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Künstliche Intelligenz

Ottocast Mini Tube im Test: Android Auto und Carplay ab 40 Euro kabellos nutzen


Kompakt und schick: Mit dem Wireless-Adapter Ottocast Mini Tube gehört das Einstöpseln des Smartphones fürs Android Auto oder Carplay der Vergangenheit an.

Ständiges Einstöpseln des Smartphones nervt – vor allem, wenn das Auto weder kabelloses CarPlay noch Android Auto beherrscht. Genau hier setzt der Ottocast Mini Tube an: Der kompakte Adapter wandert in die USB-A-Buchse, per Zwischenstück klappt das auch an USB-C. Fortan übernimmt er die Funkverbindung zum Smartphone, das währenddessen in der Hosentasche bleiben darf. Auch optisch macht der runde Dongle aus Metall eine gute Figur. Ob er nicht nur schick aussieht, sondern auch im Alltag überzeugt, zeigt unser Test.

Design & Lieferumfang

Der Ottocast Mini Tube ist winzig: Gerade einmal 2,5 cm misst der runde USB-Dongle in Durchmesser und Länge. Mit seinem Metallknubbel und der geriffelten Oberfläche wirkt er hochwertig und schick – einmal in die Armaturen eingestöpselt, könnte man ihn glatt für einen Drehregler halten. In der Mitte sitzt eine einzelne LED. Damit ist er der mit Abstand schickste Adapter, den wir bisher getestet haben.

Verbunden wird das Gerät per USB-A-Stecker. Praktisch: Ein USB-C-Adapter liegt bei – falls das Fahrzeug nur den moderneren Anschluss bietet. Allerdings ragt der Dongle mit dem Adapter rund zwei Zentimeter weiter aus der Buchse, was je nach Auto unschön aussehen kann. In unserem Testwagen saß der Anschluss ohnehin in einem geschlossenen Fach hinter der Mittelkonsole – schade um die schicke Optik, die dort niemand zu Gesicht bekommt. Bei einem tief versenkten USB-A-Anschluss könnte es unter Umständen knifflig werden, den Adapter sauber einzustecken.

Eine winzige Bedienungsanleitung liegt ebenfalls bei. Leider nicht auf Deutsch: Nutzer müssen sich mit Englisch, Französisch oder Spanisch begnügen.

Einrichtung & Funktionen

Wir haben den Ottocast Mini Tube in einem Opel Astra K (Baujahr 2017) auf die Probe gestellt. Als Zuspieler dienten ein Honor Magic V3, ein Samsung Galaxy S23 sowie ein iPhone 12 Pro Max. Ob der eigene Wagen mitspielt, verrät die Kompatibilitätsliste auf der Produktseite des Herstellers. Mit BMW-Fahrzeugen ist der Adapter inkompatibel.

Ein wichtiges Detail vorab: Das Auto darf ab Werk kein kabelloses Android Auto oder Apple Carplay unterstützen – sonst verweigert der Dongle den Dienst. Brauchen würde man ihn dann ohnehin nicht. Das Fahrzeug muss definitiv aber über die kabelgebundene Variante von Carplay oder Android Auto verfügen, denn der Adapter fungiert als Platzhalter für das Smartphone am USB-Anschluss und stellt von dort die Funkverbindung her – rüstet die Schnittstelle aber nicht nach.

Die Inbetriebnahme geht simpel vonstatten. Sobald der Mini Tube im USB-Port steckt, signalisiert die LED unter dem Logo den Betriebszustand: Zunächst blinkt sie rot (Stromversorgung steht), dann blau (Kommunikation mit dem Auto läuft). Sobald die Bluetooth-Verbindung zum Handy steht, leuchtet sie dauerhaft blau. Anschließend baut der Dongle eine lokale WLAN-Verbindung zwischen sich und dem Smartphone auf. Praktisch: Erkennt das Infotainmentsystem den eingesteckten Adapter, liefert das Display prompt den Gerätenamen für die Bluetooth-Anbindung.

