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PC-Hersteller: CPU-Mangel bereits akuter als Speichermangel


Befürchtungen über einen akuten Mangel an Prozessoren für Notebooks und Desktop-PCs scheinen sich zu bewahrheiten. Hersteller klagen, dass insbesondere Intel ihre Bestellungen nicht erfüllen könne. Es kommen zum einen zu wenige Modelle und zum anderen drängt Intel angeblich zum Wechsel auf die aktuelle, aber teurere Generation Core Ultra 300 und Core 300.

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Darüber berichtet die Nachrichtenagentur Nikkei Asia unter Verweis mehrerer Industriequellen. Bislang waren Notebooks mit älteren Raptor-Lake-Prozessoren aufgrund ihres Preis-Leistungs-Verhältnisses beliebt. Raptor Lake erschien ursprünglich als Core i-1300 und Core i-13000, später legte Intel sie als Core 100 und Core 200 neu auf.

Auch in Deutschland sind Raptor-Lake-Modelle weiterhin beliebt. Das meistgesuchte Notebook mit Intel-CPU im Geizhals-Preisvergleich ist ein Gerät mit Core i7-13650HX. In den Top 30 befinden sich elf Raptor-Lake-Notebooks.

Intel hat seit Ende 2025 jedoch Produktionskapazitäten zu margenträchtigen Serverprozessoren umgeschichtet und verkauft verbleibende Raptor-Lake-CPUs offenbar am liebsten an Hersteller von Industrie-PCs, weil auch dort höhere Preise drin sind. Hier soll sich die Liefersituation sogar verbessert haben. Raptor Lake entsteht noch mit älterer Intel-7-Fertigungstechnik, mit der die Firma auch die Xeon-5-Serie Emerald Rapids und die I/O-Dies der Xeon-6-CPUs herstellt.

Seit dem Aufkommen von KI-Agenten kaufen Cloud-Hyperscaler und Serverbetreiber wieder mehr Prozessoren. Sowohl AMD als auch Intel sind ausgebucht.

Nikkei Asia zitiert exemplarisch einen Manager eines PC-Herstellers, der laut eigenen Angaben 100 Prozessoren mit Intel-7-Technik bestellt hat. 30 CPUs sollen angekommen sein, darunter allerdings zehn Modelle mit Intel-18A-Technik, also Core Ultra 300 (Panther Lake) oder Core 300 (Wildcat Lake). Hersteller sehen sich gezwungen, diese Modelle trotz höherer Preise zu nehmen, um überhaupt an Prozessoren zu kommen.

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Ein anderer Manager gab demnach zu bedenken, dass der Mangel an Prozessoren inzwischen schwerer wiegen soll als beim Speicher. „Wir können beim Speicher die Kapazität und Spezifikation senken, aber wir können kein Notebook und keinen PC ohne einen Prozessor ausliefern. Das ist ein großes Problem“, zitiert die Nachrichtenagentur die Quelle.

„Um ehrlich zu sein, haben PC-Hersteller im letzten Jahr einige Modelle auf Basis von 18A entwickelt, hauptsächlich als Gefälligkeit gegenüber Intel, da der Chip teuer und die Marktnachfrage relativ gering ist, weil er zu premium ist“, zitiert Nikkei Asia einen Manager. „Aber jetzt ist die Situation völlig anders. Wir müssen mehr 18A-Modelle produzieren, sonst gehen die CPUs an andere.“

Intel kann sich freuen, da die Firma so die 18A-Produktionslinien ausgelastet bekommt. Immerhin: Der jüngst vorgestellte Core 300 alias Wildcat Lake ist mit sechs CPU-Kernen so klein entworfen, dass er trotzdem recht günstig bleiben dürfte. Chinesische Notebooks starten damit bei umgerechnet unter 500 Euro.

