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Künstliche Intelligenz

Montag: Lithium & Co. im Abraum von Minen, Android-Apps in Windows 11 fortsetzen


Die Vereinigten Staaten beherbergen dutzende Minen. Einige fördern einfaches Kupfer oder Eisen. Doch im Abraum stecken oft wichtige Rohstoffe, die man nutzen kann. Laut einer Studie sind das sogar erhebliche Mengen. Insbesondere Lithium für Batterien soll für Millionen von Elektroautos in den Gesteinsschichten zu finden sein. Microsoft hat hingegen einen Weg gefunden, Android-Apps auf PCs mit Windows 11 fortsetzen zu können. Diese Funktion wird erstmals von der aktuellen Preview-Version für Windows-Insider angeboten, ist zunächst aber auf Spotify beschränkt. Damit lassen sich Musik und Podcasts am PC zu Ende hören. Derweil kauft der Firmengründer von Medion einen Großteil des Unternehmens von Lenovo zurück, bereits kurz nachdem der chinesische Konzern den Essener Elektronikhändler komplett übernommen hat. Allerdings behält Lenovo die PC-Sparte und wird Notebooks und PCs weiterhin unter der Marke Medion herstellen – die wichtigsten Meldungen im kurzen Überblick.

Ein Team von Bergbauingenieuren hat bei einer Studie herausgefunden, dass in den 54 derzeit aktiven Minen in den USA das Potenzial für die Rückgewinnung von über 70 kritischen Rohstoffen sehr hoch ist. So steckt etwa genug Lithium in einem Jahr US-Minenabfällen, um Batterien für etwa 10 Millionen Elektrofahrzeuge herzustellen. Auch Mangan ließe sich in relevanter Menge aus dem Abraum extrahieren. Kritische Rohstoffe sind entscheidend für die Produktion von Lithium-Ionen-Batterien, Solarpanels und anderen Technologien mit niedrigem oder null Kohlenstoffausstoß, die den Übergang zu sauberer Energie vorantreiben. Das passt zur aktuellen politischen Agenda in den USA, die inländische Versorgung mit seltenen oder kritischen Rohstoffen sicherzustellen: Abraum aus US-Minen enthält laut Studie über 70 kritische Rohstoffe wie Lithium.

Microsoft testet eine neue Funktion für Windows 11, mit der Android-Apps fast übergangslos auf dem PC fortgesetzt werden können. Sind Android-Smartphone und Windows-11-System bereits verknüpft, kann der Nutzer damit seine Handy-Tätigkeit am PC weiterführen, etwa das Abspielen von Musik oder eines Podcasts. Dementsprechend ist das zunächst mit Spotify möglich, aber Microsoft lädt App-Entwickler ein, diese „Cross Device Resume“ genannte Funktion auch in ihre Software zu integrieren. Wenn Nutzer Spotify auf ihrem Smartphone verwenden, kann Windows 11 künftig ein kleines App-Icon der Anwendung in der Taskbar einblenden, um die Musikwiedergabe am PC fortzusetzen. Derzeit ist das noch Windows-Entwicklern und -Testern vorbehalten: Microsoft erlaubt bald das Fortsetzen von Android-Apps auf Windows 11.

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Die Medion GmbH ist erst seit Anfang des Jahres vollständig im Besitz von Lenovo, das aber schon seit 2011 die Mehrheit an dem deutschen Elektronikhändler hielt. Jetzt hat sich der Konzern von einem Großteil der Beteiligung wieder getrennt. Lenovo behält nur noch die PC-Sparte und wird weiter unter den Markennamen Medion und Erazer Notebooks und PCs produzieren. Alles andere, also Haushaltselektronik, TV-Geräte, Wearables und auch der Aldi-Talk-Vertrieb, gehört jetzt zu einer neu gegründeten Medion GmbH. Die soll sich auch um Vertrieb und Marketing der Medion- und Erazer-PCs kümmern, Lenovo agiert nur als OEM-Lieferant. Eigentümer der GmbH ist Gerd Brachmann, der 1983 das Unternehmen gemeinsam mit einem Geschäftspartner gründete und 1999 an die Börse brachte: Medion geht zum Großteil an Gründer zurück.

