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Idealo-Verfahren: Richter sehen Schaden durch Google
Im Verfahren des Preisvergleichsdienstes Idealo gegen den US-Suchmaschinenriesen scheint eine Verurteilung Googles zu Schadenersatz wahrscheinlich. Doch nicht nur bei der angemessenen Höhe gibt es viele offene Fragen.
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Es ist ein am Ende vielleicht gar nicht mehr so komplizierter Prozess, der nun seit Jahren läuft. Als am Morgen die Parteien zur mündlichen Verhandlung im Auktionssaal des Amtsgerichts aufeinandertreffen, den das für Zivilstreitigkeiten zuständige Landgericht Berlin II aufgrund des großen Interesses an dem Verfahren nutzt, wissen beide Parteien nicht, was sie erwartet.
Der Fall des Preisvergleichsanbieters Idealo, der zum Axel-Springer-Universum gehört, hat viele Facetten. Idealo will 3,3 Milliarden Euro Schadenersatz. Der Vorwurf: Google habe seine eigenen Preisvergleichsdienste bevorzugt und andere Anbieter wie eben Idealo trotz marktbeherrschender Stellung rechtswidrig behindert. 2,7 Milliarden Euro seien der beantragte Mindestschaden, machen die Idealo-Vertreter am Morgen noch einmal klar. Google sieht keinerlei Schaden und auch kein schuldhaftes Fehlverhalten, so die Argumente der Anwälte
EU-Entscheidung für ersten Zeitraum maßgeblich
Der Vorsitzende der Richter im Landgericht, Michael Vogel, nimmt sich am Morgen Zeit, den zahlreichen Rechtsvertretern beider Parteien mit einigen Ausführungen Hinweise zu geben, was die Kammer am Landgericht erwägen würde.
Weil ein Beschluss der EU-Kommission von 2017, in dem ein die Google-Wettbewerber behinderndes Verhalten bei Preisvergleichsdiensten festgestellt wurde, als endgültig anzusehen ist – nachdem alle juristischen Einwände Googles bei den europäischen Gerichten erfolglos blieben – gebe es für das Gericht hier keine Spielräume. Das Gericht habe „nichts daran zu kritisieren oder davon abzuweichen“, erläutert Vogel. Erst für die danach liegende Zeit würden die Richter eine eigene Würdigung vornehmen. Zumindest an einem Punkt scheint die Linie deutlich: „Wenn Traffic entzogen worden ist, muss man annehmen, dass hier ein Schaden entstanden sein kann.“
Immer wieder gibt Vogel Hinweise an die Prozessbeteiligten, was das Gericht als Rechtsauffassung und -folge für plausibel erachtet. Vieles scheint während der mündlichen Verhandlung in Berlin dafürzusprechen, dass das Landgericht einen von Google beziehungsweise Alphabet zu verantwortenden Schaden bei Idealo sieht, aber eine Verhandlung ist noch lange kein Urteil.
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Ein Schaden, der schwer zu fassen ist
Die eigentliche Krux, wie sich im Laufe der Verhandlung herausstellt, besteht in zwei Dingen: Wie bemisst man den Schaden richtig, der Idealo und anderen entstanden ist? Was Schadensberechnung und Schadenshöhe betrifft, haben beide Seiten umfangreiche Gutachten für das „kontrafaktische Szenario“ vorgelegt, wie sich die Suchmaschine wohl entwickelt hätte, wenn Google sich nicht selbst bevorzugt hätte.
Die Kammer lässt offen, was das Gericht für plausibel hält, gibt hier aber auch der Klägerseite von Idealo einen Hinweis. So hegt das Gericht wohl Zweifel, dass aus jeder Produktsuche auch ein potenzieller Preisvergleichsnutzer zu berechnen sei, wenn Google nach dem Ende des erfolglosen Froogle-Produkts nicht angefangen hätte, den Preisvergleich in die Ergebnisseiten einzubauen. „Wenn man sich das jetzt wegdenkt, ob dann in jedem Fall der Nutzer tatsächlich bei einem Vergleichsdienst gelandet wäre: Vielleicht, vielleicht auch nicht“, sagt Michael Vogel.
