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Idealo-Verfahren: Richter sehen Schaden durch Google
Im Verfahren des Preisvergleichsdienstes Idealo gegen den US-Suchmaschinenriesen scheint eine Verurteilung Googles zu Schadenersatz wahrscheinlich. Doch nicht nur bei der angemessenen Höhe gibt es viele offene Fragen.
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Es ist ein am Ende vielleicht gar nicht mehr so komplizierter Prozess, der nun seit Jahren läuft. Als am Morgen die Parteien zur mündlichen Verhandlung im Auktionssaal des Amtsgerichts aufeinandertreffen, den das für Zivilstreitigkeiten zuständige Landgericht Berlin II aufgrund des großen Interesses an dem Verfahren nutzt, wissen beide Parteien nicht, was sie erwartet.
Der Fall des Preisvergleichsanbieters Idealo, der zum Axel-Springer-Universum gehört, hat viele Facetten. Idealo will 3,3 Milliarden Euro Schadenersatz. Der Vorwurf: Google habe seine eigenen Preisvergleichsdienste bevorzugt und andere Anbieter wie eben Idealo trotz marktbeherrschender Stellung rechtswidrig behindert. 2,7 Milliarden Euro seien der beantragte Mindestschaden, machen die Idealo-Vertreter am Morgen noch einmal klar. Google sieht keinerlei Schaden und auch kein schuldhaftes Fehlverhalten, so die Argumente der Anwälte
EU-Entscheidung für ersten Zeitraum maßgeblich
Der Vorsitzende der Richter im Landgericht, Michael Vogel, nimmt sich am Morgen Zeit, den zahlreichen Rechtsvertretern beider Parteien mit einigen Ausführungen Hinweise zu geben, was die Kammer am Landgericht erwägen würde.
Weil ein Beschluss der EU-Kommission von 2017, in dem ein die Google-Wettbewerber behinderndes Verhalten bei Preisvergleichsdiensten festgestellt wurde, als endgültig anzusehen ist – nachdem alle juristischen Einwände Googles bei den europäischen Gerichten erfolglos blieben – gebe es für das Gericht hier keine Spielräume. Das Gericht habe „nichts daran zu kritisieren oder davon abzuweichen“, erläutert Vogel. Erst für die danach liegende Zeit würden die Richter eine eigene Würdigung vornehmen. Zumindest an einem Punkt scheint die Linie deutlich: „Wenn Traffic entzogen worden ist, muss man annehmen, dass hier ein Schaden entstanden sein kann.“
Immer wieder gibt Vogel Hinweise an die Prozessbeteiligten, was das Gericht als Rechtsauffassung und -folge für plausibel erachtet. Vieles scheint während der mündlichen Verhandlung in Berlin dafürzusprechen, dass das Landgericht einen von Google beziehungsweise Alphabet zu verantwortenden Schaden bei Idealo sieht, aber eine Verhandlung ist noch lange kein Urteil.
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Ein Schaden, der schwer zu fassen ist
Die eigentliche Krux, wie sich im Laufe der Verhandlung herausstellt, besteht in zwei Dingen: Wie bemisst man den Schaden richtig, der Idealo und anderen entstanden ist? Was Schadensberechnung und Schadenshöhe betrifft, haben beide Seiten umfangreiche Gutachten für das „kontrafaktische Szenario“ vorgelegt, wie sich die Suchmaschine wohl entwickelt hätte, wenn Google sich nicht selbst bevorzugt hätte.
Die Kammer lässt offen, was das Gericht für plausibel hält, gibt hier aber auch der Klägerseite von Idealo einen Hinweis. So hegt das Gericht wohl Zweifel, dass aus jeder Produktsuche auch ein potenzieller Preisvergleichsnutzer zu berechnen sei, wenn Google nach dem Ende des erfolglosen Froogle-Produkts nicht angefangen hätte, den Preisvergleich in die Ergebnisseiten einzubauen. „Wenn man sich das jetzt wegdenkt, ob dann in jedem Fall der Nutzer tatsächlich bei einem Vergleichsdienst gelandet wäre: Vielleicht, vielleicht auch nicht“, sagt Michael Vogel.
Das Gericht wird sich darüber eigene Gedanken machen müssen, wenn die Parteien sich nicht doch noch vergleichen. Das aber schien zumindest während der Verhandlung unwahrscheinlich.
Strittig blieb neben der möglichen Schadenshöhe vor allem auch die Schadensdauer. Vor allem relevant: Wie ist der Zeitraum zu beurteilen, ab dem Google die Darstellung von Preisen über den Suchergebnissen infolge der Beanstandungen durch die EU-Kommission geändert hat? Dass die EU-Kommission die Änderungen nicht beanstandet habe, heiße nicht, dass keine wettbewerbswidrige Situation vorgelegen habe.