Für mindestens zehn Milliarden Dollar will Meta in den nächsten sechs Jahren Cloud-Services bei Google einkaufen. Der Deal ist die erste formelle Übereinkunft zwischen den beiden konkurrierenden Internet-Riesen beim Cloud-Computing und zeigt, dass es Meta im KI-Rennen vor allem um Geschwindigkeit geht. Meta betreibt schon rund zwei Dutzend Rechenzentren selbst und lässt weitere bauen, unter anderem eines mit einem Stromverbrauch von zwei Gigawatt und einer Fläche, die halb so groß ist wie Manhattan. Doch bis das fertig ist, könnte es Mark Zuckerberg offenbar schon zu spät sein. Denn er hat sich das Ziel gesetzt, das Unternehmen zu sein, das jedem seiner KI-Experten die größte Rechenleistung zur Verfügung stellt: Meta kauft für 10 Milliarden bei Google ein.

Milliarden hat Meta auch in die vollwertige Augmented-Reality-Brille gesteckt, von der der Konzern nach knapp zehn Jahren Forschung und Entwicklung letztes Jahr den ersten Produktprototyp präsentierte. Das Orion genannte Wearable wiegt 98 Gramm und kombiniert erstmals ein weites Sichtfeld von rund 70 Grad mit einem Formfaktor, der annähernd dem einer herkömmlichen Brille entspricht. Warum die Entwicklung einer alltagstauglichen AR-Brille so komplex ist, zeigt sich an kaum einem Gerät so deutlich wie an Orion. Wir werfen einen Blick auf einige der faszinierendsten Aspekte von Orion, auf Metas Pläne mit dem Prototyp und darauf, was nach Orion kommen könnte, bei Missing Link: Metas große AR-Wette – was die AR-Brille Orion einzigartig macht.

Auch noch wichtig:

  • Viele moderne Smartphones und auch andere mobile Gadgets sind laut IP-Rating gegen das Eindringen von Wasser geschützt. Doch das hilft nicht dauerhaft, sagt Google: IP68 schützt nicht dauerhaft vor Wasser und Staub.
  • Der Notiz- und Wissensmanager Obsidian ist in Version 1.9 erschienen. Neu ist eine Datenbankfunktion, um Inhalte zusammenzufassen, auszuwerten und zu filtern: Obsidian jetzt mit Datenbank-Funktion.
  • In der vergangenen Woche gab es Berichte über SSD-Ausfälle durch das letzte Windows-Update. SSDs mit Silicon-Motion-Controllern sollen nicht betroffen sein: Silicon Motion nicht betroffen von SSD-Ausfällen durch Windows-Update.
  • Die US-Autosicherheitsbehörde beklagt, Tesla habe sie wiederholt viel zu spät über Crashs mit selbstfahrenden Autos informiert: Unfallberichte zu autonomem Fahren Teslas unter der Lupe.
  • Intel wird ein teilstaatlicher Konzern. 9,9 Prozent der Aktien gehen an die USA, dafür darf Intel-Chef Tan seinen Job behalten. Es ist praktisch Trump inside: Intel teilverstaatlicht.
  • Systeme mit KI entwerfen, als Werkzeug oder als Teil des Systems – das bringt neue Herausforderungen für Softwarearchitekten, die ihr Berufsbild ändern werden. Wir zeigen KI als Katalysator für Softwarearchitektur an einem Praxisbeispiel aus dem ÖPNV.
  • Vor dreißig Jahren hatte Microsoft starke Konkurrenz und reagierte mit Werbung. Doch auch technisch war Windows 95 besser als sein heutiger Ruf: Warum Microsoft mit Windows 95 den modernen PC definierte.
  • Eine umfassende Befragung von IT-Sicherheitsexperten zeigt: Interne Bedrohungen gelten inzwischen als größte Security-Herausforderung. KI spielt zentrale Rolle, so die Studie: Insider-Bedrohungen durch KI sind gefährlicher als externe Cyberangriffe.
  • Die Bundesregierung räumt ein, dass Deutschland etwa bei Cloud-Infrastruktur, Betriebssystemen und Netzwerktechnik nicht digital souverän ist und nachbessern muss: Deutschland ist laut Bundesregierung in Technologiebereichen von US-Firmen abhängig.
  • Wie gut sich macOS, Chrome OS und Linux als Windows-Alternativen eignen und für wen welches System infrage kommt, darüber diskutieren wir im c’t uplink zum Windows-10-Ende: taugen macOS, Chrome OS und Linux als Alternative?


