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Justizministerin: „Chatkontrolle in einem Rechtsstaat tabu“ 


Nach Unionsfraktionschef Jens Spahn hat sich nun auch die Bundesjustizministerin klar gegen die EU-Pläne für eine Massenüberwachung gestellt. „Anlasslose Chatkontrolle muss in einem Rechtsstaat tabu sein. Private Kommunikation darf nie unter Generalverdacht stehen“, sagte Stefanie Hubig (SPD) am Mittwoch in Berlin. „Der Staat darf Messenger auch nicht dazu zwingen, Nachrichten vor Versendung massenhaft auf verdächtige Inhalte zu scannen.“

„Solchen Vorschlägen wird Deutschland auf EU-Ebene nicht zustimmen“, betonte die Justizministerin. „Wir müssen beim Kampf gegen Kinderpornografie auch auf EU-Ebene vorankommen. Dafür setze ich mich ein. Aber auch die schlimmsten Verbrechen rechtfertigen keine Preisgabe elementarer Bürgerrechte. Darauf habe ich in den Abstimmungen der Bundesregierung seit Monaten beharrt. Und dabei wird es bleiben.“

Trotz der klaren Worte von Spahn und Hubig will sich die Bundesregierung noch nicht zu einer Position bekennen – und verweist auf weiteren Abstimmungsbedarf. Eine Sprecherin des Bundesinnenministeriums betonte, dass es keine Einigung innerhalb der Bundesregierung gebe. Bisher lehnte Deutschland die EU-Pläne strikt ab.

Damit wird immer wahrscheinlicher, dass die für kommende Woche geplante Abstimmung im EU-Rat verschoben wird. Zur Stunde tagt in Brüssel der Ausschuss der Ständigen Vertreter der Mitgliedstaaten (AStV, auch als Coreper bekannt), um die Ratssitzung am 14. Oktober vorzubereiten. Dabei geht es auch um die Chatkontrolle.

Wenn die Vertreter keine Einigung erzielen, dürfte das Thema auf Wiedervorlage gehen. Auch im Bundesinnenministerium rechnet man damit, dass eine Entscheidung frühestens in der Ratssitzung Mitte Dezember fällt. Bereits vor einem Jahr war die Chatkontrolle im Rat gescheitert, damals unter anderem am Widerstand Deutschlands.

Aus Sicht der Bundesregierung seien noch technische Fragen zu klären, sagte ein Regierungssprecher am Mittwoch in Berlin und bedauerte, die Debatte habe eine „Schlagseite“ bekommen. Anlasslose Chatkontrolle sei stets ein Tabu gewesen. „Es geht uns um die Prävention und die Bekämpfung von sexuellem Missbrauch von Kindern und nicht um Chatkontrolle.“

Auch die EU-Kommission weist die Kritik an dem Vorhaben zurück. Es sei „keine allgemeine Überwachung“ der Online-Kommunikation vorgesehen, teilte ein Sprecher der Kommission mit.

Tatsächlich sieht der seit 2022 heftig umstrittene Plan der EU vor, mit Anwendungen auf den Endgeräten der Nutzer auf Inhalte der Messenger zuzugreifen, bevor diese verschlüsselt werden (Client Side Scanning). Dabei sollen Bilder, Video und URLs automatisch auf Material mit Kindesmissbrauch überprüft werden. Textnachrichten seien ausgenommen.

Kritiker sehen darin eine grundrechtswidrige Massenüberwachung. Die Betreiber von verschlüsselten Messenger-Plattformen lehnen das Vorhaben ebenfalls ab. Signal-Chefin Meredith Whitaker kündigte an, den Messenger vom europäischen Markt zurückzuziehen, sollte die Politik „unsere Verschlüsselung und unsere Datenschutzgarantien untergraben“.

