Künstliche Intelligenz

Japan ermahnt OpenAI wegen Urheberrechtsverstößen KI-generierter Anime-Videos


Die japanische Regierung hat OpenAI aufgerufen, nicht weiter gegen mögliche Urheberrechte hinsichtlich bekannter Figuren aus japanischen Animes, Mangas und Spielen zu verstoßen. Denn der neue KI-Videogenerator Sora 2 erzeugt nach Textvorgabe von Nutzern kurze Clips auch mit Charakteren aus populären Franchises wie Pokémon, Mario, Demon Slayer, One Piece und Dragon Ball. Japan hat sich deshalb direkt an OpenAI gewendet, eine entsprechende Antwort des KI-Start-ups steht noch aus.

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Ende September hat OpenAI mit Sora 2 eine neue Video-KI mit Ton und eigener Social-App veröffentlicht. Die überarbeitete Version seines im Februar 2024 vorgestellten Text-zu-Video-Modells Sora soll eine verbesserte physikalische Genauigkeit und eine höhere fotorealistische Qualität aufweisen. Die wesentlichste Neuerung ist jedoch die Fähigkeit des Systems, Videos mit synchronisierten Dialogen, Soundeffekten und Hintergrundgeräuschen zu generieren. Das haben viele Anwender offenbar dazu genutzt, um Videoclips in bis zu 20 Sekunden Länge mit den von ihnen geliebten Figuren aus japanischen Filmen, Comics und Spielen zu generieren.

Das missfällt dem japanischen Regierungsmitglied Minoru Kiuchi, der als Minister für Wirtschaftssicherheit und für besondere Aufgaben auch für geistiges Eigentum sowie Wissenschaft und Technologie zuständig ist. Kürzlich hat er bei einer Pressekonferenz erklärt, „Anime und Manga sind unersetzliche Schätze, auf die wir weltweit stolz sein können“. Deshalb hat die Regierung „OpenAI aufgefordert, alle Handlungen zu unterlassen, die eine Urheberrechtsverletzung darstellen könnten“, berichtete ITmedia in Japan.

Eine gesetzliche Handhabe hat Japan allerdings nicht. Seit Anfang September gilt Japans „AI Promotion Act“, ein KI-Gesetz, das Japan zum „KI-freundlichsten Land“ machen und die Entwicklung sowie die Nutzung von KI für sozioökonomisches Wachstum fördern soll. Darin werden auch einige Grundsätze für den Umgang mit problematischer KI-Nutzung festgelegt, einschließlich Urheberrechtsverletzungen. In solchen Fällen kann die Regierung laut Artikel 16 dieses KI-Gesetzes „Gegenmaßnahmen in Betracht ziehen“, Strafen sind aber nicht vorgesehen. OpenAI kann aber aufgefordert werden, die grundlegenden Spezifikationen, Filtermaßnahmen und Löschreaktionen von Sora 2 zu erklären.

Bislang hat OpenAI nicht öffentlich auf die Anfrage Japans reagiert. OpenAI-Chef Sam Altman hatte wenige Tage nach der Vorstellung von Sora 2 im eigenen Blog aber bereits Änderungen angekündigt. Rechteinhaber sollen mehr Kontrolle über die Generierung ihrer Figuren durch die KI bekommen. Viele Firmen seien begeistert von der neuen Möglichkeit zur Erstellung sogenannter Fan-Filme, aber sie wollen einschränken können, wie ihre Charaktere genutzt und dargestellt werden.

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Noch vor der offiziellen Einführung von Sora 2 hatte das Wall Street Journal berichtet, dass OpenAI Urheberrechtsinhabern die Möglichkeit eines Opt-out gegeben hatte. Studios und Talentagenturen hätten damit verhindern können, dass der KI-Videogenerator ihre Figuren und Personen erstellt. Es ist allerdings unklar, welche Studios kontaktiert wurden und ob japanische Unternehmen dazu gehörten.


(fds)



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