Künstliche Intelligenz
Plex verdreifacht Preis für Lebenszeit-Pass
Plex verdreifacht den Preis des Plex-Pass-Abos auf Lebenszeit: Statt wie bisher 250 US-Dollar soll er ab dem 1. Juli ganze 750 US-Dollar kosten, teilten die Betreiber des Medienservers mit. Der Pass auf Lebenszeit habe bislang das Abomodell untergraben, begründet Plex den drastischen Schritt. Man habe daher überlegt, den Lifetime-Pass komplett zu streichen. Stattdessen habe man sich aber entschieden, einen Preis zu wählen, der den „echten, fortlaufenden Wert der Software“ abbilde.
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„Im Laufe der Jahre haben sich unsere Software und unser Produkt weiterentwickelt, und damit hat sich auch der Umfang der Funktionen und Vorteile erweitert, die in deinem Plex Pass enthalten sind“, schreibt das Unternehmen. „Diese Anpassung stellt sicher, dass wir weiterhin Ressourcen in die Entwicklung und Wartung der persönlichen Mediensoftware von Plex investieren und gleichzeitig weiterhin eine Lifetime-Option anbieten können.“
Auch Euro-Preis soll steigen
In der Ankündigung nennt Plex ausschließlich die Änderungen bei US-Preisen, weist aber darauf hin, dass auch in anderen Märkten Preiserhöhungen anstehen. In Deutschland kostet der Plex Pass auf Lebenszeit aktuell 230 Euro. Steigen die Kosten in Relation zum US-Preis, käme man bei knapp 700 Euro raus.
Um remote, also aus einem anderen Netz als dem Heimnetz des Medienservers, auf die eigene Mediendatenbank zuzugreifen, ist seit dem vergangenen Jahr ein Plex-Abo notwendig. Es gibt dieses Abo in zwei Varianten. Der Remote Watch Pass für 2 Euro im Monat oder 20 Euro im Jahr ermöglicht es dem Abonnenten, uneingeschränkt auch außerhalb des Heimnetzes auf Inhalte zuzugreifen.
Der Plex Pass für 6 Euro im Monat oder 60 Euro im Jahr erlaubt es allen Nutzern einer vom Abonnenten zur Verfügung gestellten Datenbank, uneingeschränkt auch außerhalb des Heimnetzes auf Inhalte zuzugreifen. Er kommt zudem mit einigen Komfort-Features wie der Möglichkeit, Intros zu überspringen.
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Bis zum 1. Juli noch zum alten Preis
Nur beim Plex Pass gibt es zudem die Möglichkeit eines Lifetime-Abos, das nach einmaliger Zahlung uneingeschränkt nutzbar ist. Mit seinem Preis von 230 Euro entsprach es bislang etwa dem Wert von vier Jahresabos. Verdreifacht sich der Preis, müssten sich Käufer schon sehr sicher sein – selbst elf Jahresabos wären dann günstiger.
Wer bereits einen Plex Pass auf Lebenszeit gekauft hat, behält ihn ohne Einschränkungen. Zudem haben Plex-Nutzer noch bis zum 1. Juli Zeit, den Plex Lifetime-Pass zu den bisherigen Konditionen zu kaufen. Die Monats- und Jahrespreise der Plex-Abos wollen die Betreiber aktuell nicht anpassen.
Alternative Tools wie Jellyfin erlauben Remote-Streaming aktuell ohne Kosten. Zudem kann man versuchen, VPNs einzusetzen, um Remote-Streaming-Restriktionen zu umgehen.
(dahe)
Künstliche Intelligenz
IFG: Ehemalige Bundesbeauftragte halten Koalitionsbeschlüsse für „verheerend“
Die beiden ehemaligen Beauftragten für den Datenschutz und die Informationsfreiheit der schwarz-roten Koalition „ein verstörendes Misstrauen gegenüber den Bürgerinnen und Bürgern sowie zivilgesellschaftlichen Organisationen“ bei der Reform des Informationsfreiheitsgesetzes vor. „Anstatt die Rechte der Bürgerinnen und Bürger einzuschränken, brauchen wir mehr Transparenz staatlichen Handelns und bei der Verarbeitung personenbezogener Daten.“
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Bundesregierung argumentiert mit Sicherheit
Während die Bundesregierung über den Regierungssprecher Stefan Kornelius am Freitag noch ausrichten ließ, dass die geplanten Änderungen am Informationsfreiheitsgesetz aus Sicherheitsgründen nötig seien, bezweifeln Schaar und Kelber das. „Die unterschiedslose Schwärzung von Mitarbeiternamen bei IFG-Auskünften versteckt politische Verantwortlichkeiten für Entscheidungen”, kritisieren diese. „Wir müssen auch Mitarbeitende vor Anfeindungen und Drohungen schützen“, hatte Kornelius in der Regierungspressekonferenz am Freitag argumentiert. Das IFG habe „auch dazu geführt, dass Staatsbedienstete in einer Breite in die Öffentlichkeit gezogen werden, die für diese Personen gefährdend ist.“ Dabei kennt das IFG dafür bereits heute Ausnahmefälle, auf die Kelber und Schaar hinweisen: „Etwa wenn es Anhaltspunkte für Bedrohungen gibt, müssen auch heute die Namen nicht preisgegeben werden.”