(fds)



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Drohnenführerschein: Amt hebt Kostenbescheid für vier Jahre alte Prüfungen auf


Ende Juli berichtete heise online, dass das Luftfahrt-Bundesamt (LBA) zweifelhafte Kostenbescheide in Höhe von 25 bis 45 Euro an Drohnenfans verschickt. Diese richteten sich an Bürger, die vor sage und schreibe vier Jahren den Kompetenznachweis A1/A3 – umgangssprachlich „kleiner Drohnenführerschein“ – erworben beziehungsweise sich (zugleich) als Betreiber eines unbemannten Luftfahrzeugs registriert hatten. Für Kritik sorgte damals auch und vor allem, dass die Bescheide sogar an Nutzer gingen, die besagte Bescheinigungen zwischen dem 18. Juni 2021 (dem Beginn der Kostenpflicht) und dem 15. August 2021 erworben hatten, obwohl das LBA auf Nachfrage von heise online selbst erklärte, dass die Informationen zur Gebührenpflicht in diesem Zeitraum wohl nicht auf dem offiziellen Onlineportal des Amtes veröffentlicht worden waren. So konnte das Luftfahrt-Bundesamt nur sagen, dass Nutzer diese Information „spätestens ab dem 16. August 2021“ auf besagter Seite erhielten. Dennoch trieb das LBA das Geld seinerzeit unbeirrt ein.

Doch nun scheint es eine Wende zu geben: So erhielt heise online von seinem Leser Jörn Ahrens die Nachricht, dass sein Gebührenbescheid nach seinem Widerspruch aufgehoben wird – sprich: Ahrens muss nicht zahlen beziehungsweise bekommt sein Geld zurück, Verwaltungskosten werden nicht erhoben. Der entsprechende Bescheid über 45 Euro, der Widerspruch und der Aufhebungsbescheid liegen heise online vor. Laut Ahrens hat er den Drohnenführerschein und die Registrierung am 11. Juli 2021 abgelegt beziehungsweise vorgenommen – also genau im strittigen Zeitraum. Der Betroffene hatte in seinem Widerspruch daher auch geltend gemacht, dass es zu diesem Zeitpunkt an der Aufklärung hinsichtlich der anfallenden Kosten mangele. Insofern ist davon auszugehen, dass das Luftfahrt-Bundesamt hier seine ursprüngliche Ansicht geändert hat – auch wenn es (wie üblich) im Aufhebungsbescheid keine konkreten Gründe für seine Entscheidung nennt.

Nach Informationen von heise online waren Betroffene zuvor mit entsprechend begründeten Widersprüchen gescheitert und hatten darauf gezahlt, um sich keinem Mahnverfahren und den damit verbundenen weiteren Kosten auszusetzen. Hinzu dürfte eine Reihe von Drohnenfans kommen, die gleich gezahlt und auf einen Widerspruch verzichtet haben, da sie aufgrund von Berichten anderer keine Erfolgsaussichten sahen. heise-online-Leser Thomas Spangenberg hatte auf Nachfrage sogar vom LBA den vorsorglichen Hinweis erhalten, dass ein erfolgloser Widerspruch mit Kosten (in der Regel in Höhe von mindestens 40 Euro) verbunden sei. Hinzu kamen eventuell Mahngebühren, da manche erst durch eine Mahnung überhaupt von dem Kostenbescheid erfuhren. Schließlich hatte das LBA den Gebührenbescheid online im persönlichen „Betreiber-/Fernpilotenkonto“ hinterlegt und darauf lediglich in einer Mail an die seinerzeit angegebene Adresse hingewiesen.



Zur Kasse bitte: Seit dem 18. Juni 2021 muss man für den EU-Leistungsnachweise A1/A3 und die Registrierung als Drohnenbetreiber bezahlen – insgesamt 45 Euro. Der Screenshot stammt aus einem Kostenbescheid.

Das wirft die Frage auf, wie das Luftfahrt-Bundesamt mit ebendiesen Fällen umgehen will. Erhalten diejenigen, die bereits gezahlt haben, obwohl sich ihre Bescheide auf den Zeitraum zwischen dem 18. Juni 2021 und dem 15. August 2021 bezogen, ihr Geld nun auch zurück? Und macht es dabei nach Ansicht des LBA einen Unterschied, ob diese Personen Widerspruch gegen den Bescheid eingelegt haben, der dann abgelehnt wurde? Diese Fragen hat heise online dem Amt zukommen lassen, eine Antwort steht bislang noch aus.


