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Infolge der Trump-Krisen: BND soll deutlich mehr Überwachungsbefugnisse erhalten
Mehr Daten abfangen, mehr Hacker-Kapazitäten: Um unabhängiger von amerikanischen Nachrichtendiensten zu werden, soll der Bundesnachrichtendienst (BND) deutlich mehr Befugnisse erhalten. Das geht aus einem Gesetzentwurf hervor, der NDR, WDR und Süddeutscher Zeitung vorliegen.
Massiv ausweiten will die Bundesregierung die strategische Aufklärung, also die Überwachung von Datenströmen an Internetknotenpunkten wie den DE-CIX. Dort kann der BND 30 Prozent der Datenströme kontrollieren. Mit Suchbegriffen – den sogenannten Selektoren – sollen Informationen über bestimmte Personen oder Ereignisse wie mutmaßliche Terroranschläge erfasst werden. Dafür speist der BND etwa IP-Adressen oder Telefonnummern in die eigenen Überwachungssysteme ein, um den weltweiten Datenverkehr zu filtern.
Strategische Aufklärung: BND soll Datenströme am DE-CIX deutlich umfassender überwachen
Wie die Tagesschau berichtet, soll der BND künftig erfasste Daten bis zu einem halben Jahr speichern und auswerten dürfen. Dabei ist der Geheimdienst nicht mehr auf Metadaten wie etwa IP-Adressen beschränkt, sondern kann auch auf Kommunikationsinhalte zugreifen.
Was zudem aufgeweicht werden soll, ist der Schutz von aus Deutschland stammenden Daten. Bis dato musste der Geheimdienst Filter wie IP-Adressen nutzen, um sicherzustellen, dass man nur Daten aus dem Ausland erfasst. Künftig sollen aber auch Daten überwacht werden können, die von Deutschland ausgehen.
Neu sein soll auch ein zweistufiges Verfahren, mit dem der BND bereits gespeicherte Inhalte und Chats durchsuchen darf. Entsprechende Suchbegriffe darf der BND bislang nur in zukünftig erfasster Kommunikation als Filter nutzen.
Speichern von Inhalten sei keine Vorratsdatenspeicherung
Eine Vorratsdatenspeicherung ist das laut Juristen des Kanzleramts nicht. Man würde mit den Regeln nicht alle Internet-Provider verpflichten, sämtliche Daten für eine bestimmte Zeit zu speichern. Stattdessen sammele der BND nur bestimmten Datenverkehr an ausgewählten Stellen.
Mit den neuen Regeln würde man sich auf das Niveau der europäischen Partner begeben. Der niederländische Militärnachrichtendienst speichere entsprechende Daten für bis zu zwei Jahre, in Frankreich liegt die Grenze für Inhalte bei vier Jahren, Geheimdienste in Großbritannien und Italien könnten diese „solange wie notwendig“ aufbewahren.
Der BND will mehr hacken
Neben ausgeweiteten Überwachungskapazitäten soll der BND auch mehr Befugnisse für Hacker-Angriffe erhalten. Wenn ausländische Provider sowie die Betreiber von Online-Diensten und Plattformen nicht freiwillig kooperieren wollen, soll der BND die Möglichkeit erhalten, in die jeweiligen Systeme eindringen zu dürfen. Das gilt auch, wenn die entsprechende Infrastruktur in Deutschland steht.
Solche Vorgaben gelten auch für Branchengrößen wie Google, Meta oder X, heißt es im Bericht der Tagesschau. Angriffe auf IT-Server in Deutschland sollen dem BND demnach auch gestattet sein, um feindliche Hacker-Angriffe abwehren zu können.
Einschränken will man auch den Schutz besonderer Vertraulichkeitsbeziehungen. Der soll etwa nicht mehr für Journalisten gelten, wenn diese für die Staatsmedien autoritärer Staaten arbeiten.