Das Gericht wird sich darüber eigene Gedanken machen müssen, wenn die Parteien sich nicht doch noch vergleichen. Das aber schien zumindest während der Verhandlung unwahrscheinlich.
Strittig blieb neben der möglichen Schadenshöhe vor allem auch die Schadensdauer. Vor allem relevant: Wie ist der Zeitraum zu beurteilen, ab dem Google die Darstellung von Preisen über den Suchergebnissen infolge der Beanstandungen durch die EU-Kommission geändert hat? Dass die EU-Kommission die Änderungen nicht beanstandet habe, heiße nicht, dass keine wettbewerbswidrige Situation vorgelegen habe.
Googles Anwälte argumentierten vor Gericht unter anderem, dass die Firma die Bevorzugung eigener Dienste eingestellt habe. Idealo habe selbst auf die Möglichkeit verzichtet, am System der „Shopping Units“ genannten Boxen, die nach dem Einschreiten der Kommission an die Stelle der alten Preisvergleichsdarstellung getreten war. Das sei ein von Googles sonstigen Prozessen unabhängiger Vermarktungsplatz, auf den alle Preisvergleichsseiten seit Jahren bieten könnten. Und mehr sei europarechtlich auch nicht geboten, so die Anwälte des Konzerns.
Die eigentliche Verhandlung dauerte, nachdem im Vorhinein bereits umfangreiche Schriftsätze ausgetauscht wurden, nur wenige Stunden. Und doch dürften alle Parteien nun klarer sehen, was die Richter als klärungsbedürftig sehen und was nicht. Wie weiter verfahren wird und wann somit vielleicht auch mit einem Urteil in dem Milliardenverfahren zu rechnen ist, dazu will sich die zuständige Kammer am Landgericht Berlin II wohl noch im Laufe des Tages verhalten.
„Wie evil geht es denn?“
Tatsächlich dürfte der Fall fast schon unabhängig davon, was die Kammer um den vorsitzenden Richter am Landgericht Berlin II für Recht befindet, mindestens eine weitere Instanz beschäftigen. Sich mit einem Richterspruch abzufinden, dafür geht es für beide Parteien um viel zu viel Geld. Für Idealo-Mitgründer Albrecht von Sonntag geht es um nahezu alles. Google habe, sagt er nach der Verhandlung, geradezu perfide versucht, alle anderen Preisvergleichsanbieter in seine Infrastruktur zu zwingen. „Sind wir bescheuert und schicken unser Inventar zu unserem größten Konkurrenten?“, fragt er. „Wie evil geht es denn?“, fragt von Sonntag auf dem Gerichtsflur. Und einen weiteren Trumpf hat er noch: Das 2019 begonnene und jahrelang ausgesetzte Verfahren gegen Google ist auf die Rechtslage vor dem Inkrafttreten des Digital Markets Act begrenzt – weitere Ansprüche seien mit diesem überarbeiteten Wettbewerbsrecht nicht ausgeschlossen.
Immerhin: Eine Zwangsversteigerung, wie sie im Saal in der Littenstraße sonst regelmäßig stattfindet, droht dem US-Unternehmen selbst dann nicht, wenn das Gericht über Idealos Mindestschadensberechnung hinausgehen würde. Alphabet setzte 2024 weltweit 350 Milliarden US-Dollar um.
(mack)
Künstliche Intelligenz
Chrome 145 bringt JPEG XL zurück
Google hat Chrome 145 für Windows, macOS und Linux veröffentlicht. Die Version umfasst einige kleinere neue Features und schließt elf Sicherheitslücken, darunter drei mit hoher Priorität. Vor allem aber bringt die neue Version des Browsers den Support des Bildformats JPEG XL zurück, dem sich Google offiziell lange verweigert hatte.
