Künstliche Intelligenz
Mobilfunk-Server mit 100.000 SIM-Karten in New York beschlagnahmt
Über 300 SIM-Karten-Server mit 100.000 SIM-Karten sind in New York und New Jersey entdeckt und beschlagnahmt worden. Das teilt der US Secret Service mit. Die Geräte waren demnach an mehreren Standorten im Umkreis von 35 Meilen (gut 56 Kilometer) um das New Yorker Hauptquartier der Vereinten Nationen in Manhattan installiert. Dort geben sich hochrangige Diplomaten und Politiker aus aller Welt gerade eine Stelldichein zur UN-Generalversammlung.
„Die Möglichkeit von Störungen der Telekommunikation unseres Landes, die von diesem Netz an Geräten ausgeht, kann nicht überbewertet werden“, meint Secret-Service-Chef Sean Curran. In einer Pressemitteilung ist von möglicher verschlüsselter Kommunikation sowie möglichen Denial-of-Service-Angriffen (DOS) zur vorübergehenden Unbrauchbarmachung von Mobilfunksendestationen die Rede, nicht aber von tatsächlichen Angriffen. Zum wirklichen Verwendungszweck der beschlagnahmten Einrichtungen macht die untersuchende Behörde keine Angaben.

Secret Service (gemeinfrei)
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Im dicht verbauten Gebiet Manhattans sind Mobilfunkzellen dicht gestaffelt und von geringer Reichweite. Angreifer mit vielen Anschlüssen könnten zwar einzelne Zellen überlasten, aber kaum großflächige Netzausfälle über mehrere Netzbetreiber hinweg verursachen. Dies gilt umso mehr, als die fraglichen SIM-Server den Angaben zu Folge auf mehrere Standorte in einem rund 10.000 Quadratkilometer großen Gebiet verteilt waren. An einem typischen Werktag halten sich größenordnungsmäßig vier Millionen Menschen in Manhattan auf, fast alle mit Handy; zudem sind dort unzählige Geräte mit SIM-Karten ausgestattet.
Ideal für Spam-Anrufe
Die Anlagen bieten sich für betrügerische Anrufe aller Art an. Seit Jahren kämpfen nordamerikanische Netzbetreiber mit den Signierverfahren SHAKEN und STIR gegen Spam-Anrufe mit gefälschten Rufnummern. Betrügerische Callcenter könnten sich nun über das Internet mit SIM-Karten-Servern in New York und New Jersey verbinden und dort Telefonverbindungen auslösen, die vom Mobilfunkanbieter korrekt signiert werden. Beschweren sich ausreichend viele Betroffene, mag die einzelne SIM-Karte zwar gesperrt werden, doch bleiben dann immer noch 99.999 für den nächsten illegalen Anruf.
Auch zur Umgehung von Abhörschnittstellen außerhalb der USA können solche Anlagen genutzt werden. Eine verschlüsselte Voice-over-IP-Verbindung wird zum SIM-Server geschaltet, der dann einen Inlandsanruf vermittelt. Gegen die Abhörschnittstellen im US-Telefonnetz selbst hilft das nicht, doch sind US-Dienste bei der Überwachung von Inländern an Auflagen gebunden, während sie internationale Verbindungen mehr oder weniger frei ausweiden dürften. Außerdem erschwert das System die Rückverfolgung von Anrufen.
Durch Rückverfolgung sind die Ermittler laut den Angaben auch auf die Anlagen gestoßen: Im Frühjahr habe es mehrere Anrufe mit Drohungen gegen hochrangige Regierungsfunktionäre gegeben – und deren Schutz ist Aufgabe des Secret Service (neben der Bekämpfung von Finanzstraftaten, Anmerkung). In der Folge hätten Ermittler, auch mit Unterstützung von US-Geheimdiensten, „Kommunikation zwischen Ausländern und amtsbekannten Personen“ beobachtet, die über die SIM-Server gelaufen sei.
Zum exakten Datum des „jüngst“ erfolgten Zugriffs macht das Secret Service keine Angaben. Festnahmen gäbe es bislang keine, sagt ein Beamter in einem Video, die Untersuchungen liefen weiter. Die Ermittler hätten nun Daten von 100.000 SIM-Karten auszuwerten.