Bundesregierung sieht sich in Zugzwang
Der Gesetzentwurf ist eine Reaktion auf die Trump-Administration. Mit Drohungen wie einem Nato-Austritt steht die Frage im Raum, inwieweit die amerikanischen Geheimdienste auch in Zukunft noch Informationen an deutsche Behörden liefern. Mit den ausgeweiteten Befugnissen soll der BND nach Ansicht des Kanzleramts selbst in der Lage sein, die Daten zu beschaffen, die in Deutschland und Europa nötig sind.
Viele der Vorhaben sind aber umstritten, insbesondere infolge der NSA-Enthüllungen wurden die Befugnisse des BND mehrfach angepasst. Nötig waren Gesetzesänderungen auch nach Urteilen des Bundesverfassungsgerichts. Die Kernfrage ist grundsätzlich, wie sich die Privatsphäre der Einzelnen angesichts der Massenüberwachung schützen lässt.
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Microsoft: Umfangreiche Updates für Xbox und Handhelds im Februar
Während in den letzten Tagen die Nachrichten für Spieler durch den Rücktritt von Phil Spencer als Xbox-Chef geprägt waren und seine Nachfolgerin – Asha Sharma – auf eine gewisse Skepsis bei Gamern stößt, hat Microsoft im Februar im Xbox-Kosmos viele Software-Änderungen auf unterschiedlichen Plattformen vorgenommen.
Für Microsoft ist der Februar für die Gaming-Sparte und damit das Xbox-Label ein wichtiger Monat und viele Änderungen an den verschiedenen Angeboten sind im Schatten des Rücktritts von Phil Spencer untergegangen, sodass Micrsoft diese nun zum Ende des Monats noch einmal gesondert hervorhebt und betont, wie wichtig dieser Monat war: Es soll viele neue Funktionen und Updates geben, mit denen das Xbox-Erlebnis für Spieler verbessert wird.
Xbox Cloud Gaming – Verbesserungen beim Streaming und in den Oberflächen
Spieler, die den Xbox Game Pass Ultimate abonniert haben, können ab jetzt in ausgewählten Spielen und Regionen auch in 1440p die Spiele streamen. Das soll laut Microsoft für schärfere Bilder sowie ein reaktionsschnelleres Gameplay sorgen. Unterstützt werden dabei die aktuelle sowie letzte Xbox-Generation, Handhelds, unterstützte Browser, Amazon Fire TV sowie Fernseher von LG und Samsung.
In diesem Zusammenhang wurde auch die Startseite des Cloud-Gaming-Dienstes in Browsern überarbeitet, die schneller neue und innovative Funktionen erhalten soll.
Das Cloud-Gaming ist dabei nicht nur auf die Spiele beschränkt, die im Ultimate Pass enthalten sind, sondern es können auch eigene Spiele auf kompatible Geräte gestreamt werden. Der ohnehin schon umfangreiche Katalog von über 1.000 Spielen wurde dabei um die folgenden Titel erweitert:
- Aerial_Knight’s DropShot
- BlazBlue Entropy Effect X
- ChromaGun 2: Dye Hard
- Death Howl
- Death Match Love Comedy!
- Gears of War
- High on Life 2
- Milano’s Odd Job Collection
- Mordhau
- Pummel Party
- Reanimal
- Ride 6
- Roadside Research (Game Preview)
- Romeo is a Dead Man
- Starsand Island
- Styx: Blades of Greed
- TCG Card Shop Simulator
Die folgenden Spiele sollen in näherer Zukunft unterstützt werden:
- Chained Echoes
- Ghostrunner 2
- Slay the Princess – The Pristine Cut
- SpongeBob SquarePants: The Cosmic Shake
- Stranger of Paradise: Final Fantasy Origin
- Star Trek: Resurgence
- Star Wars: Dark Forces Remaster
Einmal kaufen, überall spielen – und Retro Games
Neben den Änderungen bei dem Cloud-Gaming-Dienst betont Microsoft auf dem eigenen Xbox-Blog noch einmal, dass es bereits 1.000 Spiele gibt, die Spieler nur einmal kaufen müssen und dann auf jeder unterstützen Plattform ohne weiteren Kauf spielen können. Das setzt in diesem Zusammenhang allerdings voraus, dass die Spiele im Xbox Store gekauft werden. Play Anywhere funktioniert nicht zwischen verschiedenen Shops. Damit ist der Übergang zwischen Konsole, Handheld und PC zwar möglich. Das ist allerdings für PC-Spieler, die ein Steam Deck besitzen, nicht ungewöhnlich.
