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Nordex: 7-MW-Windturbine soll extremer Kälte trotzen können


Die international tätige Nordex Group mit Hauptsitz in Hamburg hat eine Windkraftanlage entwickelt, die auch extremen Witterungsbedingungen standhalten können soll. Die N175/6.X soll ihre Nennleistung von bis zu 7 MW auch bei Temperaturen von bis zu Minus 30 Grad Celsius erreichen können, verspricht das Unternehmen. So sollen unabhängig von der Witterung hohe Energieerträge möglich sein. Die Anlage ist mit einem speziellen Enteisungssystem an den Windblättern ausgerüstet.

Entwickelt wurde die Windturbine N175/6.X für extreme Umgebungsbedingungen. Die Windkraftanlage hat einen Rotordurchmesser von 175 m und erreicht eine Nennleistung von 7 MW. Ein einzelnes Rotorblatt misst 87,5 m. Durch den modularen Aufbau können Teile der Delta-4000-Serie genutzt werden, die sich bereits im weltweiten Einsatz bewährt haben.

Die Anlage ist für niedrige bis mittlere Windgeschwindigkeiten ausgelegt, sodass sie sich etwa für Standorte in Kanada eignet, wo diese Windgeschwindigkeiten typisch seien. Entsprechend werde die Anlage dort nun angeboten.

Die einteiligen Rotorblätter seien für niedrige Windgeschwindigkeiten optimiert worden. Im Vergleich zu den Vorgängermodellen N163/5.X und N163/6.X liege der Ertrag durch die neuen Rotoren um 7 bis 14 Prozent höher, die Windturbine produziere bis zu 22 Prozent mehr Energie.

Besonderes Augenmerk sei auf die Haltbarkeit und den Einsatz der Windkraftanlage unter extremen klimatischen Verhältnissen gelegt worden. So sind die Rotorblätter mit einer Enteisungsanlage ausgestattet, die sie eisfrei halten kann. Eisbedingte Ausfallzeiten können so reduziert und die Leistung konstant gehalten werden. Eine genaue Angabe, bis zu welchen Minustemperaturen das Enteisungssystem funktioniert, macht Nordex allerdings nicht. Bis zu Minus 30 Grad Celsius soll die Windkraftanlage jedoch ihre Nennleistung beibehalten können.

Nordex verspricht außerdem einen leisen Betrieb der Windturbine. Sie kann zudem mit einer bedarfsgesteuerten Nachtkennzeichnung sowie einem Fledermausmodul ausgestattet werden. Letzteres soll vermeiden, dass die Tiere im Betrieb in die Rotorblätter fliegen. Trotz des Einsatzes in extremer Kälte verspricht Nordex eine Betriebsdauer der Anlage von 25 Jahren. In Abhängigkeit von den Standortbedingungen seien auch längere Betriebszeiten von bis zu 35 Jahren möglich.


(olb)



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Inversion Arc: Raumschiff soll Fracht an jeden Ort der Welt liefern


Ein Netz von Raumsonden in der Erdumlaufbahn, die auf Abruf binnen einer Stunde jeden Ort der Erde mit ihrer Fracht ansteuern können. Das ist die Idee hinter dem Raumfrachter Arc des Raumfahrzeugherstellers Inversion. Die Lieferungen müssten dafür aber lange vorher im All verwahrt werden – in einem Netz von tausenden startbereiten Raumfrachtern, das den kompletten Erdball umspannt – soweit die Vision des US-Start-ups. Die praktische Umsetzung wirft indes so einige Fragen auf.

Der Hersteller sieht sich vor allem für militärische Zwecke prädestiniert. In einem Film auf seiner Webseite zeigt Inversion einen möglichen Anwendungsfall: Ein Raumfrachter ist im niedrigen Erdorbit stationiert und startet zu einem Transporteinsatz. Autonom gesteuert durchbricht er die Erdatmosphäre, manövriert danach weiter zum Zielort. Dort angekommen, erfolgt die Landung mithilfe von Fallschirmen. Am Boden des Zielorts, offenbar einer entlegenen und schwer erreichbaren Insel, kümmert sich ein Trupp Soldaten um den gelandeten Frachter, beziehungsweise die Lieferung. Die Bergung der Sonde ist im Film nicht mehr zu sehen.

Justin Fiaschetti, CEO bei Inversion, erklärte gegenüber dem Fachmagazin Payload: „Geschwindigkeit ist für jede nationale Sicherheitsbehörde von entscheidender Bedeutung. Jede einzelne Behörde muss ihre Fracht in der Umlaufbahn stationieren und innerhalb einer Stunde sowohl im Inland als auch international ausliefern können. Aus unserer Sicht sind das also Tausende und Abertausende von Kapseln.“ Ein solches Netz soll auch den verbündeten Streitkräften der USA dienen.

