Künstliche Intelligenz
KI-Streaming-Betrug: Einem US-Amerikaner drohen nach Geständnis fünf Jahre Haft
In den USA muss sich ein Mann wegen des Vorwurfs des KI-gestützten Streaming-Betrugs verantworten. Ihn erwarten nach einem Geständnis mehrere Jahre Haft und eine Millionenstrafe. Er soll hunderttausende von KI-generierten Songs auf bekannte Streamingplattformen hochgeladen haben, um diese anschließend selbst mit einer ganzen Bot-Armee ständig abzurufen. Die Taten sollen zwischen den Jahren 2017 und 2024 verübt worden sein. Auf diese Weise kassierte er Millionenerlöse von den Streaminganbietern.
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Die Anklage hatte gegen den Mann aus dem US-Bundesstaat North Carolina bis zu 60 Jahre Haft gefordert. Durch das Schuldeingeständnis des Mannes reduziert sich das Strafmaß aber auf maximal fünf Jahre Haft und die Einziehung von über acht Millionen US-Dollar. Am 29. Juli soll das Urteil verkündet werden, kündigte der zuständige Richter in New York an.
Bis zu 661.440 Streams pro Tag gefälscht
Die Geldsumme entspricht den hochgerechneten Einnahmen, die der Mann mit Vergütungen für das Abspielen seiner KI-generierten Songs erzielt haben soll. Die Staatsanwaltschaft spricht in ihrer Anklage sogar von 10 Millionen US-Dollar. Zu Spitzenzeiten soll er mithilfe tausender Bot-Accounts 661.440 Streams pro Tag gefälscht haben. Betroffen waren die Plattformen Amazon Music, Apple Music, Spotify und YouTube Music. Durch die Verteilung der Streams auf Tausende Songs habe er die Betrugserkennung der Plattformbetreiber umgangen, berichtet Music Business Worldwide.
Der Angeklagte hatte den Einsatz von KI zunächst bestritten, nachdem er im September 2024 festgenommen wurde. Aufgeflogen war er, weil dem Mechanical Licensing Collective (MLC), das in den USA Streaming-Lizenzgebühren verteilt, die enorme Anzahl seiner Songs verdächtig auffiel. Laut Anklage gab es in den Jahren etliche Male Verdachtsmomente, die der Angeklagte aber jeweils zurückwies.
Massive Vorleistung
Laut Anklageschrift hatte der Tatverdächtige tausende Fake-E-Mail-Accounts eingekauft, um damit Zugänge bei den Streamingplattformen zu erstellen. Für diese Arbeit engagierte er Klickarbeiter außerhalb und innerhalb der USA. Durch das Anlegen von bezahlten Familien-Accounts konnte er die Zahl der Abrufe noch weiter in die Höhe treiben. Als Zahlungsmittel kaufte er unter Angabe falscher Namen in großem Stil Firmen-Debitkarten eines Dienstleisters ein. Als Bots nutzte er virtuelle Cloud-Computer, die per Makro immer wieder Abrufe von Songs auslösten. Folglich musste er finanziell massiv in Vorleistung gehen, um den Bot-Betrug zu begehen.
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Gegen das Hochladen von KI-generierten Songs spricht grundsätzlich nichts, wenngleich die Plattformbetreiber solche Stücke künftig deutlich besser erkennbar machen. Das künstliche Abrufen gilt hingegen strafrechtlich als „Verschwörung zum Betrug durch Leitungsnetze“. Laut der US-Behörde ist der Fall des Mannes der erste derartige Strafverfolgungsfall in den USA. International ist bereits ein Mann aus Dänemark wegen ähnlicher Vorwürfe zu 18 Monaten Haft verurteilt worden. Ein Berufungsgericht erhöhte die Haftstrafe sogar auf zwei Jahre.
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(mki)
Künstliche Intelligenz
Product Owner Days 2026: Drei Workshops und mehr als 20 Talks
Nach zwei erfolgreichen Ausgaben richten die Veranstalter iX und dpunkt.verlag die Product Owner Days bereits zum dritten Mal aus: Am 5. und 6. Mai 2026 bietet die Präsenzkonferenz in Köln ein vielfältiges und praxisnahes Programm an zwei Tagen mit mehr als 20 Vorträgen. Die Konferenztickets sind bereits ausverkauft, doch Kombi-Tickets in Verbindung mit einem von drei Workshops sind noch buchbar. Allerdings sind die Plätze begrenzt.