(nij)



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Studie zur digitalen Kluft in Arztpraxen: Software-Nutzung mit Ost-West-Gefälle


Auch Jahrzehnte nach der Wiedervereinigung zeigen sich deutliche Unterschiede im Digitalisierungsgrad deutscher Arztpraxen, wie aus einer Studie des Zentralinstituts für die kassenärztliche Versorgung (Zi) der Kassenärztlichen Bundesvereinigung hervorgeht. Während die Politik die Digitalisierung des Gesundheitswesens vorantreibt, kämpfen viele Medizinerinnen und Mediziner täglich mit umständlicher und fehleranfälliger Software. Dabei wurden Daten aus 100.000 Praxen ausgewertet.

Die Studie, die 39 gängige Praxisverwaltungssysteme (PVS) untersuchte, zeigt, dass nutzerfreundliche Systeme vor allem in westdeutschen (KV-)Regionen wie Hessen, Schleswig-Holstein und Nordrhein zu finden sind. Im Gegensatz dazu ist auch von sogenannten „Cold-Spots“ die Rede – vorwiegend in den neuen Bundesländern. In Mecklenburg-Vorpommern, Brandenburg und Thüringen ist die durchschnittliche Zufriedenheit mit den eingesetzten PVS demnach signifikant geringer. Dieses Ergebnis deckt sich mit früheren Zi-Analysen, die bereits nachwiesen, dass eine geringere Nutzerfreundlichkeit direkt mit einer höheren Fehleranfälligkeit, mehr Klicks und längeren Bearbeitungszeiten korreliert – alles Faktoren, die im stressigen Praxisalltag zu Frustration und Ineffizienz führen.

Der Bericht untersucht die regionale Verteilung und ordnet die 39 untersuchten PVS in drei Gruppen ein, ohne jedoch eine explizite Rangliste der einzelnen Produkte zu veröffentlichen. Die genauen Bewertungen der einzelnen Systeme wurden bereits in einer vorangegangenen Zi-Studie (Müller et al., 2024) publiziert.

Ein Blick auf die Liste der analysierten Systeme zeigt jedoch die enorme Vielfalt des Marktes: Dominante Anbieter wie CompuGroup Medical (mit Produkten wie Albis, CGM M1 Pro, Medistar, Turbomed) und medatixx (unter anderem mit medatixx, x.comfort, x.isynet) sind ebenso vertreten wie spezialisierte Systeme (zum Beispiel Elefant, psyprax) und tomedo oder T2med. Die breite Streuung der Bewertungen in der Vorstudie deutet darauf hin, dass die Nutzerfreundlichkeit weniger eine Frage des Herstellers als vielmehr des einzelnen Produkts ist. Selbst innerhalb des Portfolios eines großen Anbieters kann die Nutzerzufriedenheit stark variieren.

Nach Ansicht der Autoren spielen für die regionalen Unterschiede vor allem strukturelle und demografische Faktoren eine Rolle – weniger finanzielle Ressourcen der Praxen. „Viele Praxen arbeiten immer noch mit wenig nutzerfreundlichen Softwaresystemen, insbesondere in ostdeutschen Regionen. Das könnte dort mit strukturellen Nachteilen wie einem höheren Arbeitsaufkommen und dem sich weiter verschärfenden Fachkräftemangel zusammenhängen“, erklärt der Zi-Vorstandsvorsitzende Dr. Dominik von Stillfried. Der daraus resultierende Zeitmangel und fehlende Informationsgrundlagen erschwerten den oft aufwendigen Wechsel des PVS.

Auch das Alter der Ärzteschaft und der Anteil der angestellten Ärzte beeinflussen die Zufriedenheit – in entsprechenden Regionen fällt sie tendenziell niedriger aus. Ältere Praxisinhaber legen laut von Stillfried oft andere Maßstäbe an und scheuen den Aufwand einer Umstellung kurz vor dem Ruhestand. Angestellte wiederum haben zwar durch ihre berufliche Mobilität oft mehr Vergleichsmöglichkeiten, aber kaum Einfluss auf die Systemwahl in der Praxis. Ihre Perspektive, so eine zentrale Forderung der Studie, müsse daher in Zukunft stärker berücksichtigt werden.

