Künstliche Intelligenz
Plattformaufsicht: Über 800 Beschwerden und vier Verfahren wegen DSA-Verstößen
Viele Beschwerden, wenige Verfahren – und noch keine Bußgelder. So lässt sich der erste Tätigkeitsbericht des Digital Services Coordinator (DSC) zusammenfassen. Seit das Digitale-Dienste-Gesetz (DDG) Mitte Mai in Kraft getreten ist, fungiert diese Koordinationsstelle bei der Bundesnetzagentur als zentrale Plattformaufsicht für Deutschland. Sie ist gemeinsam mit weiteren zuständigen Ämtern wie Landesmedienanstalten oder der Bundesdatenschutzbehörde dafür zuständig, die Einhaltung des Digital Services Act (DSA) der EU hierzulande sicherzustellen.
2024 verzeichnete die mit Startschwierigkeiten behaftete Koordinationsinstanz, die seit Juli mit Johannes Heidelberger ein Digitalisierungsexperte der Bundesnetzagentur leitet, laut dem jetzt veröffentlichten Bericht 884 Eingänge über das DSC-Beschwerdeportal. Bei 824 Fällen handelte es sich um Eingaben nach Artikel 53 DSA, also um solche, die einen möglichen Verstoß gegen das Plattformgesetz anzeigen.
60 Eingänge über das Beschwerdeportal hatten keinen Bezug zum DSA. Für Einzelfälle wie üble Beleidigungen oder einen Verkauf von Elektrogeräten ohne CE-Kennzeichen ist der Koordinator nicht zuständig. Er soll nur eingreifen, wenn solche Fälle vielfach vorkommen und ein „systemisches Versagen“ vorliegen könnte.
Noch keine Ordnungswidrigkeitsverfahren
Von den Beschwerden nach Artikel 53 DSA leitete die Plattformaufsicht zwei an die Landesmedienanstalten weiter. Daneben schickte sie insgesamt 87 einschlägige Eingaben an Koordinatoren anderer EU-Mitgliedstaaten. 83 davon gingen nach Irland, wo die meisten großen US-Internetkonzerne ihren EU-Hauptsitz haben. Eine Beschwerde übermittelte der deutsche DSC per E-Mail an die EU-Kommission.
Der hiesige Koordinator erhielt im Berichtszeitraum parallel selbst sieben Beschwerden von DSCs anderer EU-Mitgliedsstaaten. Je zwei kamen aus Irland und den Niederlanden und je eine aus Finnland, Österreich und der Slowakei.
Bis Ende 2024 leitete der DSC insgesamt vier Verwaltungsverfahren gegen Diensteanbieter ein. Drei davon betrafen mögliche Mängel bei der Melde- und Abhilfepflicht (Artikel 16 DSA), der Begründung von Maßnahmen gegenüber Nutzern (Artikel 17 DSA) und dem internen Beschwerdemanagementsystem (Artikel 20 DSA). Eines dieser Verfahren beendete die Behörde bereits voriges Jahr, weil der betreffende Diensteanbieter die Mängel schnell behoben hatte. Die anderen zwei laufen noch, die Ermittlungen dauern an.
Das vierte Verfahren bezieht sich auf einen Diensteanbieter außerhalb der EU. Dieser hat es versäumt, einen gesetzlichen Vertreter in der EU zu benennen (Artikel 13 DSA). Ordnungswidrigkeitenverfahren sind noch keine anhängig, entsprechend hat der Koordinator auch noch keine Bußgelder etwa gegen Big-Tech-Konzerne verhängt. Ferner wirkte der DSC 2024 nach eigenen Angaben aktiv bei Verfahren der EU-Kommission gegen AliExpress, Temu, TikTok, und X mit.
Eigenes Meldeportal für Justiz und Verwaltung
Zusätzlich gingen bei der Regulierungsstelle 336 Beschwerden zu Digitalthemen ein, die beantwortet oder hausintern weitergeleitet wurden. Dabei handelte es sich nur teilweise um DSA-Fälle, bei denen der DSC die Einreicher auf das Beschwerdeportal verwies. Der Großteil dieser Eingänge betraf Verstöße gegen die Impressumspflicht oder den Datenschutz, Beschwerden über betrügerische Webseiten, Geschäftsmodelle oder Dienstleister. Dazu kamen Hinweise auf Abo-Fallen, Probleme bei der Abwicklung oder Aufhebung von Online-Käufen, Rufnummernmissbrauch sowie Ungereimtheiten mit Zugangsanbietern oder beim Hostproviderwechsel.