- Baking Time
- Bus Driving Simulator : Evo
- Direction Quad
- Drop Duchy
- Dustland Delivery
- Escape From Ever After
- Fight for America
- Final Fantasy VII Remake Intergrade
- Foot Clinic
- God Bless, or Goddess
- Gridz Keeper
- Heroes Battle Awakening
- Hero Seekers
- Hextreme Void
- Ho Ho & Move
- I’m in Love With Your Dead Grandmother
- Ink & Paper: DoodleCut
- The Last Case of John Morley
- MIO: Memories in Orbit
- Ninja Nightfall
- The Nom
- ParkingJam
- Pathologic 3
- Rage Swarm
- Raptor Evolution
- SimRail – The Railway Simulator
- Speedball
- Stable Stories – Forest and Meadow Ride
- Sudoku Champions
Auch Retro-Gaming darf bei Microsoft nicht fehlen. Microsoft bekenne sich laut Blog zu Retro-Games und verspricht, dass diese Spiele erhalten bleiben sollen, um dem Wunsch vieler Spieler nachzukommen, die nach einem einfachen Weg suchen, Spiele aus ihrer Kindheit und Jugend ohne große Umwege zu spielen. Die Liste von über 100 klassischen Spielen – darunter auch Blizzard-Klassiker – wurde im Februar um die folgenden Titel erweitert:
- Beyond Zork
- Kabobber
- Return to Zork
- Seaquest
- Stampede
Verbesserungen für Xbox Ally X und Handhelds allgemein
Während sich die Verbesserungen bisher primär auf das Cloud-Gaming beziehen, gibt es auch Verbesserungen abseits davon, wobei auch hier Listen von Spielen eine Rolle spielen.
Speziell für Xbox Ally X wurde der Umgang mit den Wechseldatenträgern verbessert. Spiele können entsprechend ihres Umfangs bereits auf einer SD-Karte gespeichert werden. Bisher war es dabei notwendig, dass die SD-Karte über einen Umweg formatiert wird. Ab sofort kann bei der Installation die SD-Karte formatiert und anschließend das Spiel auf der SD-Karte installiert werden. Daneben sollen die Ladezeiten von Wechseldatenträger verbessert worden sein.
Ebenso gibt es nun für Spiele, die es unterstützen, bereits kompilierte und optimierte Shader für die Xbox Ally X, die den Spielstart beschleunigen und darüber hinaus für ein flüssigeres Spielerlebnis sorgen sollen.
Für folgende Spiele wurde zudem die Handheld-Unterstützung verbessert:
- Cash Cleaner Simulator
- Dragon Quest VII Reimagined
- High on Life 2
- Reanimal
- Starsand Island
Verbesserungen für PC-App und Steuerung von Spielen
Die Xbox-PC-App hat Verbesserungen bei der Controller-Navigation erhalten. Dafür wurden neue Soundeffekte eingeführt, die die Bedienung mit einem Controller intuitiver und reaktionsschneller machen sollen. Microsoft verspricht mehr Feedback und Persönlichkeit. Da solche Änderungen nicht immer gefallen, können Spieler die neuen Soundeffekte in den Einstellungen deaktivieren.