Googles Anwälte argumentierten vor Gericht unter anderem, dass die Firma die Bevorzugung eigener Dienste eingestellt habe. Idealo habe selbst auf die Möglichkeit verzichtet, am System der „Shopping Units“ genannten Boxen, die nach dem Einschreiten der Kommission an die Stelle der alten Preisvergleichsdarstellung getreten war. Das sei ein von Googles sonstigen Prozessen unabhängiger Vermarktungsplatz, auf den alle Preisvergleichsseiten seit Jahren bieten könnten. Und mehr sei europarechtlich auch nicht geboten, so die Anwälte des Konzerns.
Die eigentliche Verhandlung dauerte, nachdem im Vorhinein bereits umfangreiche Schriftsätze ausgetauscht wurden, nur wenige Stunden. Und doch dürften alle Parteien nun klarer sehen, was die Richter als klärungsbedürftig sehen und was nicht. Wie weiter verfahren wird und wann somit vielleicht auch mit einem Urteil in dem Milliardenverfahren zu rechnen ist, dazu will sich die zuständige Kammer am Landgericht Berlin II wohl noch im Laufe des Tages verhalten.
„Wie evil geht es denn?“
Tatsächlich dürfte der Fall fast schon unabhängig davon, was die Kammer um den vorsitzenden Richter am Landgericht Berlin II für Recht befindet, mindestens eine weitere Instanz beschäftigen. Sich mit einem Richterspruch abzufinden, dafür geht es für beide Parteien um viel zu viel Geld. Für Idealo-Mitgründer Albrecht von Sonntag geht es um nahezu alles. Google habe, sagt er nach der Verhandlung, geradezu perfide versucht, alle anderen Preisvergleichsanbieter in seine Infrastruktur zu zwingen. „Sind wir bescheuert und schicken unser Inventar zu unserem größten Konkurrenten?“, fragt er. „Wie evil geht es denn?“, fragt von Sonntag auf dem Gerichtsflur. Und einen weiteren Trumpf hat er noch: Das 2019 begonnene und jahrelang ausgesetzte Verfahren gegen Google ist auf die Rechtslage vor dem Inkrafttreten des Digital Markets Act begrenzt – weitere Ansprüche seien mit diesem überarbeiteten Wettbewerbsrecht nicht ausgeschlossen.
Immerhin: Eine Zwangsversteigerung, wie sie im Saal in der Littenstraße sonst regelmäßig stattfindet, droht dem US-Unternehmen selbst dann nicht, wenn das Gericht über Idealos Mindestschadensberechnung hinausgehen würde. Alphabet setzte 2024 weltweit 350 Milliarden US-Dollar um.
(mack)
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Video: Coolify macht Homeserver einfacher!
Mit der kostenlosen Software Coolify lassen sich Anwendungen wie Jellyfin, Pi-Hole oder Minecraft-Server in Sekunden aufsetzen – ganz ohne Linux-Kenntnisse und Kommandozeilen-Gefrickel.
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Wer einen Heimserver betreiben möchte, kennt das Problem: Die Installation und Konfiguration einzelner Dienste erfordert normalerweise Linux-Kenntnisse, Docker-Befehle und viel Geduld. Die Open-Source-Software Coolify verspricht, diesen Prozess radikal zu vereinfachen. Sie vereint Docker für das Ausführen der Container-Anwendungen sowie Traefik als automatisierte Reverse-Proxy-Verwaltung unter einer Web-Oberfläche. Dienste wie Jellyfin, Pi-Hole, Minecraft-Server, WordPress-Blogs und viele mehr lassen sich damit mit wenigen Klicks installieren – inklusive automatischer SSL-Zertifikate für verschlüsselte Verbindungen.
Die Hardware-Anforderungen sind überschaubar: Ein alter Rechner, ein Raspberry Pi ab Generation 4 oder eine virtuelle Maschine auf einem NAS reichen aus, mindestens 30 Gigabyte Speicher sollten vorhanden sein. Die Installation von Coolify selbst besteht aus einer einzigen Befehlszeile. Anschließend ist die Oberfläche über den Browser erreichbar. Die komplette Installation, inklusive Ubuntu-Server, schauen wir uns in diesem Video an.
