Connect with us

Künstliche Intelligenz

Kommentar zum Tag der Pressefreiheit: Die Sache mit der eigenen Nase


Sie empfehle immer, sich im Hinblick auf Grundrechte am besten an der eigenen Nase zu fassen, sagte einst Bundeskanzlerin Angela Merkel (CDU), als sie im ZDF zum Thema Rassismus in den USA befragt wurde. Schließlich hätten wir selbst bei uns damit genug zu tun. Darin mindestens kann man ihr zustimmen.

Weiterlesen nach der Anzeige

Doch die allfälligen Rituale und offiziellen Postulate zum jährlichen Tag der Pressefreiheit sind weit entfernt davon, den Ratschlag der Altkanzlerin zu beherzigen. Das Ranking der NGO „Reporter ohne Grenzen“ (RoG), das stets im Vorfeld veröffentlicht wird, bescheinigt den üblichen Verdächtigen wie Nordkoreas Kim oder Russlands Putin nichtregierungsamtlich, Feinde der Pressefreiheit zu sein.

Und wenn sich Deutschland ein klein wenig verschlechtert und gar aus den Top Ten der Pressefreiheit auf Platz 14 abrutscht, dann sind laut RoG irgendwelche Extremisten schuld, die Medienvertreter bedrohen und auf Demos oder politischen Großveranstaltungen wie AfD-Parteitagen, bedrängen und behindern. Mag sein. Doch zugleich gäbe es im eigenen Wirkungsbereich unserer Bundesregierung und ihres Medienstaatsministers Wolfram Weimer genug zu tun, um einer freien Presse den Rücken zu stärken, anstatt sie zu behindern. Ein paar Beispiele folgen.

Wie wäre es zum Beispiel mit einem Medienauskunftsgesetz, auf das sich recherchierende Journalistinnen und Journalisten stützen können, wenn sie Auskünfte von Ministerien oder Behörden des Bundes benötigen? Seit gut zwölf Jahren existiert in Deutschland kein gesetzlich verbrieftes Recht für Medienvertreter mehr, von diesen Behörden Auskünfte zu verlangen. Da für Medien die Länder zuständig sind, existiert kein Bundespressegesetz. Bis 2015 galt aber, dass das jeweilige Landespressegesetz auch auf die Bundesbehörden anwendbar sein und mithin auch für sie die meist in § 4 in allen 16 Landespressegesetzen festgelegte Auskunftspflicht gelte.

Diese jahrzehntelange Praxis hat im Jahr 2015 das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig beendet. Es hat geurteilt, dass die Landespressegesetze nicht für Bundesbehörden gelten. Auskunftspflichten für seine Behörden könne nur der Bundesgesetzgeber selbst vorschreiben. Mangels gesetzlicher Regelungen stehen Medienvertreter zwar unmittelbar aus dem Grundgesetz ein Auskunftsrecht zu. Dieses bewege sich aber allenfalls im Rahmen eines Mindeststandards, den der Gesetzgeber nicht unterschreiben dürfte, wenn er denn ein Gesetz verabschieden würde. Doch der Bundestag, der dafür zuständig wäre, blieb jahrelang untätig.

Das änderte sich mit Beginn der Ampel-Regierung. Die sah in ihrem Koalitionsvertrag vor, ein Medienauskunftsgesetz zu schaffen. Die mit der Umsetzung beauftragte Medienstaatsministerin der Ampel, Claudia Roth (B‘90/Grüne), ließ sich allerdings mehrere Jahre damit Zeit. So war der Entwurf für das einfache, wenige Paragrafen umfassende Gesetz erst Ende 2024 fertig und wurde wegen des vorzeitigen Endes der Ampelregierung nicht mehr ins parlamentarische Verfahren eingebracht.

Roths Nachfolger Weimer äußerte sich nach seinem Amtsantritt als Medienstaatsminister zunächst vorsichtig. Man werde das prüfen, hieß es auf Nachfrage aus Weimers Behörde. Der Entwurf, der unserer Redaktion vorliegt, normiert eigentlich nichts Überraschendes, sondern gibt im Grunde nichts anderes wieder, als schon in den Landespressegesetzen steht. Ein Mindeststandard halt.

