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Künstliche Intelligenz

Kommende Gemini-App für macOS soll angeblich Bildschirminhalte analysieren


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It was translated with technical assistance and editorially reviewed before publication.

Gemini kommt offenbar als App auf den Mac: Google hat einem Bericht zufolge eine erste macOS-Version des Chatbots an einen breiteren Kreis an Betatestern verteilt. Eine offizielle Ankündigung steht bislang noch aus. Gemini ist auf Desktop-Betriebssystemen aktuell nur per Browser respektive als Web-App verfügbar, bleibt damit funktional stark begrenzt und hinkt hier den Konkurrenten ChatGPT und Claude deutlich hinterher.

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Die macOS-App von Gemini offeriere die aus der Mobilversion bekannten Funktionen. Tester sollen unter anderem die KI-Generierung von Bildern, Videos und Musik ausprobieren sowie Tabellenerstellung und Informationsanalyse prüfen, berichtet die Finanznachrichtenagentur Bloomberg. Die Beta-Version biete bislang nur solche Basisfunktionen.

Zugleich scheint aber eine tiefere Integration in Apples Desktop-Betriebssystem geplant: Im Code der App gibt es den Angaben zufolge bereits einen Hinweis auf die Funktion „Desktop Intelligence“: Diese soll es Gemini ermöglichen, Bildschirminhalte zu analysieren und damit Daten und Inhalte aus anderen Apps einzulesen. Die Aktivierung erlaubt der Gemini-App, „zu sehen, was Du siehst (etwa den Bildschirmkontext)“, zitiert Bloomberg aus dem Hinweis im Code.

Die native macOS-Version von ChatGPT erlaubt bereits, mit bestimmten anderen Apps zusammenzuarbeiten, darunter Apple Notizen, Terminal und Xcode. Codex und Claude Code sind außerdem in der Lage, lokale Dateien einzulesen sowie Shell-Kommandos auszuführen – und damit auch direkt mit bestimmten Daten des Nutzers zu arbeiten sowie den Mac in begrenztem Umfang zu steuern.

Apple hat eine neue Version von Siri in Aussicht gestellt, die den Kontext und persönliche Daten des Nutzers berücksichtigen soll sowie Aktionen über Apps hinweg ausführen kann. Der Hersteller konnte diese KI-Funktionen mit eigenen KI-Modellen bislang nicht umsetzen. Ein Deal mit Google erlaubt Apple nun, Gemini als Basis für künftige KI-Funktionen in seinen Betriebssystemen einzusetzen.

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(lbe)



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Künstliche Intelligenz

Lyten übernimmt Northvolt-Gelände wohl für 60 Millionen Euro


Über die Zukunft der deutschen Vermögenswerte des insolventen schwedischen Batteriezellherstellers Northvolt gibt es offensichtlich eine Einigung. Das US-Start-up Lyten habe sich mit der staatlichen Förderbank KfW und den Regierungen von Bund und Schleswig-Holstein für die Brache bei Heide auf einen Übernahmepreis in Höhe von rund 60 Millionen Euro verständigt, heißt es in einem Bericht des Spiegel.

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Das deckt sich mit Informationen, die auch der Deutschen Presse-Agentur vorliegen. Eine offizielle Bestätigung steht jedoch noch aus. „Die Landesregierung ist weiter in Gesprächen mit Lyten“, sagte ein Sprecher des Wirtschaftsministeriums. In der kommenden Woche würden sich das Kabinett und zwei Landtagsausschüsse mit dem Thema befassen. Bis dahin werde sich die Regierung nicht zu dem Thema äußern.

Lyten will auf dem Grundstück bei Heide eine Batteriezellenfabrik, einen Batteriespeicher und ein Rechenzentrum bauen. Statt der ursprünglich von Northvolt angedachten rund 3000 Jobs soll es aber nur noch etwa 1000 geben. Vor der Northvolt-Pleite hatte die staatlichen Förderbank KfW eine Wandelanleihe in Höhe von rund 600 Millionen herausgegeben. Bund und Land bürgten jeweils zur Hälfte.

