Künstliche Intelligenz
OnePlus mit kompakter Wear-OS-Uhr und vier weiteren Produkten
Nachdem OnePlus erst Anfang Juni mit dem Pad 3 ein dünnes Top-Tablet mit schnellem Prozessor vorgestellt hatte, legt der Hersteller nun im Zuge seines Sommer-Lauch-Events mächtig nach: Neben den Smartphone-Modellen OnePlus Nord 5 und Nord CE 5 erweitert der Hersteller sein Ökosystem um die kompaktere OnePlus Watch 3 (43mm), ein Pad Lite und die Buds 4. Ob OnePlus sein Event absichtlich einen Tag vor Samsungs Galaxy-Unpacked gelegt hat?
OnePlus Nord 5 mit „Plus-Knopf“
Das OnePlus Nord 5.
(Bild: OnePlus)
Das 8,1 mm dünne Nord 5 ist eines der Highlights der Neuvorstellungen. Das Mittelklasse-Smartphone zum Preis von 449 Euro wird von einem Snapdragon 8S Gen 3 angetrieben, dem 8 oder 12 GByte LPDDR5X RAM und 256/512 GByte UFS-3.1-Speicher zur Seite stehen. Ferner besitzt es ein 144-Hz-OLED-Display mit einer Diagonale von 6,83 Zoll und einer Auflösung von 2800 × 1272 Pixeln. Der Akku des 211 g schweren Geräts misst 5200 mAh und lädt kabelgebunden mit bis zu 80 Watt.
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Die rückseitige Dual-Kamera besteht aus einem 50-Megapixel-Weitwinkel (Sony LYT-700 CMOS, IMX906) und einer Ultraweitwinkel-Kamera mit acht Megapixeln (OmniVision OV08D10). Für Selfies ist auf der Vorderseite ein 50-MP-Sensor integriert.
Das Nord 5 besitzt ähnlich wie das kompakte OnePlus 13T einen sogenannten Plus-Button, der den Alert-Slider ersetzt und ähnlich wie die Aktionstaste von Apples iPhones mit verschiedenen Funktionen belegt werden kann.
Ähnlich wie Apples Aktionstaste am iPhone: der Plus-Knopf am OnePlus Nord 5.
(Bild: OnePlus)
Im Nord CE5 stecken ein Dimensity-8350-Apex-Prozessor von MediaTek und 8 GByte RAM sowie 128 beziehungsweise 256 GByte UFS3.1-Speicher. Das 120-Hz-Display ist mit 6,77 Zoll kleiner als das des Nord 5 und auch beim Sensor der Weitwinkel-Kamera (Sony LYT-600, ebenfalls 50 MP) spart OnePlus. Die Ultraweitwinkel-Kamera ist mit dem OmniVision-Sensor OV08D10 identisch ausgestattet.
Das OnePlus Nord CE5.
(Bild: OnePlus)
Der Akku des CE5 ist mit 5200 mAh genauso groß wie der des Nord 5 und unterstützt ebenso Laden mit 80 Watt. Preislich geht es beim CE5 mit 350 Euro los.
In puncto Updates verspricht der Hersteller vier große Android-Versionen und sechs Jahre Sicherheitspatches. Ausgeliefert wird das Gerät mit Android 15 und Google Gemini.
OnePlus Watch 3 43: Kompakte Wear-OS-Uhr
Die neue OnePlus Watch 3 43 mm ergänzt das größere Uhren-Modell des Herstellers mit 47-mm-Gehäuse, das Anfang 2025 erschienen ist. Die neue Version ist nicht nur kompakter, sondern verzichtet auch auf eckige Designelemente rund um die drehbare Krone und den Knopf zugunsten eines kreisrunden Designs. Das Gehäuse besteht weiterhin aus Edelstahl.
OnePlus Watch3 43mm.
(Bild: OnePlus)
Die kleinere Bauform des 43-mm-Modells ist laut Hersteller sieben Prozent dünner und 28 Prozent leichter als das große Modell. Die Größenreduktion geht auf Kosten des Akkus, der nur 50 Prozent der Akkulaufzeit der 47-mm-Version bieten soll. OnePlus spricht von 60 statt 120 Stunden Laufzeit bei normalen Einstellungen. Zudem ist das Display des kleinen Modells mit 1000 Nits Spitzenhelligkeit dunkler als die 2200 Nits der 47-mm-Uhr.
