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Mittwoch: Massive Entlassungen bei Epic Games, deutsche Rechtslage bei Deepfakes


Die Marktbedingungen der Videospielbranche sind laut Tim Sweeney die „extremsten“ seit Jahren. Da „Fortnite“ weniger gespielt wird, will der Boss von Epic Games 500 Millionen US-Dollar sparen und hat deshalb über 1000 Angestellte gekündigt. Das entspricht 20 Prozent der Belegschaft und soll sicherstellen, dass mehr eingenommen als ausgegeben wird. Derweil hat die Politik in Deutschland eine Regelung für pornografische Deepfakes schon lange in der Schublade. Angesichts der neu entflammten Debatte will sie jetzt handeln und strafrechtliche Lücken bei Deepfakes schließen. Sogar die Erstellung soll strafbar werden. Doch die Rechtslage ist gerade bei Deepfakes komplex. In den USA weitet der Robotaxi-Anbieter Zoox sein Angebot in mehreren Metropolen stark aus. In San Francisco werden dicht bewohnte Viertels ins Programm aufgenommen, in Las Vegas weitere Attraktionen angefahren. Zudem will Zoox die autonomen Fahrzeuge in Austin und Miami intensiver testen – die wichtigsten Meldungen im kurzen Überblick.

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Epic Games streicht mehr als 1000 Stellen, da das Softwareunternehmen aktuell mehr Ausgaben als Einnahmen verzeichnet, wie Epic-Games-Gründer und -Chef Tim Sweeney erklärt. Als Grund nennt er die Flaute beim trotzdem noch sehr erfolgreichen Free2Play-Spiel „Fortnite“, das derzeit weniger Umsatz generiert als zuvor. Das bestätigen Marktforscher, die einen starken Rückgang der Fortnite-Spielzeiten von über 20 Prozent ermittelt haben. Zudem stehe die gesamte Videospielbranche laut Sweeny unter Druck. Durch die Entlassungen und weitere Abstriche etwa beim Marketing und externen Verträgen will Epic Games mehr als 500 Millionen US-Dollar einsparen. Immerhin werden den geschassten Angestellten Abfindungen gezahlt: Epic Games entlässt mit über 1000 Mitarbeitern rund 20 Prozent der Belegschaft.

KI ist laut Sweeney kein Grund für die Epic-Einsparungen, aber ist Anlass für die in Deutschland neu entfachte Debatte über eine mögliche Strafbarkeitslücke bei pornografischen Deepfakes. Denn täuschend echt wirkende Filme und Bilder von Personen lassen sich mit Computertechnik immer einfacher erstellen. Die Leistungsfähigkeit allgemein verfügbarer KI-Modelle nimmt rasant zu, die Ergebnisse können sich inzwischen mit echten Filmproduktionen messen. Mit der leichten Verfügbarkeit auf Plattformen wie X nimmt auch der Missbrauch zu. Während Betrugsversuche, bei denen die Täter KI-Werkzeuge einsetzen, bereits strafbar sind, ist die Rechtslage beim Missbrauch von Bildern von Privatpersonen weniger klar. Das will die Berliner Regierung nun ändern. Doch die Rechtslage bei Deepfakes ist kompliziert.

Die Amazon-Tochter Zoox wird ihren Robotaxi-Service in San Francisco und Las Vegas ausbauen und die Tests seiner autonomen Fahrzeuge in Austin und Miami auf die nächste Stufe heben. Die Entwicklungen sind laut US-amerikanischem Robotertaxi-Unternehmen die bisher wichtigste Serviceerweiterung und ein weiterer Schritt, um Zoox noch mehr Fahrgästen in den Vereinigten Staaten zugänglich zu machen. Dabei setzt Zoox 2026 auf Wachstum und will den Robotaxi-Service sicher und zuverlässig im ganzen Land skalieren. Nach eigenen Angaben ist Zoox das einzige Unternehmen „mit einem vollautonomen Fahrdienst in einem speziell dafür entwickelten Robotaxi“. Die US-Firma spricht von einem „Meilenstein“: Zoox mit dem bislang größten Expansionsschritt.

