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Datenschutz & Sicherheit

Noch viele Baustellen bei Polizeirechtsnovelle


Fünf Stunden lang besprachen Fachleute vor dem In­nenausschuss des sächsischen Landtags (Aufzeichnung) eine geplante Verschärfung des sächsischen Polizeigesetzes. In der Sachverständigenanhörung wurde deutlich: Es gibt noch viele Baustellen und Jurist:innen sehen Widersprüche zur KI-Verordnung der EU. Bedenken äußerte auch ein Vertreter der Gewerkschaft der Polizei.

In dem Gesetz geht es unter anderem um Gesichtserkennung für Überwachungskamera-Bilder, Gesichtersuche im Internet und automatisierte Datenanalysen bei der Polizei.

„Weitgehend, aber nicht vollständig gelungen“

Gleich fünf Jurist:innen versuchten dem Ausschuss zu erklären, ob der Gesetzentwurf der sächsi­schen Regierung verfassungswidrig ist oder nicht. Umso mehr dürfte der anwesende Innenminister Armin Schuster (CDU) aufgeatmet haben, dass das überwiegende juristische Votum positiv ausfiel. Allerdings wa­ren nur zwei der fünf Rechtswissenschaftler:innen von der Opposition nominiert worden.

Einer von ihnen war Professor Matthias Bäcker von der Universität Mainz. Bäcker lehrt dort nicht nur Öffentliches Recht und Datenschutzrecht, er erstritt als Anwalt auch den Teil-Sieg gegen das aktuelle Sächsische Polizeivollzugsdienstgesetz (SächsPVDG). Grüne und Linke hatten die 2019 verabschiedete Versi­on des Polizeigesetzes vom sächsischen Verfassungsgerichtshof prüfen lassen und im Jahr 2024 mit ihren Zweifeln teilweise Recht bekommen. Aufgrund dieses Ur­teils laufen in etwa drei Monaten einige Befugnisse der Polizei aus – sofern sie nicht bis dahin eine neue rechtliche Grundlage bekommen.

Bäcker, der von den Grünen als Experte benannt wurde, bescheinigte der sächsischen Regierung, die gerichtlich beanstandeten Regelungen „weitgehend, aber nicht vollständig“ repariert zu haben. So seien etwa die Befugnisse zur hypothetischen Datenneuerhebung nicht klar genug ge­regelt. Hypothetische Datenneuerhebung heißt: Die Polizei darf einmal erhobene Daten (etwa durch eine Funkzellenabfrage) für andere Zwecke neu verwenden. So als hätte sie die Informationen neu erhoben.

Zu den neuen Befugnisse aus dem Gesetzentwurf zog Bäcker ebenfalls ein ambivalentes Fazit: „Alles, was der Entwurf macht, kann man im Prinzip machen. Die Probleme stecken mehr im Detail.“ Der Entwurf könnte aber verfassungsrechtlich „überwiegend halten“.

KI-Verordnung als Stolperstein?

Pessimistischer klang das bei dem von der Linken nominierten Experten, Professor Har­mut Aden. Der stellvertretende Direktor des Forschungsinstituts für Öffentliche und Private Sicher­heit (FÖPS Berlin) weckte Zweifel, ob der Entwurf mit dem Grundgesetz und insbesondere der KI-Verordnung vereinbar sei.

Der Gesetzentwurf sieht etwa Gesichtserkennung vor. Damit dürfte die Polizei unter bestimmten Voraussetzungen Bildmaterial aus Überwachungskameras mit eigenen Datenbanken ab­gleichen, zum Teil auch in Echtzeit. Der Fachbegriff dafür lautet „Biometrische Fernidentifizierung“.

„Bei der biometrischen Fernidentifizierung handelt es sich um eine verbotene Praxis der KI-Verord­nung“, stellte Aden klar. Diese lasse nur wenige Ausnahmen zu, was im Gesetzentwurf nicht gewürdigt werde. „Es ist damit zu rechnen, dass solche Vorschriften einer rechtlichen Überprüfung nicht standhalten“, sagte Aden auch mit Blick auf europäisches Recht.

