Künstliche Intelligenz
„Ohne Zynismus nicht erklärbar“ – Anwalt Chan-jo Jun zum Facebook-Urteil
Dass die Bundesregierung weiterhin rechtskonform eine Facebook-Präsenz betreiben darf, hatte das Verwaltungsgericht Köln in dieser Woche entschieden. Im c’t-Podcast „Haken dran“ äußert sich der auf IT-Recht spezialisierte Rechtsanwalt Chan-jo Jun zum Urteil des Kölner Verwaltungsgerichtes allerdings skeptisch. „Ich kann’s dir leider nicht ohne Zynismus erklären, was da passiert“ – denn während der Europäische Gerichtshof und frühere Urteile durchaus auch Betreiber von Seiten in sozialen Netzwerken in die Pflicht nahmen, die Nutzerinner und Nutzer zu schützen, hatte das VG Köln in dieser Woche anders entschieden.
„Sehr verwunderlich, dass Bundesbehörden da überhaupt aktiv waren und umso verwunderlicher, dass ein Verwaltungsgericht sagt: Ist zwar illegal, macht aber nichts.“
Ausgegangen war dem Gerichtsstreit ein Verbot durch den früheren Bundesdatenschutzbeauftragten Ulrich Kelber – auch er kommt in „Haken dran“ zu Wort und sagt: „(Es) gibt eine politische Verpflichtung der Bundesregierung – und die ist klar: Öffentliche Behörden können es nicht akzeptieren, dass ihre Bürgerinnen und Bürger bei der Kommunikation mit ihnen von einem Privatunternehmen ausspioniert werden.“
Der Podcast „Haken dran – das Social-Media-Update der c’t“ wird moderiert von Gavin Karlmeier und erscheint dreimal wöchentlich mit wechselnden Gästen.
(mond)