Exklusion statt Expansion betreiben die USA bei neuen Routern für Verbraucher. Denn diese werden ab sofort nicht mehr zugelassen, sofern sie nicht in den USA hergestellt sind. Damit hat die Regulierungsbehörde FCC den Markt schockiert. Gemeint ist nicht nur der Zusammenbau; vielmehr muss die gesamte Herstellungskette, vom Design über Chips bis zur Software, ausschließlich in den USA liegen und von Firmen mit US-Eigentümern und -Management gestellt werden. Dies betrifft sowohl Router mit als auch ohne Funk. Als Grund für das umfassende Verbot wird Nationale Sicherheit genannt. Für Ausnahmen gibt es hohe Hürden. Das Problem ist, dass wir noch keine Routermodelle für Verbraucher gefunden haben, die in Stückzahlen komplett in den USA hergestellt werden: USA verbieten alle neuen Router für Verbraucher.

Eisige Kälte, harte kosmische Strahlung, enorme Beschleunigung beim Raketenstart – und kein Techniker zur Reparatur vor Ort. Unter diesen harten Bedingungen im Weltall müssen Halbleiterchips trotzdem jahrelang zuverlässig arbeiten. Fallen sie aus, kann das Menschenleben gefährden. Für den Einsatz im Weltraum entwickeln einige Hersteller daher besondere Halbleiter-Bauelemente. Weil sie unter anderem für den Betrieb unter starker ionisierender Strahlung ausgelegt sind, nennt man sie auch „Radiation Hardened“, kurz Rad-Hard. Die Besonderheiten solcher Chips fürs Weltall beschreibt c’t-Redakteur Christof Windeck im Gespräch mit seiner Kollegin Ulrike Kuhlmann in der neuen Folge vom Bit-Rauschen, dem Prozessor-Podcast: Halbleiter für Weltraum-Missionen.

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(fds)



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Meta setzt das Mitarbeiter-Tracking für KI-Training nach möglichem Datenleck aus


Meta Platforms hat die Aufzeichnung von Maus- und Tastaturaktionen der eigenen Mitarbeiter vorerst ausgesetzt. Die damit erfassten Daten sollten für das Training von KI-Modellen genutzt werden, waren aber offenbar nicht ausreichend geschützt. Laut verschiedenen Berichten sollen sensible Mitarbeiterdaten für andere Mitarbeiter zugänglich gewesen sein. Der Facebook-Konzern bestreitet ein mögliches Datenleck, geht den Vorwürfen aber nach und hat das Mitarbeiter-Tracking in der Zwischenzeit pausiert.

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Erst seit rund zwei Monaten erfasst Meta die Mausbewegungen und Tastenanschläge von Mitarbeitern für das KI-Training. So sollen KI-Modelle menschliches Verhalten lernen. Das stieß auf internen Widerstand. Nach wochenlangen Protesten hat Meta das Mitarbeiter-Tracking für KI-Training eingeschränkt. Anfang Juni wurde die auf den Mitarbeiter-PCs installierte Tracking-Software für mehr Datenschutz angepasst. Zudem konnten Mitarbeiter die Datenerfassung auf ihren Computern für 30 Minuten pausieren.

Nach Angaben des Unternehmens haben aufgrund strenger Zugriffskontrollen nur wenige Ingenieure Zugriff auf die Rohdaten. Der Bericht von Reuters zeichnet ein anderes Bild. Laut interner Dokumentation waren etwa „vollständige Prompts und Transkriptionen, private Unterhaltungen, Daten zu Personen und Leistung“ für andere Personen abrufbar. Daraufhin habe ein Mitarbeiter dies als Sicherheitsvorfall mit hoher Priorität gemeldet, was die interne Untersuchung beim Datenkonzern veranlasst hat.

