Künstliche Intelligenz
Licht, Leben und Linien: Die Bilder der Woche 32
Ob wilde Naturmomente, stille Begegnungen am See oder surreale Porträts – auch in dieser Woche erzählen unsere ausgewählten Bilder Geschichten zwischen Licht und Schatten, Ordnung und Chaos, Nähe und Distanz. Sie zeigen uns Glühwürmchen auf nächtlichem Tanz, Flusspferde im goldenen Sambesi, Insekten auf Blütenmission und führen uns zugleich in abstrakte Bildwelten voller Symbolkraft. Ein visuelles Kaleidoskop, das zum Innehalten und Staunen einlädt.
Sinnverlust
Sinnverlust
(Bild: Ivan im Abstrakten)
Rauschende Augen stechen in der Dunkelheit hervor, wie ein Fernseher auf Stand-by. Körniges Schwarz-Weiß verleiht dem Bild eine raue, fast dystopische Atmosphäre, als stamme es aus einer Welt nach dem Zusammenbruch. Die Serie „Signalverlust“ von Ivan im Abstrakten zeigt in zwölf Bildern die Metamorphose eines Menschen unter dem Einfluss permanenter medialer Reizüberflutung. Der Fotograf berichtet: „Die Arbeit ist thematisch in drei Akte gegliedert, Signalverlust – Sinnverlust – Selbstverlust. Sie erzählt von der stillen Transformation, wie sie täglich geschieht: unmerklich, schleichend – bis nichts mehr bleibt außer einem statischen Bild. Und selbst das ist nur noch ein Echo.“
Er stellt sich die Frage: Wie viel Input braucht ein Mensch – und ab wann beginnt er, sich selbst zu verlieren?
Wege der Glühwürmchen
Wege der Glühwürmchen
(Bild: Stackbeetle)
Zwischen den Schatten eines dichten Waldpfades tanzen leuchtende Spuren von Glühwürmchen durch die warme Abendluft. Eine faszinierende Langzeitaufnahme der Flugrouten von Glühwürmchen von Stackbeetle. Der Himmel färbt sich in zartes Violett und Rosa, während die Silhouetten der Bäume und ein schiefer Holzzaun dem Bild Tiefe und Struktur verleihen. Die feinen Lichtlinien der Insekten wirken wie flüchtige Noten in einer nächtlichen Melodie der Natur. Ein Moment voller Stille, Bewegung und Magie, eingefangen im Übergang zwischen Tag und Nacht.
Hippo – Family
Hippo-Family
(Bild: Joachim Kopatzki)
Drei Flusspferde tauchen dicht hintereinander aus einem glitzernden Gewässer aus dem Sambesi im Lower-Zambesi auf und blicken neugierig in Richtung der Kamera von Joachim Kopatzki. Die Tiere wirken ruhig, aber wachsam, während sie teilweise untergetaucht im Wasser stehen. Über das Foto berichtet Kopatzki:“Es entstand im Juni 2024 auf dem Sambesi-Fluss im Lower Zambesi Nationalpark. Meine Frau und ich waren allein mit dem Guide auf einem Boot auf dem Sambesi unterwegs und sahen die Hippos. Ich habe mich flach auf den Boden des Bootes gelegt, um eine interessante Perspektive zu haben. Der Guide hat das Boot so gesteuert, dass ich die Szenerie und mit langer Brennweite so einfangen konnte. Top Teamarbeit!“
Deutsche Bahn von oweick
Deutsche Bahn
(Bild: oweick)
Warmes Sonnenlicht färbt das Bürogebäude der Deutschen Bahn in intensives Orange. Die regelmäßig angeordneten Fenster spiegeln den klaren, tiefblauen Himmel. Klare Linien und geometrische Struktur dominieren die Architektur. Die eingefangene Szene von oweick wirkt ruhig, fast grafisch, mit starkem Farbkontrast.