Artikel 9 und 10 DSA regeln, was Anbieter von Vermittlungsdiensten machen müssen, wenn sie von nationalen Justiz- oder Verwaltungsbehörden eine Anordnung erhalten. Dabei kann es sich um einen Verwaltungsakt oder eine gerichtliche Entscheidung handeln, gegen illegale Inhalte vorzugehen. Sobald ein Anbieter eine solche Verfügung erhält, muss er die ausstellende oder eine andere benannte Behörde informieren, ob und wann er sie umgesetzt hat.
Das Portal des DSC für die Übermittlung solcher Anordnungen steht Justiz- und Verwaltungsbehörden erst seit November zur Verfügung. Bis Ende 2024 gingen darüber 53 Verfügungen ein. Die meisten davon stammten von den Landesmedienanstalten und monierten rechtswidrige Inhalte wie Pornografie, sexuelles Missbrauchsmaterial zu Kindern, oder Hass und Hetze gemäß Jugendmedienschutz-Staatsvertrag (JMStV). Eine Anordnung erging auf Basis des bayerischen Polizeiaufgabengesetzes. Sehr genau setzten sich die Verfasser der Ersuchen offenbar nicht immer mit den Inhalten auseinander. In dem Bericht heißt es: „Einige der Angaben bestanden aus allgemein gehaltenen Textbausteinen.“
Streit über Trusted Flagger
Daneben gibt es unverbindliche Lösch- und Auskunftsaufforderungen („Referrals“). Die Landesmedienanstalten verschickten voriges Jahr 4225 solcher nicht mit Rechtswirkung versehenen Hinweise, die mit dem DSA zunächst nichts zu tun haben. Folgen die betroffenen Anbieter diesen Meldungen nicht, können die Medienwächter aber ein Verwaltungsverfahren einleiten und in diesem Rahmen eine DSA-Anordnung ausstellen.
Schon vor einem Jahr zertifizierte der DSC die User Rights als erste außergerichtliche Streitbeilegungsstelle. Im Oktober bestätigte er die Meldestelle REspect! bei der Jugendstiftung Baden-Württemberg als vertrauenswürdige Hinweisgeberin. Im Juni – also nicht mehr im Berichtszeitraum – erkannte der Koordinator auch den Bundesverband Onlinehandel, die Organisation HateAid und den Bundesverband der Verbraucherzentralen (vzbv) als „Trusted Flagger“ an.
Die Rolle dieser Hinweisgeber ist umstritten, da sie Bedenken rund um die Meinungsfreiheit und die staatliche Kontrolle ausgelöst haben. Manchmal ist der Vorwurf der Zensur und mangelnder Unabhängigkeit zu hören. Diese sei aber die Voraussetzung für eine Tätigkeit als Trusted Flagger, betont die Regulierungsbehörde. Es handele sich auch „stets um Organisationen, die über besondere Sachkenntnis und Expertise im Erkennen und Melden rechtswidriger Inhalte verfügen“. Deren Ziel ist es, Effizienz und Geschwindigkeit beim Entfernen illegaler Inhalte zu verbessern. Anordnungen können sie nicht erlassen.
Personal- und Sachkosten
Noch nicht ganz rosig ist dem Bericht zufolge die Personalsituation: In Summe stünden für die Aufgaben des DSC nach dem Entwurf des Haushalts 2025 insgesamt 47,8 Planstellen zur Verfügung. Die Finanzierung von Personaleinzelkosten und anteiligen Sachkosten für zehn davon sei im Entwurf zum Haushalt 2025 allerdings nicht enthalten. Sie könnten somit noch nicht besetzt werden. Mit dem Haushalt 2026 solle sich dies aber ändern.
Die für den DSC im DDG-Entwurf ausgewiesenen jährlichen Sachkosten in Höhe von 1,7 Millionen Euro stellte die Bundesnetzagentur über ihren Haushalt 2024 bereit. Die Mittel waren veranschlagt für den Betrieb und die Weiterentwicklung erforderlicher IT-Verfahren, die Nutzung von Software und Lizenzen, Forschung, Fortbildung, Schulungen, Netzwerkarbeit und die Durchführung von Konferenzen.