Wie lange die „Model Capability Initiative“ (MCI) genannte Tracking-Software ausgesetzt wird, wollte Meta Platforms bislang nicht sagen, bestätigte aber die Untersuchung. „Wir haben dieses Programm sorgfältig unter Berücksichtigung von Datenschutzvorkehrungen konzipiert“, erklärte Meta-Sprecher Tracy Clayton. „Auch wenn uns derzeit keine Hinweise darauf vorliegen, dass Mitarbeiter von Meta unbefugt auf Daten zugegriffen haben, setzen wir das Programm vorübergehend aus, während wir den Sachverhalt untersuchen.“

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Im Mai gab es bereits Vorwürfe, dass Meta mehr Informationen erfasst als zunächst dargelegt und die protokollierten Daten unverschlüsselt speichert, was zu Datenschutzbedenken bei den Mitarbeitern führte. In firmeninternen Diskussionen des Sicherheitsvorfalls forderten Mitarbeiter eine eingehende Untersuchung der Probleme.

„Ich habe über meinen Arbeitsrechner sowohl auf persönliche Steuer- als auch auf medizinische Daten zugegriffen – ebenso wie viele Tausend andere Mitarbeiter auch“, schreibt ein Mitarbeiter. „Uns wurde versichert, dass diese Daten geschützt und nach einer strengen Filterung nur für legitime geschäftliche Zwecke verwendet würden.“

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(fds)



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Verbraucherschützer fordern Safety by Design für alle statt Social-Media-Verbote


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Der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) wirft großen Social-Media-Plattformen vor, Minderjährige nicht ausreichend vor gesundheitsgefährdenden Mechanismen zu schützen. Dies habe eine aktuelle Untersuchung des Verbands ergeben. Facebook, Instagram, Snapchat, TikTok und YouTube setzen demnach die Vorgaben des Digital Services Act (DSA) zum Kinder- und Jugendschutz nur unzureichend um. Der vzbv fordert in der Konsequenz allerdings kein pauschales Social-Media-Verbot für Heranwachsende bis zu einer festgelegten Altersgrenze, sondern will, dass Plattformen ihre Dienste nach dem Prinzip „Safety by Design“ für alle Nutzerinnen und Nutzer sicherer gestalten müssen. Bestehende Regulationen müssen durchgesetzt und auch unter Gesichtspunkten eines besseren Jugendschutzes konkretisiert werden.

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Der vzbv hat nach eigenen Angaben vom 13. März bis zum 1. Juni 2026 die fünf reichweitenstärksten Plattformen unter Jugendlichen hinsichtlich ihrer Mindestalter-Regelungen, Empfehlungsalgorithmen, Endlosfeeds, Auto-Play-Funktionen, Kontakteinstellungen und Datenerhebungspraktiken untersucht. Die Ergebnisse zeigen laut vzbv ein systemisches Untererfüllen der DSA-Pflichten. Personalisierte Empfehlungsfeeds förderten exzessive Nutzungszeiten, während das Deaktivieren dieser Mechanismen durch versteckte Einstellungen und mehrstufige Opt-out-Prozesse erschwert werde.

„Die Geschäftsmodelle vieler Social-Media-Plattformen zielen darauf ab, Minderjährige möglichst lange online zu halten. Das steigert die Werbeeinnahmen der Anbieter, ist aber gesundheitsgefährdend. Funktionen wie endloses Scrollen können süchtig machen. Es ist allerhöchste Zeit gegenzusteuern“, erklärte hierzu vzbv-Vorständin Ramona Pop.

Der Verband identifizierte auf allen untersuchten Plattformen verhaltensmanipulierende Mechanismen (Dark Patterns). Dazu zählen wiederkehrende Pop-ups zur Freigabe von Standort und Kontakten, die mit FOMO-Narrativen (Fear Of Missing Out – Angst, etwas zu verpassen) arbeiten, sowie Standardeinstellungen, die Kontaktgesuche völlig Fremder zulassen. Bei TikTok bemängelt der vzbv den besonders starken Auto-Play-Mechanismus im „For You“-Feed, bei Snapchat die Streaks und den Snap-Score als explizite Engagement-Gamification, bei Instagram die offenen Kontaktvorschläge und bei YouTube die „Up next“-Empfehlungen.

