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Mini-PC mit Ryzen 7 & Displayport 2.1 für 8K mit 60 Hz: Alliwava H90 Pro im Test


Einen Ryzen 7 der achten Generation, ordentlich Arbeitsspeicher und moderne Anschlüsse: Das bietet der Alliwava H90 Pro für einen Preis von 435 Euro.

Insbesondere Mini-PC-Hersteller aus Fernost sind für ihre teils eigenwilligen Markennamen bekannt. Auch Alliwava ist hier keine Ausnahme und bisher eher unbekannt. In der Vergangenheit hatten wir aber bereits zwei Geräte des Herstellers im Test, die allen voran durch ein hervorragendes Preis-Leistungs-Verhältnis überzeugten. Bei beiden handelte es sich aber um Budget- bis Mittelklasse-Systeme. Mit dem Alliwava H90 Pro wirft der Hersteller nun einen stärkeren Mini-PC mit einem AMD Ryzen 7 8745HS, 32 GB Arbeitsspeicher (RAM) und einer 512 GB oder 1 TB großen SSD in den Ring. Ob dieser ebenfalls mit einem guten Preis-Leistungs-Verhältnis glänzen kann, zeigt sich im Test.

Das Testgerät hat uns der Hersteller zur Verfügung gestellt.

Ausstattung: Welche Hardware bietet das Alliwava H90 Pro?

Der Alliwava H90 Pro verwendet als Prozessor einen AMD Ryzen 7 8745HS der achten Ryzen-Generation, basierend auf der Zen-4-Architektur (Codename Hawk Point). Dabei handelt es sich um einen Achtkerner mit 16 Threads, der einen Basistakt von 3,8 GHz und einen Boosttakt auf einzelnen Kernen von 4,9 GHz hat. Die TDP (Thermal Design Power) des Chips liegt bei 35 W und die maximale Betriebstemperatur bei 100 Grad. Gefertigt ist die im Juli 2024 vorgestellte CPU im 4-nm-Prozess bei TSMC. Im Unterschied zum 8845HS fehlt dem 8745HS eine NPU (Neural Processing Unit) als KI-Beschleuniger, wobei deren Anwendungsfelder bisweilen rar sind – der zusätzliche Chip ist insofern mehr eine Wette auf die Zukunft. Als integrierte Grafikeinheit setzt der Prozessor auf die allseits bekannte und leistungsfähige Radeon 780M, die bereits die vorherige Generation mitbrachte. Diese taktet mit 2600 MHz und bietet 12 CUs (Compute Units).

Beim DDR5-RAM kommen zwei jeweils 16 GB große SO-DIMM-Module von Kingbank mit 4800 MT/s zum Einsatz. Damit schöpft der Mini-PC die leistungsstärkere Maximalkonfiguration für SO-DIMM-DDR5-RAM mit 5600 MT/s nicht aus. Darunter könnte auch die iGPU leiden, die den RAM als Videospeicher mitnutzt. Als SSD dient eine NVMe mit der Aufschrift H12025051903 im Format M.2-2280, deren Hersteller jedoch nicht genauer deklariert wird. Auch im System selbst gibt es keine genaueren Angaben, hier wird nur „NVME 1 TB“ angeführt. Beim Speicherbenchmark Crystaldiskmark kann sie in jedem Fall nicht überzeugen, sie erreicht nur knapp 1099 MB/s beim Lesen und 1600 MB/s bei Schreiben. Das ist beides besser als bei einer SATA-SSD, allerdings erwarten wir uns im Preisfeld über 400 Euro doch höhere Geschwindigkeiten.