Kein Vorrat von Internet-Gesichtern anlegen

Aden sieht auch eine geplante Befugnis zur Gesichtersuche im Internet in Konflikt mit der KI-Verordnung. Wolle man den KI-Abgleich, müsse man laut Aden präzise Regelungen schaffen, welche Datenbestände wie herangezogen würden. „Ich lese den Entwurf so, dass man die schon irgendwo bereithält.“ Seines Erachtens sei das nur schwer möglich, „weil man diese Daten dann schon vorher irgendwie haben muss und die kann man ja dann quasi nur ungezielt ausgelesen haben.“

Laut Aden müsse man diese Regelung so umformulieren, dass man in einer Gefahrensituation „die Daten ganz gezielt erst in dem Moment online sucht. Das wäre vermutlich gerade so zulässig.“ Tatsächlich ist fraglich, wie groß die Schlupflöcher der KI-Verordnung sind.

Streit über automatisierte Datenanalyse

Besonderes Augenmerk lag im Ausschuss auf der automatisierten Datenanalyse. Der entsprechende Paragraf soll auch Systeme wie Palantirs Software Gotham ermöglichen, auch wenn der US-Anbieter Palantir – im Unterschied zu Baden-Württemberg, Bayern, Hessen und NRW – in Sachsen nicht zum Zuge kommen soll. Einer der Streitpunkte im Sächsischen Landtag: Wie ein solches Datenanalyse-System beschränkt werden soll.

Laut Matthias Friehe, Professor für Staats- und Verwaltungsrecht an der EBS Universität für Wirtschaft und Recht Oestrich-Winkel, könnte der Gesetzentwurf noch viel weiter gehen. „Der Spielraum, den das BVerfG für verfassungsrechtlich möglich hält, ist nicht voll ausgeschöpft“. Aus Friehes Sicht könnte man Beschränkungen abbauen, also mehr Daten miteinbeziehen oder mehr Polizeibediensteten den Zugriff ermöglichen. Alternativ könnte man Eingriffsschwellen herabsetzen und den Katalog der Straftaten erweitern, zu deren Verhinderung die Datenanalyse beitragen soll.

Zu viele Daten für Palantir-artige Programme

Dieser Position widersprachen andere Jurist:innen. Matthias Bäcker sagte, „der Entwurf er­möglicht eher zu viel Einsatz der Datenanalyse als zu wenig.“ Kristin Pfeffer, Professorin für öf­fentliches Recht an der Hochschule der Polizei Hamburg, kritisierte, dass schon im jetzigen Ent­wurf zu viele Daten miteinander verknüpft werden sollen: „Ich habe Zweifel, dass das verfassungskonform ist.“

Eigentlich ermögliche der Entwurf die Einbeziehung aller verfügbaren Daten, führte Pfeffer aus. Diese Datenmenge würde sogar noch dadurch erweitert, dass etwa Europol künftig mehr Daten teile, zudem könne die sächsische Polizei über Umwege auch Internetdaten in das Analysetool einspeisen. „Die Eingrenzung des Umfangs der Da­ten ist nicht gelungen, es passiert einfach keine Eingrenzung“, resümierte die Juristin, die von der SPD für den Ausschuss nominiert wurde.

Gegen eine Eingrenzung der Daten argumentierte wenig überraschend ein Vertreter der Polizei. Torsten Schmortte vom Bund Deutscher Kriminialbeamter (BdK) sagte dem Ausschuss: „Wenn die Polizei erst dann sinnvoll Information verarbeiten oder zusammenführen darf, wenn deren Bedeutung bereits vollständig feststeht, dann kommt sie zu spät.“ Sicherheit scheitere oft nicht daran, dass Informationen nicht vorliegen, sondern dass sie nicht zusammengeführt werden, behauptete Schmortte. Dabei verwies er auf Terror-Fälle wie den Anschlag am Breitscheidplatz oder den „Nationalsozialistischen Untergrund“ (NSU).

Polizeiliche Daten bergen Diskriminierungsgefahr, sagt ein Polizist

Eine völlig andere Schlussfolgerung aus dem jahrelangen NSU-Versagen der Sicherheitsbehörden zog Professor Aden. Für ihn ist der NSU ein Beispiel für Leerstellen in der polizeilichen Praxis. Die würden sich auch in einer KI niederschlagen, wenn man diese mit den verzerrten Polizeidaten trainiere. Aus seiner Sicht braucht es völlig neu zusammengestellte, synthetische Datensätze für das polizeliche KI-Training – ohne Echtdaten, da sonst „begrenzte Sichtweisen“ der Polizei reproduziert werden.