Ebenso wurden vor kurzem für Xbox-Insider die „Post-Recaps“ eingeführt. Spieler am PC können sich nach dem Spiel eine Zusammenfassung anzeigen lassen, in der die erreichten Erfolge mit umfangreichen Screenshots gezeigt werden. Damit jedoch nicht genug, auch über bevorstehende Erlebnisse im Spiel soll die Funktion informieren. Die Funktion lässt sich umfassend an die eigenen Vorlieben anpassen, was gerade auch bei den bevorstehenden Erlebnissen wichtig sein kann, wenn sich Spieler nicht spoilern lassen wollen.
Auch beim Thema der Steuerung von Spielen hat Microsoft in diesem Monat einiges getan. So unterstützten die Xbox-Konsolen auch die Eingaben per Maus und Tastatur und für drei weitere Spiele wurde die Unterstützung dafür aktiviert:
- Company of Heroes 3
- Hotel Barcelona
- Transport Fever 2
Dazu gibt es auch Verbesserungen für Spiele im Cloud-Gaming-Katalog, sodass diese auf Smartphones und Tablets besser gesteuert werden können.
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Erpressung! US-Regierung will KI-Konzern in den Krieg zwingen
Das US-Verteidigungsministerium will Anthropic (Claude KI) zwingen, seine ethischen Schutzwälle für die Kriegsführung einzureißen. Ein Machtkampf um 200 Millionen Dollar und die Seele der KI: Muss technologische Sicherheit am Ende weichen, wenn die KI an der Front gebraucht wird?
Ultimatum am Freitag: Das Pentagon erzwingt den Gehorsam
Das US-Verteidigungsministerium (DoD) hat die Samthandschuhe ausgezogen. In einer strategischen Eskalation setzt Verteidigungsminister Pete Hegseth dem KI-Pionier Anthropic ein Ultimatum bis Freitag, 17:01 Uhr ET. Das Ziel: Die vollständige Beseitigung technischer Beschränkungen für militärische Anwendungen.
Der Hintergrund ist brisant: Spätestens seit dem Einsatz von Claude bei der Festnahme des venezolanischen Machthabers Nicolás Maduro im Januar gilt die Technologie als kriegsentscheidend. Dass Anthropic sich danach gegenüber dem Partner Palantir über die Art des Einsatzes beschwerte, hat im Pentagon einen tiefen Bruch hinterlassen.
Ultimatum des „Kriegsministers“: Das Pentagon erzwingt den Gehorsam
Minister Hegseth droht CEO Dario Amodei mit einer juristischen Zange, die beispiellos ist. Einerseits droht er mit dem Defense Production Act (DPA) aus der Ära des Kalten Krieges, um Anthropic rechtlich zu zwingen, seine Modelle für alle „rechtmäßigen“ Zwecke zu öffnen. Gleichzeitig droht er, das Unternehmen als Lieferkettenrisiko zu brandmarken.
Hier offenbart sich ein absurdes Paradoxon: Das Pentagon will Anthropic als Risiko abstempeln (was normalerweise den Ausschluss bedeutet), während es sie gleichzeitig per Gesetz zur Zusammenarbeit zwingen will. Für Anthropic steht ein 200-Millionen-Dollar-Vertrag auf dem Spiel; das Label als Sicherheitsrisiko wäre ein wirtschaftliches Todesurteil für jegliche Regierungsgeschäfte.
Die „roten Linien“ im Kreuzfeuer
Amodei hält bisher an zwei Kernverboten fest: Claude darf keine autonomen kinetischen Entscheidungen treffen (KI entscheidet über den tödlichen Schuss) und nicht für die Massenüberwachung von US-Bürger:innen eingesetzt werden. Das Unternehmen gesteht zudem ein, dass die KI technisch noch nicht gut genug sei. Das bedeutet, dass sie unzuverlässig arbeitet – fatal, wenn die KI doch über Leben und Tod im Krieg entscheiden soll.
Hegseth und der neue KI-Beauftragte der Trump-Administration, David Sacks, diskreditieren diese Sicherheitsvorkehrungen als „woke AI“. Durch eine neue Executive Order wird versucht, technische Sicherheitsstandards als ideologische Barrieren politisch umzudeuten und zu „deprogrammieren“.
