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Künstliche Intelligenz

Jobs im öffentlichen Dienst sprechen auch ITler zunehmend an


In Krisenzeiten wächst offenbar der Wunsch nach einem sicheren Arbeitsplatz im öffentlichen Dienst, wie aus der aktuellen Berufestudie des Versicherers HDI hervorgeht. Dabei hätten insbesondere Angestellte aus der IT sowie aus der Bau- und Architekturbranche ein gestiegenes Interesse: 30 Prozent der Befragten in diesen Jobfeldern erklärten demnach, dass die Arbeit für den Staat heute attraktiver sei als noch vor fünf Jahren.

Unter Führungskräften seien das sogar 32 Prozent gewesen. Über die Gesamtheit aller befragten Berufstätigen hinweg hätten 24 Prozent dem öffentlichen Dienst mehr Attraktivität zugeschrieben. Bei gleichem Tätigkeitsfeld würden sich laut der Studie auch mehr der Befragten für eine Arbeitsstelle im öffentlichen Dienst entscheiden (43 Prozent) statt in der Privatwirtschaft (40 Prozent). Dabei zeigten sich Unterschiede bei den Altersgruppen: Insbesondere die Berufstätigen unter 25 Jahren und ab 45 Jahren neigten zum öffentlichen Dienst. Nur in der dazwischenliegenden Altersgruppe liege die Privatwirtschaft vorn.

54 Prozent der Berufstätigen in Deutschland sehen als größten Vorteil des öffentlichen Dienstes die Sicherheit des Arbeitsplatzes. Danach folgen höhere Bezüge im Ruhestand, ein besseres Nettogehalt sowie weniger Stress. Das Umfrageinstitut Yougov befragte im HDI-Auftrag im Juni und Juli insgesamt 3.739 Berufstätige, die Erhebung war demnach repräsentativ.

Ein weiteres zentrales Ergebnis der HDI-Studie ist, dass eine wachsende Mehrheit in Deutschland nicht mehr Vollzeit arbeiten möchte. Mittlerweile würden 53 Prozent der befragten Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer Teilzeit bevorzugen, wenn es ein entsprechendes Angebot für sie gäbe. Im Vergleich zum letzten Jahr ist das ein neuerlicher Zuwachs um zwei Prozentpunkte, bis 2023 waren die Teilzeit-Anhänger noch in der Minderheit. Besonders bei jüngeren Arbeitnehmern unter 40 ist der Wunsch mit 57 Prozent stärker ausgeprägt.

Wer Homeoffice nutzen kann, möchte dies laut der Studie meist auch nicht mehr aufgeben. Mehr als zwei Drittel (68 Prozent) von denen, die heute dauerhaft oder regelmäßig im Homeoffice oder mobil arbeiten, sind gegen einen Rückruf an den Firmenarbeitsplatz sowie strikte Vorgaben, wie viel im Homeoffice gearbeitet werden darf. Bei den Angestellten, die aber ohnehin dauerhaft am Firmen arbeiten, sieht das aber etwas anders aus. Hier könnten sich 40 Prozent für einen generellen Rückruf ins Büro oder entsprechende Vorgaben erwärmen.


(axk)



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GoPro Max 2 im Test: 360-Grad-Actionkamera


Actionkameras, die mit zwei Fischaugenlinsen in 360 Grad filmen, stehen gerade hoch im Kurs. Sie haben gegenüber dem klassischen GoPro-Design einen unschlagbaren Vorteil: Ihnen entgeht nichts. Die Bilder der Vorder- und Rückseitenkamera setzt die Kameraelektronik zu einem Kugelpanorama mit 8K-Auflösung zusammen. Die GoPro Max 2 exportiert wie die Insta360 X5 diese Videos mit bis zu 30 Bildern pro Sekunde. Die DJI Osmo 360 schafft sogar 50 Bilder pro Sekunde.

Die 360-Grad-Videos selbst sind nur für VR interessant. Für YouTube, TikTok oder andere Plattformen lässt sich ein Bildausschnitt im Seitenverhältnis 16:9 oder 9:16 in 4K-Auflösung extrahieren. Alternativ filmt man schon im Einzelobjektivmodus nur einen Ausschnitt. Die POV-Ansicht (Point of View) zeigt den Blickwinkel des Nutzers, der Selfie-Modus filmt ihm ins Gesicht. Beim Bildprozessor gehen pro Sensor 4216 × 4216 Pixel ein. Abzüglich der nicht verwendbaren, abgedunkelten Pixel bleiben jeweils 3840 × 3840 Pixel übrig, gut 14,4 Megapixel. Die Kamera speichert 360-Grad-Fotos mit rund 29 Megapixeln.