Datenschützer kritisieren die Maßnahme als einen massiven Eingriff in die Privatsphäre. „Die Chatkontrolle hilft nicht, das zweifellos zu unterstützende Ziel der Bekämpfung von Kinderpornografie zu erreichen“, meint die Bundesdatenschutzbeauftragte Louisa Specht-Riemenschneider. „Die Auswirkungen auf uns alle und unsere private Kommunikation hingegen sind massiv und daher kaum zu rechtfertigen.“


(vbr)



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WLAN im Zug: Wo steht Deutschland im internationalen Vergleich?


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Es ist nicht schwer, einen Grund zu finden, um über die Deutsche Bahn zu schimpfen. Aber wie ist es eigentlich um das WLAN bestellt, das in den Zügen kostenlos zur Verfügung steht? Ookla, ein internationaler Anbieter für Internet-Geschwindigkeitstests und Netzwerkdiagnostik, hat die Internetleistung in Zügen in Europa und Asien genauer unter die Lupe genommen. Das Ergebnis: Im Vergleich landet die Deutsche Bahn im oberen Drittel.

Wie die Tagesschau berichtet, hat die Pünktlichkeit der Deutschen Bahn einen neuen Tiefpunkt erreicht. Im September 2025 kamen nur noch rund 55 Prozent der Fernzüge pünktlich. Aber nicht nur Verspätungen spielen für das Fahrgasterlebnis eine Rolle. Auch die Qualität der digitalen Services an Bord ist zu einem wichtigen Faktor geworden, vor allem dabei die WLAN-Verbindung. Pendler, die unterwegs arbeiten und Telefonate führen müssen, erwarten, dass das Internet ähnlich reibungslos funktioniert wie daheim. Privatreisende möchten während der Fahrt störungsfrei Podcasts und Serien streamen.

Im zweiten Quartal 2025 hat Ookla die WLAN-Leistung in europäischen und asiatischen Zügen genauer überprüft. Das Ergebnis: In Ländern, in denen die Konnektivität in Zügen als Teil der Eisenbahninfrastruktur betrachtet wird, lässt sich eine messbare Verbesserung des täglichen Erlebnisses für die Fahrgäste feststellen.

Die Kluft zwischen den besten und den schlechtesten Ländern Europas ist allerdings enorm. Während Schweden mit einer mittleren Download-Geschwindigkeit von 64,58 Mbit/s das Ranking anführt, bilden die Niederlande mit nur 0,41 Mbit/s das Schlusslicht. Deutschland erreicht mit durchschnittlich 14,85 Mbit/s Platz sechs. Bei der mittleren Upload-Geschwindigkeit schlagen sich deutsche Züge mit 16,09 Mbit/s etwas besser und erreichen den fünften Platz. Auch hier führt Schweden das Ranking an.

Ookla hat aber nicht nur den Ist-Zustand überprüft, sondern zeigt auch, welche Länder in den vergangenen Jahren stark in die WLAN-Infrastruktur ihrer Züge investiert haben. Während die Schweiz im Frühjahr 2023 das europäische Ranking noch deutlich anführte und eine mittlere Download-Geschwindigkeit von über 80 Mbit/s erreichte, hat das WLAN der Schweizer Eisenbahngesellschaft SBB inzwischen stark nachgelassen. Mit 29,79 Mbit/s landet die Schweiz jetzt nur noch auf Platz zwei.

In Schweden zeigt sich ein gegensätzlicher Trend: Bis zum ersten Quartal 2024 lag die Download-Rate noch konstant bei zwei Mbit/s – inzwischen ist die Geschwindigkeit mehr als dreißig Mal so schnell. Laut Ookla beruht Schwedens Erfolg bei der Mobilfunkabdeckung entlang der Bahnstrecken auf einer klaren Strategie, die gezielte staatliche Investitionen und verbindliche Ausbauauflagen für Netzbetreiber umfasst. So wurden unter anderem Tunnel modernisiert und neue Sendestandorte geschaffen.