Weiterlesen nach der Anzeige

Den hatte das Bundesverwaltungsgericht in den zurückliegenden Jahren seit seiner Grundsatzentscheidung von 2013 bereits in diversen Entscheidungen im Wege richterlicher Rechtsfortbildung ausdefiniert und dabei die ein oder andere unangemessene Auskunftsverweigerung von Behördenseite kassiert. Grundsätzlich sei das Informationsinteresse gegen zu schützende andere Rechtsgüter wie öffentliche oder private Geheimhaltungsinteressen gründlich abzuwägen, wobei dem Informationsinteresse der Presse aufgrund der grundgesetzlich verbrieften Pressefreiheit ein hohes Gewicht zukommt. Der auskunftspflichtigen Stelle kommt eine Bewertung deshalb nicht zu, heißt es immer wieder aus Leipzig.

Einen Missgriff der obersten Verwaltungsrichter aber hätte das unter Roths Ägide formulierte Gesetz heilen können. Die in erster Instanz für Klagen gegen den Bundesnachrichtendienst (BND) zuständigen Leipziger Richter hatten in einem Verfahren darüber zu befinden, ob der Dienst einem Journalisten Auskunft zur Zahl früherer Mitarbeiter und Informanten erteilen muss, die Mitglieder in der NDSAP oder dieser nahestehender Organisationen gewesen sind. Dazu hätte die Behörde Tausende von lediglich auf Papier vorhandenen Akten auswerten müssen.

Um die Behörde vor diesem Aufwand zu bewahren, erklärten die Richter die Informationen für nicht vorhanden, da sie ja erst durch eine Untersuchung generiert werden müssten. Mit dieser Begründung kann man freilich auch jede noch so einfache Auskunft verweigern, denn bei sehr vielen Fragen muss man erst mal in eine Akte schauen oder ein paar Dinge zusammenzählen.

Genau so verfahren Behörden und untere Instanzen wie das Verwaltungsgericht Berlin inzwischen. Die Information, ob ein im Internet aufgefundenes Dokument tatsächlich aus dem Bundesinnenministerium stamme, sei dort „nicht vorhanden“, entschied es vor einem Jahr. Die Beamten hätten es schließlich suchen und gegebenenfalls vergleichen müssen. Das sei ein Beschaffen von Informationen und dazu seien die Behörden nicht verpflichtet, heißt es in dem Beschluss. Das Bundesverwaltungsgericht selbst hatte seine Rechtsprechung korrigieren müssen und postulierte in einer späteren Entscheidung, dass „ein gewisser Aufwand für das Heraussuchen und Zusammenstellen von Informationen“ deren Vorhandensein im Sinne des Auskunftsrechts nicht ausschließe. Die Berliner Richter befassten sich damit erst gar nicht.



Medienstaatsminister Weimer wartet auf „politischen Auftrag“, um in Sachen Pressefreiheit gesetzliche Verbesserungen auf den Weg zu bringen, die sein Vorgängerin bereits ausformliert hatte.

(Bild: Foto: BKM / Kay Herschelmann)

Die erhebliche Unsicherheit, die investigativen Journalisten in der Praxis das Leben schwer macht, bleibt damit bestehen. Auf der anderen Seite dürfen Behörden und Ministerien nicht durch überbordende Anfragen, die mit immensem Aufwand verbunden sind, faktisch lahmgelegt werden. Dies war beim BND der Fall, der bereits eine Historikerkommission zu dem Themenkomplex seiner NS-Vergangenheit eingesetzt hatte und somit auf das zu erwartende Ergebnis deren Untersuchung verweisen konnte. Roths Entwurf, der unserer Redaktion vorliegt (PDF), übernahm dafür eine Regelung, die sich auch in einigen Landespressegesetzen finden. Der zufolge kann der Auskunftsanspruch ausgeschlossen sein, wenn der Umfang das zumutbare Maß übersteigt.