Alliwava H90 Pro: Crystaldiskmark

Freude bereitet uns, dass Alliwava Displayport 2.1 verwendet, womit Auflösungen von 8K bei 60 Hz oder 4K bei 120 Hz möglich sind. Auch HDMI 2.1 ist an Bord, genauso wie ein vorderseitiger USB-C-Port, der das Displayport-Protokoll unterstützt. Leider fehlt USB4 als neuer, hochwertiger Standard. Zudem würden wir uns bei neuen Mini-PCs wünschen, dass einer der USB-C-Ports auch zur Stromversorgung des Systems genutzt werden kann. Bei Laptops ist das seit vielen Jahren absoluter Standard, bei Mini-PCs hingegen eine Seltenheit. Nachdem bereits günstige Systeme unter 200 Euro diese Funktion in der Vergangenheit geboten hatten, kann es am Preis nicht zwingend liegen.

Abgesehen davon hält der Alliwava H90 Pro sonst noch vier USB-A-Ports nach USB 3.2 Gen2x2 sowie zwei 2,5G-Ethernet-Ports bereit. Drahtlos arbeitet das System mit Wi-Fi 6E und Bluetooth 5.2, wobei der WLAN-Chipsatz Mediatek MT7922 zum Einsatz kommt.

Performance: Wie schnell ist das Alliwava H90 Pro?

Bei der Performance wird es ernst: Hier muss der Alliwava H90 Pro zeigen, was in ihm steckt. Beim klassischen Büro-Benchmark PCmark 10 gibt es eine erste Überraschung: Der Mini-PC erreicht einen Score von durchschnittlich 6116 Punkten, mit Spitzen bei 6164 und 6029 Punkten. Das ist selbst für den etwas schwächeren Ryzen 7 8745HS deutlich zu mager.

Bei 3Dmark Time Spy gibt es kein gutes, aber auch kein katastrophales Ergebnis von 2511 Punkten bekommen. Die CPU erreicht dabei 9503 Punkte, die iGPU 2511 Punkte. Gerade verglichen mit anderen 8745HS-System, wie der Chuwi AuBox 8745HS oder dem Acemagic W1 sind das recht durchschnittliche Werte, auch wenn wir uns mehr von der CPU erhofft hätten. Hier aber scheint der 8745HS jedoch einfach grundsätzlich anderen Chips nachzustehen.

Fühlen wir der CPU einmal genauer auf den Zahn, mit Cinebench 2024, wo wir im Single-Core auf 96 Punkte kommen und im Multi-Core auf 753 Punkte. Das wiederum sind selbst für den 8745HS sehr schwache Ergebnisse. Im Cross-Plattform-Benchmark Geekbench 6 sind es dann 2308 Punkte (Single-Core) und 10960 Punkte (Multi-Core). Beim OpenCL-Grafiktest gibt es 19.917 Punkte.

Fassen wir einmal grundsätzlich zusammen, ist die Leistung für sich genommen absolut in Ordnung, es handelt sich nach wie vor um einen starken Rechner. Da wir die getesteten Mini-PCs jedoch nie nur für sich betrachten, sondern immer mit anderen Systemen mit vergleichbarem Preis oder vergleichbarer Ausstattung vergleichen, müssen wir hier ganz klar konstatieren: Die PCmark-Ergebnisse sind für einen 8745HS eine Katastrophe und gelinde gesagt meilenweit von Bestwerten entfernt. Üblicherweise kommt dieser auf 7100 Punkte oder besser im PCmark. Die Resultate bei Time Spy hingegen sind solide, bei Cinebench ist das System dann wieder im Hintertreffen. Interessant ist bei solchen Werten dann insbesondere die Kühlung, über die wir im Abschnitt „Lüfter“ zu sprechen kommen.