Intels Finanzchef David Zinsner bestätigte schon im Oktober 2025, dass die Fertigungskapazität für Intel 7 und auch Intel 10 zu knapp ist. In einer Analystenkonferenz Ende April führte Zinsner aus, dass im Laufe des Jahres der Durchsatz der vorhandenen Produktionslinien steigen soll. Ohne zusätzliche Linien dürfte die Auswirkung jedoch gering bleiben.


(mma)



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IFG: Ehemalige Bundesbeauftragte halten Koalitionsbeschlüsse für „verheerend“


Die beiden ehemaligen Beauftragten für den Datenschutz und die Informationsfreiheit der schwarz-roten Koalition „ein verstörendes Misstrauen gegenüber den Bürgerinnen und Bürgern sowie zivilgesellschaftlichen Organisationen“ bei der Reform des Informationsfreiheitsgesetzes vor. „Anstatt die Rechte der Bürgerinnen und Bürger einzuschränken, brauchen wir mehr Transparenz staatlichen Handelns und bei der Verarbeitung personenbezogener Daten.“

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Während die Bundesregierung über den Regierungssprecher Stefan Kornelius am Freitag noch ausrichten ließ, dass die geplanten Änderungen am Informationsfreiheitsgesetz aus Sicherheitsgründen nötig seien, bezweifeln Schaar und Kelber das. „Die unterschiedslose Schwärzung von Mitarbeiternamen bei IFG-Auskünften versteckt politische Verantwortlichkeiten für Entscheidungen”, kritisieren diese. „Wir müssen auch Mitarbeitende vor Anfeindungen und Drohungen schützen“, hatte Kornelius in der Regierungspressekonferenz am Freitag argumentiert. Das IFG habe „auch dazu geführt, dass Staatsbedienstete in einer Breite in die Öffentlichkeit gezogen werden, die für diese Personen gefährdend ist.“ Dabei kennt das IFG dafür bereits heute Ausnahmefälle, auf die Kelber und Schaar hinweisen: „Etwa wenn es Anhaltspunkte für Bedrohungen gibt, müssen auch heute die Namen nicht preisgegeben werden.”

Auch das Argument, dass das IFG zum Ausspähen Kritischer Infrastruktur missbraucht werde, sehen die beiden als an den Haaren herbeigezogen. „Es ist kein einziger praktischer Fall bekannt, in dem die Erfüllung von Informationsansprüchen die öffentliche Sicherheit oder die wissenschaftliche Forschung gefährdet hat“, schreiben Kelber und Schaar in ihrer Stellungnahme. Der Schutz der Kritischen Infrastruktur und anderer sicherheitsrelevanter oder geheimhaltungsbedürftiger Bereiche könne ohne Rechtsänderung gewährleistet werden. Tatsächlich nennt das IFG in §3 umfangreiche Ausnahmetatbestände vom Anspruch auf Informationszugang, unter anderem, „wenn das Bekanntwerden die öffentliche Sicherheit gefährden kann“ oder wenn „Belange der inneren oder äußeren Sicherheit“ tangiert sind.

Eine von der Plattform FragDenStaat iniitierte Campact-Petition, die am Freitag gestartet wurde, verzeichnet am Samstagmittag bereits knapp 150.000 Unterzeichner. Derartige Petitionen sind öffentlichkeitswirksam, sind jedoch anders als etwas Bundestagspetitionen für die Politik grundsätzlich folgenlos.

Peter Schaar war von 2003 bis 2013 Bundesbeauftragter für den Datenschutz und auch erster solcher für die Informationsfreiheit. Ulrich Kelber folgte ihm 2019 bis 2024 in dieser Rolle nach. Beide gelten als konsequente Verfechter staatlicher Transparenz und eines starken Datenschutzes. Statt einer Beschneidung der Informationsfreiheit hatte die scheidende Amtsinhaberin Louisa Specht-Riemenschneider bereits mehrfach einen Ausbau der Informationsrechte in Form eines Bundestransparenzgesetzes und eine Verankerung des Anspruchs im Grundgesetz gefordert.