Eine Forderung aus der Praxis, die auch Roths eigene Partei übernommen hatte, schaffte es indessen nicht in das Gesetz: Eilrechtsschutz sollte für Medienvertreter bei Auskunftsverweigerung Standard sein. Bisher müssen sie, wenn sie eine verschwiegene Behörde vor Gericht zu Auskünften zwingen wollen, die Eilbedürftigkeit umfassend darlegen und viele Begehren scheitern daran, dass die Gerichte bereits das verneinen und in der Sache auf ein reguläres Verfahren verweisen. Das aber dauert gern zwei Jahre oder länger, mit der begehrten Information ist dann kaum noch etwas anzufangen. Und teuer sind solche Verfahren auch.


Ein Kommentar von Tim Gerber

Ein Kommentar von Tim Gerber

Tim Gerber ist gelernter Theaterbeleuchter und Beleuchtungsmeister; Jura-Studium in Leipzig, seit 2001 c’t-Redakteur. Dort anfangs für Drucker zuständig, aktuell für Programmierung, Löten und Basteln mit Elektronik sowie für Verbraucherthemen in der Rubrik „Vorsicht, Kunde“.

Aber selbst für kleine Verbesserungen, die das Gesetz für Journalisten hierzulande mit sich bringen könnte, sieht Staatsminister Weimer offenbar keinen Anlass. Nach einem Jahr im Amt, erneut nach dem Gesetzentwurf befragt, heißt es aus seinem Amt bürokratisch, dass „das Vorhaben derzeit nicht aktiv weiterverfolgt wird. Im Koalitionsvertrag findet sich hierzu kein Auftrag. Im Falle eines erneuten politischen Auftrags kann das Vorhaben kurzfristig wieder aufgenommen werden.“

Mit anderen Worten: Der in der Regierung Merz im Amt eines Staatsministers im Bundeskanzleramt und als Beauftragter für Kultur und Medien tätige Spitzenpolitiker wartet auf einen „politischen Auftrag“, um die Pressefreiheit auch nur ein kleines bisschen zu verbessern? Von wem sollte der denn kommen, wenn nicht von Weimer selbst? Wäre das nicht genau seine Aufgabe, die Initiative dafür zu ergreifen? Doch solche Fragen lässt sein Pressesprecher lieber unbeantwortet.

Stattdessen verbreitet auch er das übliche und wohlfeile Statement am Tag der Pressefreiheit, der, so Weimer, wichtig sei, „um auf die mutigen Journalistinnen und Journalisten in Ländern wie Venezuela, in Russland, im Iran und vielen anderen aufmerksam zu machen.“

Dass er nicht die Spur eines Händchens für seinen Job hat, hat Weimer ja bereits im Hinblick auf Buchpreis und Nationalbibliothek deutlich unter Beweis gestellt. Und dafür, sich, wie einst von Merkel gefordert, an die eigenen Nase zu fassen, genügt es auch nicht.


(tig)



Source link

Künstliche Intelligenz

Auch ohne NPU: Microsoft weicht Kriterien für „Copilot+“ auf


close notice

This article is also available in
English.

It was translated with technical assistance and editorially reviewed before publication.

Vor zwei Jahren kamen die ersten Windows-11-Notebooks mit dem Etikett „Copilot+“ auf den Markt. Laut Microsoft startete damit eine „neue Kategorie von Windows-Rechnern, die für KI entwickelt wurden“. Eine der Voraussetzungen für das Logo Copilot+ ist eine eingebaute Neural Processing Unit (NPU), die pro Sekunde mindestens 40 Billionen 8-Bit-Ganzzahlen verarbeitet (40 Tops).