Im Zuge der Übernahme der deutschen Northvolt-Tochter durch Lyten konnten Bund und Land noch 153 Millionen Euro sichern. Der finanzielle Schaden Schleswig-Holsteins liegt damit bei mehr als 200 Millionen Euro, wird jedoch durch den Grundstücksverkauf noch etwas sinken.

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(nie)



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Künstliche Intelligenz

Verbraucherschutz im Netz: Minister fordern härteres Vorgehen gegen Fake-Shops


Die Digitalisierung bestimmt zunehmend den Alltag, bringt aber auch wachsende Risiken für Verbraucher mit sich. Auf der 22. Verbraucherschutzministerkonferenz in Potsdam haben die Ressortchefs von Bund und Ländern daher am Freitag ein umfangreiches Maßnahmenbündel geschnürt, um den digitalen Raum für Konsumenten besser abzusichern. Im Zentrum des Treffens stand die zunehmende Bedrohung durch betrügerische Aktivitäten auf Online-Marktplätzen und die erschwerte Identifizierung von Fake-Shops.

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Bislang stoßen die Behörden bei der Bekämpfung betrügerischer Webseiten auf erhebliche bürokratische und rechtliche Hürden. Den Ministern reichen hier die aktuellen Instrumente des Digital Services Act (DSA) nicht aus. Die darin verankerte komplexe Kaskadenregelung führe in der Praxis dazu, dass Sperrverfahren langwierig und ineffizient seien.

Die Konferenz verabschiedete daher einen Antrag von Brandenburg, Hessen, Nordrhein-Westfalen und Thüringen, der einen nationalen Aktionsplan unter Federführung des Bundes fordert. Ziel ist es, die zersplitterten Zuständigkeiten von Polizei, Justiz, des Digital-Service-Koordinators bei der Bundesnetzagentur sowie dem Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) zu bündeln.

Zudem soll der Bund prüfen, ob nach belgischem Vorbild ein beschleunigtes „Notice and Action“-Verfahren etabliert werden kann, um betrügerische Internetseiten mit einer .de-Domain auch außerhalb von langwierigen Strafverfolgungsverfahren rasch abzuschalten. Dabei müssen Plattform- oder Domainbetreiber nach dem Hinweis auf rechtswidrige Inhalte oder betrügerische Aktivitäten unverzüglich handeln, um diese zu entfernen oder zu sperren.

Auch das Löschen von Fake-Shop-Werbung in Suchmaschinen und sozialen Netzwerken soll künftig erleichtert werden. Bundesjustizministerin Stefanie Hubig (SPD) unterstützte die Stoßrichtung und verwies auf den gerade in Kraft getretenen Widerrufsbutton sowie den anstehenden Digital Fairness Act der EU-Kommission, um manipulative Praktiken im Netz einzudämmen.

Ein weiteres Thema der Konferenz war der Einzug von Künstlicher Intelligenz in den Online-Handel etwa durch KI-Agenten. Im Rahmen von Agentic Commerce sollen solche Systeme eigenständig handeln, Flüge buchen, Stromanbieter wechseln oder Produkte kaufen. Da sich der klassische Verbraucherschutz bisher primär auf das Design von Benutzeroberflächen konzentrierte, fordert die Konferenz neue, umfassende europäische Schutzmechanismen. Verbraucher müssen ihr zufolge jederzeit die Kontrolle behalten.

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Die Minister verlangen, dass KI-Systeme zwingend so zu gestalten sind, dass Nutzer maßgebliche Voreinstellungen wie Preisspannen, Anbietergrenzen und Kündigungsoptionen selbst festlegen können. Ferner müsse sichergestellt sein, dass der Mensch zu jedem Zeitpunkt den Prozess unterbrechen und die finale Kaufentscheidung bestätigen könne. KI-Agenten dürften ausschließlich im Interesse der Verbraucher und nicht im Interesse der Anbieter handeln. Bei KI-gestützten Beratungsangeboten sehen die Politiker Potenzial zur Entlastung von Beratungsstellen, sofern hohe Qualitäts- und Sicherheitsstandards garantiert sind.

