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Datenschutz & Sicherheit

Marokko zieht gegen deutsche Spyware-Berichterstattung vor BGH


Das Königreich Marokko zieht vor den deutschen Bundesgerichtshof (BGH). Praktisch zu Faschingsbeginn, am 11. November 2025 um 11:30 Uhr, wird in Karlsruhe darüber verhandelt, ob ausländische Staaten inländische Medien auf Unterlassung von Verdachtsäußerungen klagen können. Den Termin hat die BGH-Pressestelle am Montag verlautbart. Spaßig ist der Anlass nicht: Es geht um Medienberichte über die Spyware Pegasus, deren Kunden und deren Opfer.

Marokko hat im Jahr 2021 sowohl das Nachrichtenportal Zeit Online als auch die Süddeutsche Zeitung verklagt. Die Klagen sollen erreichen, dass deutsche Medien nicht mehr über den Verdacht berichten, eine Behörde des Königreichs Marokko habe die Spyware gegen Menschenrechtler, Journalisten und führende europäische Politiker eingesetzt, darunter Emmanuel Macron, Präsident Frankreichs und Co-Regent Andorras, sowie Charles Michel, damals Präsident des Europarates. Die Monarchie bestreitet, überhaupt eine Pegasus-Lizenz erworben zu haben.

Die Pegasus-Spyware nutzt geheim gehaltene Sicherheitslücken aus, um aus der Ferne in fremde Smartphones einzudringen, dann Daten auszuwerten und die Handybesitzer samt Aufenthaltsort und Kommunikation zu überwachen. Finanziert wird das aus Steuergeld jener Länder, deren Dienste Pegasus-Lizenzen kaufen, darunter auch deutsche Behörden. Hersteller Pegasus‘ ist die israelische Firma NSO Group. Sie hält Kundenlisten wie Opferlisten geheim, stellt aber in Abrede, Macron ausspioniert zu haben. Inzwischen soll Israel die Liste jener Länder, in welche die Spyware verkauft werden darf, deutlich zusammengestutzt haben.

Bei einem Datenleak ist vor einigen Jahren eine Liste mit mehr als 10.000 Telefonnummern durchgesickert, die von NSO-Kunden für potenzielle Überwachung mittels Pegasus eingegeben worden sein dürften. Ein Recherchekollektiv mit NDR, Süddeutscher, WDR, Zeit und Journalisten aus anderen Ländern, koordiniert vom Verein Forbidden Stories und technisch unterstützt vom Security Lab amnesty internationals (ai), machte sich an die Arbeit. Einige der Telefonnummern hat das Recherchekollektiv Anwälten, Journalisten, Menschenrechtlern und eben Politikern, darunter Macron und Michel, zugeordnet. Macrons Telefonnummer sei „mit hoher Wahrscheinlichkeit“ von „jemandem im Sicherheitsapparat Marokkos“ eingeben worden, berichtete Zeit Online im Juli 2021.

Auch Angriffe auf das Handy der damaligen Journalistin Dominique Simmonot und des Pariser Menschenrechtsanwalts Joseph Breham wurden dokumentiert. 37 betroffene Smartphones konnte das ai-Labor physisch untersuchen. 23 waren erfolgreich mit der Schadsoftware infiziert, die anderen 14 zeigten Spuren eines versuchten Angriffs. Die Ergebnisse wurden in einer unabhängigen Untersuchung durch das kanadische IT-Sicherheitslabor Citizen Lab der Universität Toronto bestätigt.

Zeit und Süddeutsche Zeitung berichteten über den Verdacht, dass jemand in staatlichen Diensten Marokkos hinter diesen Attacken stecke. Das Königreich erachtet sich als zu unrecht verdächtigt und hat den Verlag der Süddeutschen sowie den Betreiber von Zeit Online auf Unterlassung geklagt.