Weiterlesen nach der Anzeige

Schon nach rund zwei Jahren weicht Microsoft von dieser Vorgabe wieder ab: Das Windows App SDK 2.2 Experimental 9 führt Sprachmodelle auch auf Desktop-PCs und Notebooks ohne NPU („non-Copilot+ PCs equipped with a supported GPU“) aus, sofern diese einen Grafikprozessor (GPU) haben, der bestimmte Mindestanforderungen erfüllt. Wohl kaum zufällig muss es eine Nvidia-GPU ab der Generation GeForce RTX 3000 sein mit mindestens 6 GByte lokalem RAM (VRAM).

Auch das lokale Microsoft-Sprachmodell (Small Language Model, SLM) Phi Silica, das eigentlich für Copilot+-PCs ausgelegt ist, kann auf einer Nvidia-GPU mit denselben Mindestanforderungen laufen. Dabei erwähnt Microsoft ausdrücklich, dass in Zukunft auch AMD-GPUs möglich werden sollen.

Das Microsoft-Marketingprogramm „Copilot+“ für angeblich besonders KI-taugliche Rechner zündete nicht. Das lag vermutlich vor allem daran, dass es bis heute erst wenige Windows-Anwendungen gibt, die die NPU für attraktive Zusatzfunktionen einbinden. Jedenfalls äußerte sich ein Dell-Manager auf der US-Messe CES im Januar kritisch: „Was wir im Laufe dieses Jahres gelernt haben, insbesondere aus Verbrauchersicht, ist, dass sie nicht aufgrund der KI kaufen.“

Zum Start von Copilot+ waren wenige kompatible Notebooks lieferbar, weil Microsoft das Logo ausschließlich Windows-on-ARM-Geräten mit dem damals neuen Qualcomm Snapdragon X verlieh. Die wesentlich weiter verbreiteten x86-Rechner durften erst später dabei sein, zunächst gab es aber nur sehr wenige und teure Prozessoren dafür.

Weiterlesen nach der Anzeige

Alle aktuellen Mobilprozessoren für Windows-Notebooks sind Systems-on-Chip (SoCs), die CPU- und GPU-Kerne sowie mittlerweile durchgehend auch eine NPU enthalten. Bei vielen dieser SoCs liefert die integrierte GPU (IGP) deutlich mehr als 40 Tops. Daher ist schwer zu verstehen, weshalb eine zusätzliche NPU überhaupt nötig ist, außer für lange laufende Hintergrundfunktionen wie dem Entrauschen oder der Perspektivkorrektur von Webcam-Bildern bei Videokonferenzen. Eine weitere Anwendung wäre eine kontinuierlich im Hintergrund laufende Spracherkennung für die Sprachsteuerung des Notebooks.

Das auf der Microsoft Build Anfang Juni 2026 angekündigte Small Language Model (SLM) Microsoft Aion 1.0 wird in einer kommenden Version des Browsers Edge nutzbar. Laut Microsoft soll es sogar mit CPU-Kernen auskommen. Das bisher genutzte „Schreibunterstützungs-API“ Phi-4-mini setzt demnach hingegen eine GPU mit mindestens 5,5 GByte VRAM voraus.


Mobilprozessor Nvidia RTX Spark alias N1X

Mobilprozessor Nvidia RTX Spark alias N1X

Mobilprozessor Nvidia RTX Spark alias N1X

(Bild: Florian Müssig / heise medien)

Außerdem steht die nächste Änderung an: Notebooks und Mini-Workstations mit dem ARM-Prozessor Nvidia RTX Spark. Bei dessen Ankündigung verlor Nvidia-Boss Jensen Huang kein Wort über eine eventuell ebenfalls integrierte NPU. Stattdessen betonte er, wie nicht anders zu erwarten, die KI-Fähigkeiten der GPU.

Im CPU-Teil des RTX Spark, den Kooperationspartner MediaTek besteuert, dürfte allerdings eine NPU stecken. Ob die beim RTX Spark aktiv ist, ist aber unklar.

