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Höchstgeschwindigkeit ignorieren – Beim Überholen erlaubt?



Fast jeder Autofahrer kennt die Situation: Um einen Überholvorgang rasch abzuschließen, tritt man etwas stärker aufs Gaspedal und liegt dabei schnell über der vorgeschriebenen Höchstgeschwindigkeit. Der Hintergedanke: Je schneller vorbei, desto sicherer für den Gegenverkehr. Doch ist dieses Vorgehen tatsächlich gesetzlich zugelassen?

Ein Blick in die Straßenverkehrs-Ordnung (§5, Abs. 2) zeigt: Überholt werden darf nur, wenn die eigene Geschwindigkeit deutlich höher ist als die des vorausfahrenden Fahrzeugs. Klingt logisch – aber was passiert, wenn jemand bei Tempo 70 mit nur 66 km/h fährt? Könnte man dann nicht einfach kurzfristig das Limit überschreiten, um schneller vorbeizukommen? Der Gedanke liegt nahe, ratsam ist dies jedoch nicht.

Blitzer erfassen auch Überholende

Der Bußgeldkatalog lässt keinen Spielraum für Interpretationen: Eine Überschreitung der erlaubten Höchstgeschwindigkeit ist auch beim Überholen verboten – zumindest, wenn diese unbegründet ist. Moderne Blitzer verschärfen die Situation zusätzlich. Sie können mehrere Spuren gleichzeitig überwachen, sodass Geschwindigkeitsverstöße auch mitten im Überholmanöver erfasst werden können. Wer in diesem Moment zu schnell ist, riskiert empfindliche Bußgelder und noch mehr.

Außerhalb geschlossener Ortschaften beginnt das Strafmaß für Pkw-Fahrer bei 48,50 Euro, wenn das Tempo bis zu 10 km/h über dem Limit liegt. Steigt die überhöhte Geschwindigkeit auf 21 bis 25 km/h, werden 128,50 Euro fällig, dazu kommt ein Punkt in Flensburg. Ab 26 km/h droht ein Fahrverbot von einem Monat, bei 41 km/h ist dieses unausweichlich. Und zusätzlich dazu: zwei Punkte und 348,50 Euro Strafe. Wer das Limit indes um mehr als 70 km/h übertritt, muss mit 738,50 Euro, zwei Punkten und drei Monaten Fahrverbot rechnen.

Innerorts sind die Sanktionen noch härter: Das Bußgeld startet hier bei 58,50 Euro und erreicht im Maximalfall 843,50 Euro. Punkte werden ebenfalls ab 21 km/h eingetragen. Anders als außerorts verdoppeln sie sich jedoch schon bei 31 km/h. Auch das Fahrverbot greift deutlich früher: Ab 31 km/h innerorts ist es verpflichtend und kann schon ab 61 km/h sogar drei Monate dauern.

Überholen: Weitere Regeln, die oft übersehen werden

Die StVO macht klare Vorgaben für sichere Überholmanöver. Zunächst muss eine eindeutige Verkehrslage bestehen. Außerdem ist ein ausreichender Seitenabstand einzuhalten: innerorts mindestens 1,5 Meter, außerorts mindestens 2 Meter zu Radfahrern oder Fußgängern. Zulässig ist es hingegen, ein Überholen auf Landstraßen mit kurzen Licht- oder Schallzeichen anzukündigen. Zumindest sofern der Gegenverkehr nicht gefährdet wird.

Auch die Fahrer des langsameren Fahrzeugs sind verpflichtet, bestimmte Regeln einzuhalten. Sie dürfen den Überholenden nicht behindern und insbesondere ihre Geschwindigkeit nicht erhöhen. Wer sehr langsam unterwegs ist, sollte seine Geschwindigkeit an geeigneten Stellen zudem noch weiter reduzieren, um schnelleren Autos das Vorbeiziehen zu ermöglichen.



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