Den Abschnitt Performance schließen wir dann noch mit ein paar Spieletests in Full-HD ab, unter anderem mit Counter Strike 2. In hohen Einstellungen ohne FSR-Upsampler (AMD Fidelity FX Super Resolution) erreichen wir dort bis zu 82 FPS auf Mirage. Der Städtebau-Simulator Cities Skylines 2 läuft in mittleren Einstellungen und einer 120.000 Einwohner großen Stadt mit 14 FPS, in sehr niedrigen Optionen dann immerhin mit 21 bis 25 FPS. Dennoch würden wir es eher als unspielbar betrachten. The Witcher 3: Wild Hunt flimmert in mittleren Einstellungen ohne FSR mit 40 FPS über den Bildschirm. Zu guter Letzt haben wir das Aufbauspiel Anno 1800 getestet, das ohne FSR in mittleren Optionen mit etwa 30 FPS läuft. Mit FSR (Modus: Leistung) sind es dann 40 FPS, in niedrigen Einstellungen mit FSR sogar 50 FPS.

Lüfter: Wie laut ist das Alliwava H90 Pro?

Kommen wir zur Kühlung. Die Lautstärke des Alliwava H90 Pro ist in jedem Fall kein Problem, das System bleibt im Idle bisweilen schweigsam. Leider hören wir bei stehendem Lüfter aus dem PC-Gehäuse ein leichtes elektrisches Sirren, das insbesondere bei geringer Umgebungslautstärke wahrnehmbar ist. Bei alltäglichem Anwendungsgebrauch, wie dem Nutzen des Browsers, arbeitet der Lüfter bei 25 dB(A). Unter voller Auslastung mittels Aida64-Stresstest sind es maximal 35 dB(A). Das sind absolut vertretbare Ergebnisse.

Leider fällt unter Last auf: Die CPU-Temperatur klettert auf weit über 94 Grad. Während die CPU zu Beginn noch mit knapp 4,0 GHz bei unkritischen 53,6 °C arbeitet, schnellt die Temperatur binnen 14 Sekunden auf 83,5 °C hoch, woraufhin das System den Takt bereits auf 2,6 GHz reduziert. Kurz darauf erreicht der Prozessor mit 95,4 °C einen kritischen Wert. Um einer Überhitzung entgegenzuwirken, drosselt das System die Leistung schrittweise immer weiter – zunächst auf 2,1 GHz und nach vier Minuten auf einen Tiefpunkt von nur noch 1,6 GHz. Dort verharrt die CPU für sieben Minuten. Dadurch sinkt die Temperatur auf 83 Grad herunter und der Chip kann ab Minute 11 wieder mit 2,5 GHz takten – was jedoch direkt zu einem Anstieg auf 88 Grad führt. Wir vermuten, dass dieses stark schwankende Taktverhalten die Hauptursache für die zuvor beobachtete, teils schwache Performance in den Benchmarks ist.

Der Stromverbrauch des Alliwava H90 Pro liegt je nach Last bei 16 bis 19 W (Idle), 27 W (Geringe Last, wie Browsen) und 76 W (Volllast).

Software: Mit welchen Betriebssystemen arbeitet das Alliwava H90 Pro?

Der Alliwava H90 Pro kommt mit Windows 11 Pro, allerdings mit dem älteren Feature-Update 23H2. So müssen wir direkt nach der Einrichtung das Update auf Version 24H2 installieren, welches die zum Testzeitpunkt aktuellste, verfügbare Version für dieses System ist. Das neue 25H2 schickt sich zwar an, steht hier aber bislang nicht zur Verfügung. Bevor wir das 24H2-Update installieren können, fordert uns Windows in den Update-Einstellungen dazu auf, die aktuelle Version von Windows neu zu installieren, um Systemdateien und Komponenten zu reparieren. Der darauffolgende Neustart nimmt über drei Stunden in Anspruch, währenddessen ist nur der „Wird neu gestartet“-Ladescreen zu sehen. Das 24H2-Update wird erst danach angestoßen. Unser üblicher vollständiger Virenscan mittels Windows Defender findet keine Auffälligkeiten.

Gehäuse: Wie ist die Verarbeitung des Alliwava H90 Pro?