Bei Carplay flutscht das Setup auf Anhieb: Das iPhone war sofort gekoppelt, bei Folgeverbindungen stand Carplay nach knapp unter 30 Sekunden bereit. Mit Android Auto hakte es beim ersten Mal ein wenig – erst im zweiten Anlauf erkannten das Infotainmentsystem und der Adapter das Smartphone zuverlässig. Nicht verwirren lassen: Zu Beginn zeigt das Infotainment noch ein Carplay-Logo, steht die Verbindung zu Android Auto, wird daraus auch das entsprechende Logo.

Die Verbindung zu Android Auto steht.

Praktisch: Der Dongle merkt sich die beiden zuletzt verbundenen Smartphones. Wer sich das Auto teilt, muss also nicht jedes Mal neu koppeln. Sind beide Handys gleichzeitig an Bord, ist allerdings Handarbeit gefragt – eine Taste zum Trennen der Verbindung fehlt. Im Alltag koppelte sich das Mobilgerät über den Adapter in rund 30 Sekunden, die Funkbrücke blieb im Test stabil.

Preis

Direkt beim Hersteller kostet der Ottocast Mini Tube regulär 50 Euro – mit dem Code TS20 sind es nur 40 Euro.

Hinweis: Der Anbieter sitzt in China, auch wenn der Versand aus deutschen Lagerbeständen erfolgt. Dadurch gelten EU-Verbraucherschutzrechte wie Gewährleistung, Widerruf und Käuferschutz möglicherweise nicht in vollem Umfang. Der Hersteller gewährt aber freiwillig ein 30-tägiges Rückgaberecht – gegebenenfalls auf Kosten des Käufers – sowie zwei Jahre Garantie. Eine Transportversicherung gibt es nur gegen Aufpreis, der Versand selbst ist kostenlos.

Fazit

Der Ottocast Mini Tube ist eine schicke, kompakte und zudem preiswerte Lösung, um kabelloses Android Auto oder Carplay im Fahrzeug nachzurüsten. Der runde Dongle steckt mit seinem USB-A-Stecker direkt in den entsprechenden Port – per beiliegendem Verlängerungsstück passt er auch in USB-C-Anschlüsse.

Dank der Kompatibilität zu Android Auto und Apple Carplay eignet sich der Adapter auch für Paare oder Familien, die sich ein Fahrzeug teilen, aber unterschiedliche Smartphone-Welten bevorzugen. Die Verbindung zu den fürs Auto optimierten Bedienoberflächen steht zudem in knapp 30 Sekunden. Lediglich BMW-Fahrer schauen in die Röhre: Für sie kommt der Adapter leider nicht infrage.



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App to date: Updatest für den Mac im Test


Wer unter macOS Programme von außerhalb des App Stores bezieht, muss deren Updates selbst im Blick behalten. Zwar weisen viele Programme schon beim Start auf Aktualisierungen hin, häufig passt der Zeitpunkt aber nicht. Wer sein System auf dem neuesten Stand halten will, muss zudem alle Apps einzeln starten.

Updatest durchsucht den Mac nach verfügbaren Aktualisierungen und kann sie größtenteils auch in einem Rutsch installieren. Es füllt damit die Lücke, die MacUpdater nach dem Ende der Weiterentwicklung Anfang 2026 hinterlassen hat. Das recht junge Tool zeigt sich mit einer moderneren, dreigeteilten Oberfläche und nistet sich auf Wunsch in der Menüleiste ein.

Im Hauptfenster listet Updatest nicht nur verfügbare Updates auf, sondern auch alle installierten Programme. Diese ordnet das Tool der jeweiligen Update-Quelle zu. So nutzen viele Entwickler das Sparkle-Framework, um beim Start nach Aktualisierungen zu suchen und die Installation anzustoßen.