Neben dem digitalen Handel befassten sich die Minister mit dem Verbraucherschutz bei Software- und Medien-Downloads. Da Nutzer hier oft nur noch zeitlich oder an unklare Rahmenbedingungen geknüpfte Lizenzen statt klassischer Eigentumsrechte erwerben, seien mehr Transparenz und verbraucherfreundliche Regelungen vom Bund nötig.

Auch die amtliche Lebensmittelüberwachung soll digitaler werden. Um im wachsenden Online-Handel mit der täglichen Nahrung ein identisches Schutzniveau wie in stationären Märkten zu gewährleisten, drängen die Länder auf rechtssichere Grundlagen für anonyme Testbestellungen durch Kontrolleure. Zahlungs- und Versanddienstleister sollen gesetzlich dazu verpflichtet werden, verdeckte behördliche Zahlungen und die diskrete Umleitung von Probesendungen zu ermöglichen.

Daneben stand die Elektromobilität im Fokus. Die Ressortchefs bemängeln die unübersichtlichen Tarifstrukturen sowie die fehlende Preistransparenz an öffentlichen E-Ladesäulen, die viele Menschen vom Umstieg auf ein E-Auto abhielten. Ihnen schwebt eine Verpflichtung zur transparenten Angabe aller Kosten inklusive Blockier- und Startgebühren vor. Die geplante Mobilitätsplattform des Bundes (Mobilithek) soll zügig zu einer zentralen und verbindlichen Preistransparenzstelle für Ad-hoc-Ladepreise ausgebaut werden.

Nicht zuletzt sprach sich die Konferenz für einen besseren Jugendschutz aus und bat die Bundesregierung um die zügige Umsetzung des angekündigten Verbots von Einweg-E-Zigaretten sowie um strengere Beschränkungen für deren Bewerbung in sozialen Medien.


(nen)



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Künstliche Intelligenz

Zurück zu Buch und Stift: Norwegen verbannt KI aus Grundschulen


Norwegen gilt seit Jahrzehnten als Vorreiter der digitalen Bildung. Schon in den 1990er-Jahren hielten Computer Einzug in die Klassenzimmer, ab 2010 ersetzten Tablets wie das iPad zunehmend klassische Schulbücher und das Schreiben mit der Hand. Doch nun vollzieht das skandinavische Land eine Kehrtwende. Die norwegische Regierung reagiert auf sinkende Testergebnisse bei Schülern und erlässt ein weitreichendes Verbot für den Einsatz generativer Künstlicher Intelligenz (KI) im Unterricht.

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Wie Premierminister Jonas Gahr Støre ankündigte, soll die Nutzung von KI-Werkzeugen für Grundschulkinder fast vollständig untersagt werden, um negative Auswirkungen auf den Lernerfolg zu verhindern.

Der Ministerpräsident begründete den Schritt laut der Agentur Reuters damit, der unbedarfte Einsatz von KI berge das Risiko, dass Kinder essenzielle Schritte in ihrer Bildungsbiografie einfach übersprängen. Das Wichtigste in der Schule sei nach wie vor, dass der Nachwuchs verlässlich Lesen, Schreiben und Rechnen lerne. Die neuen, strengen Standards sollen bereits mit dem kommenden Schuljahr in Kraft treten.

Dabei folgt die Regierung einem gestuften Modell, das sich am Alter der Kinder orientiert. Für die Klassenstufen eins bis sieben, also für Kinder im Alter von sechs bis 13 Jahren, gilt künftig ein generelles KI-Verbot. In der Sekundarstufe eins, bei den 14- bis 16-Jährigen, dürfen KI-Tools zwar zum Einsatz kommen. Allerdings nur unter strenger Aufsicht der Lehrkräfte und mit großer Vorsicht. Erst in der gymnasialen Oberstufe für Jugendliche zwischen 17 und 19 Jahren sieht das Konzept eine gezielte Vermittlung von KI-Kompetenzen vor, damit die Heranwachsenden angemessen auf die Anforderungen von Hochschule und Arbeitswelt vorbereitet werden.