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JPEG XL: Von der Entfernung zur Rückkehr
Google hatte die Unterstützung für das Format Anfang 2023 in Chrome 110 entfernt – mit der Begründung, es gebe zu wenig Interesse im Ökosystem und unzureichende Vorteile gegenüber bestehenden Formaten. Die Entscheidung stieß auf massive Kritik: Über 1000 Upvotes im Chromium-Bug-Tracker protestierten gegen die Entfernung, die Free Software Foundation kritisierte die Entscheidung als Einengung von Nutzer-Wahlmöglichkeiten. Jon Sneyers, Mitentwickler von JPEG XL, vermutete einen internen Konflikt bei Google zwischen JPEG-XL-Befürwortern und Vertretern der konkurrierenden Google-Formate AVIF und WebP.
JPEG XL wurde als moderner Standard für Bildkompression entwickelt und basiert auf Googles PIK und Cloudinarys FUIF. Der Standard wurde im Dezember 2020 finalisiert und im Oktober 2021 als internationaler Standard verabschiedet. Das Format bietet höhere Kompressionsraten als JPEG, unterstützt verlustfreie Kompression und ist offen sowie lizenzgebührenfrei. Experimentell war JPEG XL bereits ab Chrome 91 mit einem Feature Flag verfügbar.
Die Neubewertung begann im November 2025, als das Chromium-Team die Wiederaufnahme ankündigte. Ausschlaggebend waren mehrere Faktoren: Apple hatte den JPEG-XL-Support in Safari implementiert, Mozilla seine neutrale Haltung aufgegeben und die PDF-Association das Format im Oktober 2025 als empfohlen in PDF-Spezifikationen aufgenommen. Technisch plant Chromium die Integration von „jxl-rs“, einem Rust-basierten JPEG-XL-Decoder. Google nutzt das Format bereits praktisch: Die Google Cloud Platform DICOM API verwendet JPEG XL für eine Reduktion der Dateigröße um 20 Prozent.
Neue Features in Chrome 145
Chrome 145 bringt außerdem diverse neue Funktionen. Column wrapping für Multicol ermöglicht vertikales Spaltenlayout und 2D-Spaltenlayout. Device Bound Session Credentials schützen Nutzer-Sessions besser. Die neue Origin API vereinfacht die Arbeit mit Origins. Bei CSS unterstützt der Browser nun das text-justify-Property für bessere Kontrolle über Textausrichtung bei Blocksatz sowie prozentuale Werte für letter-spacing und word-spacing für responsive Typografie.
Weitere Neuerungen umfassen eine optimierte Schattenberechnung bei hohen border-radius-Werten, neue Event-Handler wie onanimationcancel für CSS Animations und die focusVisible-Option zur Kontrolle über Fokusring-Anzeige. Das Customizable-select-Element verbessert das Listbox-Rendering, während Monochrome-Emoji im Forced-Colors-Modus die Darstellung verbessern.
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Behobene Sicherheitslücken
Besonders kritisch sind drei als „High Severity“ eingestufte Schwachstellen. CVE-2026-2313 betrifft einen Use-after-free-Fehler in CSS, CVE-2026-2314 beschreibt einen Heap-Buffer-Overflow in den Codecs und CVE-2026-2315 eine fehlerhafte Implementierung in WebGPU. Alle drei Lücken lassen sich durch manipulierte HTML-Seiten ausnutzen und erreichen einen CVSS-Score von 8.8. Für die Meldung von CVE-2026-2313 zahlte Google 8000 US-Dollar an die Forscher Han Zheng, Wenhao Fang und Qinying Wang.
