Künstliche Intelligenz
Mini-Kameras in der Öffentlichkeit: Das Strafrecht versagt bei Smart Glasses
Die Szene wirkt unverfänglich: Ein junger Mann spricht zwei Frauen am Hamburger Alsterufer an, es folgt ein kleiner Smalltalk im Sonnenschein. Für die damals 29-jährige Zeina war die Begegnung im Bikini bedeutungslos, bis sie sich wenig später unvermittelt auf TikTok wiedersah. Das Video ging viral, hunderte Kommentare bewerteten ihren Körper und ihr Aussehen. Gefilmt wurde sie aus der Ego-Perspektive ihres Gegenübers, ohne dass ein Smartphone oder eine Kamera zu sehen waren.
Weiterlesen nach der Anzeige
Das Werkzeug waren Smart Glasses, die optisch kaum von einem herkömmlichen Modell zu unterscheiden sind. Damit ist es aber möglich, mehr oder weniger diskret alles aufzuzeichnen, was der Träger sieht. Wie SWR-Recherchen zeigen, steht der geschilderte Fall beispielhaft für eine neue Dimension der digitalen Grenzüberschreitung.
Die heimliche Hamburger Aufnahme und Veröffentlichung deckt laut Experten eine Gesetzeslücke im deutschen Strafrecht auf. Wer glaubt, dass ein solch massiver Eingriff in die Privatsphäre automatisch strafbar ist, irrt. Die Kölner Rechtsprofessorin Indra Spiecker genannt Döhmann warnt vor den erheblichen Defiziten der aktuellen Gesetzgebung: Heimliches Filmen im öffentlichen Raum sei zwar verboten, ziehe aber in aller Regel keine strafrechtlichen Konsequenzen nach sich.
Als strafbar gelten Aufnahmen derzeit primär in Bereichen, die gegen Einblicke besonders geschützt sind – etwa die eigene Wohnung oder eine Umkleidekabine. Beliebte Orte des öffentlichen Lebens wie das Alsterufer, das Oktoberfest oder auch Schwimmbäder und Saunen zählen nach aktueller Rechtsprechung dagegen nicht dazu.
Bevölkerung fordert Konsequenzen
Dabei ist das Problembewusstsein in der Bevölkerung hoch. Eine repräsentative Umfrage des Meinungsforschungsinstituts Infratest Dimap im Auftrag des SWR verdeutlicht das Ausmaß: 85 Prozent der Wahlberechtigten betrachten es als großes oder sehr großes gesellschaftliches Problem, wenn Menschen in privaten oder intimen Situationen heimlich gefilmt und die Aufnahmen missbraucht werden. Unter Frauen liegt dieser Wert sogar bei fast 90 Prozent.
Die Diskrepanz zwischen dem Unbehagen der Bürger und dem realen Schutz durch den Staat ist damit enorm. Betroffene können sich nicht auf die Hilfe von Polizei und Staatsanwaltschaft verlassen, sondern müssen auf eigene Faust und eigenes finanzielles Risiko zivilrechtlich wegen Verletzung des Persönlichkeitsrechts klagen. Das ist oft teuer und kräftezehrend.
Die rasante Technikentwicklung befeuert die juristische Schutzlosigkeit. Modelle wie die Kooperation von Meta und Ray-Ban boomen. Laut dem Herstellerpartner EssilorLuxottica wurden allein 2025 weltweit sieben Millionen solcher Smart Glasses verkauft.
Weiterlesen nach der Anzeige
Die Realität auf Plattformen wie TikTok oder Instagram zeigt längst die Schattenseiten: Unter Hashtags wie „rizz“ – abgeleitet von Charisma – verbreiten selbst ernannte Dating-Coaches und „Pickup-Artists“ Aufnahmen von Frauen am Strand, in Bars oder auf der Straße. Zwar verfügen die Geräte über ein kleines Licht, das eine laufende Aufnahme signalisieren soll. Doch das lässt sich abkleben. Meta betont auf Anfrage, Nutzer seien selbst für die Einhaltung von Gesetzen verantwortlich.
Neuer Gesetzentwurf greift offenbar zu kurz
Auch das von Bundesjustizministerin Stefanie Hubig (SPD) vorgelegte Gesetz zum Schutz vor digitaler Gewalt wird laut Spiecker wenig an der bestehenden Gesetzeslücke ändern. Zwar würden damit Aufnahmen in Saunen künftig explizit unter Strafe stehen, doch der Entwurf bleibe insgesamt zu speziell und rechtstechnisch eine unglückliche Lösung. Besonders die Formulierung, dass Aufnahmen in „sexuell bestimmter Weise“ erfolgen müssen, um strafbar zu sein, biete zu viel Interpretationsspielraum.
