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Nach Strafe: EU-Kommission nickt Apples App-Gebührenmodell angeblich ab


Die Core Technology Fee ist tot, lang lebe die Core Technology Commission: Apple erhält von der EU-Kommission voraussichtlich grünes Licht für sein neues Gebührenmodell für App-Anbieter in der EU. Das berichtet die Nachrichtenagentur Reuters unter Berufung auf Eingeweihte. Damit würde Apple weitere Zwangszahlungen, die sich auf bis zu 50 Millionen US-Dollar pro Tag belaufen können, umschiffen.

Wegen Verstößen gegen Vorgaben des Digital Markets Acts haben die Wettbewerbshüter im April 500 Millionen Euro Strafe über Apple verhängt. Grund war, dass der Konzern App-Anbietern nicht erlaubt hat, frei auf eigene Angebote zu verlinken. Apple passte daraufhin sein Gebührenmodell sowie die Link-Einschränkungen in der EU an – das wird aktuell von der Kommission geprüft.

Die umstrittene „Core Technology Fee“, die nach App-Installationen abrechnete, wird von einer „Core Technology Commission“ in Höhe von 5 Prozent des Umsatzes mit dem Verkauf digitaler Inhalte weichen. Das gelte ab Anfang 2026 generell für den Vertrieb von Apps in der EU, kündigte Apple zuvor schon an. Weitere Details will der Konzern noch nennen.

Beim Verlinken auf eigene Kaufangebote außerhalb der App kommen für im App Store vertriebene Software weitere Gebühren in der Form einer „Initial Acquisition Fee“ (bis zu 2 Prozent) sowie einer „Store Services Fee“ für Umsätze mit digitalem Content hinzu. Die Höhe der Store Services Fee, die von 5 bis 13 Prozent reicht, hängt davon ab, in welchem Umfang eine App Funktionen des App Stores nutzt. In der niedrigeren Stufe (5 Prozent Gebühr) fehlen wichtige Elemente wie die automatische Installation von App-Updates auf den Geräten der Kunden.

iOS- und iPadOS-Apps, die Apples lange zwingend vorgeschriebene In-App-Kaufschnittstelle verwenden, müssen dafür 20 Prozent Provision an Apple zahlen. Erstmals dürfen in der EU für In-App-Käufe auch externe Zahlungsdienstleister verwendet werden, dann senkt Apple seine Provision um 3 Prozentpunkte auf 17 Prozent.

Apples App-Store-Provision scheint damit faktisch von bisher 30 auf 20 Prozent zu sinken und für kleinere Entwickler von 15 auf 13 Prozent. Das gilt zumindest für Verkäufe innerhalb der Europäischen Union, die in iOS- und iPadOS-Apps getätigt werden.

Damit erlaubt der Konzern App-Anbietern zwar, auf eigene Kaufmöglichkeiten etwa auf einer Website zu verlinken oder eigene Zahlungsmöglichkeiten in Apps zu integrieren, veranschlagt aber unverändert eine Provision für die mit dem Verkauf digitaler Inhalte getätigten Umsätze.

Der Digital Markets Act sieht vor, dass Anbieter auf den Plattformen eines Gatekeepers – in diesem Fall Apples iOS, iPadOS und App Store – ihre Kunden „gebührenfrei“ auf eigene Angebote hinweisen können. Wie sich Apples Gebührenmodell mit dieser Vorgabe in Einklang bringen lässt, bleibt unklar. Im Mai hieß es aus Brüssel noch, Apple könne für die „erste Akquise“ eine Vergütung veranschlagen, aber nur in angemessener Höhe. Apples jüngste Vorschläge werden noch geprüft, betont die Kommission jetzt in einer Stellungnahme gegenüber Reuters – „alle Optionen liegen auf dem Tisch“.


(lbe)



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