Die mittelschweren Sicherheitslücken umfassen unter anderem CVE-2026-2316, die UI-Spoofing in Frames ermöglicht, sowie CVE-2026-2317, die ein Cross-Origin-Datenleck in der Animation-Implementierung erlaubt. Eine Race-Condition in den DevTools (CVE-2026-2319) könnte Object-Corruption via bösartiger Erweiterungen ermöglichen. Insgesamt zahlte Google für die gemeldeten Schwachstellen Prämien zwischen 500 und 8000 US-Dollar.
Alle Informationen zur neuen Version 145 finden sich in den Release-Notes. Anwender sollten Chrome zeitnah aktualisieren, da die Sicherheitslücken remote über manipulierte Webseiten ausnutzbar sind. Chrome aktualisiert sich in der Regel automatisch, Nutzer können die Aktualisierung aber über „Einstellungen/Über Google Chrome“ manuell anstoßen.
(fo)
Künstliche Intelligenz
„Staatliche Überwachungsapp“: WhatsApp feuert gegen russischen Messenger Max
Der Chatdienst WhatsApp wirft der russischen Regierung den Versuch einer Komplett-Blockade vor. Über 100 Millionen Nutzer von sicherer und privater Kommunikation auszuschließen, werde zu weniger Sicherheit für die Menschen in Russland führen, kritisierte eine Sprecherin der zum Facebook-Konzern Meta gehörenden App. Man werde alles Mögliche unternehmen, damit die Nutzer weiterhin verbunden blieben.
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Die russische Regierung schränkt bereits seit einiger Zeit nach und nach die Funktionen internationaler Messenger-Apps ein. Bei WhatsApp etwa waren Anrufe bereits nur noch über VPN-Verbindungen (Virtual Private Network) möglich. Eingeschränkt wurden auch Telegram und der Apple-Dienst iMessage.
WhatsApp hat eine Ende-zu-Ende-Verschlüsselung, was bedeutet, dass nur die beteiligten Nutzer Beiträge im Klartext sehen können – aber nicht WhatsApp als Betreiber.
„Staatliche Überwachungs-App“
Die russischen Behörden hatten seit Beginn des Angriffskrieges in der Ukraine die Kontrolle und Zensur im Internet noch einmal drastisch verschärft. Während ausländische Dienste eingeschränkt werden, wurde in Russland der einheimische Messenger Max auf den Markt gebracht. WhatsApp sprach in der Stellungnahme von einer „staatlichen Überwachungs-App“, in die die russische Regierung die Nutzer drängen wolle.
(olb)
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Donnerstag: Metas populäre Smart Glasses, keine Blu-ray-Recorder mehr von Sony
Die Nachfrage nach Metas Smart Glasses steigt. Der mit dem Facebook-Konzern kooperierende Brillenhersteller hat 2025 mehr als dreimal so viele Wearables wie im Vorjahr verkauft. Die Nachfrage ist so hoch, dass die Produktionskapazität weiter ausgebaut wird und es nicht genügend Meta Ray-Ban Display gibt, um sie auch in Europa anzubieten. Dagegen sind Blu-ray-Disc-Recorder kaum noch gefragt, sodass diese der Popularität der Streaming-Dienste zum Opfer fallen. Sony bietet ab sofort keine BD-Recorder mehr an. Auch Nachfolger sind nicht geplant. Blu-ray-Player wird es zwar weiterhin geben, aber Sony verabschiedet sich damit von einer weiteren Hardware-Sparte. In Deutschland beleuchten Forscher die Kluft in der digitalen Bürgerbeteiligung zwischen Stadt und Land sowie Ost und West – mit großen Überraschungen für kleinere Kommunen. Die Studie zeigt, dass prozentual deutlich mehr ostdeutsche Kommunen die Bürger digital beteiligen als in den alten Bundesländern – die wichtigsten Meldungen im kurzen Überblick.
