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Künstliche Intelligenz

Probleme lösen mit dem c’t-Notfall-Windows 2026


Nachdem Sie den Stick mit dem c’t-Notfall-Windows, wie in der Bauanleitung beschrieben, eingerichtet haben, ist er einsatzbereit. Dieser Artikel führt Schritt für Schritt durch alles hindurch: vom Stick booten, sich einen Überblick verschaffen, die Onlineverbindung aktivieren, BitLocker-geschützte Laufwerke entsperren und so weiter. Weitere Schritt-für-Schritt-Anleitungen helfen Ihnen beim Restaurieren des Bootloaders und beim Zurücksetzen eines vergessenen Windows-Kennworts.

In unserem Notfallsystem stecken Werkzeuge zum Beheben vieler weiterer Probleme, eine Übersicht liefert die Tabelle. Zudem finden Sie am Ende dieses Beitrags eine Literaturliste mit Verweisen auf viele weitere Praxis- und Grundlagenartikel rund um unser Notfallsystem. Zwei Themenbereichen widmen wir separate Artikel: der Suche nach Viren, Trojanern und anderen Schädlingen sowie dem Nachinstallieren von Treibern.

Falls Ihnen die Schritt-für-Schritt-Anleitungen in diesen Artikeln bekannt vorkommen, dann täuschen Sie sich nicht. So wie wir unser Notfall-Windows nicht in jedem Jahr komplett neu, sondern immer weiter entwickeln, verfahren wir auch mit den Anleitungen: Wir überprüfen und aktualisieren sie und berücksichtigen dabei nicht nur technische Änderungen, sondern auch Leser-Feedback. Verwenden Sie bitte stets die Anleitungen, die zur jeweiligen Version des Notfallsystems gehören.


Das war die Leseprobe unseres heise-Plus-Artikels „Probleme lösen mit dem c’t-Notfall-Windows 2026“.
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Blaues Blütenmeer überzeugt: Gewinner des c’t Fotografie-Wettbewerbs stehen fest


Die Redaktion der c’t Fotografie gratuliert den Gewinnern des c’t Fotografie-Fotowettbewerbs. Unter dem Motto „Die Farbe Blau“ haben registrierte Nutzer der heise-Fotogalerie ihre Interpretationen des Themas eingereicht und einander bewertet.

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Das Titelbild der Ausgabe 01 2026 des Foto-Magazins c't Fotografie

Das Titelbild der Ausgabe 01 2026 des Foto-Magazins c't Fotografie

Den ersten Platz und damit ein 2-Jahres-Abo der c’t Fotografie sicherte sich Nutzer Finn (3) mit seinem Bild Blaues Blütenmeer. Die Aufnahme zeigt eine Hepatica nobilis – ein Leberblümchen – vor einem verschwommenen, harmonischen Hintergrund in einem faszinierenden Spiel aus Licht und Schatten.


Blaue Blüte vor blauem Hintergrund (viele Blauschattierungen)

Blaue Blüte vor blauem Hintergrund (viele Blauschattierungen)

Platz 1: Blaues Blütenmeer von Finn (3)

(Bild: Finn (3))

Platz zwei geht an Karsten Gieselmann für sein Werk Treppenhaus Blues. Die architektonische Aufnahme weckte bei manchen Betrachtern Assoziationen an ein Auge – ein Beweis für die vielschichtige Wirkung des Motivs.


Hellgraue Wendeltreppe mit blauem Geländer von oben

Hellgraue Wendeltreppe mit blauem Geländer von oben

Platz 2: Treppenhaus Blues von Karsten Gieselmann

(Bild: Karsten Gieselmann)

Den dritten Platz holte sich rrh_007 mit Experiment – einer kreativen Umsetzung eines klassischen Schulversuchs. Das Bild zeigt eine ursprünglich weiße Tulpe, die durch das Aufsaugen von blauem Wasser ihre Farbe verändert hat und so Wassertransport in Pflanzen sichtbar macht.

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Blue Blüte mit gelbem Fruchtblatt

Blue Blüte mit gelbem Fruchtblatt

Platz 3: Experiment von rrh_007

(Bild: rrh_007)

Die Plätze vier bis zehn zeigen die thematische Bandbreite der Einsendungen: von detailreichen Quallen über Eisformationen bis zu Meereslandschaften mit Treibholz. Auch Aufnahmen, bei denen Menschen auf individuelle Weise mit blauem Licht interagieren, haben die Community überzeugt.