Der Druck auf Anthropic wird zudem durch die Konkurrenz verschärft. Während Amodei zögert, haben OpenAI, xAI und Google bereits signalisiert, alle rechtmäßigen Befehle zu befolgen. Besonders pikant: Elon Musks Grok (xAI) erhielt genau in dieser Woche die Zulassung für klassifizierte Netzwerke. Dieser strategische Hebel signalisiert Anthropic deutlich: Ihr seid ersetzbar.
Tragisch, denn Anthropic war ursprünglich das erste Unternehmen, das für den Einsatz in klassifizierten militärischen Systemen zugelassen wurde. Das geschah, da Claude als besonders sicher und steuerbar galt. Diese Monopolstellung bröckelt gerade also gewaltig. Erst im Juli 2025 erhielten die Konkurrenten allesamt Verträge im Wert von bis zu 200 Millionen US-Dollar – jetzt könnten sie Anthropic ausbooten.
Einordnung: Das Ende der gemeinnützigen KI?
Eine kurze Einordnung, was diese Nachricht meines Erachtens bedeutet: Wir erleben gerade den Moment, in dem der Staat die Autonomie der Tech-Branche endgültig bricht. Wenn Sicherheit zum politischen Hindernis erklärt wird, verliert das Konzept der verantwortungsvollen KI seine Basis. Dazu habe ich drei Gedanken:
- Sicherheit ist kein Kulturkampf: Die Umdeutung technischer Leitplanken in „Wokeness“ durch Akteure wie Hegseth und Sacks ist eine gefährliche Instrumentalisierung. Dabei geht es gar nicht um Ideologie, sondern um die Stabilität und Vorhersehbarkeit hochkomplexer Systeme.
- Der Tod des Public-Benefit-Modells: Anthropic wurde als Gegenentwurf zu OpenAI gegründet, übrigens von Ex-OpenAI-Leuten wie Amodei. Wenn das Unternehmen unter dem DPA einknickt, ist das Ideal einer gemeinwohlorientierten KI (Public Benefit AI) angesichts nationaler Sicherheitsinteressen faktisch tot.
- Export von entfesselter KI: Sollte das Pentagon dieses Armdrücken gewinnen, werden de-programmierte, sicherheitsreduzierte Modelle zum neuen US-Standard. Für Europa bedeutet das: Wir könnten bald mit KI-Systemen geflutet werden, deren ethische Airbags auf Befehl Washingtons deaktiviert wurden. Das bedeutet kurz gesagt, dass Ihr im Krieg von dieser KI alles verlangen könnt. Ganz egal, wie brutal oder kontrovers ein Befehl auch sein mag.
Der Ausgang dieses Machtkampfes wird definieren, ob wir die Kontrolle über autonome Systeme behalten – oder ob wir die Sicherheit für das Versprechen absoluter militärischer Dominanz opfern.
Bleibt die Frage: Werden wir die Geister, die wir riefen, noch kontrollieren können, wenn sie erst einmal gelernt haben, ohne menschliches Veto zu schießen? Was denkt Ihr darüber?
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Medien-Player: Zoom Player Max 22.2 verbessert YouTube-Unterstützung

Zoom Player hat in Version 22.2 eine neue Suchfunktion erhalten, mit der Nutzer auch auf anderen Plattformen gezielt nach neuem Material Ausschau halten können. Neuerungen hat ebenso die YouTube-Unterstützung erfahren, aber auch das übliche Bereinigen von Fehlern darf bei der neuen Ausgabe nicht fehlen.