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Meta hat im vergangenen Jahr mehr als sieben Millionen Smart Glasses verkauft. Das geht aus dem Jahresbericht des weltgrößten Brillenherstellers EssilorLuxottica hervor, der die smarten Brillen zusammen mit Meta entwickelt und verkauft. Vor einem Jahr hieß es noch, dass zwei Millionen Smart Glasses verkauft worden seien und die jährliche Produktionskapazität bis Ende 2026 auf 10 Millionen Stück erhöht werden solle. Im Sommer teilte das Unternehmen dann mit, dass sich die Verkäufe im Vergleich zum Vorjahr mehr als verdreifacht hätten. Ein Quartal später erklärte EssilorLuxottica, die Smart Glasses machten mittlerweile ein Drittel seines Umsatzwachstums aus, und dass die Pläne zur Produktionssteigerung weiter beschleunigt würden: Meta hat sieben Millionen Smart Glasses verkauft.
Nicht mehr verkauft werden Sonys Blu-ray-Disc-Recorder, denn die Auslieferung aller bislang noch produzierten Modelle wird bereits diesen Monat beendet. Neue BD-Recorder gibt es schon seit mehr als einem Jahr nicht mehr. Zuletzt kam mit dem BDZ-ZW1900 ein neues Modell 2024 auf den Markt. Auch möglichen Spekulationen um eventuelle Nachfolger erteilt Sony eine klare Absage. Dieser Schritt dürfte Marktbeobachter nicht überraschen, denn schon vor rund einem Jahr hatte Sony das Aus für BD-R, MiniDiscs und MiniDV verkündet. Beschreibbare Blu-ray-Medien von Sony selbst gibt es also bereits seit einer ganzen Weile nicht mehr. Da war das Ende der entsprechenden Blu-ray-Disc beschreibenden Geräte eigentlich abzusehen: Sony stellt Verkauf von Blu-ray-Recordern endgültig ein.
Wer glaubt, dass digitale Teilhabe in den wohlhabenden Regionen Westdeutschlands ihre Hochburg hat, irrt. Eine aktuelle Erhebung zeichnet ein Bild, das die gängigen Klischees der deutschen Digitalisierungslandschaft auf den Kopf stellt. Ein Forschungskonsortium hat über 10.000 Kommunen unter die Lupe genommen. Das Ergebnis ist eine Art digitaler Ost-West-Tausch: Besonders in der Fläche hat der Osten die Nase vorn. So bieten nur 43 Prozent der westdeutschen Kleinstädte digitale Beteiligung an. In Ostdeutschland sind es dagegen bereits 62 Prozent. Auch bei den mittelgroßen Städten führt der Osten mit 85 zu 70 Prozent deutlich. Lediglich in den Metropolen wendet sich das Blatt zugunsten des Westens bei digitaler Demokratie: Ostdeutsche Kleinstädte hängen den Westen ab.
Der US-Rüstungskonzern Lockheed Martin hat eine autonome Unterwasserdrohne für den militärischen Einsatz entwickelt, die sich zur energiesparenden Fortbewegung in den Ozeanen an eigene Schiffe und U-Boote sowie die befreundeter Militärpartner heften kann. Das Lamprey Multi-Mission Autonomous Undersea Vehicle kann so größere Strecken überwinden, ohne dafür selbst Energie aufwenden zu müssen. Zugleich lädt die Unterwasserdrohne dabei über Mini-Turbinen ihre internen Batterien auf. Viele Details verrät Lockheed Martin nicht, aber der Nutzraum kann je nach Missionsart etwa mit leichten U-Boot-Abwehrtorpedos, Störgeräten für die elektronische Kampfführung, akustischen Täuschkörper zur Nachahmung anderer Schiffe oder elektronischem Aufklärungsequipment ausgestattet werden: Militärische Unterwasserdrohne dockt an Schiffe zur stromsparenden Fortbewegung.