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Zielgruppe der Konferenz sind Product Owner und Produktmanagerinnen, die Erfahrung in ihrer Rolle mitbringen und ihre Fähigkeiten weiter ausbauen möchten.
Die Workshops: KI-gestützte Produktdesigns, Produktstrategie und Produktvisionen
Am 4. Mai 2026 finden im Rahmen der Konferenz drei ganztägige Workshops in Präsenz statt.

Ralf Lethmate und Gregor Sälker
KI verändert die Rolle von Product Ownern und Product Managern grundlegend. Im Workshop von Ralf Lethmate und Gregor Sälker (beide it-agile) entwickeln die Teilnehmenden in Zweierteams eine voll funktionsfähige Web-App – ohne selbst zu programmieren, aber mit KI-Einsatz. Dafür sind keine Programmierkenntnisse, jedoch fundiertes Produktmanagement-Handwerk erforderlich. Wer hier teilnimmt, sollte Nutzerprobleme verstehen und in klare Anforderungen übersetzen können sowie ein sicheres Gespür für User-Flows besitzen.

Tim Herbig
Tim Herbig (Product-Management-Coach und Keynote-Speaker auf der Konferenz) zeigt in seinem Workshop, wie die Teilnehmerinnen und Teilnehmer zu strategischer Klarheit für ihr Produkt gelangen. Sie lernen Tools für Strategieprozesse und Zusammenarbeit kennen und erfahren, wie sie klare Ziele erarbeiten können, die auf Firmenprioritäten einzahlen und dabei den Fortschritt dieser strategischen Entscheidungen messen. Wer bei diesem Workshop mitmachen möchte, sollte bereits von Produktstrategie-Ansätzen oder dem Zusammenspiel von Strategie und Zielen gehört haben.

Dominique Winter
Wie man Produktvisionen entwickeln und nutzt, ist Thema des Workshops von Dominique Winter (Die Produktwerker). Statt abstrakter Produktvisionen erarbeitet er gemeinsam mit den Teilnehmenden Schritt für Schritt nicht nur tragfähige Visionen, sondern auch griffige Product Vision Statements. Um vom Workshop zu profitieren, sollte man bereits praktische Erfahrung in der Arbeit an digitalen Produkten mitbringen, etwa in der Priorisierung von Product Backlogs oder der Zusammenarbeit mit Entwicklungsteams.
Praxisnahe Vorträge und ein interaktives Abendprogramm
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Das Konferenzprogramm der Product Owner Days wurde durch den Programmbeirat aus Expertinnen und Experten kuratiert und besteht aus zwei Tracks an zwei Tagen, mit 20 Vorträgen und vier Keynotes.
Auszug aus dem Programm:
- Als Produktmanager ohne Macht führen
- KI im Product-Owner-Alltag
- Human-Centered Research unter echten Bedingungen
- Bau dir dein eigenes agiles Framework
- Product Design x Product Management: Wer macht was – und was macht AI?
- Wie aus chaotischem Monitoring ein gutes Produkt wurde
Am ersten Konferenztag wird es zudem ein inhaltliches, interaktives Abendprogramm unter Moderation von Dominique Winter geben: den Experience Market. Dieser bringt die Teilnehmerinnen und Teilnehmer der Konferenz in einen offenen Austausch. An thematisch kuratierten Stationen diskutieren sie praxisnahe Fragestellungen, teilen Erfahrungen aus ihrem Arbeitsalltag und entwickeln gemeinsam neue Perspektiven auf aktuelle Herausforderungen im Produktmanagement. Im Dialog statt Frontalvortrag entsteht damit ein Raum für kollektives Lernen, Vernetzung und Inspiration.