Suche umfasst mehr Quellen
Die neue Suchfunktion soll vor allem Live-Streams, Live-Programme, VOD-Filme und VOD-Fernsehsendungen durchsuchen können und ist direkt in die Benutzeroberfläche integriert. Darüber hinaus ist mit ZP Remote Neo eine neue Fernbedienung im Google Play Store verfügbar, mit der sich der Medien-Player bequem von jedem Smartphone oder Tablet steuern lässt. Über diese können zudem zwischen verschiedenen PCs gewechselt werden, auf denen der Zoom Player läuft, außerdem steht ein vollständig anpassbares Tasten-Layout zur Verfügung. Der Entwickler betont, dass die Fernbedienung quelloffen ist und weder Werbung noch Tracking enthält. Sie ist kostenlos erhältlich, wer den Entwickler bei seiner Arbeit unterstützen möchte, kann jedoch eine Lizenz erwerben.
YouTube-Wiedergabe verbessert
Auch für Inhalte von YouTube hat der Medien-Player ein Upgrade erhalten: Unterstützt wird nun DirectShow-/libVLC-Streaming, das auf dem Open-Source-Projekt yt-dlp basiert. Dabei handelt es sich um ein Befehlszeilentool, mit dem YouTube-Video-URLs gescannt und direkte Video- sowie Audiostreams bereitgestellt werden können. Die Funktion beschränkt sich nicht ausschließlich auf YouTube-Videos, sondern kann ebenso Inhalte von Instagram, TikTok, SoundCloud, X und vielen weiteren Diensten wiedergeben.
Darüber hinaus lässt sich die YouTube-Wiedergabe in der Anwendung nun so konfigurieren, dass wahlweise der offizielle YouTube-IFRAME-Javascript-Player, die DirectShow-Medien-Engine mit yt-dlp oder DirectShow verwendet wird. Der offizielle IFRAME-Javascript-Player stellt laut Entwickler die schnellste und zugleich reaktionsschnellste Wiedergabe dar. Da dieser allerdings in einem Webbrowser (Microsofts WebView2) eingebettet ist und nicht die DirectShow-Medien-Engine nutzt, fehlt ihm die Unterstützung für hochwertigere Video-Skalierer (MadVR/MPC-VR) sowie für benutzerdefinierte Audio-Ausgabegeräte.
Zusätzlich unterstützt der Player nun das APV-Format, einen hocheffizienten, intra-frame-only und visuell verlustfreien Video-Codec. Für die Wiedergabe von APV sind die LAV-Filters in Version 0.81 oder neuer erforderlich, die gegebenenfalls separat installiert werden müssen.
Zahlreiche Fehlerbehebungen durchgeführt
In vergangenen Versionen sorgten mehrere Fehler im Cache dafür, dass bei der Indizierung von Video-Streaming-Episodenführern zu Wiedergabelisten die Cache-Datei mit doppelten Einträgen überladen wurde. Dies hatte zur Folge, dass nachfolgende Indizierungen sowie die globale Programmsuche verlangsamt werden konnten. Dieses Problem sollte mit der neuen Version nicht mehr auftreten. Darüber hinaus wurde ein Absturz behoben, der beim Versuch auftrat, die Episodenliste einer VOD-Fernsehsendung zu durchsuchen, wenn bei einzelnen Fernsehsendungen eine andere Art der Kodierung von Episoden-Metadateninformationen verwendet wurde. Ein weiterer behobener Absturz betraf den Versuch, eine externe Audiospur bei deaktiviertem DSP-Filter des Zoom Players zu verwenden.
Eine komplette Übersicht über die zahlreichen Neuerungen und Änderungen geben die sehr ausführlichen Release Notes.
Ab sofort erhältlich
Der Zoom Player 22.2 ist ab sofort auf der Website des Entwicklers für Windows erhältlich. Alternativ kann der Medien-Player wie gewohnt auch bequem über den Link am Ende dieser Meldung aus dem Download-Bereich von ComputerBase bezogen werden.
Der Hersteller stellt eine zeitlich begrenzte Test-Version zur Verfügung. Für eine Nutzung darüber hinaus muss eine Lizenz erworben werden, die wahlweise 28 Euro pro Jahr oder einmalig 55 Euro beträgt.
Downloads
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3,3 Sterne
Der Zoom Player eignet sich zum Abspielen von DVDs und Videos diverser Formate.
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