Inversion sammelte bei seiner jüngsten Finanzierungsrunde 44 Millionen US-Dollar Kapital ein, unter anderem auch von Lockheed Martin Ventures und Y Combinator. Insgesamt erhielt Inversion bisher 54 Millionen US-Dollar Privatkapital, hinzu kommen 71 Millionen US-Dollar von der US-Regierung. Arc soll zugleich als Hyperschall-Testplattform für Geschwindigkeiten jenseits von Mach 20 dienen und übersteht laut Hersteller auch enorme G-Kräfte und – wenig überraschend für ein Raumfahrzeug – extreme Kälte.

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Und nicht nur das Start-up aus Los Angeles sieht in besagtem Raumfrachter-Szenario großes Potenzial, auch diverse andere Hersteller. Sie dürften sich vor allem von einem Akteur bestärkt fühlen: dem US-Verteidigungsministerium. Mit seiner Weltraum-Teilstreikraft, der US Space Force, hat es im vergangenen Jahr bereits 200 Millionen US-Dollar in Technologien investiert, die einen Transport von Fracht vom Orbit auf die Erde ermöglichen. Neben Inversion erhielten auch die Raumfahrtunternehmen Outpost, Sierra Space, Varda, Stoke Space und SpaceX Gelder.

Allerdings gibt es hier viele verschiedene Konzepte und Einsatzbereiche. So konzentriert sich Varda auf die Herstellung von Pharmazeutika im All und führte bis Mitte 2025 bereits vier Missionen durch. SpaceX betätigte sich bereits vielfach als ISS-Dienstleister, unter anderem mit der Dragon-Cargo-Kapsel.

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Sierra Space will dagegen neben eigenen Raumfahrzeugen die erste kommerzielle Raumstation verwirklichen. Einen ganz ähnlichen Ansatz wie Inversion – Raumfrachter, die vorrangig fürs Militär auf Dauer in der Umlaufbahn stationiert werden – verfolgt Outpost.

Der Plan, „Abertausende“ solcher Raumfrachter im All zu stationieren, wie von Inversion verfolgt, könnte die Lage in der Erdumlaufbahn allerdings weiter zuspitzen und auch politisch einige Fragen aufwerfen.

Besonders der niedrige Erdorbit (LEO) ist bereits stark ausgelastet und wird durch neue Satellitenkonstellationen wie Starlink weiter knapp. Studien zeigen, dass sich die Kapazität des LEO aufgrund von Veränderungen in der Atmosphäre durch den Klimawandel in den nächsten Jahrzehnten voraussichtlich um bis zu zwei Drittel reduzieren könnte, wodurch die Gefahr von Kollisionen und Weltraumschrott zunimmt.

Allerdings gehört die Erdumlaufbahn keinem Staat oder Unternehmen exklusiv. Nach dem Weltraumvertrag von 1967 ist der Weltraum, einschließlich der Erdumlaufbahn, als globales Gemeingut definiert, das allen Staaten offensteht. Es gibt keine individuellen Besitzansprüche auf Teile der Umlaufbahn. Staaten und Betreiber müssen ihre Satelliten zwar registrieren und verfolgen, doch eine formelle Vergabe von Umlaufbahnflächen als Eigentum existiert nicht. Was die Investition in Start-ups wie Inversion für die US-Regierung umso interessanter machen dürfte: Es entstehen die nötigen Technologien, um im Orbit Tatsachen zu schaffen.

Zwar verbietet der Weltraumvertrag von 1967 grundsätzlich „die Errichtung militärischer Stützpunkte, Anlagen und Befestigungen, das Erproben von Waffen jeglicher Art und die Durchführung militärischer Übungen auf dem Mond und anderen Himmelskörpern.“ Kernwaffen oder andere Massenvernichtungswaffen dürfen ebenfalls nicht im All stationiert werden. Erlaubt sind dagegen konventionelle Waffen sowie militärische Aufklärungs-, Kommunikations- und Navigationssatelliten.

Allerdings gibt es in der UNO schon lange Bemühungen, den Weltraumvertrag zu aktualisieren, insbesondere um ein militärisches Wettrüsten im All zu verhindern. Russland und China legten einen entsprechenden Vertragsentwurf „zur Verhinderung der Stationierung von Waffen im Weltraum und der Androhung oder Anwendung von Gewalt gegen Objekte im Weltraum“ 2008 vor. Auch internationale Wissenschaftlerorganisationen haben Vorschläge für „präventive Rüstungskontrolle“ im All erarbeitet. Auch wenn solche Bestrebungen oft auf große Mehrheiten unter den Mitgliedsstaaten stoßen, blieb ein Ergebnis bisher aus – insbesondere wegen der Ablehnung rüstungskontrollpolitischer Weltraum-Verträge durch die USA, wie das Bundeszentrum für politische Bildung ausführt.


(nen)



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Logitech macht seine POP-Schalter unbrauchbar


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It was translated with technical assistance and editorially reviewed before publication.

Der Zubehörhersteller Logitech verschickt derzeit E-Mails an Besitzerinnen und Besitzer POP-Tasten mit der Information, dass die Schalter sowie der dazugehörige Hub am 15. Oktober 2025 ihre gesamte Funktionalität verlieren. Das 130 Euro teure System wird damit schon in Kürze zu Elektroschrott.