In diese Warnung stimmte ausgerechnet ein Polizeigewerkschafter mit ein. Manuel Barthelmes, Fachverantwortlicher für Digitalisierung bei der GdP, warnte den Ausschuss vor der „Gefahr der Diskriminierung“ durch KI-Systeme. „Es ist fraglich, ob polizeiliche Daten als Trainingsdaten für ein KI-System überhaupt geeignet sind.“ Bei externen Anbietern seien interne Prozesse oft Betriebsgeheim­nisse, eine genauere Prüfung sei schwer umzusetzen.

Mit wem darf die Polizei Daten teilen?

Der Gesetzesentwurf enthält zudem die Möglichkeit, dass die Polizei für Test und Training von KI-Modellen Daten an Dritte weitergibt. Der vom BSW eingeladene Barthelmes kritisierte hier, dass der Entwurf auch die Weitergabe von Klardaten nicht ausschließt. Sitzen externe Anbieter:innen im Ausland, könne man eine Löschung der Daten nicht überprüfen und entsprechende Vorschriften nicht umsetzen.

Kriminalpolizist Schmortte warnte die Abgeordneten hingegen, externe Partner:innen pauschal aus­zuschließen. Er verwies auf Kooperationen mit dem Fraunhofer-Institut und der Technischen Universität Dresden und bilanzierte: „Wir sind gut aufgestellt, aber wir sind nicht NVIDIA“.

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Scheitert der Entwurf an der Realität?

Die Anhörung machte deutlich, dass manche Passagen des Gesetzes die Grundrechte eher auf dem Papier schützen als in der Realität.

So schreibt die geplante Novelle an gleich mehreren Stellen in Bezug auf KI vor: „Die Nachvoll­ziehbarkeit des eingesetzten automatisierten Systems muss sichergestellt sein und es muss ausge­schlossen werden, dass diskriminierende Algorithmen herausgebildet oder verwendet werden.“ Auf eine Frage des Abgeordneten Valentin Lippmann (Grüne), ob die Polizei das wirklich überprüfen könne, antwortete der GdP-Landesvorsitzende Jan Krumlovsky darauf, dass man das nicht im Einzel­fall prüfe, sondern auf beschaffende Institutionen wie das Bundesverwaltungsamt oder LKA vertraue. Professor Bäcker bewer­tete die Vorschrift juristisch als „schon in Ordnung“, sie könne aber dazu führen, dass viele Systeme auf dem Markt nicht verwendet werden können.

Sächsische Polizist:innen argumentieren mit Vertrauen

Abgeordnete, die von den vielen neuen Befugnissen noch nicht so überzeugt sind, versuchten die geladenen Polizeigewerkschafter:innen vor allem mit einem Zauberwort zu gewinnen: „Vertrauen“. DPolG-Landesvorsitzende Cathleen Martin appellierte: „Haben Sie Vertrauen in die Polizei“.

Auch ihr Kollege von der GdP, Jan Krumlovsky sieht Vertrauen als wichtigen Grad­messer, wenn Freiheitsrechte des Einzelnen und Sicherheitsbedürfnisse der Allgemeinheit abgewo­gen werden müssten. „Das größte Vertrauen hat die sächsische Bevölkerung im Vergleich mit anderen demokratischen In­stitutionen in ihre Polizei. Damit steht sie indirekt unterstützend hinter ihren Polizistinnen und Poli­zisten, weil diese verantwortungsbewusst und vertrauensvoll mit den ihnen zur Verfügung gestellten Befugnissen umgehen“, sagte Jan Krumlovsky.

Dass die sächsische Polizei in der jüngeren Vergangenheit eine richterliche Anordnung erfunden und in einem anderen Fall eine genehmigte Demo rechtswidrig gewaltsam geräumt haben soll, kam im Innenausschuss nicht zur Sprache.

BSW: „Es braucht noch einige Verhandlungen“

Ob Vertrauen reicht, um die Oppositionsfraktionen von dem Gesetz zu überzeugen, ist nach der Sit­zung mehr als fraglich. Zu Erinnerung: In Sachsen regiert eine schwarz-rote Minderheitskoalition, ihr fehlen 13 Stimmen zur Mehrheit. Mit der AfD will die Regierung nicht kooperieren.