Der Fotograf berichtet: „Ich habe mir Anfang des Jahres selbst die Challenge gestellt, jeden Tag ein Foto zu machen. Das ist auf der einen Seite sehr herausfordernd, weil man oft keine gute Idee entwickelt und die Fotos nur mittelmäßig werden. Auf der anderen Seite geht man aber jeden Tag mit gehobenem Kopf durch das Leben und sucht nach der Schönheit im Alltag, anstatt auf das Handy zu starren.“
Gefragter Treffpunkt
Gefragter Treffpunkt
(Bild: bild0815)
Drei verschiedene Insekten tummeln sich auf violettfarbenen Distelblüten inmitten einer grünen, unscharfen Naturkulisse. Eine Schwebfliege mit auffälliger gelb-schwarzer Zeichnung saugt Nektar an einer der Blüten. Direkt daneben ist eine kleinere Wespe mit leuchtend gelbem Hinterleib zu erkennen. Im Hintergrund sitzt ein schillernder Käfer mit metallisch grün-blauer Färbung auf einer weiteren Blüte. Das geschäftige Treiben und die Vielfalt von Bestäubern in einem natürlichen Lebensraum von bild0815 eingefangen.
Plauderei am See.
Plauderei am See.
(Bild: Thomas Brahtel)
Zwei ältere Menschen sitzen auf einer Bank am Ufer eines ruhigen Sees und blicken in die Ferne. Vor ihnen erstreckt sich ein eindrucksvolles Alpenpanorama mit schneebedeckten Gipfeln. Die Szene, fotografiert von Thomas Brahtel, wirkt friedlich und zeitlos, unterstützt durch die Schwarz-Weiß-Darstellung. Im Vordergrund wiegen sich hohe Schilfpflanzen sanft im Wind. Ein Schwan zieht allein seine Bahnen über das Wasser, das die umliegenden Berge spiegelt. Was es hier wohl zu bereden gibt?
Alle strahlen
Alle Strahlen
(Bild: Igfokus)
Sonnige „Gesichter“ soweit das Auge blickt. Leuchtend gelbe Blüten stehen dicht an dicht und erstrecken sich scheinbar endlos. Die kräftigen Farben strahlen eine sommerliche Wärme aus, unterstützt durch das satte Grün der Blätter. Die Anordnung wirkt harmonisch und rhythmisch, fast wie ein Muster. Igfokus Bild vermittelt einen Eindruck von Fülle, Licht und Leben.
Die Bilder der Woche im Überblick:

Ivan im Abstrakten
)
(caru)
Künstliche Intelligenz
Allgemeine Geschäftsbedingungen: Verlinkt heißt nicht immer vereinbart
Verträge sind einzuhalten, das ist ein uralter zivilrechtlicher Grundsatz. Leider kann das Drumherum kompliziert sein. So mussten Zivilgerichte sich schon oft damit befassen, ob vermeintliche Abmachungen tatsächlich zu einem vereinbarten Vertrag gehören oder nicht. Manche Bestimmungen, um die sich nachvertraglicher Ärger dreht, sind Bestandteil von allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB). Sie können bei Käufen etwa Angaben zu Garantien und manch anderes betreffen. Geht es beispielsweise um Mobilfunk- oder Hostingverträge, gehören auch wichtige Details wie Vertragsdauer und Kündigungsbedingungen dazu. AGB sind § 305 Abs. 1 des Bürgerlichen Gesetzbuchs (BGB) zufolge keine individuell ausgehandelten Vertragsklauseln, sondern Bedingungen, die eine Vertragspartei für Verträge mit einer Vielzahl von Partnern vorformuliert hat.
Häufig stehen AGB nicht direkt im Vertragstext, sondern liegen als eigenständige Dokumente vor. Um sie wirksam in einen Vertrag einzubinden, müssen beide Vertragspartner einverstanden sein – das lässt sich auf unterschiedliche Weise dokumentieren, unter anderem durch Anklicken einer Checkbox in einem Bestelldokument. Auf jeden Fall muss ein AGB-Verwender seinem Partner vor beziehungsweise bei Vertragsschluss die Möglichkeit geben, die Bedingungen zur Kenntnis zu nehmen (§ 305 Abs. 2, 3 BGB).