(mond)
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Fritzboxen: Hersteller bestätigt Fehler in FritzOS 8.20
Die aktuelle Router-Firmware FritzOS 8.20 verhält sich nicht immer wie gewünscht. In den vergangenen Wochen häuften sich Berichte über Geschwindigkeitseinbußen bei manchen Fritzboxen wie dem DSL-Modell 7690 in einer bestimmten Konfiguration: Der Router hängt hinter einem separaten Glasfasermodem. Dann können Down- und Upload-Raten sinken. In einem Extremfall ist von unter 10 statt 500 Mbit/s die Rede.
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Fehlerhafte Paketverwaltung
Tüftler haben bereits herausgefunden, dass die Paketverarbeitung im Router schuld ist. Normalerweise übernimmt das ein dafür optimierter Logikblock im Fritzbox-Prozessor. Offensichtlich kann FritzOS 8.20 da Schluckauf verursachen. Der Hersteller bestätigt das Problem, geht aber generell von geringen Leistungseinbußen aus.
„Nach dem Update auf FritzOS 8.20 kann es in bestimmten Betriebszuständen zu leichten Performance-Veränderungen bei den genannten Modellen kommen. Wir haben das Verhalten analysiert und werden ein Update für die Modelle bereitstellen“, schreibt Fritz in einer Stellungnahme an heise online.
„Für die Fritzbox 7690 gibt es bereits eine Laborversion, die die Performance-Veränderung adressiert. Das Verhalten tritt nur bei aktivierter Paketbeschleunigung auf und mehrheitlich nur dann, wenn die Fritzboxen an einem Glasfasermodem betrieben werden. Bei DSL-Anschlüssen entstehen keine Performance-Veränderungen. Als vorläufigen, temporären Workaround empfehlen wir, die Funktion ‚Paketbeschleunigung‘ in den Fritzbox-Einstellungen zu deaktivieren (Hilfe und Info > Fritzbox Support > Paketbeschleunigung).“

Bei den Fritzboxen ist standardmäßig die Paketverwaltung per Hardware-Beschleunigung aktiviert. Wer Probleme hat, sollte den zweiten Haken vorläufig entfernen.
(Bild: heise medien)
Die Weboberfläche ist standardmäßig über die IP im Browser aufrufbar. Laut Nutzerberichten reicht es, den zweiten Menüpunkt „Hardware-Beschleunigung“ zu deaktivieren. Dann läuft die Paketverwaltung über die CPU-Kerne; dadurch kann bloß die elektrische Leistungsaufnahme etwas steigen. Der Haken muss bei jedem Router-Neustart entfernt werden, ansonsten aktiviert sich die Hardware-Beschleunigung wieder von allein. Für die Fritzbox 7690 gibt es die Laborversion 8.24, die einen Fix enthalten soll.
(mma)
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Nur für neue ARM-CPUs: Windows 11 26H1 lässt AMD und Intel außen vor
Stellen Sie sich vor, es gibt eine neue Windows-11-Version, doch niemand kann sie bislang nutzen. Genau das ist just passiert: Microsoft hat am gestrigen 10. Februar Windows 11 in der frischen Variante 26H1 veröffentlicht. Doch die neue Version steht nicht der breiten Allgemeinheit zur Verfügung, sondern ist nur für Komplettsysteme mit neuen ARM-Prozessoren gedacht. Konkret nennt Microsoft derzeit einzig Qualcomms Snapdragon X2 als unterstützte Prozessorfamilie.
Details zu diesem Prozessor hat Qualcomm häppchenweise seit September 2025 veröffentlicht. Erste damit bestückte Notebooks wurden Anfang Januar 2026 auf der IT-Messe CES für März oder April angekündigt. Microsofts nun vermeldete Fertigstellung von Windows 11 26H1 bedeutet, dass die Notebookhersteller mit der Massenproduktion der Geräte starten können – denn dazu gehört ja auch eine Windows-Vorinstallation.
Keine Wiederholung vom doppelten 24H2
Uns wurde bereits auf der CES aus Herstellerkreisen bestätigt, dass Notebooks mit Snapdragon X2 (den es in Elite- und Plus-Varianten gibt) hardwareseitig fertig entwickelt sind, aber auf Windows 11 26H1 warten müssen. Bislang war unsere Vermutung, dass Microsoft den neuen Qualcomm-Systemen wieder einen zeitlichen Vorsprung gönnt: Im Frühsommer 2024 startete Windows 11 24H2 als Build 26000 exklusiv auf Notebooks mit der ersten Generation des Snapdragon X, weil zunächst nur diese eine NPU hatten, die stark genug für die neuen KI-Funktionen war, die Microsoft als Copilot+ vermarktet.
Das war die Leseprobe unseres heise-Plus-Artikels „Nur für neue ARM-CPUs: Windows 11 26H1 lässt AMD und Intel außen vor“.
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