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Register-Debatte: „Wir bauen Dateninfrastruktur, keine Forschungsinfrastruktur“
Mit dem Medizinregistergesetz will die Bundesregierung die Rahmenbedingungen für medizinische Register in Deutschland grundlegend verändern. Auf den Registertagen 2026 verteidigte Jana Holland, Leiterin des Referats „Medizinische Datenbanken und Register“ im Bundesgesundheitsministerium (BMG), den Gesetzentwurf als wichtigen Meilenstein für die Registerlandschaft. Zugleich machten Vertreter aus der Forschung deutlich, dass sie bei der Forschungsinfrastruktur insbesondere mit Blick auf eine nachhaltige Finanzierung und Qualitätsanforderungen weiteren Handlungsbedarf sehen.
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Holland erinnerte daran, dass die Diskussion um ein Registergesetz bereits vor Jahren mit drei grundlegenden Fragen begonnen habe: „Wie viele Register haben wir überhaupt und welche in Deutschland? […] Was zeichnet eigentlich ein gutes Register aus? Und […] wie können wir […] Register weiterentwickeln, stärken und das Potenzial der Medizinregisterdaten besser nutzen?“ Das daraus entstandene Registergutachten von 2021 habe unter anderem die Empfehlung enthalten, einen einheitlichen Rechtsrahmen für Register zu schaffen.
„Heute stehen wir eben an dem Punkt, dass das Medizinregistergesetz im März dann auch vom Kabinett beschlossen wurde. Und wir sind in parlamentarischen Beraten angekommen“, sagte Holland. Mit Blick auf die gewachsene politische Aufmerksamkeit fügte sie hinzu: „Noch nie haben eigentlich Medizinregister diesen Fokus gehabt, den sie heute haben. Wir haben eine 20-minütige Debatte im Deutschen Bundestag nur zu Medizinregistern gehabt.“
Moderator und TMF-Geschäftsführer Sebastian Semler wies Holland auf das seiner Ansicht nach nicht abgestimmt wirkende Verfahren zur einheitlichen Forschungskennziffer hin. Das Vorhaben wird aus verschiedenen Gründen als kritisch angesehen, auch aus Datenschutzsicht.
Holland verteidigte die Pläne: „Wir haben ja nicht drei Verfahren und drei Gesetze, sondern das Medizinregistergesetz und das GeDIG sind […] auf einer Linie, indem wir mit der KVNR als Grundlage sektorspezifisch eine Wurzel […] schaffen“, so Holland. In den beiden Gesetzen sollen Teile der KVNR als Grundlage für die Forschungskennziffer dienen. Im Medizinregistergesetz werde kein Pseudonymisierungsverfahren geregelt, sondern „nur die Grundlage, nämlich die Erhebungsbefugnis der KVNR in den Registern“ gelegt. Dadurch werde die spätere Einführung der Forschungskennziffer vorbereitet. Mit dem „sektorspezifischen Ansatz“ wolle das BMG hohen Anforderungen an den Datenschutz Rechnung tragen und ein dezentrales Pseudonymisierungsverfahren umsetzen. Zudem sorge die Forschungskennziffer dafür, Widerspruchsrechte bei der Sekundärdatennutzung umzusetzen. „Und da sehen wir uns sehr auf einer Linie und wiederum das ist dann auch die Brücke zum EHDS“.
Klare Perspektive gefordert
Semler sieht an der Stelle Klärungsbedarf. Mal werde von dezentralem Pseudonymisierungsverfahren gesprochen, mal von einer Treuhandstelle. Wichtig sei, dass das alles auch umsetzbar ist. Datenhalter bräuchten für die Register künftig eine klare Perspektive, um ein einheitliches Verfahren umzusetzen.
Diskutiert wurde dabei auch, warum es für die Register zusätzlich zur Nutzung der Forschungskennziffer ein eigenes behördliches Qualifizierungsverfahren brauche. Hintergrund ist, dass an die Qualifizierung weitreichende Erleichterungen geknüpft sind – etwa die Möglichkeit, Daten per Opt-out und ohne individuelle Einwilligung zu verarbeiten. Holland begründete die zusätzliche Prüfung entsprechend mit den weitreichenden Befugnissen, die das Gesetz den Registern einräumt.