Das Hin und Her von Microsoft bei Copilot+, also beim bevorzugten Hardware-Unterbau für KI-Apps, verwirrt nicht nur potenzielle Käufer von Notebooks und PCs. Den größeren Schaden richtete es als Bremsklotz für die Verbreitung von KI in Windows-Apps an. Denn KI braucht nun einmal viel Rechenleistung. Aber Entwickler schreckt es ab, wenn sie ihren Code mühselig an zahlreiche unterschiedliche KI-Rechenwerke anpassen müssen. Daher wäre eine klare Roadmap für KI-Unterstützung in Windows wichtig.

Dass KI-Funktionen auch bei Windows-Rechnern immer mehr an Bedeutung gewinnen, ist unstrittig. Nicht aber, ob sie in Zukunft auf CPU, GPU oder NPU laufen. Denn auch die IGP in einem Notebook-SoC kann KI-Berechnungen ausführen. Und falls sie entsprechend ausgelegt ist, taktet sie bei niedrigem Performancebedarf herunter, um effizienter zu rechnen.

Außerdem wollen sowohl AMD als auch Intel ihre CPU-Kerne in Zukunft um KI-Rechenwerke erweitern: „Advanced Matrix Extensions for Matrix Multiplication“ mit der nicht-intuitiven Abkürzung ACE. Der Qualcomm Snapdragon X2 hat die ARM Scalable Matrix Extension (SME). Eine ähnliche Funktion steckt in Apples M-Prozessoren ab dem M4.

Den Verweis auf Nicht-Copilot+-PCs erspähte die Website Windows Latest im GitHub-Repository des Windows App SDK 2.2 Experimental 9. Der Hinweis auf die Nvidia-GPU für Phi Silica findet sich in einer „Transparency Note“ von Microsoft.

Podcast Bit-Rauschen, Folge 2026/3 :


(ciw)



Source link

Weiterlesen

Künstliche Intelligenz

Google Brazos: Flüssigkeitskühlung für luftgekühlte Rechenzentren


close notice

This article is also available in
English.

It was translated with technical assistance and editorially reviewed before publication.

Google packt mit seinem neuen Kühlsystem Brazos ein wachsendes Problem in Rechenzentren an: Moderne Chips für künstliche Intelligenz und High-Performance Computing (HPC) überschreiten regelmäßig eine Thermal Design Power (TDP) von 1000 Watt. Herkömmliche Luftkühlung stößt bei dieser thermischen Last an ihre physikalischen Grenzen. Bisher blieb Betreibern oft nur der kostspielige und zeitintensive Umbau der Facility-Infrastruktur auf wassergekühlte Systeme.

Weiterlesen nach der Anzeige

Brazos soll diesen Prozess drastisch vereinfachen. Das System ist als Rack-basiertes, geschlossenes Liquid-to-Air-Modul konzipiert. Es erlaubt den Einsatz von flüssigkeitsgekühlter Hardware mit hoher Leistungsdichte in bestehenden, luftgekühlten Rechenzentrumsumgebungen. Statt das gesamte Gebäude aufwendig mit Kühlwasserkreisläufen auszustatten, lassen sich einzelne Racks modular nachrüsten. Laut Google ermöglicht dies eine One-rack-at-a-time-Strategie, bei der die Installation so unkompliziert wie bei Standard-Luftkühlungen bleibt.


Ein vertikales Rack mit mehreren Gasverteilungsmodulen und Verkabelung.

Ein vertikales Rack mit mehreren Gasverteilungsmodulen und Verkabelung.

(Bild: Google)

Technisch fungiert Brazos als geschlossene Kühleinheit, die Wärme direkt an den Komponenten aufnimmt und über hocheffiziente Wärmetauscher an den Warmgang des Rechenzentrums abgibt, wo sie von der vorhandenen Luftführung aufgenommen wird. Die Trennung zwischen dem IT-internen Kühlkreislauf und der Facility-Infrastruktur ist dabei der entscheidende Vorteil: Der Betreiber muss keine neuen Wasserleitungen durch das Gebäude verlegen.