Das war die Leseprobe unseres heise-Plus-Artikels „App to date: Updatest für den Mac im Test“.
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EuGH zu Datenschutz vor Gericht: Auch illegale Beweise dürfen verwertet werden


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It was translated with technical assistance and editorially reviewed before publication.

Wer im Zivilprozess betrügt oder heimlich Firmeneigentum verscherbelt, kann sich nach einem Urteil des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) nicht pauschal hinter der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) verstecken. Die Luxemburger Richter haben im Fall eines Ehestreits und mutmaßlichen eBay-Betrugs klargestellt, dass nationale Gerichte auch solche Beweismittel verwerten dürfen, die von einer Prozesspartei rechtswidrig und unter Verletzung des Datenschutzes beschafft wurden.

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Das Recht auf ein faires Verfahren und effektiven Rechtsschutz wiege im Gerichtssaal schwerer als der absolute Schutz der Privatsphäre, erklärt der EuGH in dem am Donnerstag verkündeten Urteil in der Rechtssache C#484/24. Allerdings zieht er bei der anschließenden Offenlegung der Daten eine Grenze.

Der Entscheidung liegt ein Fall des Landesarbeitsgerichts Niedersachsen zugrunde. Ein Heizungs- und Klimatechnikbetrieb forderte von einer ehemaligen Angestellten, die zudem die Ehefrau des Geschäftsführers war, rund 46.500 Euro Schadensersatz. Der gemeinsame Sohn hatte über das private eBay-Konto seiner Mutter ermittelt, dass sie unbefugt Firmeneigentum im Wert von über 13.000 Euro verkauft haben dürfte.

Pikant war dabei vor allem die Methode der Informationssammlung: Der Arbeitgeber verschaffte sich über den Browserverlauf, einen Familienordner auf dem Server und eine manipulierte SIM-Karte Zugriff auf das persönliche Passwort der Frau. Da nicht ausgeschlossen werden konnte, dass diese Datenerhebung illegal war, legte das Landesarbeitsgericht dem EuGH mehrere Fragen zur Auslegung der DSGVO vor.

Die Luxemburger Richter stellen fest, dass die DSGVO grundsätzlich auch für die Arbeit von Gerichten gilt, sobald personenbezogene Daten in Akten digital verarbeitet oder strukturiert abgelegt werden. Das bedeute aber nicht, dass Richter im Zivilprozess Detektiv spielen und jede eingereichte Information auf ihre datenschutzrechtliche Herkunft prüfen müssten. Die DSGVO stehe der Verwertung unrechtmäßig erlangter Beweise nicht grundsätzlich entgegen.

Wenn ein Arbeitgeber Daten vorlegt, die er unter Verletzung des Rechts auf Schutz des Privatlebens beschafft hat, darf das Gericht diese laut dem Beschluss zur Aufklärung des Sachverhalts nutzen. Ein schlichtes Interesse am Nachweis der Tatsachen reiche dafür aus. Auch ein Verstoß gegen die vorangehenden Informationspflichten des Arbeitgebers führe nicht zu einem automatischen Beweisverwertungsverbot.

Gleichzeitig erteilte der EuGH der Annahme eine Absage, dass Richter bei jeder einzelnen Beweiswürdigung eine umfassende, eigenständige Verhältnismäßigkeitsprüfung im Sinne einer Güterabwägung vornehmen müssten. Der europäische Grundsatz der Datenminimierung verlange das nicht, solange die Informationen für den konkreten Zweck angemessen und erheblich seien. Die Abwägung zwischen dem Datenschutz und dem öffentlichen Interesse an einer funktionierenden Justiz hätten der Gesetzgeber oder die gefestigte nationale Rechtsprechung bereits im Vorfeld abstrakt vorgenommen.

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Einen Riegel schiebt der EuGH dagegen der Weitergabe einschlägiger Daten vor. Bevor ein Gericht sensible Informationen gegenüber den Parteien oder der Öffentlichkeit offenlegt, muss es streng prüfen, ob das Ausmaß der Daten auf das absolut notwendige Maß beschränkt ist. Hier fordern die Luxemburger Richter aktive Maßnahmen zur Schadensbegrenzung wie etwa die Schwärzung, Anonymisierung oder Pseudonymisierung von Dokumenten.