Die Gewinner der Plätze zwei und drei erhalten jeweils einen Bildband. Alle zehn bestplatzierten Bilder werden in der Ausgabe 02/26 der c’t Fotografie vorgestellt. Die vollständige Übersicht aller eingereichten Werke finden Sie in der Bilderstrecke:


Platz 10: Blaupause von Hora42

Ein blauer Raum, wenig Licht und der Schatten einer Person – wo wurde das Bild aufgenommen, wer ist dieser Mensch und was tut er oder sie? Dem Betrachter bleiben die Antworten vorerst verwehrt, der Kopf spinnt hier seine eigene Geschichte. (Bild:

Hora42

)


(cbr)



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Globaler Smartphone-Markt: Marktführer Apple | heise online


Angetrieben durch eine steigende Nachfrage nach Premium-Produkten und die zunehmende Dynamik in wichtigen Schwellenländern sind die weltweiten Smartphone-Lieferungen im Jahr 2025 um zwei Prozent gegenüber dem Vorjahr gestiegen. Diese vorläufigen Schätzungen machte das globale Marktforschungsunternehmen Counterpoint Research am Montag bekannt.

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„Im Jahr 2025 setzte sich die allmähliche Verlagerung des Smartphone-Marktes hin zu höheren Preisklassen fort, angetrieben durch Verbraucher, die auf Premium-Geräte umstiegen“, kommentierte Counterpoint-Analyst Shilpi Jain das Marktgeschehen. „Gleichzeitig stieg die Nachfrage nach 5G-Handys in den Entwicklungsregionen stark an.“ Die Auswirkungen der Zölle erwiesen sich im Laufe des Jahres als geringer als erwartet, sodass sie den Absatz in der zweiten Jahreshälfte nur geringfügig beeinträchtigten, so Jain. Märkte wie Japan, der Nahe Osten und Afrika sowie bestimmte Teile des asiatisch-pazifischen Raums wuchsen demnach besonders stark.

Der weltweite Smartphone-Markt wurde vom US-Konzern Apple mit einem Anteil von 20 Prozent angeführt. Das Wachstum von zehn Prozent gegenüber dem Vorjahr ist zugleich das größte unter den fünf führenden Marken. „Das Wachstum von Apple im Jahr 2025 wurde durch die zunehmende Präsenz und steigende Nachfrage in Schwellen- und mittelgroßen Märkten angetrieben, unterstützt durch eine stärkere Produktpalette“, so Counterpoint-Analyst Varun Mishra. Zudem trugen der starke Absatz der iPhone 17-Serie und die guten Verkäufe des iPhone 16 in Japan, Indien und Südostasien zu den guten Apple-Zahlen bei. Bereits Ende vergangenen Jahres hatten die Marktforscher vorausgesagt, dass Apple Samsung vom Smartphone-Thron stößt.

Samsung belegte 2025, angetrieben durch das stetige Wachstum seiner Galaxy A-Serie und die anhaltende Beliebtheit der Galaxy S- und Z-Serien im Premium-Segment, mit einem Marktanteil von 19 Prozent und einem moderaten Wachstum der Auslieferungen von fünf Prozent gegenüber dem Vorjahr den zweiten Rang. Xiaomi behielt mit einem Marktanteil von 13 Prozent den dritten Platz.

Die Aussichten für das kommende Jahr schätzen die Analysten von Counterpoint Research zurückhaltend ein. „Der weltweite Smartphone-Markt wird 2026 aufgrund von Speicher-Engpässen und steigenden Komponentenkosten zurückgehen, da Chiphersteller KI-Rechenzentren gegenüber Smartphones den Vorrang geben“, erklärte Counterpoint-Forschungsdirektor Tarun Pathak. Preissteigerungen bei Smartphones seien bereits zu beobachten.

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Man habe deshalb die Prognosen für die Smartphone-Auslieferungen für das laufende Jahr nach unten korrigiert. „Obwohl die Lieferengpässe die Lieferungen belasten werden, dürften Apple und Samsung dank ihrer stärkeren Lieferkettenkapazitäten und ihrer Premium-Marktpositionierung weiterhin widerstandsfähig bleiben“, glaubt Pathak. Chinesische Hersteller, die sich auf Niedrigpreissegmente konzentrieren, werden laut Pathak hingegen einem größeren Druck ausgesetzt sein.