Mit diesem Ansatz wählt Norwegen einen kompromisslosen Weg: Statt wie andere Staaten mühsam zu definieren, welche KI-Anwendungen schädlich sein könnten und welche nicht, zieht Oslo eine klare Altersgrenze und überträgt den Schulen die Verantwortung für die Durchsetzung.

In den USA etwa konzentriert sich die Regulierung im Rahmen des dortigen geplanten Guard Act primär auf KI-Begleiter – also Chatbots, die zwischenmenschliche Beziehungen simulieren. Breit aufgestellte, allgemeine KI-Werkzeuge wie ChatGPT, Gemini oder Copilot könnten so dort durch definitorische Schlupflöcher rutschen. Norwegen umgeht solche Vagheiten im Bildungsbereich konsequent.

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Der Vorstoß folgt derselben Logik wie das bereits 2024 erlassene Smartphone-Verbot an norwegischen Schulen: Junge Lernende benötigen demnach Schutz vor Technologien, die das Fundament des Lernens stören können. Dass dieser restriktive Kurs funktioniert, untermauern wissenschaftliche Daten. Eine Studie der Forscherin Sara Abrahamsson, die über 400 norwegische Mittelschulen untersuchte, zeigt messbare Erfolge der Smartphone-Sperre. Demnach führte der Bann zu einem spürbaren Rückgang von Mobbing sowie zu besseren Noten und einem Einbruch der Besuche bei schulpsychologischen Diensten um rund 60 Prozent. Dieser Effekt war besonders bei Mädchen ausgeprägt.

Obwohl beim Thema KI im Gegensatz zu Smartphones noch unklar ist, ob die Nutzung im Unterricht bereits ein ähnlich nachweisbares Schadensausmaß erreicht hat, will die Regierung nicht auf die nächsten Negativtrends bei den nationalen Leistungstests warten. Flankierend zur KI-Sperre kündigte Oslo ein Gesetzesvorhaben an, um die Anschaffung klassischer Schulbücher finanziell zu fördern. Damit verabschieden sich die Skandinavier bewusst vom jahrelangen Trend hin zu Tablet-Klassen.

Auch außerhalb des Klassenzimmers verschärft Norwegen das Tempo und plant bis Ende 2026 ein Gesetz, das Kindern unter 16 Jahren den Zugang zu sozialen Medien verbietet. Australien hat ein solches Verbot für Unter-16-Jährige bereits Ende 2025 in Kraft gesetzt. Großbritannien sowie mehrere EU-Länder prüfen ähnliche Schritte. Dahinter steht die Debatte, ob ein striktes Verbots- und Altersmodell effektiver ist als der Versuch, die Tech-Konzerne und deren Produkte direkt zu regulieren.

Die norwegische Strategie stößt aber an Grenzen. Da generative KI mittlerweile auf praktisch jedem internetfähigen Gerät läuft, endet die Reichweite des Schulverbots am Nachmittag. Um den Jugendschutz auch im privaten Raum durchzusetzen, setzt die geplante Social-Media-Gesetzgebung der Regierung auf verpflichtende Altersprüfungen durch die Plattformbetreiber. Wie genau sich Altersgrenzen für KI-Tools außerhalb von Institutionen verlässlich kontrollieren lassen, hat noch kein Staat gelöst.

Der Kurswechsel im Norden befeuert auch die Debatte in Deutschland, wo die Digitalisierung der Schulen ohnehin Dauerthema ist. Nach dem Ausbau von WLAN und der Anschaffung von Tablets wächst in den Bundesländern die Skepsis gegenüber einer zu frühen Digitalisierung.

Zwar fordern Bildungsverbände und Digitalpolitiker, das Thema KI fest in den Lehrplänen zu verankern. Das soll die Medienkompetenz stärken. Zugleich warnen Bildungsforscher und Psychologen vor den Gefahren von Ablenkung, schwindender Konzentrationsfähigkeit und dem Verlust handwerklicher Grundfertigkeiten wie dem Schreiben mit der Hand. Das norwegische Modell dürfte Verfechtern einer restriktiveren Digitalpolitik und einer Rückbesinnung auf analoge Lehrmedien Auftrieb geben.


(nen)



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