Der innenpolitische Sprecher des BSW, Bernd Rudolph, zog auf Anfrage von netzpolitik.org ein ge­mischtes Fazit. Teilweise hätten sich Sachverständige widersprochen, teilweise gebe es nun mehr Klarheit. „Wir haben festgestellt, dass wir mit unserer eher zurückhaltenden Position vor allem zu den Punkten Vorfeldstraftat, automatische Datenanalyse und KI-Training richtig liegen. Hier bedarf es sicher noch einiger Verhandlungen, um eine trag- und zustimmungsfähige Fassung zu bekom­men. So, wie das jetzt im Entwurf steht, können wir jedenfalls nicht zustimmen.“

Grüne und Linke beklagen Zeitdruck

Für Rico Gebhardt von der Linksfraktion bleibt vor allem hängen, dass Sachverständige Zweifel an der Verfassungskonformität bestimmter KI-Regelungen äußerten. „Auch aus Praxis-Sicht wird nicht deutlich, wie genau diese Befugnisse später technisch umgesetzt werden können, ohne dass sie in rechtliche Grauzonen kippen, technisch unmachbar sind oder einfach ins Leere laufen. Das kommt raus, wenn man alles auf einmal erreichen will, statt das Polizeirecht maßvoll zu entwickeln, näm­lich am Maßstab der Grund- und Freiheitsrechte“, sagte Gebhardt auf netzpolitik.org-Anfrage.

Valentin Lippmann von den Grünen sieht in dem Entwurf einen „Frontalangriff auf unsere Frei­heit“, der in Teilen nicht mal praxistauglich sei. Es sei deutlich geworden, dass die geplanten Befug­nisse zur KI „deutlich über das Ziel hinaus schießen und den Boden unserer freiheitlichen Verfas­sung verlassen“. Um rechtssichere KI-Regeln zu schaffen, brauche der Landtag Zeit. Diese haben man angesichts der Frist des Verfassungsgerichtshofs und des Agieren des Ministeriums nicht. Lippmann warnt: „Wenn die Minderheitskoalition an ihrem Hauruck-Verfahren festhält, droht dem Freistaat ein weiteres verfassungswidriges Polizeigesetz und der Polizei fehlen weiterhin die Grund­lagen, um auf die modernen Bedrohungen wie Drohnen zu reagieren.“

Diese Verfassungsmäßigkeit gerichtlich zu prüfen, ist mittlerweile nicht mehr so leicht möglich wie noch 2019. Für eine erneute Normenkontrollklage haben Grüne und Linke inzwischen zu wenig Abgeordnete. Das heißt: Es müssten sich vom Gesetz Betroffene finden, die einzelne Befugnisse gerichtlich überprüfen lassen.



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Datenschutz & Sicherheit

Innenministerium konkretisiert den Cyberdome teilweise


Bereits im Juni 2025 hatte Bundesinnenminister Alexander Dobrindt (CSU) zur Stärkung der Abwehr von Cyberangriffen einen Cyberdome für Deutschland gefordert. Doch auch ein Jahr später ist selbst in Fachkreisen wenig Konkretes bekannt, wie der Cyberdome ausgestaltet sein soll.

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Erst Ende dieses Jahres plant das Bundesinnenministerium (BMI) ein Realisierungskonzept vorzulegen. Etwas Licht ins Dunkel sollte nun ein Panel auf der Potsdamer Konferenz für Nationale Cybersicherheit am Hasso-Plattner-Institut bringen.

Im März 2026 hatte das BSI die operative Umsetzung der Strategie vorangetrieben, indem eine erweiterte Datensensorik in den IT-Systemen von zehn Bundesländern Anomalien in Echtzeit erkennen soll. „Der Cyberdome muss der verschärften Bedrohungslage technologieneutral für die Zukunft Rechnung tragen und nicht nur für die nächsten zwei Jahre. Wir brauchen daher ein offenes Konzept“, sagte Andreas Reisen, Referatsleiter für Cybersicherheit und Leiter der Arbeitsgruppe Cyberdome im BMI, auf der Potsdamer Podiumsdiskussion. Er wolle „mit dem Gerücht aufräumen, man stelle ein IT-System ins BSI nach dem Vorbild eines anderen Staates“, sondern „es ist ein Programm, das ein offenes Ökosystem realisiert, das auf maximale Automatisierung setzt“.