Ob das Filmen einer Frau im Bikini am Alsterufer bereits dieses Kriterium erfüllt, bleibt juristisch umstritten. Das hilft Betroffenen in der Praxis kaum weiter. Das Justizressort will sich zu den offenen Fragen derzeit nicht äußern und verweist auf die Zuständigkeit der Gerichte im Einzelfall. Doch für Experten wie Spiecker steht fest: Ohne eine grundlegende, praxistaugliche Reform des Strafrechts drohe der öffentliche Raum zu einer Zone zu werden, in der das Recht am eigenen Bild durch die Verbreitung unauffälliger Smart Glasses de facto ausgehöhlt wird.
(mma)
Künstliche Intelligenz
Statt Emulator: Bastler baut Apple II Plus komplett in Hardware nach
Ein Bastler aus Schottland hat einen Apple II Plus mit modernen Bauteilen konstruiert. Statt sich einer Software-Emulation zu bedienen, wagte Simon Boak einen echten Hardware-Nachbau. Der SB Mini II, der den Klassiker von Steve Wozniak rekonstruiere, behalte trotz einiger Veränderungen aber dessen Schaltungsprinzipien weitgehend bei, betont er.
Weiterlesen nach der Anzeige
Wie Boak in seinem Blog Unimplemented Trap schreibt, war der Apple II/II Plus seinerzeit aus Standardbauteilen aufgebaut – viele der damals verwendeten Logikbausteine und der 6502-Prozessortyp sind bis heute erhältlich. Hinzu kommt, dass Apple im Handbuch zum Apple II die kompletten Schaltpläne veröffentlichte und ganze Bücher die Funktionsweise erklären. Es bleibe damit, so Boak, „kein Geheimnis“, wie der Rechner intern arbeite. Die offene Dokumentation war eine wichtige Voraussetzung für sein Bastelprojekt.
Im Zentrum des SB Mini II arbeitet ein handelsüblicher 65C02, getaktet mit rund 1,024 MHz. Boak erzeugt diesen Wert durch einen 4,096-MHz-Quarzoszillator, dessen Frequenz durch vier geteilt wird – der Originalwert lag bei 1,023 MHz für die 60-Hz-Modelle. Beim Arbeitsspeicher kommen 48 KByte zum Einsatz, realisiert über anderthalb 32-KByte-SRAM-Bausteine, wobei 16 KByte ungenutzt bleiben. Der Wechsel von DRAM zu SRAM vereinfacht die Schaltung erheblich, weil die beim Original nötige Refresh-Logik wegfällt. DRAM war damals eine reine Kostenentscheidung; heute sei SRAM preislich vertretbar, sagte Boak.
Eine integrierte Language-Card-Logik für volle 64 KByte hatte Boak zunächst angedacht, dann aber wegen der Komplexität verworfen. Stattdessen steckt im Slot 0 eine Replica einer Saturn-128-KByte-Karte. Das ROM liegt als 12-KByte-Image in einem 32-KByte-EEPROM; per Jumper lässt sich zwischen oberer und unterer Hälfte des Chips umschalten, wobei in der zweiten Hälfte Adrian Blacks Diagnoseprogramm „Deadtest“ untergebracht ist.
Abstriche beim Nachbau
Boak weist noch auf einige weitere Abstriche bei seinem Nachbau hin: Die Steckplätze führen kein DMA-Signal, kein USER-1-Signal und keinen 7M-Takt. Auch einen Kassettenanschluss gibt es im Gegensatz zum Original nicht.
Bei Tastatur und Peripherie zeigt sich der Spagat zwischen Original und Moderne besonders deutlich. Ein Raspberry Pi Pico stellt eine USB-Tastaturschnittstelle bereit, erzeugt elektrisch aber die gleichen parallelen Datensignale wie die originale ASCII-Tastatur des Apple II. Pegelwandler sind nicht nötig, da der Pico nur Logik auf der Platine treibt und die 3,3 Volt für die verwendete CMOS-Logik ausreichen. Über Control+Print Screen lässt sich ein Reset auslösen, beim Einschalten führt der Pico einen Power-On-Reset durch. Ein integrierter Lautsprecher entspricht funktional dem des Originals.
Weiterlesen nach der Anzeige
Video ausschließlich über VGA-Karte
Auf Onboard-Grafik verzichtet der SB Mini II komplett. Die Videoausgabe übernimmt ausschließlich eine Apple-II-VGA-Karte im Erweiterungsslot. Beim originalen Apple II diente ein erheblicher Teil der Schaltung der Erzeugung eines Composite-Videosignals. Diese Logik entfällt hier zugunsten der VGA-Karte und eines schärferen Bildes.