(akn)



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Google-DNS-Sperren: Pariser Gericht stärkt Rechteinhaber gegen Streaming-Piraten


Das Pariser Justizgericht hat kurz vor dem Jahreswechsel im Bereich des Urheberrechtsschutzes im Internet erneut Nägel mit Köpfen gemacht. Auf Antrag der Mediengruppe Canal+ und ihrer Tochtergesellschaften verdonnerte das Tribunal judiciaire de Paris Google dazu, den Zugang zu insgesamt 19 Domains und deren Unterseiten über den hauseigenen DNS-Auflösungsdienst (Resolver) zu unterbinden. Das soll helfen, die illegale Verbreitung von Live-Übertragungen der UEFA Champions League für die laufende Saison 2025/2026 einzuschränken. Die Sperre gilt für das französische Staatsgebiet inklusive der meisten Überseegebiete. Sie bleibt zunächst bis zum Ende des Fußballwettbewerbs am 30. Mai in Kraft.

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Die Kläger konnten das Gericht laut dem jetzt von TorrentFreak veröffentlichten Urteil überzeugen, dass über die genannten Webseiten wie daddylive3.com oder vavoo.to regelmäßig exklusive Sportinhalte ohne Genehmigung gestreamt wurden. Die Richter folgten der Argumentation, dass es sich dabei um „schwere und wiederholte Verstöße“ gegen das Senderecht handele. Diese müssten nach dem französischen Sportgesetzbuch (Code du sport) unterbunden werden.

Bemerkenswert ist die Rolle von Google als DNS-Anbieter. Zugangsprovider in Frankreich müssen schon länger solche Seiten blockieren. Doch viele Anwender nutzen alternative DNS-Resolver wie die von Google, um diese Websperren zu umgehen. In seiner Verteidigung versuchte der US-Konzern, die Verantwortung auf andere Akteure in der Infrastruktur-Kette zu schieben. Er verwies etwa auf das Subsidiaritätsprinzip: Demnach sollten Rechteinhaber zunächst gegen jene Dienstleister vorgehen, die näher am eigentlichen Inhalt sitzen. Im konkreten Fall sei das etwa das Content Delivery Network (CDN) von Cloudflare, über das viele der Piraterie-Seiten ausgeliefert würden.

Eine Sperrung auf CDN-Ebene sei effektiver und zielgenauer, gaben die Rechtsvertreter von Google zu bedenken. Zudem bezeichneten sie die geforderten DNS-Sperren als unverhältnismäßig: Diese seien technisch komplex und könnten leicht durch VPN-Dienste umgangen werden. Zudem bestünde die Gefahr, legitime Inhalte versehentlich mitzublockieren.

Das Gericht ließ die Einwände nicht gelten. Es arbeitete heraus, dass das Gesetz keine feste Reihenfolge vorschreibe, gegen welche technische Vermittler Rechteinhaber zuerst vorgehen müssten. Es sei nicht die Aufgabe eines DNS-Anbieters, geschädigten Unternehmen eine Durchsetzungsstrategie zu diktieren oder Vorleistungen gegenüber anderen Dienstleistern wie Cloudflare einzufordern. Angesichts der Tatsache, dass Live-Sportübertragungen nach ihrer Ausstrahlung massiv an Wert verlieren, sei die Unmittelbarkeit der Maßnahme entscheidend.

Dem Google-Konzern räumten die Richter nur eine Frist von drei Tagen ein, um die Sperren nach Zustellung des Urteils zu implementieren. Die Liste der zu blockierenden Domains können Rechtehalter während der laufenden Saison durch Meldungen an die französische Medienaufsichtsbehörde Arcom erweitern. Sobald letztere neue Spiegel-Domains oder alternative Adressen der Piraten-Dienste verifiziert, muss Google diese ebenfalls in seinem DNS-Resolver abriegeln. Parallel hat die italienische Kommunikationsbehörde Agcom Cloudflare eine Millionenstrafe aufgebrummt, da der Infrastrukturriese Sperrauflagen ignoriert habe.

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(akn)



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