Man müsse in Echtzeit auf Bedrohungen reagieren. „Wir müssen in der Lage sein, im Rahmen eines nationalen Monitorings zu erkennen, wenn ein Angriff oder Vorfall zum Beispiel bei einer Bank erfolgt und dann in Echtzeit alle anderen Banken zu informieren und auch über die Hintergrundsysteme schützen zu können.“ Man warte im BMI auch nicht auf das Konzept, das man zu Jahresende vorlegen werde, sondern handle schon jetzt. Das gelte zum Beispiel im Rahmen von NIS2 für das BSI, das den nationalen Adressraum auf Schwachstellen scannen und den Betreiber der betroffenen Website auffordern könne, die Schwachstelle abzustellen. Für die Automatisierung und das nationale Monitoring werde das BSI im Haushalt 2027 mit 200 Millionen Euro ausgestattet.

„Wir wollen im Ökosystem Cyberdome IT-Produkte Cyberdome-ready am Markt etablieren. Das heißt, es geht um Automatisierung und Konnektivität. Jedes IT-Sicherheitsprogramm, das im Markt angeboten wird, soll zukünftig das Label ‚Cyberdome-ready‘ tragen können“, sagte der BMI-Referatsleiter. Informationsaustausch und Reaktionen in den mit dem Cyberdome vernetzten Produkten sollen in Echtzeit möglich werden. „Wir sammeln die Daten nicht zum Selbstzweck für uns, sondern stellen sie in einer verarbeitbaren Form der Wirtschaft und den Anwendern zur Verfügung.“

Konstantin von Notz, der stellvertretende Fraktionsvorsitzende der Grünen im Bundestag, kritisierte als Oppositionspolitiker die politischen Aspekte des geplanten Schutzschilds. „Der Begriff Cyberdome verlockt zu Cyber-Bullshitting. Er läuft in den Medien super und gibt ein gutes Gefühl, aber wir brauchen klare Zuständigkeiten.“ Seit Jahrzehnten seien die Zuständigkeiten zwischen den Behörden, aber auch zwischen Bund und Ländern oft unklar. Dem stimmte Johannes Schätzl, der digitalpolitische Sprecher der SPD-Bundestagsfraktion, zu. Vielfach gebe es Überlappungen, zum Beispiel zwischen Bundeswehr, BKA und BSI. „Bei einem Angriff fehlt uns aber die Zeit zur Klärung der Zuständigkeit“. Vom Gesetzentwurf zur Stärkung der Cybersicherheit, über den gleichzeitig im Parlament beraten wurde, verspricht er sich Abhilfe und Klärung in der Frage der Zuständigkeiten. Der Cyberdome verwirkliche einen ganzheitlichen Ansatz. „Wir müssen aufhören, immer in einzelnen Projekten zu denken“, so Schätzl.

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Eine „falsche Botschaft“ befürchtet Vizeadmiral Thomas Daum, Inspekteur des Cyber- und Informationsraums der Bundeswehr, nämlich „dass man meint, unter dem Dom bin ich geschützt und kann mich zurücklehnen. Der Dom wirkt wie eine Verteidigungsglocke. Das wird der Cyberdome aber nicht leisten können.“ Er griff in seiner Stellungnahme ein kontroverses Thema in der Cybersicherheit auf. „Wir brauchen auch die Fähigkeit, auf malicious Servern zu intervenieren. Ohne Offensive können wir einen Konflikt nicht gewinnen.“ Der geplante Gesetzentwurf sieht vor, dass BKA und BSI künftig aktiv in IT-Systeme eingreifen und Server im Ausland lahmlegen dürfen. Dem schloss sich Reisen an. „Wir wollen Angriffe mitigieren und werden dazu Informationen aus dem Cyberdome nutzen.“

Mit Blick auf die laut Lagebericht des BKA durch Cyberangriffe entstandenen Schäden von 202 Milliarden Euro im vergangenen Jahr gab er sich optimistisch: „Ich behaupte, dass wir durch eine hohe Konnektivität an den Cyberdome sicherstellen, dass wir diese Schäden drastisch reduzieren, deutlich über 50 bis 60 Prozent.“

Von Notz warnte generell, man befinde sich in einem „brutalen geopolitischen Umbruch“. Neben dem russischen Angriffskrieg und dem Irankrieg drohe in den nächsten Jahren auch eine chinesische Invasion auf Taiwan mit erheblichen weltweiten Auswirkungen. „Wir müssen raus aus unserer Komfortzone.“ Er plädierte für ein wöchentliches Sicherheitslagebild, damit die Bevölkerung die bedrohliche Gesamtlage besser verstehe.