Der SB Mini II ist Boaks erstes vierlagiges Platinendesign: Die inneren Lagen führen die Spannungsversorgung, die Signale laufen außen. Versorgt wird die Platine mit 12 Volt, ein Pololu-Regler erzeugt daraus die 5 Volt.
3D-gedrucktes Gehäuse und passender Monitor
Das Gehäuse besteht aus mehreren 3D-gedruckten Teilen, die verklebt und anschließend lackiert werden. Das Design orientiert sich am Apple-ProFile-Festplattengehäuse, kombiniert dessen Form aber mit Lüftungsschlitzen und der Rückseite des Apple II. Wie beim Original lässt sich der Deckel ohne Werkzeug einklippen und für einen Blick ins Innere wieder abnehmen.
Passend dazu hat Boak den Studio-II-Monitor gestaltet, ein 3D-druckbares Gehäuse für ein 8-Zoll-LCD mit 1024 × 768 Pixeln und dem über eBay oder AliExpress erhältlichen Treiberboard HE080IA-01D. Die Farbgebung erinnert an den Apple II und an Apple-Displays der frühen 2000er-Jahre. Zum Bausatz gehören neben Front, Rückseite, zweiteiligem Standfuß und Tastengehäuse auch eine Reihe von Schrauben, Gewindeeinsätzen und Schaumstreifen; die Montageanleitung umfasst zehn Schritte. Die Schaltpläne, Stücklisten und CAD-Dateien des SB Mini II stehen auf GitHub bereit, der Studio-II-Monitor liegt als Original-Entwurf auf Printables unter einer Creative-Commons-Lizenz (Attribution-ShareAlike 4.0) vor.
Wer den Apple II als prägendes System der frühen Heimcomputer-Ära einordnen möchte, findet im heise-Artikel Apple II: Nostalgische Zeitreise und Interview mit Zeitzeuge John Romero den passenden Kontext.
Lesen Sie auch
(mki)
Künstliche Intelligenz
Nordamerika-Premiere: CO2-Zertifikate aus Direct Air Capture für Microsoft
Kanada meldet die ersten CO2-Zertifikate Nordamerikas, die durch Direct Air Capture (DAC) gewonnen wurden, also das Filtern von CO2 aus der Luft. Gelungen ist dies bei einer Testanlage der Firma Deep Sky in der Provinz Alberta. Die aus der Atmosphäre geholte Menge CO2 dürfte bescheiden sein, eine konkrete Zahl nennt Deep Sky nicht. Microsoft und die Royal Bank of Canada (RBC, nicht zu verwechseln mit der staatlichen Zentralbank Bank of Canada) haben die Zertifikate gekauft, um ihre Treibhausgasbilanz rechnerisch zu verbessern. Jedes Quartal sollen weitere Zertifikate folgen, auch die Lufthansa hat welche bestellt. Bislang gab es CO2-Zertifikate aus DAC nur aus Island, wo Strom aus Geothermie genutzt werden kann.
Weiterlesen nach der Anzeige
Zur Milderung der Klimakrise muss die Konzentration von Treibhausgasen wie CO2 in der Luft reduziert werden. Weil weiterhin mehr ausgestoßen als resorbiert wird, suchen zahlreiche Unternehmen nach technischen Lösungen. Ein Weg ist, CO2 bei großen Quellen, beispielsweise Kohlekraftwerken, abzufangen. Ein anderer Ansatz ist Direct Air Capture; dabei wird CO2 an einem beliebigen Ort aus der Luft gesaugt. Somit kann auch CO2, das schon vor längerer Zeit in die Atmosphäre gelangt ist, sei es aus natürlichen Prozessen oder durch menschliches Zutun, herausgeholt werden. Für das Klima ist die Konzentration von Treibhausgasen in der Atmosphäre ein wichtiger Faktor, unabhängig davon, wann und wie die Gase entstanden sind.
Der Kohlenstoff muss natürlich gebunden werden, beispielsweise in neuen Produkten wie Beton und Bier, oder in unterirdischen Dauerlagerstätten. Unabhängige Prüfer stellen dafür dann CO2-Zertifikate (CO2 credits) aus. Zahlreiche Firmen versprechen sich davon gute Geschäfte, zumal Subventionen winken und der KI-Boom der Treibhausgasausstoß finanziell potenter Datenkonzerne explodiert.