Auch das Argument, dass das IFG zum Ausspähen Kritischer Infrastruktur missbraucht werde, sehen die beiden als an den Haaren herbeigezogen. „Es ist kein einziger praktischer Fall bekannt, in dem die Erfüllung von Informationsansprüchen die öffentliche Sicherheit oder die wissenschaftliche Forschung gefährdet hat“, schreiben Kelber und Schaar in ihrer Stellungnahme. Der Schutz der Kritischen Infrastruktur und anderer sicherheitsrelevanter oder geheimhaltungsbedürftiger Bereiche könne ohne Rechtsänderung gewährleistet werden. Tatsächlich nennt das IFG in §3 umfangreiche Ausnahmetatbestände vom Anspruch auf Informationszugang, unter anderem, „wenn das Bekanntwerden die öffentliche Sicherheit gefährden kann“ oder wenn „Belange der inneren oder äußeren Sicherheit“ tangiert sind.
IFG-Petition: Knapp 150.000 Unterzeichner in einem Tag
Eine von der Plattform FragDenStaat iniitierte Campact-Petition, die am Freitag gestartet wurde, verzeichnet am Samstagmittag bereits knapp 150.000 Unterzeichner. Derartige Petitionen sind öffentlichkeitswirksam, sind jedoch anders als etwas Bundestagspetitionen für die Politik grundsätzlich folgenlos.
Peter Schaar war von 2003 bis 2013 Bundesbeauftragter für den Datenschutz und auch erster solcher für die Informationsfreiheit. Ulrich Kelber folgte ihm 2019 bis 2024 in dieser Rolle nach. Beide gelten als konsequente Verfechter staatlicher Transparenz und eines starken Datenschutzes. Statt einer Beschneidung der Informationsfreiheit hatte die scheidende Amtsinhaberin Louisa Specht-Riemenschneider bereits mehrfach einen Ausbau der Informationsrechte in Form eines Bundestransparenzgesetzes und eine Verankerung des Anspruchs im Grundgesetz gefordert.
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(nie)
Künstliche Intelligenz
Warum die geplante IFG-Reform ein massiver Einschnitt in die Pressefreiheit wäre
Das Informationsfreiheitsgesetz (IFG) folgte bei seiner Einführung 2006 einem einfachen Prinzip. Jede Person kann Akteneinsicht beantragen, ohne dafür ihr Interesse begründen zu müssen. Der Beschluss vom 2. Juli dreht das um. Künftig sollen nur noch natürliche Personen mit „berechtigtem Interesse“ Auskunft erhalten, und auch das nur, sofern sie an die Information nicht schon über andere Regelungen kommen. Was einmal ein allgemeines Bürgerrecht war, liegt dann im Ermessen der Verwaltung.
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Medien und NGOs künftig außen vor
Die Beschränkung auf natürliche Personen trifft Redaktionen, Verlage und NGOs unmittelbar, denn als juristische Personen wären sie nicht mehr antragsberechtigt. Der Deutsche Journalisten-Verband (DJV) zieht daraus die naheliegende Konsequenz und warnt, Medienunternehmen könnten dann gar keine IFG-Anfragen mehr stellen.
Formal ließe sich das umgehen, indem die Redakteurin im eigenen Namen fragt und der NGO-Mitarbeiter als Privatperson auftritt. Nur verschiebt eine solche Konstruktion in der Praxis das Risiko von der Institution auf den Einzelnen. Wer klagt gegen eine Ablehnung, und wer zahlt, wenn das Verfahren scheitert? Das bliebe offen. Für FragDenStaat, LobbyControl, Abgeordnetenwatch und andere Organisationen wäre die Änderung existenziell. Setzt die Regierung ihre Pläne um, fällt genau dieses Modell weg. FragDenStaat-Leiter Arne Semsrott zieht im Interview mit heise online die Konsequenz: Sei der Rechtsweg erst versperrt, werde FragDenStaat zum „neuen WikiLeaks“.
„Berechtigtes Interesse“: Wer darf noch fragen?
Bislang muss die Behörde begründen, warum sie ablehnt; nach der Reform müsste der Antragsteller begründen, warum er überhaupt fragt. Für investigative Recherche ist das strukturell unbrauchbar. Wer einem Verdacht nachgeht, kann seinen Recherchekontext schlecht offenlegen, ohne Quellen zu gefährden. Das bedroht die Pressefreiheit in Deutschland strukturell.
Der Verwaltung wächst damit ein Ablehnungsgrund zu, der kaum anfechtbar ist: Das Interesse sei zwar vorhanden, aber nicht „berechtigt“. Schon heute kritisiert der DJV, dass Behörden Auskunftsansprüche willkürlich beschnitten. Ein unbestimmter Rechtsbegriff wie „berechtigtes Interesse“ grenzt diese Praxis nicht ein – er verschafft ihr eine gesetzliche Grundlage.