(vbr)
Künstliche Intelligenz
Nach 15 Jahren: Facebook nimmt Like- und Kommentar-Buttons offline
Facebook mottet den Like-Button und die Kommentarfunktion für externe Seiten ein. Am 10. Februar 2026 sollen beide automatisch entfernt werden, auch wenn die Verantwortlichen für die Einbettung nicht aktiv werden. Das hat Meta in einem Blogeintrag angekündigt, in dem von einer strategischen Entscheidung zugunsten der Werkzeuge und Funktionen die Rede ist, die am wertvollsten sind. Die Technik sei nicht mehrzeitgemäß und „ihre Nutzung ist zurückgegangen, während sich die digitale Landschaft weiterentwickelt hat“, heißt es darin weiter. Die Abschaltung soll auf den Seiten, auf denen sie eingebunden sind, keinen Fehler produzieren. Wer wolle, könne das Plug-in aber auch einfach selbst entfernen.
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Weit verbreitet und heftig umstritten
Mit der Ankündigung läutet Facebook 15 Jahre nach der Einführung des Like-Buttons jetzt sein Ende ein. Vorgestellt hat ihn das soziale Netzwerk 2010 auf der Entwicklerkonferenz f8. Nutzer und Nutzerinnen sollten damit auch außerhalb von Facebook signalisieren können, was ihnen gefällt. Den Verantwortlichen der einbettenden Internetseiten wurden im Gegenzug mehr Sichtbarkeit und höhere Zugriffszahlen versprochen. Auch wenn der Button gar nicht benutzt wurde, hat er Facebook aber zahlreiche Informationen über die Besuchenden geliefert. Der US-Konzern konnte darüber etwa nachvollziehen, welche Internetseiten die Besucher aufrufen. Die Folgen für den Datenschutz wurden deshalb scharf kritisiert. Um den Like-Button gab es auch zahlreiche juristische Auseinandersetzungen.
Weil das Vorgehen von Facebook nicht mit den Vorstellungen von Datenschutz und Privatsphäre bei heise online und c’t zu vereinbaren war, wurden im Laufe der Jahre gleich zwei Techniken entwickelt, um das Problem zu entschärfen. Damit ließen sich die Buttons zwar einbetten, sie lieferten Facebook aber nicht automatisch Daten. Beim Projekt „Shariff“ aus dem Jahr 2011 war dafür ein zweiter Klick nötig – deshalb auch „2 Klicks für mehr Datenschutz“. 2018 folgte dann „Embetty“, ein Open-Source-Projekt für die datenschutzfreundliche Einbindung des Like-Buttons und von ähnlichen Plug-ins anderer Internetportale.
Facebook kündigt nun an, dass der Like- und der Kommentar-Button ab dem 10. Februar nur noch als 0×0-Pixel gerendert werden soll, beide würden also unsichtbar. Damit werde sichergestellt, dass auf den Seiten keine Fehler auftauchen und deren Funktionsfähigkeit erhalten bleibt. Das soll mögliche negative Folgen verhindern, wenn die Verantwortlichen der Seiten bis dahin nicht aktiv werden. Trotzdem könnten sie die Buttons aber auch entfernen, „wenn sie das wünschen“. Für weitere Fragen verweist Facebook auf eine FAQ, in der unter anderem noch einmal gesondert darauf hingewiesen wird, dass es eine Verschiebung des Stichtags geben wird.
(mho)
Künstliche Intelligenz
Dienstag: Rumble übernimmt Northern Data, Debatte um Social Media ab 16 Jahren
Die US-Videoplattform Rumble übernimmt den deutschen Cloudanbieter Northern Data und zahlt für seinen Einstieg ins Cloudgeschäft einen dreistelligen Millionenbetrag in Aktien. In der Summe ist das allerdings weniger als beim ersten Übernahmeangebot im Sommer angekündigt. Der Petitionsausschuss des Deutschen Bundestages widmete sich in einer Anhörung am Montag der Frage, ob es ein allgemeines Mindestalter für Soziale Netze braucht. Einfache Antworten gab es nicht. Und die Bürgerrechtsorganisation Statewatch beklagt eine unheilige Allianz zwischen Europol und US-Tech-Unternehmen – die wichtigsten Meldungen im kurzen Überblick.