Dies gilt dem Urteil zufolge umso mehr für unbeteiligte Dritte: Gerichte müssen zwar von Amts wegen den Schutz der Daten unbeteiligter Käufer oder Zeugen garantieren. Die Prozessparteien selbst können sich im Streit aber nicht auf die Verletzung von Rechten solcher Drittparteien berufen. Insgesamt stellt der EuGH darauf ab, dass der Datenschutz im Zivil- und Arbeitsrecht nicht systematisch zur Blockade von Schadensersatzansprüchen missbraucht werden darf.


(wpl)



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Deutsche Bank: Künstliche Intelligenz steigert die Produktivität


Künstliche Intelligenz (KI) ermöglicht es der Deutschen Bank, Aufgaben, die früher Jahre in Anspruch nahmen, nun innerhalb von Monaten zu erledigen. Das erklärte am Donnerstag eine Führungskraft der Bank, wie die Nachrichtenagentur Reuters berichtete.

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„Wir beobachten, dass Aufgaben, die früher zwei Jahre dauerten, nun in drei bis sechs Monaten erledigt werden … wir wissen, dass die Produktivität dort [in der KI, Anm.] ist“, sagte Denis Roux, Chief Information Officer der Investmentabteilung der Deutschen Bank, am Rande der hauseigenen Veranstaltung „Bank on Tech“ im südindischen Bengaluru, einem der wichtigsten IT-Zentren des Landes. Genau beziffern wollte Roux die Auswirkungen allerdings nicht. Nur so viel: Rückstände, deren Abbau früher Monate dauerte, würden nun innerhalb von Wochen abgearbeitet, so Roux. Er hoffe „mit diesen [KI-]Tools die Abläufe weiter zu optimieren“.

Kostenkontrolle sei bei der Einführung von KI eine Priorität, so Roux weiter, da Anbieter zunehmend auf nutzungsbasierte Preismodelle umstellen. Er verglich dies mit der Kostendisziplin, die Unternehmen bei ihrer Umstellung auf Cloud-Computing entwickelt hätten. Große KI-Anbieter wie Anthropic und OpenAI gehen zunehmend zu tokenbasierten Preismodellen über, bei denen Kunden nach Nutzung abgerechnet werden, anstatt Abonnements abzuschließen.

Den Ingenieuren bei der Deutschen Bank würden laut Roux Token-Kontingente zugewiesen; sie können dann zusätzliche Kapazitäten beantragen, müssten dabei jedoch den Nutzen nachweisen. Die gewonnenen Erkenntnisse würden anschließend im gesamten Unternehmen geteilt. „Wir beobachten die Nutzungsmuster“, sagte er. „Wir wollen die Mitarbeiter nicht ausbremsen und möchten, dass sie weitermachen, aber wir wollen auch eine Rendite erzielen.“

Die Bank entwickelt zudem KI-Tools zur Automatisierung von Aufgaben, wie der Extraktion und Analyse von Finanzdaten, sowie Anwendungen, die externe Ereignisse wie geopolitische oder Marktentwicklungen mit ihrem Portfolio verknüpfen, um Risiken besser einschätzen zu können. Roux erklärte, die Deutsche Bank bleibe zurückhaltend, was den flächendeckenden Einsatz von KI angehe. Sie nutze vielmehr einfachere Modelle für Routineaufgaben und prüfe zudem, wo herkömmliche Lösungen möglicherweise effektiver seien. Erst Mitte Mai hat Christoph Rabenseifner, als Chief Strategy Officer bei der Deutschen Bank in Frankfurt/M. für den Bereich Technologie, Daten und Innovation (TDI) zuständig, im Interview mit heise online über die Situation der Finanzbranche und den Einsatz von KI gesprochen.


(akn)



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