In der heutigen Ausgabe der #heiseshow besprechen wir unter anderem, dass ein Gericht Meta zur Zahlung von 30 Millionen Euro an die Telekom verurteilt hat. Der Grund: die Nutzung der Netzinfrastruktur. Sollten Tech-Giganten sich an den Kosten für Datenleitungen beteiligen? Welche Auswirkungen hätte das auf die Netzneutralität? Derweil übernehmen KI-Systeme zunehmend Aufgaben, die früher Berufseinsteigern vorbehalten waren. Welche Folgen hat das für junge Arbeitnehmer und deren Karrierechancen? Zudem diskutieren wir iPhones im Weltall, denn Astronauten dürfen nun moderne Smartphones mit ins All nehmen. Welche Vorteile bieten Consumer-Geräte gegenüber speziell entwickelter Raumfahrt-Hardware? Das sind die Themen heute um 17 Uhr live in der #heiseshow: Fair Share, KI im Arbeitsmarkt, iPhones im All.
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Auch noch wichtig:
- Aus unterschiedlichen Gründen ist Starlink für Moskau und Teheran ein großes Problem. Abhilfe soll jetzt vom Weltraumbüro der Vereinten Nationen kommen. Ist Starlink völkerrechtswidrig? Iran und Russland wenden sich an Vereinte Nationen.
- Mit Wero soll ein europäisches Gegengewicht zu amerikanischen Diensten wie Paypal entstehen. Nun ändert Deutschlands zweitgrößte Privatbank ihre Meinung: Zweitgrößte Privatbank stärkt europäische Bezahl-App Wero.
- Das Bundesamt fordert, klassische asymmetrische Verschlüsselungsverfahren ab 2032 nur noch in Kombination mit Post-Quanten-Kryptographie einzusetzen. Damit naht das Ende für RSA und ECC: Neue Verschlüsselungs-Empfehlungen des BSI.
- Ring-Kameras können automatisch nach verlorenen Hunden suchen, dank KI. Eine Werbung für „Search Party“ beim Super Bowl sorgt nun für Kritik an der „Dystopie“. Ein Politiker meint, es „geht definitiv nicht um Hunde“: Kritik an KI-Funktion für die Ring-Kameras.
- Es sind wichtige Sicherheitsupdates für unter anderem Exchange Server, Hyper-V, Office und Windows erschienen. Es gibt bereits Attacken, denn Angreifer nutzen Windows- und Word-Lücken aus: Patchday Microsoft.
- Der Flaschenhals in der Softwareentwicklung war nie das Programmieren, sondern das Verstehen des Problems. Über den unterschätzten ROI von Verständnis und den wahren Engpass: Warum schnelleres Coden Projekte nicht beschleunigt.
- Das FTTR-System verteilt Glasfaser in jeden gewünschten Raum. Händler verkaufen jetzt alle nötigen Komponenten für eine einfache Glasfaser-Verlegung: Huaweis Fiber to the Room jetzt für alle verfügbar.
- Zum Jubiläum der Grundgleichung der Quantenphysik zeigt sich, dass ein frustrierendes Gedankenexperiment aktueller ist als je zuvor. Warum die Katze noch immer nicht tot ist: 100 Jahre Schrödingergleichung.
- Version 26.3 liefert primär Bugfixes für iPhones, Macs und iPads. Aber Apple bereitet auch weitere Öffnungsschritte für iOS vor [–.] nicht nur in der EU: iOS 26.3 für leichteren Android-Switch und mehr EU-Funktionen veröffentlicht.
- Microsoft kündigt deutlich verschärfte Sicherheitsmaßnahmen für Windows an – die wenigstens zweifelhaft bis kontraproduktiv sind, analysiert Moritz Förster in seinem Kommentar: Neue Windows-Regeln – fraglich für die Sicherheit, nervig für Nutzer.
- Das FritzOS 8.20 kann die Geschwindigkeit drosseln, wenn eine Fritzbox hinter einem Glasfasermodem hängt. Abhilfe ist angekündigt für die Fritzboxen: Hersteller bestätigt Fehler in FritzOS 8.20.
(fds)
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