Bislang ohne Erfolg. Sowohl vor dem Landgericht Hamburg (LG) als auch dem Hanseatischen Oberlandesgericht (OLG) hat Marokko beide Prozesse verloren. Dabei mussten die Medienunternehmen den Wahrheitsbeweis gar nicht antreten. Denn ausländische Staaten könnten äußerungsrechtliche Ansprüche gar nicht geltend machen. Aus dem Leitsatz des Hamburger OLG: „Ausländische Staaten gehören nicht zu dem Kreis von Rechtssubjekten, die von dem Tatbestand der üblen Nachrede geschützt werden. Sie verfügen als solche auch nicht über ein allgemeines Persönlichkeitsrecht.“

Höchstgerichtliche zu dieser Fragestellung im Medienrecht gibt es bislang nicht. In einem strafrechtlichen Fall wegen Verunglimpfung der Bundesrepublik hat das Bundesverfassungsgericht entschieden, dass „dem (deutschen) Staat kein grundrechtlich geschützter Ehrenschutz“ zukomme. Einzelperson und unterstaatliche Organisation sind unstrittig geschützt, egal ob Inländer oder Ausländer; für Staaten als solche soll das aber nicht gelten, sofern es im deutschen Recht keine speziellen Bestimmungen dafür gibt. Das LG hat die marokkanische Klage abgewiesen, die dagegen gerichtete Berufung hat das OLG als unbegründet zurückgewiesen.

Dabei brach das OLG eine Lanze für die Pressefreiheit: „Auch praktische Gesichtspunkte sprechen dafür, ausländische Staaten nicht in den Schutzbereich der Beleidigungsdelikte einzubeziehen, weil dies zu einer übermäßigen Einschränkung der Meinungs- und Pressefreiheit führen würde. Gerade dann, wenn ausländische Staaten sich in Krisen oder in einem Konflikt mit anderen Staaten befinden, besteht einerseits ein hohes öffentliches Interesse daran, über das Geschehen informiert zu werden; andererseits aber sind die Recherchemöglichkeiten deutscher Journalisten, deren Tätigkeit außerhalb des Geltungsbereichs des Grundgesetzes und der Charta der Grundrechte der Europäischen Union ohnehin rechtlich weniger gesichert ist als im Inland, dort mitunter besonders beschränkt. Das hat zur Folge, dass die Anwendung derjenigen Schutznormen, bei denen die Presse sich gegen den Vorwurf ihrer Verletzung nur durch einen Wahrheitsbeweis (§ 186 StGB) oder den Nachweis der Einhaltung der meist ungeschriebenen Regeln über die Wahrnehmung berechtigter Interessen (§ 193 StGB) erfolgreich verteidigen könnte, zu einer Schieflage führen würde, die eine Ausübung der Pressefreiheit erheblich zu beschränken drohte.“

Doch Marokko gibt nicht auf und zieht vor den Bundesgerichtshof. Dessen unter anderem für das allgemeine Persönlichkeitsrecht zuständige VI. Zivilsenat hat nun über die Frage zu entscheiden, ob einem ausländischen Staat äußerungsrechtliche Abwehransprüche gegen inländische Medien zustehen können.

Vorinstanzen:


(ds)



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Datenschutz & Sicherheit

Gipfel zur Europäischen Digitalen Souveränität: Kehrtwende für die „Innovationsführerschaft“


Bundeskanzler Friedrich Merz (CDU) und der französische Präsident Emmanuel Macron haben zu einem Gipfel geladen, dem „Gipfel zur Europäischen Digitalen Souveränität“. Entsprechend hoch waren die Erwartungen: Ein Aufbruchssignal sollte von dem Gipfel ausgehen – an Europa, aber auch in die USA und nach China. Im Fokus stand dabei das Bestreben, in der EU die digitale Souveränität zu stärken. Darunter verstanden alle Beteiligten das Ziel, im digitalen Sektor die wirtschaftlichen Abhängigkeiten zu außereuropäischen Anbietern zu reduzieren.

Um dieses Ziel zu erreichen, will das deutsch-französische Tandem nicht nur bestehende Schutzrechte abbauen, sondern Regulierung vom Kopf auf die Füße stellen. „Product first, regulation second“, lautete das Credo von Digitalminister Karsten Wildberger (CDU). Erst müsse man das Produkt bauen, so der Minister, und danach die Risiken evaluieren. Die KI-Verordnung verfolgt bislang den genau entgegengesetzten Ansatz: eine risikobasierte Regulierung, bevor eine neue Technologie auf den Markt kommt.

In seiner Keynote bestärkte Macron diese Stoßrichtung: „Wenn wir den USA und China das Feld überlassen, haben wir eine gute Regulierung, aber regulieren am Ende nichts mehr.“

Angesichts dieser Agenda verwundert es nicht, dass Vertreter:innen der Zivilgesellschaft nur einen Platz im Zuschauerraum erhielten. Und es ist sicher kein Zufall, dass die EU-Kommission just einen Tag nach dem Gipfel ihren „Digitalen Omnibus“ vorstellen wird – ein umfassendes Gesetzespaket, das darauf abzielt, Verbraucher:innenrechte und KI-Regulierung in der EU zu schleifen.

