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Laden mit und ohne Draht: USB-C-Ladekabel mit integrierten Qi2-Ladepads im Test


Apples magnetische MagSafe-Ladetechnik hat es längst in die Android-Welt geschafft: Der kompatible Standard Qi2 arretiert auch Smartphones anderer Hersteller optimal auf einem Pad zum drahtlosen Laden, wenn das Handy oder seine Hülle einen entsprechenden Magnetring an der Rückseite aufweist. Umgekehrt laden Qi2-Matten auch iPhones mit hoher Geschwindigkeit – ganz wie in der USB-C-Welt, wo USB-PD-Netzteile herstellerunabhängig unzählige Geräte und Gadgets betanken.

Der Zubehöranbieter Zens kombiniert bei seinen zwei Ladekabeln mit den recht generischen Bezeichnungen Charging Cable USB C-C Pro 2 und Charging Cable USB C-C Pro 3 die Welten von USB-C mit denen von Qi2. Es sind Kabel mit einem USB-C-Stecker an jedem Ende, die in der Mitte ein zwischengeschaltetes Qi2-Pad mitbringen – und das 3er-Modell auch noch den kleinen Ladepuck für eine Apple Watch. Die Idee hinter beiden Kabeln: Unterwegs genügen dem Reisenden genau ein USB-C-Netzteil (das auch nur einen Ausgang haben muss) und ein Kabel, aber dennoch lassen sich zusätzlich zu einem Notebook noch ein (Pro 2) oder zwei (Pro 3) weitere Geräte gleichzeitig laden.

Moment mal: Ist Stromversorgung über USB-C nicht technisch aufwendig, weil Quelle und Senke verschiedene Spannungsprofile aushandeln können – und auch müssen, bevor überhaupt Energie übertragen wird? Und stellen nicht zudem gerade Notebooks wie auch flottes Qi2-Laden an sich bereits hohe Anforderungen an Quelle und USB-C-Kabel? Genau diesen Fragen gehen wir in diesem Test nach.


Das war die Leseprobe unseres heise-Plus-Artikels „Laden mit und ohne Draht: USB-C-Ladekabel mit integrierten Qi2-Ladepads im Test“.
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Peloton tauscht Bike+-Sattelstützen auch hierzulande


Rund sechs Monate nach einem Produktrückruf in den USA und Kanada haben auch Bike+-Besitzer hierzulande die Möglichkeit, ihre Sattelstütze tauschen zu lassen. Betroffen sind ältere Bike+-Hometrainer.

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Nachdem bei mehreren Nutzern die Sattelstützen während des Betriebs gebrochen waren, hatte Fitnessgerätehersteller Peloton im November 2025 hunderttausende Hometrainer vom Typ Bike+ in Kanada und den USA zurückgerufen. Geräte mit entsprechender Seriennummer sind auch in Deutschland in Umlauf. Peloton sagte heise online damals, dass auch diese von den Problemen betroffen sein könnten und geplant sei, die Rückrufaktion auch hierzulande anzubieten.

Rund ein halbes Jahr später hat Peloton diese Woche Mails an deutsche Bike+-Besitzer verschickt, in denen der Hersteller einen kostenlosen Tausch der Sattelstütze anbietet. Peloton wolle sicherstellen, dass die Hometrainer „mit unserem aktuellsten Sattelstützendesign ausgestattet ist, das unseren kompromisslosen Qualitätsstandards entspricht“ heißt es in der Mail, die heise online vorliegt.

Heißt das nun, das es auch hierzulande Probleme mit gebrochenen Sattelstützen gab? „Das Problem mit der Sattelstütze, das den Rückruf in den USA veranlasst hat, wurde in Großbritannien, Deutschland, Österreich oder Australien nicht gemeldet“, erklärt Peloton auf Anfrage. Wer auf seine neue Sattelstütze wartet, kann sein Bike+ demnach ganz normal weiter nutzen.

Es handele sich nicht um einen Produktrückruf wie in Kanada und den USA. Die jetzige Aktion sei ein „freiwilliges, proaktives Programm, das wir unseren berechtigten Mitgliedern in Großbritannien, Deutschland, Österreich und Australien anbieten, um ihnen Zugang zu unserer verbesserten Sattelstütze zu ermöglichen“, heißt es in der Stellungnahme gegenüber heise online.