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Holland verwies dabei unter anderem auf die Einschränkung der Betroffenenrechte der DSGVO. Das Medizinregistergesetz adressiere nicht nur die Datennutzung, sondern auch die Datenerhebung selbst. Dazu brauche es das Qualifizierungsverfahren und „dann die datenschutzrechtliche Prüfung im Qualifizierungsverfahren“. Das Medizinregistergesetz und das GeDIG seien dabei auf einer Linie, indem beide mit der KVNR als sektorspezifischer Grundlage arbeiteten. Sollte in anderen Datenräumen künftig ein anderer Identifikator genutzt werden, müssten technische Lösungen geschaffen werden. „Wenn das so kommt mit der Steuer-ID, dann muss man sich überlegen, wie man diese beiden Datenfolgen finden kann.“
Thomas Kaiser, Leiter des Ressorts Arzneimittelbewertung beim Institut für Qualität und Wirtschaftlichkeit im Gesundheitswesen (IQWiG), begrüßte den Gesetzentwurf grundsätzlich. Erst konkrete Gesetzestexte ermöglichten eine sachliche Diskussion darüber, welche Regelungen sinnvoll seien und wo noch Änderungen notwendig würden. Zu den positiven Aspekten des Entwurfs zählte Kaiser insbesondere die Einführung eines einheitlichen Identifikators. Ein solcher Identifikator könne nicht nur Datenverknüpfungen ermöglichen, sondern auch unnötige Mehrfachdokumentationen vermeiden. „Nicht nur verknüpft, um andere Forschung potenziell machen zu können, sondern auch Doppeleingaben zum Beispiel zu verhindern.“
„Forschungsinfrastruktur kaum mitgedacht“
Positiv bewertete Kaiser außerdem die geplante Beratungsstruktur für Register und die datenschutzrechtlichen Erleichterungen des Gesetzes. Gleichzeitig formulierte er jedoch deutliche Kritik an der grundsätzlichen Ausrichtung des Vorhabens. „Wir bauen hier eine Dateninfrastruktur auf, wir fördern hier eine Dateninfrastruktur, bedenken aber kaum bis gar nicht Forschungsinfrastruktur.“
Nach Ansicht des IQWiG konzentriert sich das Gesetz zu stark auf die Sammlung und Verwaltung von Daten, während die eigentliche Nutzung der Daten für hochwertige Forschung zu wenig berücksichtigt werde. „Eine Dateninfrastruktur, die nicht ermöglicht, dass grundsätzlich gute Forschung gemacht wird, ist auch bei noch so niedriger Bürokratiemenge potenziell zu viel an Aufwand.“
Kritik am Qualifizierungsverfahren
Besonders kritisch äußerte sich Kaiser zum geplanten Qualifizierungsverfahren für Register. Dieses konzentriere sich aus seiner Sicht zu stark auf formale Anforderungen. Es werde nicht geprüft, ob es „überhaupt Sinn“ ergebe, „dieses Register mit diesen Daten für diese Indikationen so zu betreiben?“ Es fehle eine systematische Bewertung der tatsächlichen Datenqualität und der wissenschaftlichen Ergebnisse. „Es gibt keine Voraussetzungen, Notwendigkeit, gut durchgeführte Forschungsprojekte nachzuweisen.“
Vor diesem Hintergrund warnte Kaiser davor, weitreichende datenschutzrechtliche Erleichterungen zu schaffen, ohne zugleich sicherzustellen, dass die Daten tatsächlich für hochwertige Forschung genutzt werden. „Wir haben überhaupt nichts gegen Datenschutzerleichterungen, wenn das Ziel guter Forschung und Wissensverbesserung, Veränderung, Verbesserung der Versorgung erreicht wird.“

Sebastian C. Semler, Dr. Thomas Kaiser, Dr. Anne Regierer, MinR’in Jana Holland und Prof. Thomas Schmitz-Rixen. Bei manchen Diskussionsteilnehmern sorgt das Medizinregistergesetz für erhitzte Gemüter.