Die EU zum Spitzenreiter machen

Merz und Macron hielten zum Abschuss des Gipfels Reden, in denen sie ihre Vorstellungen der gemeinsamen Zusammenarbeit skizzierten. Auf den rund zehn Panels des Tages saßen unter anderem Bundesdigitalminister Wildberger, seine französische Amtskollegin Anne Le Hénanff und EU-Kommissions-Vizepräsidentin Henna Virkkunen. Daneben waren Vertreter:innen von großen europäischen Unternehmen wie SAP, Telekom, Mistral und Siemens vertreten.

Wildberger betonte, die EU gemeinsam mit Frankreich zum „Spitzenreiter bei Schlüsseltechnologien“ machen zu wollen. Und seine französische Amtskollegin Le Hénanff unterstrich, dass Frankreich und Deutschland „von dem Ehrgeiz getrieben“ seien, Unternehmen wettbewerbsfähiger zu machen. Und „digitale Souveränität geht nicht ohne KI“, betonte der Minister.


Bild von einem Plakat. Daneben Text: Kunstdrucke kaufen.

In diesem Sinne ging es auf dem Gipfel viel um Wertschöpfung und Innovationsgeist, Hochleistungsrechner und Quantenforschung. Und alle Seiten betonten, dass es nun wichtig sei, ins Machen zu kommen und das Tempo zu erhöhen. Das Rennen sei noch nicht vorbei, die Aufholjagd könne aber nur gelingen, wenn man „den Fuß von der Bremse“ nehme, so Wildberger.

Weniger Hürden, mehr Überholspur

Die Regierung verengt den Begriff der digitalen Souveränität dabei auf ökonomische Aspekte. Besonders deutlich wurde das in der Keynote von Bundeskanzler Merz. Der forderte nicht weniger als die „Innovationsführerschaft“ für Europa, um so der Dominanz der USA und Chinas zu entkommen. Die Staaten seien bereit, dafür einen entsprechenden Ordnungsrahmen zu schaffen, dann aber sei die Wirtschaft am Zuge.

Merz und Macron verwiesen beide auf den „Digitalen Omnibus“, den die EU-Kommission morgen vorstellt. Das umfassende Gesetzespaket verfolgt ebenfalls das Ziel, den Fuß von der Bremse zu nehmen. Laut Kommission soll es Regeln vereinfachen, überlappende Gesetze in Einklang bringen und Bürokratie abbauen. Der im Vorfeld von netzpolitik.org veröffentliche Zwischenstand lässt hier allerdings wenig Gutes erahnen.

Demnach will die Kommission die Datenschutzgrundverordnung erheblich schwächen und die Umsetzung zentraler Teile der KI-Verordnung für zwölf Monate aussetzen. Vor allem sensible personenbezogene Daten sowie Hochrisiko-Systeme bei sogenannter Künstlicher Intelligenz wären von den Änderungen betroffen. Das Ziel ist es also, Regulierung zu bremsen, damit Start-ups auf die Überholspur kommen.

Deklaration für mehr Deregulierung

Die Kommission treibt damit ebenfalls jene Umkehr an, die auch das deutsch-französische Tandem forciert: Erst mal machen, dann regulieren. Auf eine griffige Formel brachte das Vorgehen der Parlamentarische Staatssekretär im Digitalministerium, Thomas Jarzombek, am Gipfeltag. Er strebt eine Disruption „wie vor 150 Jahren“ an. Man müsse Dinge „einfach mal machen“ und „losmarschieren“. „Als die ersten Autos auf die Straße kamen, sprach auch niemand über die Verkehrstoten“, so der Staatssekretär.

Ins gleiche Horn stößt offenbar der Wortlaut der „Declaration for European Digital Sovereignty“. Die von Österreich initiierte Abschlusserklärung des Gipfels wird am Abend verabschiedet und ist rechtlich nicht bindend. Sie formuliert den Anspruch der EU, in kritischen Bereichen künftig unabhängig von Drittstaaten zu bleiben. Dafür brauche es langfristig auch private Investitionen in Hochleistungsrechner, Halbleiterfertigung oder Quantenforschung. Gleichzeitig aber müsse die EU private regulatorische Hürden abbauen, wie das Handelsblatt berichtet.