Der Moderator Professor Christian Dörr, Vorsitzender der Potsdamer Cybersicherheitskonferenz, zog abschließend das Resümee: „Ich bin nicht ganz schlau geworden, was der Cyberdome ist“ und bekam dafür viel Beifall im Publikum.

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(vza)



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Datenschutz & Sicherheit

Breakpoint: Who’s your Big Brother?


Überwachung macht Spaß, wenn man es selbst tut. Mit dem Gefühl, Kontrolle über Andere zu haben, vermarkten Großkonzerne ihre neuen Überwachungssysteme für den privaten Gebrauch. Doch was der Sicherheit oder Unterhaltung Einzelner dienen soll, schadet der Sicherheit und Freiheit von uns allen.

Breakpoint: Who’s your Big Brother?
Kleiner Sucher vom Großen Bruder: Metas „Smart Glasses“. – Alle Rechte vorbehalten: IMAGO / MiS, Bearbeitung: netzpolitik.org

Man muss sich die Gefangenen im Panopticon als glückliche Menschen vorstellen. Dafür bedarf es nur einer kleinen Anpassung: Der Wärter, der vom Turm in der Mitte des Gefängnisses alle Insassen jederzeit beobachtet, wird abgeschafft. Stattdessen müsste dafür gesorgt werden, dass sich alle Insassen jederzeit gegenseitig beobachten können.

Sicher würden sie sich mit dem Wissen, unter ständiger Überwachung zu stehen, nach wie vor unwohl fühlen. Der Gedanke aber, dass sie selbst ja auch andere überwachen können, würde ihr mulmiges Gefühl übertünchen. Denn es ist zwar überaus unangenehm, einen Blockwart zu haben – dafür aber umso erfreulicher, selbst einer zu sein.

Warum also nicht allen eine Freude und jeden zum Spitzel der anderen machen?

Überwache deinen Nächsten

Dieser Philosophie folgen Meta und Amazon anscheinend in jüngster Vergangenheit verstärkt. 

Vor einigen Tagen brachte Meta seine „Smart Glasses“ in neuem, modischem Design auf den Markt. Die Brillen haben integrierte Kameras und Erkennungssysteme, mit dem die Träger:innen unbemerkt Aufnahmen von anderen Menschen in ihrer Umgebung machen können.

Und Amazon stellte vor Kurzem neue Überwachungskameras vor. Die „Klingelkameras“ ermöglichen es Nutzer:innen, die Umgebung vor ihrem Hauseingang zu jeder Tages- und Nachtzeit zu filmen.

Damit verfestigen die Konzerne eine neue Art der Überwachung, bei der nicht ein Staat oder Unternehmen direkt überwachen, sondern Menschen sich gegenseitig ausspähen – unbemerkt und jederzeit.  

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Die Unternehmen versprechen dabei einen jeweils besonderen Mehrwert. Ring Kameras sollen beim Auffinden eines in der Nachbarschaft entlaufenden Hundes helfen. Und seine Brille bewirbt Meta damit, dass die integrierte Kamera viel einfacher anzuwenden sei, als das Smartphone in der Hand zu halten. Zudem verfüge sie über eine Objekt- und Gesichtserkennung, was die Orientierung im Alltag erleichtern soll. (Menschen haben eine implementierte Objekt- und Gesichtserkennung, und zwar in der Großhirnrinde. Aber gut.)

Besonders perfide an den neuen Modellen der Meta-Brillen ist, dass sie kaum von herkömmlichen Brillen zu unterscheiden sind und es auch – wenn überhaupt – nur schwer zu erkennen ist, ob sie gerade filmen.

Produkte wie Meta-Brillen und Klingelkameras führen so einen Zustand konstanter Überwachung herbei, bei dem niemand mehr weiß, wann er wo von wem aufgezeichnet wird. Und zwar nicht von der Polizei oder einer privaten Sicherheitsfirma, sondern von den eigenen Nachbarn, den eigenen Freunden, vom eigenen Partner, beim Spazierengehen auf der Straße, beim Einkaufen im Supermarkt, beim betrunkenen Feiern im Club, beim Spielen auf dem Schulhof oder beim Geschlechtsverkehr im eigenen Bett.