Auch Anne Regierer, Sprecherin der TMF-Arbeitsgruppe Register, begrüßte den Gesetzentwurf grundsätzlich. „Der Wille zur Stärkung von Registern im BMG, den sehen wir sehr deutlich und der wird auch durch das Gesetz sozusagen in die Realität gebracht.“ Für die Registerbetreiber sei insbesondere die geplante Forschungskennziffer von großer Bedeutung. „Das ist ein Riesenpunkt für uns, das wird die Forschung, die Versorgungsforschung, die klinische Epidemiologie endlich dazu bringen, wie es in anderen Ländern seit Jahrzehnten üblich ist, dass wir einen Unique Identifier haben.“
Großen Raum nahm in der Diskussion auch die Finanzierung von Registern ein. Regierer verwies auf die prekäre Situation vieler Registerbetreiber. „Wir haben bisher nur Projektbezogene Finanzierung.“ Viele Register seien auf Spenden oder befristete Projektförderungen angewiesen. „Wenn wir wirklich eine Forschungsdateninfrastruktur wollen, dann braucht es eine Finanzierung.“ Besonders kritisch sei die fehlende Finanzierung des laufenden Betriebs. „Wenn ich keinen Strom oder kein Wasser habe, wenn ich nicht die Daten sicher halten kann, dann braucht man über alle weiteren Schritte nachzudenken.“ Holland räumte ein, dass die Finanzierung auch aus Sicht des Ministeriums ein schwieriges Thema sei. Angesichts der angespannten Haushaltslage habe man versucht, zumindest die Datenerhebung zu erleichtern.

Thomas Schmitz-Rixen
(Bild: Marie-Claire Koch / heise medien)
Auch Thomas Schmitz-Rixen, der auf dem Podium die Arbeitsgemeinschaft der Wissenschaftlichen Medizinischen Fachgesellschaften e. V. (AWMF) vertrat, hob die Bedeutung hochwertiger Registerdaten hervor. Aus Sicht der Leitlinienentwicklung seien belastbare Daten unverzichtbar. „Wir brauchen hochqualitative, hochwertige Daten […] Aktuell sind die deutschen Register wenig bedeutsam beziehungsweise auch wenig genutzt als Basis für die Entwicklung von Empfehlungen.“
Zum Ende der Diskussion wurden die Teilnehmer gebeten, ihre wichtigsten Wünsche für das weitere Gesetzgebungsverfahren zu formulieren. Während Schmitz-Rixen knapp „Geld“ forderte und Kaiser „Forschung, Forschung, Forschung“, fasste Regierer noch einmal das zentrale Anliegen vieler Registerbetreiber zusammen: „Ich wünsche mir, dass das Thema Unique Identifier gelebt wird“ und damit auch Linkage mit weiteren Daten möglich werde.
Holland warb zum Abschluss für eine Fortsetzung des Dialogs zwischen Ministerium und den Registerbetreibern. „Dass wir weiterhin so offen über alles sprechen, in konstruktiven Austausch stehen.“ Die Diskussion um das Medizinregistergesetz sei mit dem Kabinettsbeschluss nicht beendet, sondern trete nun in die nächste Phase.
(mack)
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Deutschland-Stack: Bund und Länder feiern Durchbruch bei der Verbindlichkeit
Bund und Länder feiern sich für einen Durchbruch bei den Verhandlungen über den Deutschland-Stack: Die 16 Bundesländer haben eine „verbindliche Anbindung und Flächendeckung“ von Basiskomponenten des Stacks zugesagt. Im Gegenzug übernimmt der Bund überwiegend die Kosten für Entwicklung und Betrieb der Komponenten. Damit habe man eine „entscheidende Weichenstellung vorgenommen“, heißt es in einer am Mittwoch veröffentlichten Pressemitteilung des IT-Planungsrates von Bund und Ländern.
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Bislang geht es allerdings nur um eine überschaubare Zahl von Basiskomponenten. Die Zusage der Länder zur Anbindung, Flächendeckung und Nutzung gelte für die bereits definierten Komponenten, erklärte Markus Richter, Staatssekretär im Bundesdigitalministerium, bei der Pressekonferenz im Anschluss an die Sitzung des IT-Planungsrates sowie auf LinkedIn. Dabei handelt es sich um die digitale Identität (eID und EUDI-Wallet), um das National Once Only Technical System (NOOTS) für den Nachweisdatenabruf sowie um die Datentransportinfrastruktur FIT-Connect.