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Alle Personen mit Wohnsitz in Großbritannien, Deutschland, Österreich oder Australien, die ein Bike+ der Original-Serie besitzen, das vor 2024 hergestellt wurde, haben laut Peloton Anspruch auf ein Sattelstützen-Upgrade. „Wir bieten außerdem allen Personen mit Wohnsitz in Großbritannien, Deutschland, Österreich oder Australien, die ein Bike der Original-Serie mit der Modellnummer PL-21 besitzen, ein Sattelstützen-Upgrade an“, erklärt Peloton weiter.

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(nen)



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Datenschutz im Umbruch: Aufsichtsbehörden fordern digitale Modernisierung


Die unabhängigen Datenschutzaufsichtsbehörden der Länder haben auf ihrer 111. Konferenz in Stuttgart am Donnerstag ein weitreichendes Positionspapier verabschiedet. Unter dem Titel „Stuttgarter Impulse zur Modernisierung des Datenschutzes“ skizzieren die Hüter des Grundrechts auf Privatsphäre Wege zu einer umfassenden Strukturreform.

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Der überraschende Vorstoß erfolgt vor dem Hintergrund anhaltender Kritik von Unternehmen und Teilen der Politik über eine zersplitterte Aufsicht und unklare Zuständigkeiten. Um dem entgegenzuwirken, unterstützen die Landesbeauftragten eine Bundesratsinitiative aus Hamburg, die eine grundlegende Novelle des Bundesdatenschutzgesetzes anstrebt.

Größter Stein des Anstoßes bei der hiesigen Datenschutzaufsicht ist ihre föderale Struktur. Firmen und Verbände bemängeln, dass identische Sachverhalte von verschiedenen Landesbehörden teils unterschiedlich interpretiert werden, was Rechtsunsicherheit schaffe und Investitionen bremse.

Dem treten die Behörden nun mit konkreten Vorschlägen entgegen. Im Zentrum steht die gesetzliche Verankerung der Datenschutzkonferenz (DSK), um ihre Verbindlichkeit zu sichern. Durch bindende Mehrheitsentscheidungen im nicht-öffentlichen Bereich und eine feste, zentrale Geschäftsstelle soll die Kooperation professionalisiert, Doppelarbeit verhindert und der Vorwurf widersprüchlicher Vorgaben entkräftet werden. Die Kontrolleure verweisen auch darauf, dass sie bundesweit 2025 über 60.000 Beschwerden erhalten hätten. Sie erklären es für einen Mythos, dass Datenschutz hierzulande besonders streng ausgelegt werde.

Die Berliner Datenschutzbeauftragte, Meike Kamp, moniert, dass die reale Praxiserfahrung der Behörden in den bisherigen Debatten zu kurz gekommen sei. Für eine moderne Aufsicht brauche es standardisierte Prüfverfahren und eine gezielte Bündelung von Kompetenzen bei übergreifenden Themen.

Ein Kernaspekt der Modernisierung betrifft daher die Entlastung von Wirtschaft und Verwaltung durch Digitalisierung. Die Landesdatenschützer plädieren für ein zentrales digitales Portal für alle Anfragen im nicht-öffentlichen Sektor. Nach dem Prinzip „No wrong Door“ sollen Bürger und Firmen Anfragen unabhängig von der Zuständigkeit über eine einzige Plattform einreichen können. Die interne Weiterleitung erfolgt dann planmäßig automatisiert.

Flankiert wird dieser digitale Aufschlag durch den Aufbau einer gemeinsamen, öffentlich zugänglichen Entscheidungsdatenbank. Sie soll für maximale Transparenz sorgen und die einheitliche Anwendung der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) nachvollziehbarer machen.

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Besonders für länderübergreifend agierende Firmen verspricht das vorgeschlagene „Einer-für-Alle“-Prinzip Erleichterungen: Sobald eine Aufsichtsbehörde einen Sachverhalt geprüft hat, soll das Ergebnis bundesweit verbindlich sein. Das verhindert die mehrfache Überprüfung identischer Fragestellungen durch verschiedene Landesämter.

Zugleich betonen die Landesdatenschützer, dass der Föderalismus nicht abgeschafft, sondern intelligent verzahnt werden sollte. Die Behörden vor Ort verfügten über gewachsene Netzwerke zu regionalen Betrieben gerade im Mittelstand und seien Kenner lokaler Besonderheiten. Diese spezifische Beratungskompetenz soll erhalten bleiben, während Spezialkompetenzen bei komplexen, übergreifenden Themen künftig gezielter gebündelt würden. Im Rahmen einer Konsultationsphase sind Akteure aus Wirtschaft, Wissenschaft und Verwaltung eingeladen, Stellung zu den Vorschlägen zu beziehen.