Mehrere Methoden unter gleichen Bedingungen
Die verschiedenen technischen Ansätze für DAC unterscheiden sich deutlich. In dieser Vielfalt sieht die kanadische Firma Deep Sky ihre Chance: Sie betreibt in der Kleinstadt Innisfail in der westkanadischen Provinz Alberta ein Testgelände namens Deep Sky Alpha, auf dem Prototypen verschiedener DAC-Entwickler stationiert werden. Dazu zählen Airbus, Airhive, GE Vernova und Mission Zero Technologies. Unter den Deep-Sky-Partner sind auch die deutschen Unternehmen Greenlyte Carbon Technologies, das gleichzeitig Wasserstoff als Nebenprodukt zu gewinnen sucht, sowie Phlair, das einen effizienten elektrochemischen Weg sucht.
Das Testgelände erlaubt den Vergleich unterschiedlicher Verfahren unter gleichen Bedingungen. Der Standort ist nicht ganz zufällig gewählt: In Innisfail gibt es neben günstigem Gewerbegrund auch Solarstrom, um die energieintensiven DAC-Systeme zu betreiben. Außerdem hat die Region Lagerstätten für das aus der Luft entnommene Gas.
Wirtschaftliches Risiko minimiert
Weiterlesen nach der Anzeige
Auch für diesen Schritt setzt Deep Sky auf Vielfalt. Das kanadische Unternehmen Skyrenu lässt den abgepumpten Kohlenstoff mit Bergbauabfällen reagieren. Damit wird es als Karbonat in Gestein fest gebunden. Und die japanische Nikkisō Clean Energy & Industrial Gases Group stellt eine Anlage, die das CO2 so stark kühlt, dass das Gas flüssig wird. Dann kann es per LKW zu einer Lagerstätte transportiert werden, wo es, in zwei Kilometern Tiefe, tausende Jahre verbleiben soll.
Deep Sky wirbt damit, der erste Zertifikate-Anbieter zu sein, der gleichzeitig auf unterschiedliche technische DAC-Verfahren setzt. Das soll die Chance erhöhen, für einen späteren Großausbau bereits Erfahrung mit jenem Verfahren zu haben, das sich als besonders praktikabel erweist. Investitionen in DAC gelten als riskant: Egal, welche Verfahren sich durchsetzen werden, zeichnet sich hoher Aufwand für bescheidene CO2-Abscheidung ab. Zudem hängt die Nachfrage nach Zertifikaten nicht zuletzt von er politischen Gegebenheiten, ab die sich flugs ändern können.
Welche Verfahren für die nun ausgestellten, ersten Zertifikate genutzt wurden, hat Deep Sky nicht bekanntgegeben. Neben den Erstkunden Microsoft und RBC hat Deep Sky auch Verträge mit der Lufthansa, der kanadischen Bank TD (Toronto Dominion) sowie dem französischen Energiekonzern Engie geschlossen. Deep Sky plant einen größeren DAC-Standort in der zentralkanadischen Provinz Manitoba.
(ds)
Künstliche Intelligenz
Ministerium genehmigt Übernahme von MediaMarktSaturn durch JD.com
Das Bundeswirtschaftsministerium hat grünes Licht gegeben für die Übernahme von Europas größtem Elektronik-Fachhändler MediaMarktSaturn durch den chinesischen Konzern JD.com – allerdings nur unter Auflagen. Die Auflagen sollen demnach gewährleisten, dass die personenbezogenen Daten der Kunden in Deutschland geschützt bleiben. Zudem räumten sie der Bundesregierung starke Überwachungs- und Kontrollrechte ein und ermöglichten ihr, die Genehmigung im Fall von Verstößen zu widerrufen, hieß es in einer Mitteilung. Im Investitionsprüfverfahren wurde untersucht, ob die Übernahme die öffentliche Ordnung oder Sicherheit der Bundesrepublik beeinträchtigt. JD.com teilte mit: „Wir begrüßen die außenwirtschaftsrechtliche Freigabe durch das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie.“ Das Unternehmen rechnet mit einer Gesamt-Freigabe in der zweiten Jahreshälfte.