Wie die große Version basiert die 43-mm-Version auf Googles Wear OS 5 und wird von Qualcomms Mobilprozessor Snapdragon W5 Gen 1 angetrieben. Ein stromsparender Controller vom Typ Bestechnic BES2800BP soll zur Verlängerung der Akkulaufzeit beitragen. Zu neuen Funktionen gehören ein Zyklus-Tracking und eine aktualisierte Version des Wellness-Scores, die laut Hersteller mithilfe des Barometers die Müdigkeit erfassen können soll.
Die Watch 3 43 mm kostet laut Hersteller 300 Euro und wird zum Marktstart für 280 Euro angeboten. Interessierte können zwischen den Farben Schwarz und Weiß wählen.
Buds-4-Ohrstöpsel und Budget-Tablet
OnePlus Buds 4.
(Bild: OnePlus)
Mit den OnePlus Buds 4 hat der Hersteller seine Budget-Ohrstöpsel mit aktiver Geräuschunterdrückung (Active Noise Cancelling, ANC) neu aufgelegt. Sie sind in Grün sowie Grau erhältlich und unterstützen sowohl Hi-Res- als auch Spatial-Audio. In jedem der Ohrstöpsel stecken 11 und 6 mm große Treiber. Die Bedienung erfolgt über seitliche Touch-Elemente, die leicht konkav geformt sind. Die Buds 4 kosten 119 Euro.
Das OnePlus Pad Lite im optionalen Case.
(Bild: OnePlus)
Das OnePlus Pad Lite ergänzt das Tablet-Portfolio des Herstellers. Es hat ein 11-Zoll-LC-Display (1920 × 1200 Pixel) mit 90 Hz und einen großen 9340-mAh-Akku, der mit bis zu 33 Watt lädt. Als Prozessor ist MediaTeks Mittelklassemodell Helio G100 verbaut. Das Basis-Modell 229 Euro kommt mit 6 GByte RAM und 128 GByte Speicher. Für 30 Euro mehr erhält man 8 GByte RAM, 256 GByte Speicher und LTE-Support.
(afl)
Künstliche Intelligenz
E-Evidence: Regierung will internationalen Zugriff auf Cloud-Daten erleichtern
Ermittlungsbehörden den Zugang zu digitalen Beweismitteln („E-Evidence“) in anderen EU-Staaten zu erleichtern, ist Ziel eines Gesetzesentwurfes, den die Bundesregierung am Mittwoch auf den Weg gebracht hat. Unter das Gesetz fallen Daten wie E-Mails, Chatnachrichten, IP-Adressen und Standorte von Mobiltelefonen. Mit dem Vorhaben will die Regierung die EU-Verordnung und eine zugehörige Richtlinie von 2023 über „grenzüberschreitende Sicherung und Herausgabe elektronischer Beweismittel“ in Strafverfahren in nationales Recht gießen. Die neuen Vorschriften sollen Strafverfolgern ermöglichen, elektronische Beweismittel direkt von Diensteanbietern in anderen Mitgliedstaaten anzufordern oder zunächst deren Aufbewahrung zu verlangen.
Bisher müssen sich Ermittler für den Zugriff auf Daten, die im Ausland gespeichert sind, im Wege eines klassischen Rechtshilfeersuchens beziehungsweise einer Europäischen Ermittlungsanordnung an den Sitzstaat wenden. Dort prüft die zuständige Behörde das Ersuchen und leitet es gegebenenfalls weiter. Ein potenzieller Transfer von Daten läuft ebenfalls über den amtlichen Kanal. Dieser zeit- und ressourcenintensive Prozess soll durch Direktzugriff ersetzt werden.
Die klassischen Methoden der Ermittlungszusammenarbeit seien den Herausforderungen des digitalen Raums oft nicht gewachsen, erläutert das federführende Bundesjustizministerium. Rechtshilfeersuchen könnten mehrere Monate beanspruchen – insbesondere in die USA, wo die überwiegende Zahl einschlägiger Diensteanbieter wie Meta, Microsoft, Apple und Google ihren Sitz habe. In dieser Zeit können relevante digitale Daten längst gelöscht oder veraltet sein. Dazu komme, dass die Betreiber die Daten in der Regel dezentral und flexibel nach wirtschaftlichen Kriterien speicherten, sodass sich deren Speicherort ständig ändern könne.
Herausgabe- und Sicherheitsanordnungen
Kern des neuen EU-Rechtsrahmens sind zwei neue Instrumente: Die Europäische Herausgabeanordnung ermöglicht Ermittlungsbehörden eines EU-Landes, digitale Beweismittel direkt bei Anbietern in einem anderen Mitgliedstaat anzufordern. Mit einer Sicherungsanordnung können sie zudem verlangen, dass Daten zunächst gespeichert und nicht gelöscht werden – bis gegebenenfalls eine Herausgabeanordnung folgt. Anbieter von Internetdiensten – auch solche aus Staaten außerhalb der EU – müssen dafür einen festen Ansprechpartner in der Gemeinschaft benennen, an den sich die Strafverfolger wenden können.