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Der US-Videodienst Rumble, Host des Social-Media-Dienstes Truth Social von US-Präsident Donald Trump, erwäge ein Übernahmeangebot für das deutsche KI-Cloud-Unternehmen Northern Data im Wert von 1,17 Milliarden US-Dollar (rund eine Milliarde Euro), hieß es im Sommer. Nun vermeldeten beide Unternehmen, sich auf eine Übernahmetransaktion geeinigt zu haben. Die Aktionäre von Northern Data müssen sich allerdings mit weniger zufriedengeben als noch im Sommer erhofft. Rumble dagegen erhält durch den Deal Tausende der begehrten Nvidia-Grafikprozessoren, ein globales Netzwerk von Rechenzentren und baut so sein Cloud-Angebot massiv aus. Rumble übernimmt deutschen Cloudbetreiber Northern Data
Einige Länder wie Australien haben ein Mindestalter für Soziale Netze bereits eingeführt. Forderungen nach einer solchen Altersgrenze von 16 Jahren haben auch in Deutschland immer mehr Befürworter. Auf Openpetition.de unterstützen das Anliegen schon mehr als 150.000 Menschen mit ihrer Unterschrift, auf der offiziellen Bundestags-Petitionsseite sind es immerhin etwa 35.000 Unterschriften. Doch der Teufel steckt im Detail. Lösungen können kompliziert sein – das zeigt die Anhörung des Petitionsausschusses des Deutschen Bundestages vom Montag zu dieser Frage. Social Media ab 16 Jahren? Großer Bahnhof für Mindestalterforderung
Angestellte des US-Konzerns Microsoft haben eigene Arbeitsplätze in der Zentrale der EU-Polizeibehörde Europol im niederländischen Den Haag. Und kürzlich hat ein Europol-Beamter Tech-Firmen dazu aufgerufen, unternehmenseigene Daten direkt über ein neues Cyber Intelligence Gateway weiterzuleiten, um die Zusammenarbeit zu verbessern. Unterstützt wird diese Entwicklung durch eine umstrittene Erweiterung des Europol-Mandats aus dem Jahr 2022, die den Datenaustausch mit privaten und öffentlichen Stellen vereinfacht, Big-Data-Analysen ermöglicht und den Einsatz KI-gestützter Ermittlungsinstrumente vorantreibt. Nun kritisiert die Bürgerrechtsorganisation Statewatch die Allianz von Europol und US-Tech-Unternehmen. Wie Europol mit Microsoft, Palantir, Clearview & Co auf Kuschelkurs geht
In Norwegen hat ein öffentlich-rechtliches Verkehrsunternehmen in Tests herausgefunden, dass ein digitaler Zugang für Softwareupdates und Diagnosedaten theoretisch auch dafür genutzt werden könnte, die 850 chinesischen Elektro-Busse der Marke Yutong in Norwegen aus der Ferne zu manipulieren. Ein entsprechender Bericht sorgte für einiges Aufsehen. Jetzte gehen Behörden in Großbritannien dem Verdacht nach, dass chinesische Elektrobusse im Vereinigten Königreich per Fernzugriff deaktiviert werden könnten. Laut britischen Medien sind etwa 700 Busse von Yutong auf britischen Straßen unterwegs. Untersuchung: Elektrobusse in Großbritannien aus China abschaltbar?
Angesichts der enormen Investitionen in energieintensive KI-Rechenzentren weltweit suchen Big-Tech-Unternehmen nach Möglichkeiten, die damit verbundenen Auswirkungen auf das Klima durch Handel mit CO2-Zertifikaten zu mildern. Der Zertifikatehandel ist ein marktbasiertes Klimaschutzinstrument, das mittels wirtschaftlicher Anreize zur Reduzierung der Treibhausgasemissionen beitragen soll. Die Resultate sind gemischt. Kurz vor der 30. Weltklimakonferenz (COP30), die gestern im brasilianischen Belém losgegangen ist, wurde bekannt, dass Google Ausgleichszertifikate für 200.000 Tonnen CO2 von dem brasilianischen Wiederraufforstungs-Startup Mombak kauft – laut Reuters der bislang größte Deal für CO2-Zertifikate. Amazonas-Aufforstung: Google-Deal mit brasilianischem Start-up
Auch noch wichtig:
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- Der heutige 11. November ist in verschiedenen Teilen der Welt ein Feiertag. Es wird dem Ende des 1. Weltkriegs gedacht.
(akn)
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Termix 1.8.0: SSH-Client mit komplett überarbeitetem Server-Monitoring
Die Entwickler des Open-Source-SSH-Clients Termix haben Version 1.8.0 veröffentlicht. Das Update bringt umfangreiche Optionen zur Terminal-Anpassung, erweiterte SSH-Werkzeuge und ein komplett überarbeitetes Server-Monitoring-System mit. Zudem haben die Entwickler die Authentifizierungssysteme grundlegend überarbeitet, weshalb bestehende Desktop- und Mobile-Versionen aktualisiert werden müssen.