- Wenn Anbieter ihre allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) in Verträge einbinden wollen, müssen sie ihren Vertragspartnern Gelegenheit geben, diese Bestimmungen auf zumutbare Weise zur Kenntnis zu nehmen.
- Normalerweise gilt es als zumutbar, wenn ein Bestelldokument mit einem gesonderten AGB-Dokument im Web verlinkt ist; auch ein QR-Code kann als Link für diesen Zweck tauglich sein.
- Medienbrüche im Ablauf und andere für Kunden unzumutbare Hürden können verhindern, dass AGB wirksam in Verträge eingebunden werden.
Er braucht nicht technisch sicherzustellen, dass der Partner die AGB auch tatsächlich gelesen hat. Der Weg einer möglichen Kenntnisnahme muss für den Vertragspartner aber zumutbar sein. Bei Ladengeschäften ist es vielfach üblich, dass die AGB vor Ort aushängen. Welche anderen zumutbaren Möglichkeiten es genau gibt, die insbesondere für Onlinekunden als zumutbar gelten dürfen, hat der Gesetzgeber nicht definiert.
Das war die Leseprobe unseres heise-Plus-Artikels „Allgemeine Geschäftsbedingungen: Verlinkt heißt nicht immer vereinbart“.
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OLG: Störerhaftung bleibt zulässig – Google muss Phishing-Anzeigen stoppen
Die im deutschen Recht verankerte Störerhaftung ist mit dem Digital Services Act (DSA) der EU vereinbar. Das hat das Oberlandesgericht Düsseldorf (OLG) in einer Sitzung am 2. September in einem in einem Eilverfahren zwischen der Stuttgarter Firma Skinport und Google Irland entschieden (Az.: I-20 U 16/25). In dem heise online vorliegenden Protokoll des öffentlichen Termins weist der zuständige 20. Zivilsenat darauf hin, dass nach seiner Auffassung Artikel 6 DSA „die bisherige aufgrund der Vorgängervorschriften in der E-Commerce-Richtlinie praktizierte Störerhaftung weiter“ zulasse.
Das OLG bestätigt damit die vom Landgericht in erster Instanz im Januar erlassene einstweilige Verfügung gegen Google. Der Internetriese muss demnach als Betreiber von Google Ads von Dritten geschaltete Anzeigen überprüfen, um unzulässige, gemeldete Phishing-Versuche auch künftig zu unterbinden. Zugleich hat der Betreiber des Werbedienstes zu verhindern, dass Betrüger „kerngleiche“ – also ähnlich gestrickte – Anzeigen über ihn schalten können. Denn in solchen Fällen haftet Google als Störer nach dem DSA.
Hauptsacheverfahren zeichnet sich ab
Der Online-Marktplatz für sogenannte Skins wie Waffen mit unterschiedlichen Texturen für Counter Strike 2 ist damit auch in zweiter Instanz erfolgreich gegen unzulässige Phishing-Werbeanzeigen über Google Ads vorgegangen. Bei der umstrittenen, mit Skinport gekennzeichneter Reklame führte die Ziel-URL zu einer Nachbildung der Webseite des Store-Betreibers. Dadurch sollen Zahlungs- und Logindaten von Steam-Accounts abgegriffen worden sein.
Die OLG-Kammer stellte auch klar, dass es in dem Streit um die einstweilige Verfügung nicht möglich sei, den Europäischen Gerichtshof (EuGH) einzubinden und um eine Grundsatzklärung zur Auslegung von Artikel 6 DSA zu bitten. Das wäre gegebenenfalls in einem etwaigen Hauptsacheverfahren nachzuholen. Aktuell sei die Rechtsfrage aber „jedenfalls hinreichend sicher im Sinne des Landgerichts zu beantworten“. Google nahm die Berufung gegen die Entscheidung der niederen Instanz daraufhin zurück. Zum Hauptsacheverfahren und einer damit eröffneten EuGH-Vorlage dürfte es aber kommen.