Die Studie macht deutlich: Ein PVS-Wechsel ist für viele Praxisinhaber eine Herkulesaufgabe. Lange Vertragslaufzeiten, hohe Migrationskosten für Datentransfer und Schulungen sowie unübersichtliche Angebotsstrukturen bilden massive Hürden. Gleichzeitig zeigt die Analyse, dass ein Wechsel fast immer zu einer höheren Zufriedenheit führt.

Hier liegt der entscheidende Hebel für die Politik. „Wer Digitalisierung fördern will, sollte die Praxen mit dem Aufwand eines Softwarewechsels nicht allein lassen“, appelliert von Stillfried. Wie die Studienautoren betonen, hat die Nutzerfreundlichkeit der Praxissoftware direkte Auswirkungen auf Organisation, Arbeitsbelastung und Sicherheit der Patientenversorgung.


(mack)



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Die neue Mac & i: iPhones, Watches, AirPods im Test, Tipps zu iOS und macOS 26


Die neue Mac & i ist da! Sie bekommen die Ausgabe 5/2025 am gut sortierten Kiosk und im Bahnhofsbuchhandel. Zudem können Sie das Heft im heise shop bestellen, sowohl im Print-Format (für kurze Zeit versandkostenfrei) als auch als PDF. Das Heft enthält unter anderem folgende Themen:

Mit der iPhone-17-Reihe hat Apple in diesem Herbst ein neues Modell veröffentlicht: das iPhone Air. Wer es in die Hand nimmt, stellt unweigerlich fest: Wow, wie leicht das doch ist! Doch hat es genug Leistung – auch Akkuleistung – unter der Haube? Das klären wir in unserem Test ebenso wie die Neuerungen von iPhone 17 Pro und Pro Max. Besonders interessant ist, was die neue Telekamera kann. Doch die meisten Verbesserungen bringt überraschenderweise das Standardmodell mit.

Zusammen mit den neuen Smartphones gab es im September noch weiter neue Apple-Produkte. Die AirPods Pro 3 haben nicht nur einen Herzfrequenzmesser bekommen, sondern klingen auch anders als die Vorgänger. Bei den Watches hat der Hersteller gleich das gesamte Portfolio überarbeitet. Unsere Tests klären auf und helfen, die richtigen Geräte für die persönlichen Bedürfnisse zu finden.



Ein Blick in die Mac & i Nr. 5/2025.

Hilfreiche Anruffilter, besseres iPad-Multitasking, mehr Apple Intelligence, nützliche Steuerelemente: Apples 26er-Betriebssysteme bringen allerhand Neues, und das Design Liquid Glass sorgt für frischen Wind. Wir liefern 96 Tipps, wie Sie die spannendsten Funktionen aus den neuen Systemen herauskitzeln.

  • iPad als Küchenhilfe – mit den richtigen Apps Rezepte sammeln, Vorräte verwalten und Einkaufslisten erstellen
  • eSIM: Was Nutzer wissen müssen
  • Safari pimpen mit Erweiterungen – wir stellen 16 praktische und meist kostenlose Helferlein vor
  • Fritzbox: Nützliche und auch wenig bekannte Tipps für die beliebten Router
  • Speichersticks mit zwei Anschlüssen, nämlich USB-A und USB-C im Test
  • Saugroboter fürs Apple-Home im Vergleich
  • Das bringt iOS 26 für Unternehmen

…und vieles mehr.

Die Mac & i können Sie im heise Shop erwerben (in den ersten Tagen nach der Veröffentlichung versandkostenfrei), im Browser lesen oder in der Mac & i-App für iPhone und iPad, Android-Geräten und Kindle Fire laden.

Am besten abonnieren Sie die Mac & i einfach, sofern Sie die Hefte noch nicht regelmäßig bekommen. Abonnenten kennen einige Beiträge aus dem neuen Heft bereits, denn sie lesen Mac & i bei heise+ ohne Aufpreis – darunter auch die vorab veröffentlichten Artikel. Voraussetzung für den Zugriff ist lediglich, dass Sie Ihr Abo mit Ihrem heise-online-Account verknüpfen. Dazu rufen Sie bitte die Seite „Meine Benutzerdaten“ auf und klicken im Bereich links auf „Abonnements“.

Unter dem Dach der heise academy bieten wir Online-Live-Webinare an. Eine ständig aktualisierte Übersicht finden Sie auf der Mac & i Webinarseite. Ausgewählte Termine:


(tre)



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