Zivilgesellschaft als fünftes Rad am Wagen

Nennenswerte Kritik am Deregulierungs-„Aufbruch“ der Bundesregierung war auf dem Gipfel nicht zu hören. Das könnte damit zusammenhängen, dass die Zivilgesellschaft auf den Panels nicht vertreten war, sagte Julia Pohle vom Wissenschaftszentrum für Sozialforschung in Berlin (WZB) gegenüber netzpolitik.org. „Die hätten womöglich über Gemeinwohl und Nachhaltigkeit gesprochen und das scheint nicht zum offiziellen Diskurs zu passen.“ Dass europäische digitale Souveränität demokratischen Werten und Grundrechten im Digitalen dienen soll, fiel damit hinten runter, so Pohle.

Auch Henriette Litta, Geschäftsführerin bei der Open Knowledge Foundation Deutschland, zeigte sich enttäuscht. Zwar begrüße sie, dass der Gipfel eine konsequente europäische Perspektive einnehme. „Ansonsten gab es aber keine Diskussionen und auf der Bühne kamen nur blumige Konsenspositionen vor“, sagte Litta gegenüber netzpolitik.org.

Rund 70 Vertreter:innen der Zivilgesellschaft hatten laut Digitalministerium zugesagt, zu dem Gipfel zu kommen. Insgesamt 150 Einladungen hatte das Ministerium zuvor an die Zivilgesellschaft verschickt. Einige Organisationen hatten bereits vor dem Gipfel die Sorge geäußert, dass der geplante Gipfel sich auf Großprojekte und KI fokussiere. Weder diese Sorge noch die Forderungen aus der Zivilgesellschaft wurden jedoch angehört.

So hatten das Bündnis „Offene Netzwerke und demokratische Öffentlichkeit. Dezentral, souverän und fürs Gemeinwohl!” und die Agora Digitale Transformation unter anderem öffentliche Investitionen in digitale Infrastrukturen gefordert. Als Beispiel nannten sie eine jährliche Förderung in Höhe von 30 Millionen Euro für das Fediverse sowie mehr Präsenz öffentlicher Behörden und Ministerien auf offenen Plattformen. Außerdem schlugen sie vor, dass freie und offene Software ohne Gewinnerzielungsabsicht gemeinnützig werden müsse, um die digitale Souveränität zu stärken.

Keine dieser möglichen Maßnahmen hat die Bundesregierung auf ihrem Gipfel aufgegriffen. Vielleicht wollte sie auch die Harmonie des Tages nicht stören.



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Datenschutz & Sicherheit

Biometrische Überwachung bei Online-Prüfungen illegal


Frau an Schreibtisch
Beim Proctoring mussten die Studierenden teilweise ihre Zimmer abfilmen und einer Gesichtserkennung zustimmen. (Symbolbild) – Alle Rechte vorbehalten IMAGO / Jochen Tack

Während der Pandemie nutzten viele Universitäten sogenannte Proctoring-Systeme. Diese sollen Betrug bei Online-Prüfungen der Studierenden verhindern, zeichnen sich aber durch tiefe Eingriffe in Datenschutz und Privatsphäre aus. So mussten die Studierenden teilweise ihr gesamtes Zimmer filmen, einer Gesichtserkennung zustimmen und dem Überwachungssystem Zugriff auf quasi den ganzen Computer geben. Schon damals gab es Beschwerden von Studierenden und Landesdatenschutzbeauftragten.

Die Gesellschaft für Freiheitsrechte (GFF) kritisierte in einem Gutachten, dass die Grundrechte der Studierenden bei Online-Prüfungen unter die Räder geraten seien. Die Nichtregierungsorganisation suchte damals nach Betroffenen und klagte zusammen mit diesen gegen die invasive Software. Nun hat das Thüringer Oberlandesgericht am Montag über eine Klage entschieden und klargestellt, dass die Videoüberwachung von Studierenden bei Online-Prüfungen rechtswidrig ist, wenn dabei biometrische Daten verarbeitet werden. Das verstoße gegen die Datenschutzgrundverordnung, heißt es in der Pressemitteilung der GFF.