Abschreckung per Gebührenbescheid
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Bis zu 500 Euro kann eine IFG-Anfrage schon heute kosten. Künftig sollen sich die Gebühren am Kostendeckungsprinzip orientieren, und wer den tatsächlichen Bearbeitungsaufwand umlegt, landet schnell im vierstelligen Bereich. Für freie Journalisten und kleine Redaktionen ist das nicht nur ein theoretisches Problem. Schon die Ungewissheit über die Gebührenhöhe könnte abschreckend wirken. Denn wer nicht abschätzen kann, ob eine Anfrage 80 oder 1400 Euro kostet, stellt sie im Zweifel gar nicht erst.
Geschwärzte Namen, unsichtbare Verantwortung
Beschäftigte von Behörden sollen in Dokumenten künftig pauschal unkenntlich gemacht werden. Das wird als Datenschutz verkauft, wirkt in der Praxis aber vor allem als Schutz vor Zurechenbarkeit.
Namen in amtlichen Dokumenten zeigen, wer an einer Entscheidung beteiligt war oder wo Interessenkonflikte vorlagen. FragDenStaat warnt daher vor einem steigenden Korruptionsrisiko.
Presserecht ersetzt das IFG nicht
Der Beschluss legt nahe, wer presserechtliche Auskunftsansprüche habe, komme ohne das IFG aus. Das trifft nicht zu. Presserechtliche Ansprüche sind enger gefasst, stärker von der jeweiligen Behörde abhängig und auf aktuelle Berichterstattung zugeschnitten – gut für schnelle Nachfragen, untauglich für systematische, aktenbasierte Recherchen über Monate.
Der Deutsche Journalisten-Verband (DJV) fordert seit Jahren zusätzlich einen eigenständigen bundesgesetzlichen Auskunftsanspruch für Medien, gerade, weil das Presserecht allein nicht reicht. Dass jetzt aber das IFG für Medienhäuser eingedampft werden soll, passt dazu nicht: Gestrichen wird ausgerechnet der breitere der beiden Wege. Der DJV nennt das rundheraus eine „Abschaffung der Informationsfreiheit“ und ruft die Abgeordneten auf, nicht zuzustimmen. Und der Protest bleibt nicht auf die Verbände beschränkt. Eine Petition, die FragDenStaat an die SPD-Fraktion gerichtet hat, bringt es in den ersten 24 Stunden auf über 150.000 Unterschriften (Stand 4. Juli, 12 Uhr).
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(vza)
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Sparpläne: Beschäftigte von Mercedes und VW demonstrieren
Tausende Beschäftigte von Mercedes und Volkswagen haben in Bremen, Hamburg und Emden gegen die Sparpläne bei den Autobauern protestiert. Die Demonstration und die anschließende Kundgebung in Bremen seien friedlich verlaufen, bilanzierte eine Sprecherin der Polizei. Laut der Gewerkschaft IG Metall beteiligten sich rund 5000 Beschäftigte in Bremen. Als Redner sprach Bremens Regierungschef Andreas Bovenschulte (SPD).
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Im Bremer Werk arbeiten rund 11.000 Menschen. Damit ist der Autobauer der größte private Arbeitgeber der Region. Weitere Aktionen waren in Sindelfingen, Stuttgart, Rastatt, Kuppenheim, Düsseldorf, Berlin, Hamburg und Germersheim geplant. Am Hamburger Mercedes-Werk kamen nach Angaben der Gewerkschaft mehr als 300 Beschäftigte bei einer Kundgebung vor dem Werkstor zusammen. Im ostfriesischen Emden protestierten laut IG Metall mehr als 4000 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des VW-Werks gegen die Sparpläne des niedersächsischen Autobauers.
Gewerkschaft: Sparkurs auf Kosten der Beschäftigten
Hintergrund der Proteste sind angekündigte Sparmaßnahmen: Mercedes verschiebt eine geplante Sonderzahlung auf das kommende Jahr. Zudem fordert der Vorstand, dass die Mitarbeiter künftig für das gleiche Geld mehr arbeiten sollen. Der Sparkurs ist aus Sicht des Autobauers nötig, weil der Gewinn eingebrochen ist.
Der VW-Konzern will Medienberichten zufolge seinen Sparkurs deutlich verschärfen. Bis zu 100.000 Stellen könnten weltweit wegfallen, doppelt so viele wie bisher geplant, berichtete das Manager Magazin. Vier Werken in Deutschland – Hannover, Emden, Zwickau und Neckarsulm – drohe die Schließung. Die IG Metall kritisiert, dass sich die Maßnahmen einseitig gegen die Belegschaft richten würden.
„Ob Mercedes oder Volkswagen, die Beschäftigten sind nicht bereit, die Zeche für das Managerversagen zu zahlen“, sagte Daniel Friedrich, Bezirksleiter der IG Metall Küste in einer Mitteilung. „Die Beschäftigten haben die aktuellen Probleme der Unternehmen nicht verursacht. Sie haben in den vergangenen Jahren Milliarden erwirtschaftet, die Transformation mitgetragen und immer wieder Flexibilität bewiesen.“
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