Besonders kritisch bewertet der vzbv die Kontaktmöglichkeiten bei Minderjährigen-Konten. Zwar schränken alle Plattformen Direktnachrichten für junge Nutzer ein, doch lassen sich diese Beschränkungen zum Teil leicht lockern. Fremde können so weiterhin Minderjährige erreichen – ein Risiko für Grooming, Belästigung und sexualisierte Gewalt, das laut Untersuchung bei chat- und livestreamingbasierten Funktionen besonders hoch ausfällt. Die Altersverifikation beschränkt sich in der Regel auf eine Selbstauskunft per Geburtsdatum, die Jugendliche trivial umgehen können.

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„Minderjährige haben ein Recht auf sichere digitale Teilhabe. Statt sie durch ein Verbot auszuschließen, müssen Plattformen ihre Dienste sicherer gestalten – und zwar für alle“, betonte Pop. Konkret fordert der vzbv, dass suchtfördernde Funktionen wie Endlos-Scroll, Auto-Play und manipulative Empfehlungsalgorithmen standardmäßig für alle Nutzer deaktiviert werden. Zudem solle die EU-Kommission die DSA-Vorgaben konkretisieren und mit dem geplanten Digital Fairness Act verbindliche Regeln gegen Dark Patterns und sogenannte Attention Traps schaffen.

Die vzbv-Untersuchung fällt in eine der bisher heißesten Phasen in der politischen Debatte um den digitalen Jugendschutz. Am 24. Juni wird die von Bundesbildungsministerin Karin Prien (CDU) im vergangenen Jahr eingesetzte Kommission für „Kinder- und Jugendschutz in der digitalen Welt“ ihre Ergebnisse veröffentlichen. Prien kündigte bereits an, dass die Kommission knapp 50 Empfehlungen herausgeben werde. Im Vorlauf zu diesem Termin hatten sowohl der Deutsche Ethikrat als auch die Bildungsministerkonferenz (BMK) ein pauschales Social-Media-Verbot für Jugendliche abgelehnt. Der Ethikrat empfiehlt nur für einige Angebote strikte Alterskontrollen, die BMK stellte den Medienkompetenzerwerb in den Vordergrund.

Gegen diese eingeschlagene Richtung wehrt sich unter anderem die Initiative „Smarter Start ab 14“, die in einem offenen Brief an die Bundesregierung erneut ein striktes Social-Media-Mindestalter von 16 Jahren fordert. International hatte zuletzt die Regierung des Vereinigten Königreichs ein Social-Media-Verbot für unter 16-Jährige versprochen. Dies hatte allerdings Premier Keir Starmer von der Labour-Partei getan, der kurze Zeit später seinen Rücktritt ankündigte. Ob seine politischen Nachfolger das geplante Verbot „Australia plus“ weiterhin verfolgen werden, ist damit aktuell unklar.


(kbe)



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EU-Gesetz gegen Sextortion und Kindesmissbrauch im Netz


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Die EU zieht im Kampf gegen sexuelle Gewalt an Kindern und deren digitale Verbreitung die Zügel an. Nach intensiven Verhandlungen haben sich Vertreter des EU-Parlaments, des Ministerrates und der Kommission auf eine weitreichende Reform der entsprechenden strafrechtlichen EU-Richtlinie geeinigt. Damit wollen die Gesetzgeber auf die technologische Entwicklung der vergangenen Jahre reagieren. Die bisherigen gesetzlichen Vorgaben stammen von 2011 und gelten angesichts der rasanten Digitalisierung als überholt.