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Termix richtet sich als plattformübergreifender SSH-Client an Systemadministratoren und Entwickler, die von verschiedenen Geräten auf Server zugreifen. Die Software bietet neben dem Terminal-Zugang auch einen integrierten Dateimanager und läuft sowohl auf Desktop-Systemen als auch mobilen Geräten.
Terminal nach Nutzerwunsch
Zu den zentralen Neuerungen gehören weitreichende Anpassungsmöglichkeiten für das Terminal-Interface. Nutzer können nun Themes, Schriftarten samt Größe, Zeilenabstand und Zeichenabstand individuell konfigurieren. Auch Cursor-Stil und -Blinken, Scroll-Back-Buffer, Bell-Style sowie verschiedene Modifier für schnelles Scrollen und Backspace lassen sich einstellen. Hinzu kommt die Unterstützung für SSH-Agent-Forwarding, automatisches Starten von Mosh – Mobile Shell, eine populäre SSH-Alternative – sowie die Option, Umgebungsvariablen automatisch zu setzen oder Startup-Snippets beim Verbindungsaufbau auszuführen.
Bei den SSH-Tools führt Version 1.8.0 sogenannte SSH-Snippets ein – wiederverwendbare Kommandos, die sich mit einem Klick ausführen lassen. Das Tab-System wurde an Web-Browser angelehnt und erlaubt nun verschiebbare Tabs mit verbesserter Bedienung. Die linke Sidebar ist in der Breite anpassbar, und statt eines einzelnen Server-Buttons gibt es ein Hamburger-Menü für schnelleren Zugriff auf Host-Verwaltung und Dateimanager.
Server-Monitoring mit konfigurierbaren Widgets
Das Server-Statistik-System wurde grundlegend überarbeitet. So können Nutzer das Status-Monitoring individuell aktivieren oder deaktivieren – erkennbar an grünen oder roten Icons in der Sidebar – und die Ping-Intervalle selbst festlegen. Als neue Widgets stehen CPU- und RAM-Auslastung als Charts, Festplatten-Status, Netzwerkinterfaces mit IP-Adressen und Status, Uptime, laufende Prozesse sowie Systeminformationen mit Hostname, Betriebssystem und Kernel-Version zur Verfügung. Alle Widgets lassen sich einzeln aktivieren oder deaktivieren und mit eigenen Update-Intervallen versehen.
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Um die Sicherheit zu erhöhen, unterstützt Termix 1.8.0 nun TOTP-basierte SSH-Hosts, allerdings nur im Terminal und Dateimanager der Web- und Desktop-Versionen. Zusätzlich gibt es eine Option, Passwörter nicht lokal zu speichern – sie werden dann bei jeder Verbindung abgefragt. Das neue Session-Management-System ermöglicht das gezielte Abmelden einzelner Geräte oder Browser. Web-Sessions laufen nach einer Woche ab, Desktop- und Mobile-Clients nach einem Monat. Bei einem Neustart von Termix werden alle Sessions und Tokens entfernt.
Erweiterte Plattformunterstützung
Die Plattformunterstützung wurde deutlich ausgebaut. Für Windows (x64/ia32) gibt es nun Portable-Versionen, MSI-Installer und künftig Chocolatey-Pakete. Linux-Nutzer (x64/ia32/arm7l) erhalten Portable-Versionen, AppImages, Deb-Pakete und demnächst Flatpaks. Auf macOS (x64/ia32 ab Version 12.0) stehen DMG-Dateien bereit, künftig kommen der App Store und Homebrew hinzu. Bei den mobilen Plattformen funktioniert Termix 1.8.0 mit iOS/iPadOS ab Version 15.1 (App Store und IPA) sowie Android ab Version 7.0 (Google Play Store und APK). Alle Desktop- und Mobile-Clients unterstützen jetzt OIDC und Reverse-Proxy-Authentifizierung.
Zusätzlich wurden neue SSH-Algorithmen für Key-Exchange, Server-Host-Keys und Verschlüsselung integriert. Die Sprachunterstützung wurde um Russisch und brasilianisches Portugiesisch erweitert. Bei den Bugfixes nennen die Entwickler ein geschlossenes OIDC-Sicherheitsleck, behobene Tab-Wechsel-Anzeigeprobleme, verbesserte Fehlerbehandlung auf Mobilgeräten und reparierte Linux-Builds. Alle Informationen zum Update finden sich in den Release Notes auf GitHub.
(fo)
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