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(nie)



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Warum die geplante IFG-Reform ein massiver Einschnitt in die Pressefreiheit wäre


Das Informationsfreiheitsgesetz (IFG) folgte bei seiner Einführung 2006 einem einfachen Prinzip. Jede Person kann Akteneinsicht beantragen, ohne dafür ihr Interesse begründen zu müssen. Der Beschluss vom 2. Juli dreht das um. Künftig sollen nur noch natürliche Personen mit „berechtigtem Interesse“ Auskunft erhalten, und auch das nur, sofern sie an die Information nicht schon über andere Regelungen kommen. Was einmal ein allgemeines Bürgerrecht war, liegt dann im Ermessen der Verwaltung.

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Die Beschränkung auf natürliche Personen trifft Redaktionen, Verlage und NGOs unmittelbar, denn als juristische Personen wären sie nicht mehr antragsberechtigt. Der Deutsche Journalisten-Verband (DJV) zieht daraus die naheliegende Konsequenz und warnt, Medienunternehmen könnten dann gar keine IFG-Anfragen mehr stellen.

Formal ließe sich das umgehen, indem die Redakteurin im eigenen Namen fragt und der NGO-Mitarbeiter als Privatperson auftritt. Nur verschiebt eine solche Konstruktion in der Praxis das Risiko von der Institution auf den Einzelnen. Wer klagt gegen eine Ablehnung, und wer zahlt, wenn das Verfahren scheitert? Das bliebe offen. Für FragDenStaat, LobbyControl, Abgeordnetenwatch und andere Organisationen wäre die Änderung existenziell. Setzt die Regierung ihre Pläne um, fällt genau dieses Modell weg. FragDenStaat-Leiter Arne Semsrott zieht im Interview mit heise online die Konsequenz: Sei der Rechtsweg erst versperrt, werde FragDenStaat zum „neuen WikiLeaks“.

Bislang muss die Behörde begründen, warum sie ablehnt; nach der Reform müsste der Antragsteller begründen, warum er überhaupt fragt. Für investigative Recherche ist das strukturell unbrauchbar. Wer einem Verdacht nachgeht, kann seinen Recherchekontext schlecht offenlegen, ohne Quellen zu gefährden. Das bedroht die Pressefreiheit in Deutschland strukturell.

Der Verwaltung wächst damit ein Ablehnungsgrund zu, der kaum anfechtbar ist: Das Interesse sei zwar vorhanden, aber nicht „berechtigt“. Schon heute kritisiert der DJV, dass Behörden Auskunftsansprüche willkürlich beschnitten. Ein unbestimmter Rechtsbegriff wie „berechtigtes Interesse“ grenzt diese Praxis nicht ein – er verschafft ihr eine gesetzliche Grundlage.

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Bis zu 500 Euro kann eine IFG-Anfrage schon heute kosten. Künftig sollen sich die Gebühren am Kostendeckungsprinzip orientieren, und wer den tatsächlichen Bearbeitungsaufwand umlegt, landet schnell im vierstelligen Bereich. Für freie Journalisten und kleine Redaktionen ist das nicht nur ein theoretisches Problem. Schon die Ungewissheit über die Gebührenhöhe könnte abschreckend wirken. Denn wer nicht abschätzen kann, ob eine Anfrage 80 oder 1400 Euro kostet, stellt sie im Zweifel gar nicht erst.

Beschäftigte von Behörden sollen in Dokumenten künftig pauschal unkenntlich gemacht werden. Das wird als Datenschutz verkauft, wirkt in der Praxis aber vor allem als Schutz vor Zurechenbarkeit.

Namen in amtlichen Dokumenten zeigen, wer an einer Entscheidung beteiligt war oder wo Interessenkonflikte vorlagen. FragDenStaat warnt daher vor einem steigenden Korruptionsrisiko.