In der Regel müssen Herausgabeanordnungen binnen zehn Tagen befolgt werden, in Notfällen sogar binnen acht Stunden. Für besonders sensible Daten – etwa aus Behörden oder von Berufsgeheimnisträgern wie Ärzten, Journalisten und Rechtsanwälten – sieht der Entwurf Schutzmechanismen vor.
Deutschland säumig: EU-Kommission droht mit Klage
Der Begriff der Diensteanbieter ist weit definiert. Er umfasst Zugangsprovider, Messenger- und Videokonferenzdienste, Domain-Services, Cloud- und Hostingdienste sowie große Online-Plattformen wie Amazon, eBay, Google, Meta oder Zalando. Eingeschlossen sind auch Computerspiele-Anbieter, sofern ihre Services eine Kommunikationsfunktion beinhalten oder Datenspeicherung ermöglichen. Verletzt der Anbieter seine Pflichten, sind Sanktionen vorgesehen. Die Höhe der zu verhängenden Geldbußen kann bis zu 500.000 Euro oder bis zu zwei Prozent des Jahresgesamtumsatzes betragen.
In Ampel-Zeiten gab es bereits eine einschlägige Initiative, die es aber nicht mehr durch den Bundestag geschafft hat. Die EU-Kommission hat wegen der Verzögerung parallel die zweite Stufe eines Vertragsverletzungsverfahren gegen Deutschland wegen nicht vollständiger Umsetzung der Richtlinie über den Informationsaustausch zwischen Strafverfolgungsbehörden eingeleitet, die mit dem E-Evidence-Paket verknüpft ist. Sie hat dazu einen weiteren Brief in Form einer „mit Gründen versehenen Stellungnahme“ an die Bundesregierung geschickt. Diese hat nun zwei Monate Zeit, zu antworten und die nötigen Maßnahmen zu ergreifen. Sonst kann die EU-Kommission Deutschland vor dem Europäischen Gerichtshof verklagen.
(ds)
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Justizministerin: „Chatkontrolle in einem Rechtsstaat tabu“
Nach Unionsfraktionschef Jens Spahn hat sich nun auch die Bundesjustizministerin klar gegen die EU-Pläne für eine Massenüberwachung gestellt. „Anlasslose Chatkontrolle muss in einem Rechtsstaat tabu sein. Private Kommunikation darf nie unter Generalverdacht stehen“, sagte Stefanie Hubig (SPD) am Mittwoch in Berlin. „Der Staat darf Messenger auch nicht dazu zwingen, Nachrichten vor Versendung massenhaft auf verdächtige Inhalte zu scannen.“
„Solchen Vorschlägen wird Deutschland auf EU-Ebene nicht zustimmen“, betonte die Justizministerin. „Wir müssen beim Kampf gegen Kinderpornografie auch auf EU-Ebene vorankommen. Dafür setze ich mich ein. Aber auch die schlimmsten Verbrechen rechtfertigen keine Preisgabe elementarer Bürgerrechte. Darauf habe ich in den Abstimmungen der Bundesregierung seit Monaten beharrt. Und dabei wird es bleiben.“
Bundesregierung bleibt unentschieden
Trotz der klaren Worte von Spahn und Hubig will sich die Bundesregierung noch nicht zu einer Position bekennen – und verweist auf weiteren Abstimmungsbedarf. Eine Sprecherin des Bundesinnenministeriums betonte, dass es keine Einigung innerhalb der Bundesregierung gebe. Bisher lehnte Deutschland die EU-Pläne strikt ab.
Damit wird immer wahrscheinlicher, dass die für kommende Woche geplante Abstimmung im EU-Rat verschoben wird. Zur Stunde tagt in Brüssel der Ausschuss der Ständigen Vertreter der Mitgliedstaaten (AStV, auch als Coreper bekannt), um die Ratssitzung am 14. Oktober vorzubereiten. Dabei geht es auch um die Chatkontrolle.
Wenn die Vertreter keine Einigung erzielen, dürfte das Thema auf Wiedervorlage gehen. Auch im Bundesinnenministerium rechnet man damit, dass eine Entscheidung frühestens in der Ratssitzung Mitte Dezember fällt. Bereits vor einem Jahr war die Chatkontrolle im Rat gescheitert, damals unter anderem am Widerstand Deutschlands.