Weiterlesen nach der Anzeige
EU-Kommission prüft Marktverzerrung
Besiegelt ist die Übernahme noch nicht. Die Europäische Kommission äußerte nach einer ersten Untersuchung „vorläufige Bedenken“ und prüft den Fall nun genauer. „Die vorläufige Untersuchung deutet darauf hin, dass JD.com möglicherweise ausländische Subventionen erhalten hat, die den EU-Binnenmarkt verzerren“, teilte die Brüsseler Behörde Ende Mai mit. Chinesische Subventionen könnten es JD.com ermöglicht haben, ein höheres Übernahmeangebot für die MediaMarkt- und Saturn-Mutter Ceconomy abzugeben. Dies könnte den Prozess verzerrt haben. Die Kommission will außerdem prüfen, ob die Übernahme den Wettbewerb im europäischen Binnenmarkt verzerren würde. Nach EU-Recht hat sie bis zum 2. Oktober Zeit für eine endgültige Entscheidung. Die Zustimmung der Kommission ist eine der Voraussetzungen für einen Eigentümerwechsel.
Behörden prüfen nach Kartellrecht und Sicherheit
JD.com hatte im vergangenen Sommer ein Übernahmeangebot abgegeben und sich wenige Monate später die Mehrheit der Ceconomy-Aktien gesichert. Behörden in mehreren Ländern prüfen die Übernahme. Je nach nationalen Anforderungen wird die Transaktion kartellrechtlich geprüft. In anderen Ländern wird untersucht, ob der Einstieg eines ausländischen Investors sicherheits- oder ordnungspolitisch unbedenklich ist. Frankreich, Italien und Deutschland haben bereits grünes Licht für die Übernahme gegeben. Die Entscheidungen aus Spanien und Österreich stehen noch aus. Das Bundeskartellamt hatte den Erwerb bereits im vergangenen September freigegeben. Es gebe keine wettbewerbsrechtlichen Bedenken, da JD.com bislang nur in sehr geringem Umfang in Deutschland aktiv sei.
Einer der größten Handelskonzerne weltweit
MediaMarktSaturn ist Europas größter Elektronik-Fachhändler und nach Amazon, Otto und Zalando viertgrößter Onlineshop in Deutschland. Das Handelsunternehmen Ceconomy, zu dem die MediaMarktSaturn Retail Group heute zählt, entstand 2017 als Abspaltung von Metro. JD.com ist mit einem Jahresumsatz von knapp 159 Milliarden US-Dollar (2024) laut dem Forschungsinstitut EHI größter chinesischer Handelskonzern und zählt auch weltweit zu den zehn größten. Die Gruppe, die etwa 570.000 Beschäftigte hat, ist unter anderem auch in den Bereichen Technologie, Logistik und Gesundheit tätig. In Deutschland ist das Engagement bislang überschaubar.
Weiterlesen nach der Anzeige
Lesen Sie auch
Im März dieses Jahres startete JD.com den Onlineshop Joybuy. Ceconomy ist laut Geschäftsbericht mit mehr als 1.000 Märkten in elf europäischen Ländern aktiv, rund 400 davon hierzulande. Filialen der Kette Saturn gibt es nur noch in Deutschland. Im Ende September abgelaufenen Geschäftsjahr machte das Unternehmen einen Umsatz von 23,1 Milliarden Euro. Weltweit beschäftigte der Konzern im Jahr 2024 rund 50.000 Menschen, davon knapp 20.000 in Deutschland. Die erste Saturn-Filiale wurde 1961 in Köln eröffnet, der erste MediaMarkt 1979 in München. Die Einzelhandelskette übernahm den Wettbewerber Saturn 1990. Einige Jahre später besaß die Metro AG die Mehrheit an beiden Marken.
(afl)
-
Künstliche Intelligenzvor 3 MonateniX-Workshop Angriffsziel lokales AD − Schwachstellen finden und beheben
-
Künstliche Intelligenzvor 3 Monaten„Don’t Starve Elsewhere“: Survival‑Hit kehrt nach zehn Jahren zurück
-
Künstliche Intelligenzvor 3 MonatenKine‑Exakta: Die erste Spiegelreflexkamera fürs Kleinbild
-
Künstliche Intelligenzvor 2 MonatenWeitere Entlassungswelle bei Disney: Bis zu 1000 Mitarbeiter betroffen
-
Künstliche Intelligenzvor 2 Monaten
xTool P3 im Test: CO₂-Laser mit 80 Watt schneidet und graviert auch Acryl
-
Social Mediavor 2 MonatenMetas neuer Creative Setup Workflow: Was sich wirklich ändert – und warum das nicht nur eine UI-Frage ist!
-
Apps & Mobile Entwicklungvor 2 MonatenMega-GPUs für Nvidia, AMD & Co: TSMC zeigt CoWoS-Package mit >11.600 mm² & 24 × HBM5E
-
Künstliche Intelligenzvor 2 MonatenApple‑Geräte mit Microsoft Intune verwalten – zweiteiliges Live-Webinar