Die Grenze, an der beide Halbkugeln gestitcht sind, ist in den Videos der Max 2 nicht erkennbar. Sie exportiert detailreiche 8K-Videos mit hohem Kontrast. Die X5 hellt verglichen damit Schatten deutlich stärker auf, was oft gefälliger, manchmal aber auch etwas unnatürlich wirkt.


Das war die Leseprobe unseres heise-Plus-Artikels „GoPro Max 2 im Test: 360-Grad-Actionkamera“.
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Nikons Foto-Authentifizierung ausgehebelt: KI-Hundepilot als echt validiert


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It was translated with technical assistance and editorially reviewed before publication.

Nikon kämpft bei der Foto-Authentifizierung nach C2PA (Coalition for Content Provenance and Authenticity) mit Sicherheitslücken, die sich nicht einfach schließen lassen. Einem aufmerksamen Nutzer des Online-Forums DPReview gelang es Anfang September 2025, eine gravierende Schwachstelle im C2PA-Verfahren der Nikon Z6 III aufzudecken. Adam Horshack demonstrierte, wie sich die integrierte Funktion zur Mehrfachbelichtung missbrauchen lässt, um die Authentizitätsprüfung zu umgehen. Nikon teilte daraufhin mit, den Service zur Verifizierung der Bildherkunft vorübergehend ausgesetzt zu haben.

Horshacks Vorgehen beim Aufdecken der Sicherheitslücke war ebenso einfach wie effektiv: Eine Raw-Datei, die von einer beliebigen Kamera ohne C2PA-Fähigkeit stammt, wird auf die Speicherkarte einer entsprechend ausgestatteten Z6 III kopiert. Innerhalb der Kamera wird diese fremde Aufnahme dann mittels Mehrfachbelichtung mit einem neutralen, etwa schwarzen Bild kombiniert. Das Resultat ist alarmierend: Die Kamera signiert das resultierende Kompositbild fälschlicherweise mit einem gültigen C2PA-Zertifikat und bestätigt damit dessen vermeintliche Authentizität. Dafür musste Horshack nicht den kryptografischen Mechanismus der Kamera knacken, sondern konnte ihn einfach umgehen. Inzwischen gelang es ihm sogar, ein offensichtliches KI-Bild mit einem Mops als Piloten eines Flugzeugs als echte Aufnahme zu verifizieren. Hierzu war allerdings mehr Aufwand nötig.


Das Titelbild der Ausgabe 04 2025 des Foto-Magazins c't Fotografie

Das Titelbild der Ausgabe 04 2025 des Foto-Magazins c't Fotografie

Wie sich inzwischen herausstellte, kann Nikon hier nicht eigenständig eine vollständige Lösung schaffen. Das englischsprachige Nachrichtenportal PetaPixel erklärte in Zusammenarbeit mit Horshark, dass Z6-III-Kameras weiterhin Aufnahmen signieren, wenn sie vorab upgedatet, aber zwischenzeitlich nicht mit der Nikon Imaging Cloud verbunden wurden. Nur eine Verbindung zu dem Online-Dienst stellt die Möglichkeit zur falschen Verifizierung ab. Online-Validierungstools für C2PA-Aufnahmen validieren diese Aufnahmen, denn obwohl es möglich wäre, prüft das Standardverfahren derzeit nicht, ob die Zertifizierung einer Kamera widerrufen wurde. Hier kann Nikon selbst jedoch nicht eingreifen.

Eine endgültige Lösung erfordert daher voraussichtlich ein Firmware-Update für die Z6 III. Nikon hat noch keinen Zeitplan dafür genannt. Das Unternehmen betont, die Angelegenheit sehr ernst zu nehmen und das Vertrauen in seine Dienste wiederherstellen zu wollen.