Jetzt noch zugreifen und Kombi-Ticket sichern
Die regulären Konferenztickets sind bereits ausverkauft, jedoch gibt es eine Warteliste. Noch verfügbar sind limitierte Kombitickets für Konferenz und einen Workshop zum Preis von 1649 Euro pro Person (alle Preise zzgl. 19 % MwSt.) sowie reine Workshop-Tickets für 698 Euro. Darin inbegriffen sind jeweils das Catering während der Konferenz- und Workshoptage sowie das Abendprogramm mit Buffet am ersten Konferenzabend.
Wer über die Product Owner Days auf dem Laufenden bleiben möchte, kann die Konferenz-Website aufsuchen und dort den Newsletter der Dachmarke inside agile abonnieren.
(mai)
Künstliche Intelligenz
Reiche plant umfangreiche Änderungen am EEG – auch zu Einspeisevergütungen
Die Bundesregierung will Ernst machen mit einigen der bereits geplanten Änderungen bei der Energiewende. Aus Kreisen des Bundeswirtschaftsministeriums wurden am Freitagnachmittag viele Details zu den nun geplanten Änderungen am Erneuerbare-Energien-Gesetz und den vorgesehenen Verfahren für Stromanschlüsse bekannt. Damit würden sich wichtige Parameter der Energiewende ändern – vor allem zulasten kleinerer Erzeuger von Strom aus Photovoltaik.
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Direktvermarktung soll Einspeisevergütung ausstechen
Es gehe um „klügere“ Erneuerbare, heißt es aus dem Wirtschaftsministerium. 20 Prozent billiger soll der weitere Ausbau aus Staatssicht so werden – mindestens. Was sich über die vergangenen Wochen und Monate bereits abgezeichnet hatte, wird nun konkreter gefasst: Die Bundesregierung sieht keinen Förderbedarf für private PV-Anlagen mehr, da diese sich auch ohne Förderung bei hohem Eigenverbrauchsanteil zeitnah rentieren würden.
Die feste Einspeisevergütung soll daher nun dauerhaft der Direktvermarktung weichen, bei der im Kern der Börsenstrompreis die Vergütung für eingespeisten Strom darstellt. Wie das gerade für kleinere Anlagen künftig genau aussehen soll, ist auch im Ministerium von Katherina Reiche (CDU) noch nicht ausbuchstabiert. Klar aber ist: Aufdach-PV ist der Energieministerin in Summe zu teuer – größere Freiflächen-Anlagen wie etwa auf Feldern sollen stattdessen künftig der Weg sein.
Haus-PV-Anlagen: Eigenverbrauch soll Mittagsbauch vertreiben
Für kleine und mittlere Photovoltaik-Anlagen soll künftig ein einheitlicher Fördersatz gelten, heißt es aus dem BMWE. Das offizielle Ziel der Operation: Netzdienlichkeit. Kleine Anlagen sollen ihre Einspeiseleistung künftig zur Mittagszeit drosseln müssen – auf maximal 50 Prozent. Damit will das Wirtschaftsministerium vor allem die Nutzung von Speichern anreizen – ob zur Selbstnutzung oder zur verzögerten Einspeisung. Inwiefern derartige dezentrale Speicherkapazitäten tatsächlich sinnvoller und netzdienlicher sind als größere Speicherkapazitäten an Knotenpunkten, das erklärt das BMWE bislang nicht.
Netzanschlüsse sollen priorisiert werden
Eine der größten Änderungen betrifft dabei neben jeder Art von Batteriespeicher und Erzeugeranlagen auch Rechenzentren: Das gesamte Verfahren für Netzanschlüsse soll überarbeitet werden. Im Energie- und Wirtschaftsministerium will man statt dem bisherigen First Come, First Served-Windhundprinzip nun unter anderem auf „Reifegrade“ setzen, also den tatsächlichen Projektplanungsstand. Auch Reservierungsgebühren sollen künftig eine Rolle spielen.
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Was auch viele kleinere Projekte eher positiv stimmen könnte: Die Betreiber sollen künftig konkrete Rückmeldefristen einhalten müssen und mehr Transparenz über vorhandene Kapazitäten, Reservierungen und Freigaben geben müssen. Zudem sollen die Betreiber anhand vorgegebener Kriterien Projekten höhere und geringere Prioriäten einräumen können. Hier sollen die Regeln aber nicht dem einzelnen lokalen Verteilnetzbetreiber überlassen sein, sondern grundsätzlich von den Übertragungsnetzbetreibern kommen. Diese sollen überregionale Probleme und Dispatchingmaßnahmen im Blick behalten.