Der Alliwava H90 Pro kommt in einem teils aus Aluminium, teils aus Kunststoff bestehenden, schlichten Gehäuse. Die grundsätzliche Formgebung erinnert an Premium-Mini-PCs, allen voran den Apple Mac Mini. Die Außenmaße betragen 130 × 128 × 52 mm, das Gewicht liegt bei 360 g. Die schwarze Kunststoffoberseite ist mit einer schicken Riffelung versehen, das Material fühlt sich aber etwas dünn an und knarzt. Die Unterseite besteht ebenfalls aus Kunststoff, ein runder Sockel mit einem Gummiring als Puffer fungiert als Auflagefläche. Dadurch gibt es mehr Abstand zwischen Mini-PC und Tisch für bessere Luftzufuhr von unten. Dort befinden sich auch die vier leicht erreichbaren Schrauben. Sind sie gelöst, fällt der Deckel mit einem kurzen Schütteln leicht ab. So sind alle Komponenten schnell erreichbar. Auch der Kunststoffboden fühlt sich eher weniger hochwertig an, knarzt und der Gummiring ist unsauber ausgeschnitten. Das ist Meckern auf hohem Niveau, auf dem wir uns allerdings bei einem Preis jenseits der 400 Euro auch langsam aber sicher befinden.

Preis: Was kostet der Alliwava H90 Pro?

Normalerweise kostet die Basisvariante des Alliwava H90 Pro mit 32/512 GB etwa 479 Euro. Mit dem Code MHNQTHB53695 sind es aber momentan nur noch 435 Euro im Herstellershop. Die Variante mit 1 TB großer SSD (unsere Testausstattung) liegt bei 509 Euro, kostet mit dem gleichen Rabatt-Code aber derzeit 465 Euro.

Fazit

Der Alliwava H90 Pro ist zweifellos ein interessanter Rechner. Insbesondere durch den vergleichsweise niedrigen Preis und den modernen Ryzen 7 ist das System attraktiv. Allerdings hat der Mini-PC ein paar Kühlprobleme, die vor allem bei PCmark, aber auch bei Cinebench zu mäßigen bis schlechten Ergebnissen führt – zumindest verglichen mit anderen 8745HS-Systemen oder Mini-PCs im selben Preisbereich. So beobachten wir im Stresstest teils über 95 Grad CPU-Temperatur, was in der Folge zu einem Abfall des CPU-Takts führt. Das wiederum dürfte ursächlich für die schlechtere Performance sein.

Auch bei der Verarbeitung gibt es einzelne Punkte für Verbesserungen. Zudem überzeugt die verwendete, nicht genauer spezifizierte SSD nicht – hier wäre ein besseres Marken-Modell wünschenswert. Positiv fallen die modernen Anschlüsse, allen voran Displayport 2.1 auf. Allerdings vermissen wir auch bei diesem Mini-PC einen USB-C-Port, der auch die Stromversorgung des Systems bereitstellen kann, wie es bei Laptops längst üblich ist. Alles in allem ein solides, spannendes System mit Potenzial für mehr. Abzüglich unserer Kritik vergeben wir vier Sterne.



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Gutachten: US-Behörden haben weitreichenden Zugriff auf europäische Cloud-Daten


Die Debatte um die digitale Souveränität Europas und den strategischen Einsatz US-amerikanischer Cloud-Infrastrukturen in sensiblen Bereichen erhält neuen Zündstoff. Ein bisher unveröffentlichtes Gutachten, das Rechtswissenschaftler der Uni Köln im Auftrag des Bundesinnenministeriums erstellten, ist nun im Zuge einer Anfrage nach dem Informationsfreiheitsgesetz (IFG) öffentlich zugänglich geworden. Es kommt zu dem Schluss, dass US-Behörden weitreichenden Zugriff auch auf Daten haben, die in europäischen Rechenzentren gespeichert sind.