Der Beschluss legt nahe, wer presserechtliche Auskunftsansprüche habe, komme ohne das IFG aus. Das trifft nicht zu. Presserechtliche Ansprüche sind enger gefasst, stärker von der jeweiligen Behörde abhängig und auf aktuelle Berichterstattung zugeschnitten – gut für schnelle Nachfragen, untauglich für systematische, aktenbasierte Recherchen über Monate.

Der Deutsche Journalisten-Verband (DJV) fordert seit Jahren zusätzlich einen eigenständigen bundesgesetzlichen Auskunftsanspruch für Medien, gerade, weil das Presserecht allein nicht reicht. Dass jetzt aber das IFG für Medienhäuser eingedampft werden soll, passt dazu nicht: Gestrichen wird ausgerechnet der breitere der beiden Wege. Der DJV nennt das rundheraus eine „Abschaffung der Informationsfreiheit“ und ruft die Abgeordneten auf, nicht zuzustimmen. Und der Protest bleibt nicht auf die Verbände beschränkt. Eine Petition, die FragDenStaat an die SPD-Fraktion gerichtet hat, bringt es in den ersten 24 Stunden auf über 150.000 Unterschriften (Stand 4. Juli, 12 Uhr).

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(vza)



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Sparpläne: Beschäftigte von Mercedes und VW demonstrieren


Tausende Beschäftigte von Mercedes und Volkswagen haben in Bremen, Hamburg und Emden gegen die Sparpläne bei den Autobauern protestiert. Die Demonstration und die anschließende Kundgebung in Bremen seien friedlich verlaufen, bilanzierte eine Sprecherin der Polizei. Laut der Gewerkschaft IG Metall beteiligten sich rund 5000 Beschäftigte in Bremen. Als Redner sprach Bremens Regierungschef Andreas Bovenschulte (SPD).

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Im Bremer Werk arbeiten rund 11.000 Menschen. Damit ist der Autobauer der größte private Arbeitgeber der Region. Weitere Aktionen waren in Sindelfingen, Stuttgart, Rastatt, Kuppenheim, Düsseldorf, Berlin, Hamburg und Germersheim geplant. Am Hamburger Mercedes-Werk kamen nach Angaben der Gewerkschaft mehr als 300 Beschäftigte bei einer Kundgebung vor dem Werkstor zusammen. Im ostfriesischen Emden protestierten laut IG Metall mehr als 4000 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des VW-Werks gegen die Sparpläne des niedersächsischen Autobauers.

Hintergrund der Proteste sind angekündigte Sparmaßnahmen: Mercedes verschiebt eine geplante Sonderzahlung auf das kommende Jahr. Zudem fordert der Vorstand, dass die Mitarbeiter künftig für das gleiche Geld mehr arbeiten sollen. Der Sparkurs ist aus Sicht des Autobauers nötig, weil der Gewinn eingebrochen ist.

Der VW-Konzern will Medienberichten zufolge seinen Sparkurs deutlich verschärfen. Bis zu 100.000 Stellen könnten weltweit wegfallen, doppelt so viele wie bisher geplant, berichtete das Manager Magazin. Vier Werken in Deutschland – Hannover, Emden, Zwickau und Neckarsulm – drohe die Schließung. Die IG Metall kritisiert, dass sich die Maßnahmen einseitig gegen die Belegschaft richten würden.

„Ob Mercedes oder Volkswagen, die Beschäftigten sind nicht bereit, die Zeche für das Managerversagen zu zahlen“, sagte Daniel Friedrich, Bezirksleiter der IG Metall Küste in einer Mitteilung. „Die Beschäftigten haben die aktuellen Probleme der Unternehmen nicht verursacht. Sie haben in den vergangenen Jahren Milliarden erwirtschaftet, die Transformation mitgetragen und immer wieder Flexibilität bewiesen.“

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(nie)



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