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Mitteilung von Matt McCool, US Secret Service
(ds)
Künstliche Intelligenz
EU-Kommission verlangt Auskunft von US-Tech-Riesen zu Betrug
Die Europäische Kommission verlangt von Apple, Google, Microsoft und Booking.com Auskünfte darüber, was sie gegen finanziellen Betrug auf ihren Plattformen unternehmen. Die Brüsseler Behörde stellte ein für die Unternehmen verpflichtendes Auskunftsersuchen, wie ein Sprecher der EU-Kommission bestätigte. „Dies ist auch ein wichtiger Schritt zum Schutz der Nutzer in der gesamten EU“, so der Behördensprecher. Grundlage für das Ersuchen ist das Gesetz über digitale Dienste (Digital Services Act, DSA).
Alle vier Plattformen sollen nun erläutern, wie sie verhindern, dass Nutzerinnen und Nutzer etwa durch fälschliche Angebote finanzielle Schäden erleiden. Bei Apple und Google dürften dabei besonders die Vertriebsplattformen App Store beziehungsweise Google Play im Fokus stehen. Microsoft betreibt auf der Plattform Bing eine Verkaufsplattform. Neben den drei US-Riesen nimmt die EU-Kommission mit Booking.com auch eine Firma mit Sitz in den Niederlanden ins Visier.
Geldstrafen möglich
Bis wann die Plattformen die geforderten Informationen liefern müssen, teilte die Kommission nicht mit. In der Regel gibt die Brüsseler Behörde dafür aber einige Wochen Zeit. Auf Grundlage der Antworten will die Behörde die nächsten Schritte festlegen, hieß es. Wenn die Unternehmen falsche, unvollständige oder irreführende Informationen bereitstellen oder sich weigern, die Fragen zu beantworten, könnte die EU-Kommission Geldstrafen verhängen.
In einem nächsten Schritt könnte die Kommission ein Verfahren gegen die Unternehmen eröffnen. Dann will die Behörde auch mehr Details zu dem Vorgang mitteilen.
Gesetz reguliert große Online-Plattformen
Das Gesetz über digitale Dienste (DSA) soll unter anderem sicherstellen, dass Plattformen illegale Inhalte von ihren Seiten schneller entfernen als bislang. Nutzern sollen solche Inhalte möglichst einfach melden können. Grundsätzlich müssen große Dienste mehr Regeln befolgen als kleine.
Das Gesetz sieht unter anderem vor, dass die Plattformen die Identität ihrer Verkäufer kennen und nachverfolgen können. Dafür sollen sie die entsprechenden Nachweise verlangen und speichern, um die Informationen im Betrugsfall an die Betroffenen weitergeben zu können.
Das Gesetz hatte in der Vergangenheit auch zu Problemen in der Beziehung zwischen der EU und den Vereinigten Staaten geführt. Die US-Regierung unter Präsident Donald Trump kritisierte in der Vergangenheit immer wieder europäische Digitalgesetze wie das DSA als wettbewerbsfeindlich.
(afl)
Künstliche Intelligenz
Gnome 49 frischt Apps auf und deaktiviert X11-Session
Das Gnome-Projekt hat Version 49 der Linux-Desktopumgebung veröffentlicht. Das neue Gnome schickt den Videoplayer Totem in Rente und ersetzt ihn durch Showtime (Videowiedergabe).
Auch der altgediente Dokumentenbetrachter Evince muss weichen und wird von Papers (Dokumentenbetrachter) beerbt, das ursprünglich als Fork von Evince gestartet ist. Sowohl Showtime als auch Evince bauen auf den modernen Bibliotheken GTK 4 und Libadwaita auf. Außerdem hat das Gnome-Team die Bedienoberfläche der Kalender-App überarbeitet. Die App solle jetzt barriereärmer sein und eigne sich auch für Nutzer, die ausschließlich mit der Tastatur navigieren oder Bedienungshilfen einsetzen, schreiben die Entwickler.
Abschied von X
Gnome 49 dürfte das letzte Release sein, das noch Code für eine X11-Session enthält. Die Entwickler haben sich dazu entschieden, in GDM (Gnome Display Manager) keine X11-Session mehr anzubieten. Auch wenn die Funktion deaktiviert wird, bleibt der Code noch erhalten. Damit können Distributoren selbst entscheiden, ob sie zusätzlich zu Wayland auch eine X11-Session anbieten. Die vollständige Entfernung des Codes soll dann in Gnome 50 erfolgen. Gnome 49 findet demnächst seinen Weg in die Linux-Distributionen Fedora Workstation 43 und Ubuntu Desktop 25.10, die beide noch dieses Jahr erscheinen.