Formaler Kapazitätsnotstand soll Entschädigungen verhindern
Das Dispatchen von Kapazitäten in Teilnetzen ist dabei für die BMWE-Führungsebene offenkundig einer der Hauptgegner: Derzeit, heißt es aus dem Haus, würden unnützerweise Entschädigungen für Anlagen in abgeregelten Bereichen fällig, zugleich aber Ausgleichskapazität bezahlt. Genau das soll sich ändern. Eine der weiteren Ideen des Wirtschafts- und Energieministeriums ist deshalb der sogenannte „Redispatch-Vorbehalt“: Betreiber von Verteilnetzen sollen Abschnitte ihres Netze künftig als zu schwach („kapazitätslimitiert“) markieren dürfen. Damit soll zwar der Ausbau erneuerbarer Energien nicht verboten werden – aber wenn Erzeugungsanlagen dann abgeregelt werden, soll das künftig keinerlei Entschädigungszahlung mehr nach sich ziehen. Außerdem will das BMWE künftig regional unterschiedliche Baukostenzuschüsse erheben – dafür soll die Bundesnetzagentur zuständig werden.
Sowohl die konkreten Gesetzestexte für ein „Erneuerbare-Energien-Gesetz 2027“ als auch für die Reformen bei den Netzanschlüssen wurden bislang noch nicht vorgelegt. Im parlamentarischen Verfahren im Bundestag ist dabei eine intensive Auseinandersetzung mit Teilen der Opposition zu erwarten.
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(nie)
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US-Geschworene: Musk schädigte Twitter-Aktionäre bewusst
Tech-Milliardär Elon Musk hat in einem Prozess um sein Vorgehen bei der Übernahme von Twitter eine Niederlage erlitten. Geschworene eines Bezirksgerichts in San Francisco kamen zu dem Schluss, dass Musk im Jahr 2022 mit zwei irreführenden Äußerungen ein Wertpapiergesetz verletzt hatte. Da das den Aktienkurs drückte, könnte er verpflichtet werden, damaligen Anteilseignern eine hohe Wiedergutmachung zu zahlen. Musk äußerte sich zunächst nicht zu dem Urteil – er könnte dagegen in höherer Instanz in Berufung gehen.
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Der Tech-Milliardär hatte im April 2025 mit Twitter die Übernahme des Kurznachrichtendienstes für einen Kaufpreis von rund 44 Milliarden Dollar vereinbart. Doch wenig später behauptete er, dass Twitter viel mehr automatisierte Bot-Accounts habe als offiziell angegeben – und drohte mit einem Rückzieher. Der Twitter-Verwaltungsrat beharrte jedoch auf der Einhaltung der Vereinbarung und am Ende schloss Musk den Kauf Ende Oktober 2022 doch zum abgesprochenen Preis ab.
Musk könnte Entschädigung leicht stemmen
Aktionäre von Twitter zogen bereits Anfang Oktober 2022 vor Gericht und warfen Musk vor, mit seinen Äußerungen den Kurs absichtlich manipuliert zu haben. Die Geschworenen berechneten nun auch den jeweiligen Betrag (PDF), um den Musks Worte den Twitter-Aktienkurs an einzelnen Tagen zwischen dem 13. Mai und dem 3. Oktober 2022 aus ihrer Sicht künstlich gedrückt hatten.
Zu einem späteren Zeitpunkt soll festgelegt werden, wie viel Wiedergutmachung Musk damaligen Aktionären zahlen soll. Es könnten hunderte Millionen oder auch einige Milliarden US-Dollar werden. Sein Vermögen, das größtenteils aus Aktien des Elektroauto-Herstellers Tesla und der Weltraumfirma SpaceX besteht, wird vom Finanzdienst Bloomberg aktuell auf gut 640 Milliarden Dollar geschätzt. Eine Zahlung an die Twitter-Aktionäre dürfte für den reichsten Menschen der Welt damit finanziell leicht zu verkraften sein.
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