Aus Sicht der Bundesregierung seien noch technische Fragen zu klären, sagte ein Regierungssprecher am Mittwoch in Berlin und bedauerte, die Debatte habe eine „Schlagseite“ bekommen. Anlasslose Chatkontrolle sei stets ein Tabu gewesen. „Es geht uns um die Prävention und die Bekämpfung von sexuellem Missbrauch von Kindern und nicht um Chatkontrolle.“
Auch die EU-Kommission weist die Kritik an dem Vorhaben zurück. Es sei „keine allgemeine Überwachung“ der Online-Kommunikation vorgesehen, teilte ein Sprecher der Kommission mit.
Scharfer Widerstand gegen Überwachung
Tatsächlich sieht der seit 2022 heftig umstrittene Plan der EU vor, mit Anwendungen auf den Endgeräten der Nutzer auf Inhalte der Messenger zuzugreifen, bevor diese verschlüsselt werden (Client Side Scanning). Dabei sollen Bilder, Video und URLs automatisch auf Material mit Kindesmissbrauch überprüft werden. Textnachrichten seien ausgenommen.
Kritiker sehen darin eine grundrechtswidrige Massenüberwachung. Die Betreiber von verschlüsselten Messenger-Plattformen lehnen das Vorhaben ebenfalls ab. Signal-Chefin Meredith Whitaker kündigte an, den Messenger vom europäischen Markt zurückzuziehen, sollte die Politik „unsere Verschlüsselung und unsere Datenschutzgarantien untergraben“.
Datenschützer kritisieren die Maßnahme als einen massiven Eingriff in die Privatsphäre. „Die Chatkontrolle hilft nicht, das zweifellos zu unterstützende Ziel der Bekämpfung von Kinderpornografie zu erreichen“, meint die Bundesdatenschutzbeauftragte Louisa Specht-Riemenschneider. „Die Auswirkungen auf uns alle und unsere private Kommunikation hingegen sind massiv und daher kaum zu rechtfertigen.“
(vbr)
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Nvidia investiert angeblich zwei Milliarden US-Dollar in xAI
Das KI-Start-up xAI organisiert Berichten zufolge eine neue Finanzierungsrunde, die aktuell bei zugesagten Investitionen von 20 Milliarden US-Dollar stehen soll. Nvidia beteiligt sich angeblich mit zwei Milliarden Dollar, wobei das Geld letztendlich wieder in die eigene Kasse fließen soll.
Über die Pläne berichtet die Nachrichtenagentur Bloomberg unter Berufung auf Quellen, die mit den Verhandlungen vertraut sein sollen. Demnach soll mit dem neuen Kapital eine Zweckgesellschaft entstehen, die KI-Beschleuniger von Nvidia kauft und dann an xAI vermietet. Die Firma will damit angeblich ihren nächsten Supercomputer Colossus 2 bauen – Colossus (1) gehört zu den schnellsten Systemen der Welt.
Die 20 Milliarden Dollar sollen aus zwei Geldtöpfen stammen: 7,5 Milliarden Dollar an Eigenkapital (Equity), für das xAI eigene Anteile verkauft, und 12,5 Milliarden Dollar Fremdkapital (Debt) in der neuen Zweckgesellschaft. Nvidias Anteil soll zur Eigenkapitalseite gehören; Nvidia würde somit xAI-Anteile erhalten.
Nvidia profitiert
Da die Investition durch den Kauf von KI-Beschleunigern wieder zurück zu Nvidia fließt, entspräche Nvidias Anteil letztendlich einem Rabatt von rund zwei Milliarden Dollar für xAI beziehungsweise die neue Zweckgesellschaft. Nvidia dürfte das mit einer Bruttomarge von zuletzt 72,4 Prozent verkraften. Beteiligungen wie die an xAI sind ein alternativer Weg zu klassischen Aktienrückkäufen, um mit Eigenkapital die eigene Aktie aufzuwerten. So steigt schließlich der Buchumsatz, was die Börse glücklich stimmen dürfte.
Bloomberg glaubt, dass dieses Abkommen mit xAI branchenweit zu einem neuen Standardmodell für Investitionen in KI-Firmen werden könnte. Beim Deal mit OpenAI überspringt Nvidia den Schritt mit der Zweckgesellschaft sowie der Vermietung von GPUs und investiert selbst 100 Milliarden Dollar. OpenAI kauft damit wiederum Nvidias KI-Beschleuniger und gibt Unternehmensanteile ab.
(mma)
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