Im Vergleich dazu hat sich die WLAN-Geschwindigkeit bei der Deutschen Bahn im Down- und Upload in den vergangenen Jahren kaum verbessert, sondern ist auf einem konstanten Niveau geblieben. Das Problem sind oft veraltete WLAN-Technologien: Laut der Untersuchung von Ookla laufen in den untersuchten europäischen Märkten fast zwei von fünf Verbindungen noch mit WLAN 4, einem Standard aus dem Jahr 2009.

Auch in den Zügen der Deutschen Bahn macht es einen deutlichen Unterschied, ob WLAN 4 oder WLAN 5 verwendet wird. Bei dem Netzwerk „WIFI@DB“, das in Regionalzügen und Bahnhöfen der Deutschen Bahn zur Verfügung steht, konnte bei der Analyse eine Leistungssteigerung von 187 Prozent beobachtet werden. Das Netzwerk „WIFIonICE“ war mit WLAN 5 sogar um 242 Prozent schneller. Beim Ausbau hinkt Deutschland aber noch hinterher: Während Südkorea mit 98,1 Prozent an der Spitze steht und die modernen 5-GHz-Bänder fast flächendeckend im Zug-WLAN nutzt, landet die Deutsche Bahn mit nur 73,4 Prozent auf dem vorletzten Platz.

Dieser Beitrag ist zuerst auf t3n.de erschienen.


(jle)



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Erhöhung um 24 Prozent: Der Personalausweis soll bald 46 Euro kosten


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Die Bundesregierung will die Gebühr für die Ausstellung des Personalausweises anheben: Antragsteller sollen bald 46 Euro statt wie bisher 37 Euro zahlen. Hinzu kommt unverändert eine Fotogebühr in Höhe von 6 Euro, wenn man das Passbild von der Behörde anfertigen lässt. Das geht aus einem Referentenentwurf hervor, den das Bundesinnenministerium (BMI) veröffentlicht hat.

Das BMI begründet die geplante Gebührenerhöhung mit gestiegenen „allgemeinen Verwaltungskosten“ sowie Kostensteigerungen bei der Produktion des Personalausweises. Zur Deckung dieser Kosten sei die angestrebte Gebührenerhöhung „zwingend erforderlich“, schreibt das Ministerium in der Begründung (PDF) des Verordnungsentwurfs. Die Erhöhung liege zudem im Rahmen der allgemeinen Teuerungsrate. Zuletzt angehoben wurde die Gebühr im Jahr 2021 – damals stieg sie von 28,80 Euro auf 37 Euro.

Der nun geplante Anstieg auf 46 Euro ist noch nicht final von der Bundesregierung beschlossen. Aktuell können Verbände und Organisationen Stellungnahmen zu dem Entwurf des BMI abgeben.

Widerstand dürfte unter anderem von privaten Anbietern von Aufnahmesystemen für Ausweisfotos kommen. Sie werfen dem BMI vor, mit der Anhebung der Ausweisgebühr die Entwicklung staatlicher Aufnahmesysteme durch die Bundesdruckerei querzufinanzieren und damit private Anbieter aus dem Markt zu drängen.

„Der Wettbewerb wird ausgeschaltet und unsere betroffenen Mitglieder müssen mittelfristig ihre Unternehmen schließen“, sagte Detlef Sander, Geschäftsführer des Verbands Databund, gegenüber c’t. „Es findet hier ganz konkret und direkt eine Vernichtung von IT-Mittelständlern statt.“

Der Streit um die Aufnahmesysteme hat eine längere Vorgeschichte und hängt mit der Einführung digitaler Passfotos zusammen. Grundsätzlich können Kommunen frei wählen, ob sie dafür Geräte privater Anbieter oder die Systeme der staatlichen Bundesdruckerei („PointID“) nutzen. Viele Kommunen entschieden sich zunächst für private Anbieter.