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Die Gutachter sollten klären, ob und in welchem Umfang US-Geheimdienste und andere staatliche Stellen ein rechtliches Zugriffsrecht auf Daten in der Cloud besitzen, selbst wenn die Infrastrukturen außerhalb der Vereinigten Staaten betrieben werden. Laut dem Gutachten erlauben insbesondere der Stored Communications Act (SCA), der durch den Cloud Act erweitert wurde, sowie Abschnitt 702 des Foreign Intelligence Surveillance Act (FISA) US-Behörden, Cloud-Anbieter zur Herausgabe von Daten zu verpflichten.

Ein brisanter Punkt ist die Feststellung zur Reichweite der US-Jurisdiktion. Unternehmen sind demnach angehalten, Daten auch dann herauszugeben, wenn diese außerhalb der USA gespeichert sind. Entscheidend ist demnach nicht der physikalische Speicherort der Informationen, sondern die Kontrolle darüber durch die betroffene Firma. Das impliziert, dass selbst Daten, die in Rechenzentren auf europäischem Boden liegen und über deutsche Tochtergesellschaften verwaltet werden, dem Zugriff unterliegen. Voraussetzung ist, dass die US-Muttergesellschaft die letztliche Kontrolle ausübt.

Die Reichweite der US-Gesetze endet hier jedoch nicht. Die Jurisdiktion der Vereinigten Staaten kann laut dem Gutachten nicht nur europäische Tochtergesellschaften US-amerikanischer Unternehmen erfassen. Sie hat auch das Potenzial, rein europäische Unternehmen zu treffen, sofern diese relevante geschäftliche Verbindungen in die USA unterhalten. Damit wird die Gefahr eines indirekten oder direkten Datenzugriffs auf einen weiten Kreis von Unternehmen ausgedehnt, die im europäischen Binnenmarkt operieren.

Obwohl ein Cloud-Anbieter technisch etwa durch Verschlüsselung verhindern könnte, selbst auf die Daten zuzugreifen, vermeidet dies die Herausgabepflicht nicht zwingend. Das US-Prozessrecht verlangt von Parteien, verfahrensrelevante Informationen schon vor Beginn eines Rechtsstreits zu speichern. Ein Cloud-Dienstleister, der regelmäßig mit Herausgabeverlangen konfrontiert ist, könnte daher zur Aufbewahrung von Daten verpflichtet sein. Schließt er sich durch technische Maßnahmen vom Zugang aus, riskiert er erhebliche Bußgelder oder strafrechtliche Konsequenzen.

In Europa dürfen Aufsichtsbehörden auf Basis der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) Offenlegungen von Informationen an Behörden in Drittstaaten untersagen. Datenübermittlungen in die USA können derzeit auf den wackeligen Angemessenheitsbeschluss der EU-Kommission – das EU-US Data Privacy Framework – gestützt werden. Das Gutachten verdeutlicht aber die rechtlichen Spannungsfelder, die durch die globale Reichweite der US-Gesetze entstehen. Es verweist auf die Notwendigkeit, europäische Alternativen zur Stärkung der digitalen Souveränität zu entwickeln.

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Die Rechtsanwälte Stefan Hessel, Christina Ziegler-Kiefer und Moritz Schneider kommen in einer aktuellen Analyse trotzdem zum Schluss, dass ein datenschutzkonformer Einsatz der cloudbasierten Lösung Microsoft 365 grundsätzlich weiterhin möglich sei. Das abstrakte Risiko, das sich aus den extraterritorialen US-Befugnissen speise, begründe allein keine automatische Unzuverlässigkeit des Auftragsverarbeiters, solange keine systematischen Verstöße gegen europäisches Recht belegt seien. Verantwortliche müssten sich auf ihre Compliance-Pflichten konzentrieren und bei hohem Risiko eine Datenschutz-Folgenabschätzung durchführen. Andere Experten sehen das nicht so.