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Anwendungen, die den X-Server benötigen, funktionieren dank Xwayland prinzipiell weiterhin, auch wenn es bekannte Mängel gibt. Xwayland wird Gnome laut den Entwicklern noch Jahrzehnte begleiten.
Versionspflege
Das Gnome-Team hat zudem eine Reihe kleinerer Änderungen vorgenommen. Der Sperrbildschirm hat jetzt Schaltflächen, um die Medienwiedergabe zu steuern, und das Menü mit Bedienungshilfen soll leichter auffindbar sein. Außerdem kann man das System jetzt auch aus dem Sperrbildschirm herunterfahren oder neu starten. Um die Funktion zu aktivieren, muss jedoch zunächst der folgende Befehl ausgeführt werden:
gsettings set org.gnome.desktop.screensaver restart-enabled true
Wer das neue Gnome ausprobieren möchte, bevor es die Distributoren aufnehmen, sollte einen Blick auf Gnome OS werfen. Die Referenzdistribution ist jedoch nur eingeschränkt für den Produktivbetrieb zu empfehlen.
(ndi)
Künstliche Intelligenz
Jobs im öffentlichen Dienst sprechen auch ITler zunehmend an
In Krisenzeiten wächst offenbar der Wunsch nach einem sicheren Arbeitsplatz im öffentlichen Dienst, wie aus der aktuellen Berufestudie des Versicherers HDI hervorgeht. Dabei hätten insbesondere Angestellte aus der IT sowie aus der Bau- und Architekturbranche ein gestiegenes Interesse: 30 Prozent der Befragten in diesen Jobfeldern erklärten demnach, dass die Arbeit für den Staat heute attraktiver sei als noch vor fünf Jahren.
Unter Führungskräften seien das sogar 32 Prozent gewesen. Über die Gesamtheit aller befragten Berufstätigen hinweg hätten 24 Prozent dem öffentlichen Dienst mehr Attraktivität zugeschrieben. Bei gleichem Tätigkeitsfeld würden sich laut der Studie auch mehr der Befragten für eine Arbeitsstelle im öffentlichen Dienst entscheiden (43 Prozent) statt in der Privatwirtschaft (40 Prozent). Dabei zeigten sich Unterschiede bei den Altersgruppen: Insbesondere die Berufstätigen unter 25 Jahren und ab 45 Jahren neigten zum öffentlichen Dienst. Nur in der dazwischenliegenden Altersgruppe liege die Privatwirtschaft vorn.
54 Prozent der Berufstätigen in Deutschland sehen als größten Vorteil des öffentlichen Dienstes die Sicherheit des Arbeitsplatzes. Danach folgen höhere Bezüge im Ruhestand, ein besseres Nettogehalt sowie weniger Stress. Das Umfrageinstitut Yougov befragte im HDI-Auftrag im Juni und Juli insgesamt 3.739 Berufstätige, die Erhebung war demnach repräsentativ.
Mehrheit möchte Teilzeit
Ein weiteres zentrales Ergebnis der HDI-Studie ist, dass eine wachsende Mehrheit in Deutschland nicht mehr Vollzeit arbeiten möchte. Mittlerweile würden 53 Prozent der befragten Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer Teilzeit bevorzugen, wenn es ein entsprechendes Angebot für sie gäbe. Im Vergleich zum letzten Jahr ist das ein neuerlicher Zuwachs um zwei Prozentpunkte, bis 2023 waren die Teilzeit-Anhänger noch in der Minderheit. Besonders bei jüngeren Arbeitnehmern unter 40 ist der Wunsch mit 57 Prozent stärker ausgeprägt.
Wer Homeoffice nutzen kann, möchte dies laut der Studie meist auch nicht mehr aufgeben. Mehr als zwei Drittel (68 Prozent) von denen, die heute dauerhaft oder regelmäßig im Homeoffice oder mobil arbeiten, sind gegen einen Rückruf an den Firmenarbeitsplatz sowie strikte Vorgaben, wie viel im Homeoffice gearbeitet werden darf. Bei den Angestellten, die aber ohnehin dauerhaft am Firmen arbeiten, sieht das aber etwas anders aus. Hier könnten sich 40 Prozent für einen generellen Rückruf ins Büro oder entsprechende Vorgaben erwärmen.
(axk)
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