Im Frühjahr 2025 entschied das BMI jedoch, dass die Kommunen die Lichtbildgebühr für die Nutzung der staatlichen Systeme („PointID“) in Höhe von 6 Euro nicht wie ursprünglich angekündigt an die Bundesdruckerei abführen müssen, sondern zur Deckung von Verwaltungskosten einbehalten. Damit sind die PointID-Systeme nun für die Kommunen konkurrenzlos günstig.

Den Vorwurf der Diskriminierung privater Anbieter weist das BMI dennoch zurück. Das kostenlose Angebot diene der Daseinsfürsorge und der Schaffung gleichwertiger Lebensverhältnisse im gesamten Bundesgebiet, argumentiert das Ministerium. Die Bundesdruckerei könne anders als private Anbieter nicht frei entscheiden, welcher Kommune sie ihre Lösung zu welchen Konditionen anbietet.

Die Kosten für Entwicklung, Produktion und Support der staatlichen PointID-Systeme schätzte das BMI im Jahr 2020 auf 171 Millionen Euro über einen Zeitraum von fünf Jahren. Die Refinanzierung soll laut BMI „nach dem Solidarprinzip über die allgemeine Pass- bzw. Personalausweisgebühr“ erfolgen. Dies wirke sich aber „eher geringfügig“ auf die geplante Gebührenerhöhung aus, sagte ein BMI-Sprecher.


(cwo)



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Apple behebt Apple-Intelligence-Problem beim iPhone 17


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Apple hat offenbar Server-seitig ein Problem behoben, das dazu führte, dass iOS-26-Nutzer mit bestimmten Geräten keinen Zugriff auf Apple Intelligence mehr hatten. Betroffen waren Besitzer der jüngsten iPhone-Modelle 17, 17 Pro, 17 Pro Max und Air. Deren Besitzer konnten das KI-System zwar anfangs verwenden, doch nach einigen Tagen deaktivierte es sich und die Betroffenen sollten das Modell erneut herunterladen. Doch genau dies funktioniert nicht: Der Download stockte ab einer bestimmten Stelle.

Berichten auf X zufolge wurde das Problem nun in einer Weise behoben, die Apple nur bei sich selbst ausrollen musste – auch wenn dies einige Tage dauerte. Betroffene Nutzer sollten versuchen, den Download erneut anzustoßen. Die sollte gelingen, nachdem das Gerät neu gestartet wurde – oder durch Ab- und wieder Anschalten von Apple Intelligence in den Systemeinstellungen.

Mitunter reicht aber auch ein Wechsel in den Flugmodus und dessen anschließende Deaktivierung. Apple hatte das Problem über seine Supporter zuvor eingeräumt, dann aber keine konkreten Angaben zu einem nutzerseitigen Fix gemacht. Offenbar benötigte der Konzern etwas Zeit, den Fehler auf eigener Seite zu beheben. Als denkbar gilt, dass es bei den Anpassungen des Appple-Intelligence-Modells an den neuen A19-Chip in den Geräten zu Problemen kam. Der A19 Pro bringt unter anderem eine veränderte Neural-Engine-Implementierung mit. Warum deshalb der Download stockte, bleibt unklar – eventuell lief im Hintergrund bereits die Installation.

Apple setzt bei seinem KI-System stark auf lokale Modelle – sowohl für die sogenannten Schreibwerkzeuge als auch für die integrierten Bildgeneratoren Genmoji und Image Playground. Dabei entscheidet das System dynamisch, ob Anfragen an Apples Cloud-Server geschickt werden oder Aufgaben lokal zu erledigen sind.

Apple Intelligence benötigt daher einiges an Speicherplatz: Zwischen 7 und bis zu 10 GByte können es im Flash-Speicher des iPhone werden. Berichte zu dem Problem gab es auch aus der EU und hier von deutschen Nutzern. Apple Intelligence ist für diese seit Frühjahr 2025 freigeschaltet, nachdem das KI-System 2024 zunächst nur außerhalb der EU gestartet worden war.


(bsc)



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