Unabhängig von der aktuellen Sicherheitslücke arbeitet Nikon bereits länger an der Entwicklung einer eigenen Lösung. Wie das Unternehmen bereits am 9. Januar 2024 bekannt gab, arbeitet Nikon in Kooperation mit der Agence France-Presse (AFP) an einer neuen Wasserzeichen-Technologie. Diese soll, direkt in die Firmware zukünftiger Kameras integriert, die Herkunft und Integrität von Bildern auch dann nachweisbar machen, wenn herkömmliche Metadaten entfernt oder beschädigt wurden. Ein konkreter Zeitplan für die Implementierung dieser Funktion hat Nikon bislang jedoch nicht kommuniziert.

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Diese Entwicklung birgt jedoch das Risiko einer Fragmentierung des Marktes. Während Sony bereits mit der Associated Press (AP) und Canon mit Reuters kooperiert, schlägt nun auch Nikon mit der AFP einen eigenen Weg ein. Solche proprietären Insellösungen stehen im Widerspruch zum ursprünglichen Ziel der Content Authenticity Initiative (CAI), einen universellen und herstellerübergreifenden Standard für die Verifizierung von Bildinhalten zu etablieren.

Die AFP bewertet die Kooperation dennoch als wichtigen Fortschritt. Man sehe darin eine Chance, die Standards des professionellen Journalismus zu wahren und das Vertrauen der Öffentlichkeit in visuelle Medien zu stärken. Für die global agierende Nachrichtenagentur, die in 151 Ländern vertreten ist, stellt die Zusammenarbeit einen entscheidenden Schritt zur Absicherung der Glaubwürdigkeit von Bildmaterial dar.


(tho)



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EU-Kommission verlangt Auskunft von US-Tech-Riesen zu Betrug


Die Europäische Kommission verlangt von Apple, Google, Microsoft und Booking.com Auskünfte darüber, was sie gegen finanziellen Betrug auf ihren Plattformen unternehmen. Die Brüsseler Behörde stellte ein für die Unternehmen verpflichtendes Auskunftsersuchen, wie ein Sprecher der EU-Kommission bestätigte. „Dies ist auch ein wichtiger Schritt zum Schutz der Nutzer in der gesamten EU“, so der Behördensprecher. Grundlage für das Ersuchen ist das Gesetz über digitale Dienste (Digital Services Act, DSA).

Alle vier Plattformen sollen nun erläutern, wie sie verhindern, dass Nutzerinnen und Nutzer etwa durch fälschliche Angebote finanzielle Schäden erleiden. Bei Apple und Google dürften dabei besonders die Vertriebsplattformen App Store beziehungsweise Google Play im Fokus stehen. Microsoft betreibt auf der Plattform Bing eine Verkaufsplattform. Neben den drei US-Riesen nimmt die EU-Kommission mit Booking.com auch eine Firma mit Sitz in den Niederlanden ins Visier.

Bis wann die Plattformen die geforderten Informationen liefern müssen, teilte die Kommission nicht mit. In der Regel gibt die Brüsseler Behörde dafür aber einige Wochen Zeit. Auf Grundlage der Antworten will die Behörde die nächsten Schritte festlegen, hieß es. Wenn die Unternehmen falsche, unvollständige oder irreführende Informationen bereitstellen oder sich weigern, die Fragen zu beantworten, könnte die EU-Kommission Geldstrafen verhängen.

In einem nächsten Schritt könnte die Kommission ein Verfahren gegen die Unternehmen eröffnen. Dann will die Behörde auch mehr Details zu dem Vorgang mitteilen.

Das Gesetz über digitale Dienste (DSA) soll unter anderem sicherstellen, dass Plattformen illegale Inhalte von ihren Seiten schneller entfernen als bislang. Nutzern sollen solche Inhalte möglichst einfach melden können. Grundsätzlich müssen große Dienste mehr Regeln befolgen als kleine.

Das Gesetz sieht unter anderem vor, dass die Plattformen die Identität ihrer Verkäufer kennen und nachverfolgen können. Dafür sollen sie die entsprechenden Nachweise verlangen und speichern, um die Informationen im Betrugsfall an die Betroffenen weitergeben zu können.

Das Gesetz hatte in der Vergangenheit auch zu Problemen in der Beziehung zwischen der EU und den Vereinigten Staaten geführt. Die US-Regierung unter Präsident Donald Trump kritisierte in der Vergangenheit immer wieder europäische Digitalgesetze wie das DSA als wettbewerbsfeindlich.


(afl)



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