Das Design ist auf den OCP-Standard ausgelegt. Das Open Compute Project ist eine 2011 von Facebook angestoßene, branchenweite Initiative, die offene Hardware-Spezifikationen für Rechenzentren entwickelt. Ziel ist es, durch standardisierte Designs die Effizienz zu steigern, Kosten zu senken und die Skalierbarkeit für Hyperscaler und Enterprise-Anwender zu verbessern.

Weiterlesen nach der Anzeige

Jede Brazos-Einheit belegt 11 Open Units (OU) an Rack-Höhe und ist für die Integration in OCP-ORv3-Racks optimiert. Ein voll ausgebautes System aus drei Einheiten unterstützt eine thermische Last von bis zu 60 Kilowatt pro Rack. Als Kühlmittel kommen wahlweise deionisiertes Wasser oder ein 25-prozentiges Propylenglykol-Gemisch (PG25) zum Einsatz. Die Energieversorgung erfolgt über einen 40- bis 60-Volt-Gleichstromanschluss, der direkt mit den Busbars des Racks verbunden wird.

Für den Betrieb ist zudem ein Monitoring integriert. Das System lässt sich lokal über ein Human-Machine-Interface (HMI) bedienen; für die Fernwartung steht ein Modbus-over-TCP-Protokoll bereit. Google hat bei der Konstruktion zudem auf die Wartungsfreundlichkeit geachtet. Die Einheiten sitzen auf Gleitschienen und lassen sich für Reparaturen leicht aus dem Rack ziehen. Pumpen und Lüfter sind als hot-swappable Field Replaceable Units (FRUs) konzipiert, was die durchschnittliche Reparaturzeit (MTTR) minimieren soll.

Google plant, die technischen Spezifikationen, Design-Prinzipien und visuellen Assets in den kommenden Monaten über die Foren des Open Compute Project öffentlich zugänglich zu machen. Anschließend lassen sich die Entwürfe evaluieren, um die Kühlung für künftige Hochleistungsrechner-Architekturen zu skalieren. Darüber hinaus ist das System bereits allgemein verfügbar; die Fertigungspartner sind laut Google bereit, die Brazos-Designs für den breiteren Markt zu produzieren und anzubieten. Technische Details finden Interessierte in der offiziellen Vorstellung von Brazos.


(fo)



Source link

Weiterlesen

Künstliche Intelligenz

Guter Jahrgang voraus: Apples 27er-Systeme und Siri AI | Mac & i-Podcast


Drei große und mehrere kleine Betriebssysteme hievt Apple im Herbst auf Version 27. Damit kommen Siri AI und schwerwiegende Änderungen an der viel diskutierten Liquid-Glass-Bedienoberfläche auf iPhones, Macs, iPads und Apple Watches. Zugleich verspricht Apple handfeste Leistungs- und Funktionsverbesserungen an vielen Ecken und Enden.

Weiterlesen nach der Anzeige

In Episode 124 knöpfen sich Malte Kirchner und Leo Becker die neuen Betriebssysteme im Detail vor – von iOS, macOS und iPadOS über watchOS, tvOS, visionOS bis audioOS. Wir tauschen erste konkrete Erfahrungen aus und diskutieren über die tiefgreifenden Änderungen an Liquid Glass, besonders in macOS 27. Uns beschäftigt außerdem der radikale Schnitt, mit dem Apple relativ junge Uhren wie die Ultra 1 ausklammert und wo die Reise für die Systeme insgesamt hingeht. Zum Schluss blicken wir auf Siri AI, die im Alltagseinsatz für allerhand Überraschungen sorgt.

Der Apple-Podcast von Mac & i erscheint mit dem Moderatoren-Duo Malte Kirchner und Leo Becker im Zweiwochenrhythmus und lässt sich per RSS-Feed (Audio) mit jeder Podcast-App der Wahl abonnieren – von Apple Podcasts über Overcast bis Pocket Casts.

Zum Anhören findet man ihn auch in Apples Podcast-Verzeichnis (Audio) und bei Spotify. Wir freuen uns über Feedback, Kritik und Fragen an podcast@mac-and-i.de.


(lbe)



Source link

Weiterlesen

Beliebt