Steam Machine, denn die scheint jetzt doch noch in diesem Monat und nicht erst später im Jahr auf den Markt zu kommen. Das moderne Upscaling steht der Konsole definitiv gut, aber lässt das aktuelle Marktumfeld am Ende nicht jeden guten Ansatz am Preis verpuffen?
Bei den aktuellen Speicherpreisen ist jedenfalls keine Entspannung in Sicht: RAM und SSDs werden auf hohem Niveau zwar nur noch geringfügig teurer, aber sie werden es – und HDDs haben jetzt erstmals ebenfalls die Marke von 100 Prozent Preisaufschlag gegenüber September 2025 genommen.
Ein großes Lob gibt es abschließend für die aktuellen Community-Benchmarks, die am letzten Wochenende mit einer Aktion zum 3DMark Zuwachs erhalten haben. Wir wünschen viel Spaß beim Zuhören und freuen uns auf eure Kommentare!
Und noch ein Tipp zum Schluss: Seit Montagabend und noch über das gesamte Wochenende läuft das Steam Next Fest, in dessen Rahmen es eine Woche lang Demos zu neuen Indie-Games und Entwickler-Livestreams gibt.
Wir beantworten eure Fragen
Und wie üblich zur Erinnerung: Wir möchten im CB-Funk jede Woche einige Fragen beantworten, die zum Podcast, zur Redaktion oder zu unseren Themen passen. Gerne könnt ihr eure Fragen an podcast@computerbase.de richten oder aber uns hier im Forum oder auf Discord per Direktnachricht anschreiben – wir sind gespannt!
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Übersicht zu den bisherigen Episoden
Eine Übersicht zu den bisherigen Podcast-Folgen und den entsprechenden Artikeln mit Kommentarbereich ist auf der Themenseite CB-Funk zu finden.
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