Betroffene erhält Schadenersatz

In dem in Thüringen entschiedenen Fall nutzte die Universität Erfurt demnach die Anwendung Wiseflow, die die Studierenden unter anderem mittels Gesichtserkennung überwacht. Damit wollte die Universität sicherstellen, dass stets die gleiche Person vor dem Monitor sitzt. Wiseflow verarbeitete biometrische Daten und leitete sie darüber hinaus an den Dienstleister Amazon Web Services weiter. Diese Praxis hat das Gericht nun für rechtswidrig erklärt und der Klägerin zudem einen Schadensersatz zugesprochen.

„Die Software hat damals starke Ängste in mir ausgelöst. Ich wusste nicht, wie sie funktioniert und was mit meinen Daten passiert. Aber ich hatte keine andere Wahl, weil ich mit meinem Studium vorankommen wollte“, erklärt Klägerin Jennifer Kretzschmar. „Ich bin froh, dass das Gericht jetzt festgestellt hat, dass die Überwachung rechtswidrig war. Hoffentlich achtet die Universität die Grundrechte der Studierenden bei Prüfungen künftig.“

Die GFF geht davon aus, dass das Urteil auch Signalwirkung für andere Bereiche, etwa die Überwachung am Arbeitsplatz, habe.



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Neue DDoS-Spitze: Microsoft wehrt 15,7 TBit/s-Angriff ab


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It was translated with technical assistance and editorially reviewed before publication.

Am 24. Oktober dieses Jahres hat Microsoft in seiner Azure-Cloud einen umfangreichen DDoS-Angriff mit mehreren Angriffsvektoren von 15,72 TBit pro Sekunde beobachtet. Die Last erzeugten 3,64 Milliarden Pakete pro Sekunde, was die derzeit größte beobachtete DDoS-Attacke auszeichnet, schreibt Microsoft in einem Blog-Beitrag.

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Das Unternehmen führt aus, dass der Angriff vom Aisuro-Botnet ausging – das hatte im Mai etwa das Blog des IT-Sicherheitsjournalisten Brian Krebs attackiert. Es handele sich dabei um ein Mirai-artiges Botnet „mit Turbo“, das immer wieder rekordverdächtige DDoS-Angriffe ausführt. Dabei missbrauchten die kriminellen Drahtzieher kompromittierte Heimrouter und Kameras, die zum Großteil in Netzen von Internetprovidern für Privathaushalte in den USA und anderen Ländern stünden.

Bei einem DDoS-Angriff überfluten bösartige Akteure Server oder Systeme mit so vielen Anfragen, dass sie reguläre Anfragen etwa von echten Menschen nicht mehr beantworten können. DDoS-Angriffe nehmen sie somit quasi offline.

Der Angriff umfasste unter anderem UDP-Floods mit extrem hohen Raten, die auf eine bestimmte öffentliche IP-Adresse gerichtet waren – einem einzelnen Endpunkt in Australien. Sie gingen von mehr als einer halben Million Quell-IP-Adressen aus diversen Regionen aus. Die UDP-„Ausbrüche“ zeigten nur zu einem kleinen Teil Spoofing der Quelle und verwendeten zufällige Quell-Ports, was die Rückverfolgung erleichterte. „Angreifer skalieren mit dem Internet selbst“, schreibt Microsoft, „mit steigenden Geschwindigkeiten der Glasfaseranschlüsse und zunehmend stärkerer IoT-Hardware klettert auch die Grundlinie für Angriffsgrößen“.

Microsoft erklärt, dass der DDoS-Schutz von Azure den Angriff automatisch entdeckt und abgewehrt habe. „Bösartiger Verkehr wurde effektiv ausgefiltert und umgeleitet, was zur ununterbrochenen Dienstverfügbarkeit für Kunden-Workloads führte“, schreibt der Autor des Blog-Beitrags.

Im Juni hatte Cloudflare eine Spitzenlast von 7,3 TBit/s bei einem DDoS-Angriff beobachtet. Damit hat sich der der Spitzenwert in nicht einmal einem halben Jahr mehr als verdoppelt.

Anfang September hatte Cloudflare zuletzt eine DDoS-Attacke mit in der Spitze 11,5 TBit pro Sekunde gemeldet. Dafür hatten die Angreifer sogar 5,1 Milliarden Pakete pro Sekunde gesendet – deutlich mehr als die Angreifer jetzt an den von Microsofts Azure geschützten Endpunkt.

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(dmk)



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