(vbr)



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Digitales Vertrauen in Gefahr: Wenn Behörden ihre alten Domains vergessen


Die Umbenennung einer Bundesbehörde erfordert nicht nur den Austausch von Schildern und Briefköpfen, sondern auch den der zugehörigen Internetadresse. Werden solche vormals staatlich genutzten Domains nach einiger Zeit aufgegeben, kann dies erhebliche Sicherheitsprobleme nach sich ziehen.

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Aufgrund ihrer Historie genießen diese Adressen weiterhin ein hohes Vertrauen, werden in wissenschaftlichen Arbeiten oder von Nachrichtenmedien verlinkt und sind in Suchmaschinen leicht auffindbar. Diese Faktoren machen sie zu einem idealen Ziel für Betrüger und Verbreiter von Desinformation. Unter ehemaligen Behörden-Webadressen finden sich heute teils Werbung für illegales Glücksspiel, Online-Casinos, Wettanbieter und sogar Schadsoftware.

Ein prägnantes Beispiel dafür ist die alte Domain des heutigen Bundesamts für Migration und Flüchtlinge (BAMF), das bis 2005 noch Bundesamt für die Anerkennung ausländischer Flüchtlinge (BAFl) hieß. Nach der Umbenennung wechselte die Adresse von bafl.de zu bamf.de. Obwohl die alte URL jahrelang auf die neue weiterleitete, wurde sie schließlich aufgegeben. 2025 entdeckte der IT-Sicherheitsforscher Tim Philipp Schäfers, dass bafl.de erneut zur Registrierung frei war. Zuvor hatte dort zeitweise eine seltsame, aber scheinbar harmlose Website mit fragwürdigen Informationen über Asylthemen ihr Domizil aufgeschlagen.

Schäfers, der beim BAMF bereits skurrilen Testkonten auf die Spur gekommen war, sicherte sich laut einem jetzt veröffentlichten Bericht die Domain. Er stellte überraschend fest, dass weiterhin Anfragen aus den Netzen des Bundes an bafl.de gesendet wurden. Diese Infrastruktur verbindet Behörden und Tausende Mitarbeiter.

Das deutete darauf hin, dass interne IT-Systeme – möglicherweise aufgrund einer Fehlkonfiguration – weiterhin automatisiert auf die nicht mehr kontrollierte Adresse zugriffen. Eine solche hartnäckige Verankerung in den Systemen birgt dem Entdecker zufolge ein erhebliches Sicherheitsrisiko. Angreifer könnten durch die beständigen Anfragen Informationen über die interne IT-Infrastruktur ausspionieren und im schlimmsten Fall Systeme manipulieren.

Obwohl das Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) und das BAMF auf die Meldung des Sicherheitsexperten reagierten und die Löschung des Verweises auf bafl.de aus allen Konfigurationen beim ITZBund veranlassten, rissen die automatisierten Anfragen nicht ab. Der Vorfall unterstreicht, dass die Freigabe einer Domain erst erfolgen sollte, wenn sichergestellt ist, dass sie intern auf keinem System mehr verwendet wird. Das BAMF teilte diese Einschätzung laut Netzpolitik.org nachträglich. Es will stärker darauf achten, nicht mehr genutzte Domains aus Sicherheitsgründen weiter zu registrieren.

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Dass es sich nicht um einen Einzelfall handelt, belegt eine Antwort der Bundesregierung auf eine Anfrage der Linksfraktion. Demnach wurden mehrere vormals von Ministerien oder ihren Geschäftsbereichsbehörden genutzte Domains von Dritten registriert und missbräuchlich genutzt. Ein Beispiel ist eine alte URL des Landwirtschaftsministeriums. Diese informiert heute zwar noch über Bioenergiepflanzen, aber blendet Links zu Glücksspiel- und Wettanbietern ein.

