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Jetzt gelten neue Personalausweis-Regeln für alle



Ab sofort greifen bundesweit geänderte Vorschriften für Personalausweise und Reisepässe. Ende Juli lief die zuvor geltende Übergangsfrist aus, nun gilt das neue Verfahren flächendeckend. Dabei sind alle Bürger betroffen.

Es ist allgemein bekannt, dass Ausweisdokumente nach zehn Jahren – und bei Personen unter 24 Jahren bereits nach sechs Jahren – erneuert werden müssen. Betroffene müssen eine neue Regelung für Lichtbilder beachten. Diese gilt seit August deutschlandweit.

Ausweise: Neue Vorgaben bei der Beantragung

In Deutschland besteht ab dem vollendeten 16. Lebensjahr die Pflicht, einen Personalausweis zu besitzen. Dieses Dokument wurde in den vergangenen Jahren mehrfach modernisiert: Statt eines Papierdokuments gibt es nun eine Plastikkarte, ausgestattet mit kontaktlosem Chip und biometrischen Fingerabdrücken. Am 1. Mai 2025 trat eine weitere Änderung in Kraft: Seitdem darf das Passfoto nur noch digital eingereicht werden. In der Theorie sollte dies sofort gelten, doch viele Behörden waren technisch nicht vorbereitet. Daher gab es eine Übergangsfrist bis zum 31. Juli. Ab heute gilt die Regelung ohne Einschränkungen im gesamten Bundesgebiet.

Um Bildmanipulationen zu verhindern, dürfen Passfotos nun lediglich in registrierten Fotostudios aufgenommen werden. Diese übermitteln die Dateien anschließend über einen gesicherten elektronischen Kanal direkt an das zuständige Amt. Alternativ stehen in manchen Bürgerämtern spezielle Aufnahmegeräte bereit, mit denen sich Lichtbilder direkt vor Ort anfertigen lassen.

Warum Papierfotos nicht mehr ausreichen

Die Bundesregierung führt mehrere Gründe für diese Umstellung an. Das Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) erklärt etwa, dass durch digitale Bilder und einen sicheren Übertragungsweg Manipulationen, wie sie durch sogenanntes Morphing möglich sind, verhindert werden sollen. Bei dieser Technik werden mehrere Gesichter zu einem einzigen Bild verschmolzen, das seinerseits die Merkmale verschiedener Personen enthält.

Das Bundesinnenministerium betont zudem, dass der hohe internationale Sicherheitsstandard deutscher Ausweisdokumente bewahrt werden müsse. Gleichzeitig solle das Verfahren für Bürgerinnen und Bürger einfacher werden: Künftig reicht ein einziger Besuch im Bürgeramt aus, um alle notwendigen Schritte zu erledigen. Außerdem wird vermieden, dass beim Einscannen von Papierfotos Qualitätsverluste entstehen.

Eine weitere Neuerung betrifft die Zustellung: Personalausweise und Reisepässe können nun – zumindest bei einer inländischen Meldeadresse – direkt per Post an die Antragsteller versendet werden.



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