Jeder will Big Brother sein

Es scheint widersinnig, dass so viele Menschen Systeme befürworten, die sie selbst in den intimsten Momenten beobachten und aufzeichnen können. Zumal sie selbst ständig beobachtet werden, wenn derartige Systeme massentauglich werden. Dennoch verwundert es nicht, dass so viele Menschen Meta-Brillen und Co. nutzen. Denn niemand möchte überwacht werden, aber jeder will selbst Big Brother sein.

Dabei ist diese Form der Überwachung von Gleichen durch Gleiche nicht so neu. Schon immer waren Überwachungssysteme darauf angewiesen, dass es Menschen gibt, die bereit sind, andere auszuspionieren und zu überwachen, obwohl sie selbst kaum Teil des Machtapparats waren. Das war auch eine zentrale Idee bei der philosophischen Entwicklung des Panopticons, das Gefängnis und Strafe „demokratisieren“ sollte.

Eines aber unterscheidet Denunzianten, Blockwarte und Spitzel von Besitzern einer Klingelkamera und Nutzer:innen von Meta-Brillen: Erstere wissen, dass ihr Handeln einem größeren System der Überwachung dient. Viele Nutzer:innen von Meta-Brillen und Klingelkameras scheinen hingegen zu glauben, die Überwachungsgeräte nur für ihren eigenen Mehrwert zu nutzen.

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Dabei kaufen wir den Überwachungskonzernen nun lediglich die Drecksarbeit ab – und zwar buchstäblich zum Preis von 400 Euro für eine Meta-Brille. Unter Anleitung der Konzerne, die allzu gerne alles über uns wissen wollen, bauen wir uns nun unsere eigene Überwachungsstruktur, mit der wir uns gegenseitig ausspionieren. Im Gegenzug bekommen wir selbst ein bisschen Macht über die Menschen um uns herum.

Überwachung, um zu überwachen

Doch immer, wenn man von Überwachung spricht, ist jemand nicht allzu weit, der verkündet, er habe „habe ja nichts zu verbergen“. Solche Menschen kann man auch mit dem Argument, dass die Konzerne die gesammelten Daten weiterverarbeiten und dabei auch allzu gerne mit Exekutivbehörden zusammenarbeiten, nicht von der Gefährlichkeit derartiger Überwachungssysteme überzeugen. Das Problem ist hier jedoch nicht die Privatsphäre des Nutzers, der sie kauft, sondern die völlige Verletzung der Privatsphäre jeder einzelnen Person in seiner Umgebung. Ob man sich hier überwachen lässt oder nicht, das entzieht sich völlig dem Einfluss Einzelner, anders als etwa bei dem eigenen Gebrauch eines Smartphones oder digitaler Dienste.

George Orwell schrieb in seinem Roman „1984“ „Das Ziel von Verfolgung ist die Verfolgung. Das Ziel der Folter ist Folter. Das Ziel der Macht ist Macht.“ Und das Ziel von Überwachung ist häufig die Überwachung selbst. Überwachung gibt zuallererst denjenigen Macht, die von der Überwachung profitieren – und zwar weit mehr als jenen, die die Überwachung ausüben.

Was die Konzerne mit den gesammelten Daten genau anstellen, ist weitgehend unklar. Früher oder später werden sie diese Daten weiterverarbeiten – sei es zur Personalisierung von Werbung, dem Training hauseigener KI-Systeme oder zum Weiterverkauf an andere private oder staatliche Überwachungsdienste.

Ich will nicht in einem Zustand konstanter Überwachung leben, auch dann nicht, wenn ich selbst Menschen überwachen „darf“. Ich will mich im öffentlichen Raum bewegen können, ohne Angst zu haben, ständig gefilmt zu werden – egal ob von Überwachungsbrillen oder Klingelkameras. Das Panopticon ist Teil einer Philosophie, bei der konstante Überwachung – richtigerweise – als Teil einer Bestrafung betrachtet wird.

Die Überwachungsinteressen von Konzernen und die Machtfantasien derjenigen, die ihnen dabei helfen, sie zu verfolgen, stellen einen tiefen Einschnitt in unser aller Privatsphäre, Sicherheit und Freiheit dar. Diese neue Form der Überwachung hat das Ziel der Überwachung selbst – und wer sich heute eine Meta-Brille kauft, macht sich zu ihrem Komplizen.