„Wir möchten Sie darüber informieren, dass wir den Service für den Logitech POP-Button einstellen werden. Fast ein Jahrzehnt lang haben wir das POP-Ökosystem gepflegt, aber aufgrund der technologischen Weiterentwicklung haben wir beschlossen, die Unterstützung für dieses Gerät einzustellen,“ heißt es in der Mail, die unter anderem im Harmony-Remote-Forum geteilt wird.

Weiter heißt es, dass Besitzer des Logitech POP zum Ausgleich ein Preisnachlass von 15 Prozent in den Stores der Logitech-Marken – also auch Logitech G und Ultimate Ears – eingeräumt werde. Der Gutscheincode sei bis zum 31. März 2026 gültig. Wie betroffene Nutzer auf Reddit schreiben, scheint der Code jedoch nur im US-Store einlösbar zu sein, während er beispielsweise im UK-Store offenbar nicht akzeptiert werde.

Logitechs POP-Schalter wurde 2018 eingeführt und dient quasi als physischer Ersatz zur Smartphone-App zum Bedienen diverser Smart-Home-Geräte. Das System unterstützt 14 Systeme, darunter Philips Hue, Sonos, Fritzbox, Lifx, Lightify, WeMo und kann in IFTTT als auch Apples HomeKit eingebunden werden.

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Logitech hatte schon in der Vergangenheit wiederholte Funktionen und Produkte abgeschaltet. Ende des 2017 deaktivierte Logitech etwa den Cloud-Dienst, der für den Betrieb der Universalfernbedienung Harmony Link erforderlich war. Das Gerät wurde damit unbrauchbar. Nach lauter Nutzer-Kritik bot das Unternehmen einen kostenlosen Umtausch gegen ein neueres Gerät an. Im September 2018 entfernte Logitech dann per Update mehrere Funktionen, darunter den Sprachassistenten Alexa, aus einigen Ultimate-Ears-Lautsprechern.


Update

02.10.2025,

14:04

Uhr

Satz zum Einlösen des Coupons präzisiert.


(afl)



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iX-Workshop: IT-Recht für Admins – Wege zur gesetzeskonformen IT-Praxis


Administratoren verwalten Benutzerkonten und Zugriffsrechte, Lizenzen und urheberrechtlich geschütztes Material, verantworten Fehlkonfigurationen oder Sicherheitslücken, prüfen IT-Verträge und gehen aktiv gegen Angriffe, Schadsoftware oder andere Bedrohungen vor. Dabei müssen sie sich mit verschiedenen rechtlichen Aspekten auseinandersetzen, um die Unternehmens-IT rechtssicher zu betreiben und auch auf der juristischen Seite mögliche Risiken zu minimieren.

In dem praxisorientierten Workshop IT-Recht für Admins – Grundlagen, Stolperfallen und Praxis erklären Ihnen der Jurist Joerg Heidrich und der Berater für Informationssicherheit und Datenschutz Christoph Wegener, wie Sie als IT-Spezialist mit konkreten rechtlichen Fragen in Ihrer täglichen Arbeit umgehen. Sie erfahren, was Sie als Administrator aus rechtlicher Sicht dürfen, welche Grenzen Sie beachten müssen und in welchen Situationen Sie sogar rechtlichen Verpflichtungen unterliegen.

Zu den behandelten Themen zählen unter anderem Datenschutz, sicheres Logging und Backups, Mitbestimmung, BYOD, Löschpflichten und Löschkonzepte sowie der Umgang mit IT-Sicherheits- und Datenschutzvorfällen. Ein weiterer Schwerpunkt liegt auf den aktuellen Anforderungen des CRA, NIS-2 und des AI Acts und der zunehmenden Bedeutung des Zusammenspiels von Recht und Technik im IT-Bereich.

De Workshop spricht nicht nur System- und Netzwerkadministratoren an, sondern auch IT-Entscheider und Sicherheitsbeauftragte, die sich einen fundierten Überblick über die aktuelle Rechtslage mit ihren Möglichkeiten und Risiken verschaffen wollen.

November
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Unsere erfahrenen Referenten gehen in diesem Online-Workshop auf konkrete Rechtsfragen ein, die im IT-Alltag auftreten. Dr. Christoph Wegener ist seit 1999 mit wecon.it-consulting freiberuflicher Berater in den Bereichen Informationssicherheit, Datenschutz und Open Source. Joerg Heidrich ist Justiziar und Datenschutzbeauftragter bei heise medien und außerdem als Rechtsanwalt in Hannover tätig.

Sie haben in diesem Workshop die Möglichkeit, das vermittelte Wissen durch Fragen und Diskussionen zu vertiefen und eigene Situationen einzubringen. Die Teilnehmerzahl ist auf 20 Personen begrenzt, sichern Sie sich daher rechtzeitig Ihren Platz.


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(ilk)



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