Auch das Bundesinstitut für öffentliche Gesundheit (BIÖG), ehemals Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung, kämpft mit ungenutzten Domains aus früheren Aufklärungskampagnen. Diese verlinken nun ebenfalls auf illegale Online-Casinos. Eine andere, einst für Kinderlieder genutzte Domain verbreitet sogar Schadsoftware. Während einige Ministerien entsprechende Fälle meldeten, signalisierten andere nur „Fehlanzeige“. Das erscheint angesichts der Dimension staatlicher Domainverwaltung und des BAFl-Falls unglaubwürdig.

Die Linken-Abgeordnete Donata Vogtschmidt beklagt ein „Totalversagen“ bei der Sicherung vertrauenswürdiger Webauftritte. Unzureichend erscheint Vogtschmidt die Situation, weil es laut Regierung keine einheitlichen Regeln für den Umgang mit nicht mehr benötigten Domains gibt: Die Zuständigkeit liege bei der jeweiligen Behörde.

Die Regierung lehnt es ab, eine systematische Liste aller in Bundeshand befindlichen Domains und deren Kosten offenzulegen, da dies die Sicherheit der Bundesrepublik gefährden könnte. Diese Geheimhaltung erschwert ein internes Inventar-Management sowie externe Transparenz und notwendige Sicherheitsforschung. Die Schätzungen zur Anzahl der Domains mit staatlichen Inhalten gehen in die Tausende, was die Größe des potenziellen Sicherheitsproblems verdeutlicht.

Um Vertrauen zu schaffen und Missbrauch von Anfang an zu verhindern, könnte die konsequente Nutzung von Subdomains unter bund.de oder der neuen digitalen Dachmarke gov.de helfen. Letztere, die offizielle Websites kennzeichnen soll, befindet sich aber noch in der Pilotphase und ist keine Pflicht. Ein konsequentes Domain-Management, starke Authentifizierung und Kontrolle anstelle von Geheimhaltung wären laut IT-Experten effektiver, um die digitalen Auftritte des Bundes resilienter gegen Missbrauch zu machen.


(wpl)



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Autonomer ID. Buzz wird Robotaxi in Oslo


Oslo bekommt einen Dienst mit autonom fahrenden Fahrzeugen. Diese stammen von der Volkswagen-Tochter Moia.

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Den Dienst wird die Verkehrsgesellschaft Ruter zusammen mit Holo anbieten, einem auf den Betrieb autonomer Fahrzeuge spezialisierten Unternehmen. Er soll im kommenden Frühjahr starten, wie Ruter mitteilte. Holo wird demnach seine Erfahrungen aus dem Betrieb autonomer Mobilitätsdienste in den nordischen Ländern einbringen.

Als Fahrzeug kommt der ID. Buzz AD zum Einsatz, dem Robotaxi auf der Basis des elektrischen VW-Bus. Diese sollen zunächst in Groruddalen unterwegs sein, einem Vorort der norwegischen Hauptstadt. Dort sollen die Fahrzeuge zunächst auch unter anspruchsvollen Wetterbedingungen wie Schnee erprobt werden. Ruter will bis zu 30.000 autonome Ride-Sharing-Fahrzeuge in das öffentliche Verkehrsnetz Oslos integrieren. Das soll Staus und Emissionen reduzieren.

Für Moia sei „das Projekt ein weiterer Schritt bei Ausbau und Kommerzialisierung autonomer Mobilität in Europa“, teilte das Unternehmen mit. Bisher bietet die VW-Tochter selbst Ride-Sharing-Dienste an, bis vor kurzem in Hannover sowie in Hamburg, in Hamburg und Berlin künftig auch autonomes Ridesharing.

Im nächsten Schritt will Moia auch ein „Gesamtpaket“ aus autonomen Fahrzeugen, Software und Betriebsdienstleistungen anbieten, „das Verkehrsbetreibern ermöglicht, autonome Mobilität zu implementieren.“ Moia plant, bis 2027 eine Typgenehmigung für den ID. Buzz AD in der Europäischen Union zu erhalten.

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(wpl)



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