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Datenschutz & Sicherheit

Heimliche Überwachung: Regierung bricht ihr Schweigen bei stillen SMS


Nachdem das Bundesinnenministerium (BMI) die statistischen Daten zur digitalen Überwachung in den vergangenen Jahren schrittweise vollständig als geheim eingestuft und der Öffentlichkeit entzogen hatte, macht die Bundesregierung nun wieder Angaben zum Versand sogenannter stiller SMS. Aus einer aktuellen Antwort auf eine Anfrage der Linksfraktion geht zumindest hervor, wie häufig die Bundespolizei dieses Instrument zuletzt genutzt hat. Die neuen Zahlen lüften den Vorhang der Geheimhaltung ein Stück weit und verweisen zugleich auf einen historischen Tiefstand dieser klassischen Überwachungsmethode.

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Bei stillen SMS handelt es sich um Kurznachrichten, die auf dem Zieltelefon nicht angezeigt werden. Der Nutzer bemerkt nichts, das Mobiltelefon meldet sich beim Empfang aber unsichtbar an der eingebuchten Funkzelle zurück und erzeugt so Verbindungsdaten beim Netzbetreiber. Ermittler können dadurch den ungefähren Standort bestimmen und Bewegungsprofile erstellen. Noch 2023 sorgte die Bundesregierung für Kritik, als sie die Statistiken hierzu vollständig in den geheimen Anhängen des Bundestags verschwinden ließ.

Die nun veröffentlichten Zahlen legen nahe, dass die Bedeutung dieser „Stealth Pings“ schwindet. Im zweiten Halbjahr 2025 versandte die Bundespolizei nur noch 6605 stille SMS in strafprozessualen Ermittlungsverfahren.

Zum Vergleich: 2021 verschickte die Bundespolizei noch 47.951 Ortungs-SMS, 2022 immerhin 19.703 sowie weitere 1360 über externe Dienstleister. Das Bundeskriminalamt (BKA) hatte 2021 noch 68.152 und 2022 rund 51.950 stille SMS eingesetzt. Die jetzige Auskunft enthält für das zweite Halbjahr 2025 keinerlei Angaben mehr dazu. Entweder wird das Mittel nicht mehr genutzt, statistisch nicht mehr erfasst oder die Geheimhaltung trifft für das BKA nach wie vor zu. Das Innenressort lässt nur durchblicken, dass das BKA keinen einzigen möglicherweise Betroffenen über so eine Ortung informiert hat.

Der Einbruch spricht dafür, dass die Behörden ihre Überwachungsmethoden verändert haben. Modernere und wesentlich tiefgreifendere Instrumente bleiben ohnehin weiter unter Verschluss.

Wer etwa wissen will, wie häufig Bundesbehörden Staatstrojaner zur Quellen-Telekommunikationsüberwachung (TKÜ) oder für Online-Durchsuchungen eingesetzt haben, erhält so kaum Informationen. Im öffentlichen Teil der Antwort räumt das BMI nur ein, dass die Bundespolizei im zweiten Halbjahr 2025 jeweils eine Quellen-TKÜ und eine Online-Durchsuchung an je einem Gerät durchgeführt hat. Die technische Umsetzung erfolgte durch das BKA. Die Generalbundesanwaltschaft verzeichnete im selben Zeitraum in acht Ermittlungsverfahren insgesamt 23 Anordnungen, von denen 15 umgesetzt wurden. Die Länder sind bei der einschlägigen Nutzung von Staatstrojanern auskunftsfreudiger.

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Der IMSI-Catcher, mit dem Identifikationsnummern und Standorte von Mobiltelefonen erfasst werden können, taucht im öffentlichen Teil der Antwort auf: Die Bundespolizei setzte ihn im zweiten Halbjahr 2025 noch 15-mal ein, nach 44 Einsätzen im Jahr 2021. Das BKA führte im gesamten vorigen Jahr 75 Maßnahmen mit IMSI-Catchern durch.

Sobald die Fragen technische Details betreffen wie eingesetzte Hard- und Software für IMSI- und WLAN-Catcher, stille SMS oder sogenanntes IP-Catching, verweist die Regierung erneut auf die Geheimschutzstelle des Bundestags. Für die Geheimdienste des Bundes bleiben entsprechende Angaben aus Sicherheitsgründen grundsätzlich in den öffentlichen Angaben außen vor.

Die teilweise Rückkehr zur Transparenz bei den stillen SMS ist zwar ein kleiner Erfolg für die parlamentarische Kontrolle. Sie ändert aber nichts daran, dass die Geheimhaltung bei moderner IT-Überwachung inzwischen zur Regel geworden ist.


(nen)



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