(vbr)
Künstliche Intelligenz
Open-Source-Umstellung: Schleswig-Holsteins Digitalminister räumt Probleme ein
Schleswig-Holsteins Digitalminister Dirk Schrödter (CDU) hat in einem Brief an alle Landesmitarbeiter Fehler bei der laufenden Migration auf Open-Source-Software eingeräumt. Er entschuldigt sich darin laut dem NDR für die anstrengenden Wochen und die entstandenen Probleme. Schrödter sah in der Vergangenheit die Verantwortung auch bei den Mitarbeitern und betonte, dass man „Fahrradfahren nicht vom Zuschauen lernt“.
Mit dem Schreiben schlägt der Minister dem Bericht zufolge einen deutlich versöhnlicheren Ton an. Er dankte demnach den Verwaltungsangestellten, da ohne deren Unterstützung die Software-Umstellung nicht möglich sei. Schrödters bisherige Kommunikation war von Justiz, Strafverfolgung und der Opposition stark kritisiert worden. Unter anderem warf ihm der FDP-Politiker Bernd Buchholz einen „Führungsstil aus dem letzten Jahrhundert“ vor.
In dem Brief teilt Schrödter ferner mit, dass der landeseigene IT-Dienstleister Dataport jetzt mit einem größeren Team an der Lösung der Probleme arbeite. Bis dato seien bereits 35.000 von insgesamt 44.000 Mail-Postfächern erfolgreich auf Open-Xchange und Thunderbird migriert worden.
Abhängigkeit von Monopolen
Zuvor hatte es Klagen aus der Belegschaft gegeben. Richter monierten, dass sie zeitweise nicht auf ihre E-Mails zugreifen konnten. Das sei besonders kritisch, da es in ihrem Alltag oft um eilige Vorgänge wie Haftanträge und Hausdurchsuchungen gehe. Die Gewerkschaft der Polizei (GdP) sprach bereits Mitte August von einem „Chaos“ im Innenministerium. Aus Polizeikreisen war zu hören, dass geplante Umstellungen kurzfristig abgesagt oder verschoben worden seien.
Obwohl die Opposition die Software-Wende grundsätzlich befürwortet, kritisiert sie ein schlechtes Management des Prozesses. Auch die Landesdatenschutzbeauftragte Marit Hansen mahnt zur Vorsicht. Sie empfiehlt, das Tempo zu drosseln und sich stärker mit anderen Bundesländern abzustimmen, anstatt als Vorreiter allein voranzupreschen. Zugleich betont die Kontrolleurin aber: „Monopole sind immer schwierig.“ Damit liefere sich die Verwaltung einem Anbieter wie Microsoft aus. Der Cloud Act ermögliche es US-Behörden zudem prinzipiell, auf Nutzerdaten von US-Unternehmen zuzugreifen, auch wenn sie auf Servern im Ausland lägen.
Windows soll von den Desktops
Trotz der Probleme plant Digitalminister Schrödter, bis Ende September fast alle Mail-Accounts umgestellt zu haben. Langfristig soll auch das Betriebssystem Windows auf allen Rechnern durch Open-Source-Alternativen wie +1.Linux ersetzt werden. Schrödter selbst nutzt bereits ein solches System mit freier Software.
In München konnte Microsoft nach 14 Jahren Auszeit 2017 wieder „fensterln“. Mit der Mehrheit der damaligen rot-schwarzen Koalition beschloss der Stadtrat damals, bis 2020 wieder auf Windows umzustellen und den Ausflug in die Linux-Welt mit dem einstigen Open-Source-Prestigeprojekt LiMuxzu beenden. Mit ein Grund war die Unzufriedenheit von Mitarbeitern mit dem Wechsel. Die aktuelle grün-rote Koalition hat sich freier Software mit einem 5-Punkte-Programm wieder angenähert.
(mki)
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