In der Aufsichtspraxis gilt der Vorstoß als historische Chance. Der DSK-Vorsitzende Tobias Keber aus Baden-Württemberg unterstützt das Reformvorhaben im Bundesrat ausdrücklich. Zusammen mit den Stuttgarter Impulsen biete sich die einmalige Gelegenheit, den Grundrechtsschutz im föderalen System effektiv zu stärken und administrative Verfahren für die Praxis zu vereinfachen. Dies helfe, den Datenschutz zukunftsfähig aufzustellen.

Bund und Länder haben sich im Dezember auf eine föderale Modernisierungsagenda geeinigt. Vorgesehen ist demnach eine Neugestaltung der Datenschutzaufsicht für den nicht-öffentlichen Bereich. Ziele sind eine einheitlichere Rechtsauslegung, effizientere Abläufe und eine mögliche Bündelung von Zuständigkeiten etwa über One-Stop-Shop-Modelle oder ein Kohärenzverfahren.


(nen)



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macOS 27 Update: iPhone-Synchronisierung wird deutlich leistungsfähiger


Während EU-Bürger weiterhin in die Röhre schauen, bringt Apple mit macOS 27 das erste große Update für die iPhone-Synchronisierung (iPhone Mirroring) heraus, wie Apple auf der WWDC26 ankündigte. App-Fenster können künftig flexibel in der Größe verändert werden, es gibt erstmals Zugriff auf das Kontrollzentrum des Smartphones und es lassen sich auch geschützte Inhalte vom iPhone wiedergeben. Darüber hinaus führt Apple ein verändertes App-Icon ein.

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Bislang richtete sich die Darstellung von iPhone-Apps auf dem Mac per iPhone Mirroring strikt an das Seitenverhältnis des Smartphones. In macOS 26 Tahoe ist lediglich eine Verkleinerung oder Vergrößerung der Darstellung auf dem Mac-Bildschirm möglich. Mit macOS 27 Golden Gate können Nutzer Fenster nun breiter oder höher ziehen. Neben der verbesserten iPhone-Synchronisierung bringt macOS 27 laut Apple auch erhebliche Performance-Verbesserungen für Mac und iPhone mit sich.

Die meisten Apps dürften hierfür bereits vorbereitet sein, da Entwickler mit den Size Classes üblicherweise entsprechende Vorkehrungen für verschiedene iPhone-Größen und das iPad treffen. Apple hat dafür in iOS 27 auch weitere eigene Apps mit Querformat-Ansichten ausgestattet. Laut Apple wird es aber nötig sein, dass die Apps mit dem neuen SDK von iOS 27 kompiliert werden – es ist also ein Update vorzunehmen. Branchenbeobachter sehen in dieser neuen Funktion auch einen Hinweis darauf, dass Apple für den Herbst ein faltbares iPhone plant, das ebenfalls von dieser Flexibilisierung der Anzeige profitieren würde.

Zwei weitere Neuigkeiten räumen mit bisherigen Unzulänglichkeiten der Fernsteuerung auf. Das Kontrollzentrum zum Einstellen verschiedener Gerätefunktionen soll jetzt erstmals auch im Mirroring aufrufbar sein. Nutzer können es in macOS 27 per Menüleiste aufrufen oder mit der Tastenkombination Command+4.

Videoinhalte mit digitalem Rechtemanagement (DRM) sind jetzt auch auf dem Mac darstellbar, wenn sie auf dem iPhone abgespielt werden. Bislang führte das zu einem schwarzen Bildschirm. DRM-Inhalte gibt es an vielen Stellen, etwa in Streamingdiensten oder bei geliehenen Filmen.

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Wegen der Interoperabilitätsanforderungen der EU-Kommission hat Apple bislang darauf verzichtet, iPhone Mirroring in der Europäischen Union einzuführen. Das im Jahr 2024 in iOS 18 und macOS Sequoia eingeführte Feature ist tief in das Betriebssystem verankert. Wie bei anderen Funktionen dürfte Apple aus erklärter Sorge um die Sicherheit der Nutzer davon abgesehen haben, Mitbewerbern ähnlich weitreichenden Zugriff zu erlauben. Offiziell spricht das Unternehmen von „regulatorischen Unsicherheiten“ aufgrund des Digital Markets Act (DMA). Ähnlich verfährt Apple bei Siri AI, das in der EU ebenfalls nicht verfügbar sein wird.


(mki)



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