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Ein Fokus der Gesetzesreform liegt auf der Kriminalisierung technologiegestützter Tatbestände. Erstmals wird die bloße Zahlung für den Zugang zu Live-Streams, die sexuellen Kindesmissbrauch zeigen, EU-weit unter Strafe gestellt. Damit reagiert die Politik auf ein Geschäftsmodell im Darknet und auf verschlüsselten Plattformen, bei dem Täter Missbrauchshandlungen in Echtzeit gegen Bezahlung übertragen. Bislang gab es in vielen Mitgliedstaaten rechtliche Lücken beim Konsum solcher Live-Übertragungen, da kein klassisches Besitzdelikt an einer heruntergeladenen Datei vorlag.

Neben dem Streaming soll die neue Richtlinie auch gegen den Missbrauch Künstlicher Intelligenz vorgehen. Das Designen, Anpassen, Besitzen oder Verbreiten von KI-Systemen, die speziell für die Generierung von Missbrauchsmaterial oder Deepfakes entwickelt wurden, wird künftig mit bis zu zwei Jahren Haft bestraft. Ebenfalls unter Strafe gestellt wird das Verfassen, Besitzen und Verbreiten von digitalen Anleitungen und Prompts, die detailliert beschreiben, wie Missbrauchsmaterial erzeugt oder sexuelle Gewalt an Kindern verübt werden kann.

Laut der Kommission stieg die Zahl der Meldungen über sexuellen Kindesmissbrauch im Internet von einer Million im Jahr 2010 auf mehr als 23 Millionen 2025. Allein im vergangenen Jahr umfasste das fast 62 Millionen Dateien, vor allem Bilder und Videos. Auch das Phänomen des Cybergroomings verzeichnete in den vergangenen fünf Jahren einen dreißigfachen Anstieg.

Auch beim Phänomen der digitalen sexuellen Erpressung (Sextortion) schafft die EU eine einheitliche Strafbarkeit. Täter, die Minderjährigen mit der Veröffentlichung intimer Bilder drohen, um Geld oder weiteres Bildmaterial zu erpressen, müssen künftig mit harten Konsequenzen rechnen. Gleichzeitig wird der Tatbestand des Groomings erheblich ausgeweitet. Die Strafbarkeit greift nun in bestimmten Situationen auch dann, wenn Jugendliche das gesetzliche Schutzalter bereits erreicht haben, die Täter aber mit Zwang, Drohungen oder unter Vorspiegelung einer falschen Identität als Gleichaltrige agieren.

Um die Verbreitung von illegalem Material im Netz effektiv einzudämmen, verpflichtet die Richtlinie die Mitgliedstaaten dazu, auf ihrem Staatsgebiet gehostete Missbrauchsinhalte unverzüglich zu löschen oder den Zugang für Internetnutzer konsequent zu sperren. Neben den rein digitalen Delikten bringt die Reform erhebliche Verschärfungen bei den Höchststrafen und den Verjährungsfristen mit sich.

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Für die gravierendsten Straftaten wie schweren sexuellen Missbrauch wird die Verjährungsfrist auf bis zu 32 Jahre nach Erreichen der Volljährigkeit des Opfers angehoben. Damit trägt die EU der Erkenntnis Rechnung, dass Betroffene oft Jahrzehnte benötigen, um das Erlebte zu verarbeiten und Anzeige zu erstatten. Ferner stärkt das Gesetz die Rechte der Überlebenden durch den garantierten Zugang zu kostenloser medizinischer Versorgung, psychologischer Hilfe und Rechtsbeistand.

Für Berufsgruppen, die in engem Kontakt mit Kindern stehen, wird eine strenge Meldepflicht bei konkretem Verdacht eingeführt. Bevor die neuen Regeln in Kraft treten können, müssen das Parlament und der Rat den ausgehandelten Text noch formal absegnen. Nach der Veröffentlichung im EU-Amtsblatt haben die Mitgliedsländer drei Jahre Zeit, die Vorgaben in nationales Strafrecht umzusetzen.


(kbe)



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