Zur Akzeptanz von eID und (ab 2027) EUDI-Wallet sind Behörden im Rahmen des Onlinezugangsgesetzes allerdings sowieso verpflichtet. Und die Verbindlichkeit des NOOTS ist bereits im NOOTS-Staatsvertrag geregelt. Neu sind daher im Wesentlichen die Regelungen zur Finanzierung und Verbindlichkeit von FIT-Connect. Schnittstellen für diese Transportinfrastruktur müssen in vielen Fällen allerdings von privaten Softwareanbietern gebaut werden, die dazu nicht verpflichtet sind. Das Bekenntnis von Bund und Ländern zu FIT-Connect könnte dabei helfen, dieses Produkt weiter zu etablieren und ältere Infrastrukturen wie OSCI zurückzudrängen.
Bezahldienst und Postfachsystem noch nicht fertig
Der Deutschland-Stack umfasst aktuell zwei weitere Basiskomponenten: Einen Bezahldienst auf Basis von ePayBL sowie ein umfassendes System für die Kommunikation zwischen Staat, Bürgern und Unternehmen auf Matrix-Basis, das aktuell noch unter dem Projektnamen ZaPuK läuft. Diese beiden Komponenten sind laut Richter allerdings noch „in Ausgestaltung“. Was genau die Länder hier zugesagt haben, ist noch unklar, da der Beschluss des IT-Planungsrates erst in den nächsten Tagen veröffentlicht werden soll.
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Vor allem mit einem flächendeckenden Rollout von ePayBL und ZaPuK könnte der Deutschland-Stack eine spürbare Wirkung entfalten. Bei den Bezahldiensten gibt es aktuell noch einen föderalen Flickenteppich. Und aufgrund des Scheiterns von De-Mail existiert aktuell kein umfassendes System für die rechtssichere Kommunikation zwischen Bürgern, Unternehmen und dem Staat. Bund und Länder wollen nach und nach weitere Komponenten in den Deutschland-Stack aufnehmen. Dafür soll laut Richter ein „Portfolio-Board“ eingerichtet werden, in dem der Bund und fünf Länder die Weiterentwicklung und die föderale Nutzung begleiten.
Aus Sicht der Beteiligten ist ihnen trotzdem schon jetzt ein Durchbruch gelungen. „Der gordische Knoten ist durchschlagen“, sagte Richter bei der Pressekonferenz. Staatssekretär und IT-Planungsrat-Mitglied Fedor Rose aus Rheinland-Pfalz kommentierte, er sei von der Verbindlichkeit des Beschlusses begeistert. „Die Länder werden die Basiskomponenten verbindlich nutzen und in die Fläche bringen!“ Im Dezember hatte Bayern als einziges Land noch gegen einen Beschluss zur verbindlichen Nutzung des Stacks gestimmt. Damals waren die Komponenten noch nicht verbindlich definiert.
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Experte fordert Qualitätskriterien
Auch aus Sicht von Florian Theißing, Experte für Digitales Regierungshandeln beim Think-Tank Agora Digitale Transformation, ist der Beschluss „ein Riesenschritt hin zu einer einheitlichen Plattform für die digitale Verwaltung, die wir dringend brauchen“. Die Nutzungsverpflichtung müsse allerdings auch mit verbindlichen Qualitätskriterien für die Komponenten einhergehen. „Es wäre fatal, wenn die Behörden durch den Beschluss gezwungen würden, untaugliche Lösungen einzusetzen“, betonte Theißing im Gespräch mit c’t. „Die BundID ist hier ein warnendes Beispiel.“ Erst vor Kurzem hatten Nordrhein-Westfalen und Bayern in der Digitalministerkonferenz die Usability der BundID und der damit verbundenen eID kritisiert.
Zum Deutschland-Stack gehört neben den Basiskomponenten auch noch ein Katalog aus technischen Standards, auf den sich Bund und Länder im Frühjahr geeinigt haben. Dieser soll ebenfalls noch weiter ausgestaltet werden.
(cwo)
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Qwen-Robot Suite: Alibabas neue KI lässt Roboter simulieren, bevor sie handeln
Im Februar 2026 hatte Alibaba mit Rynnbrain ein KI-Modell für Roboter vorgestellt, das diesen ein besseres Verständnis für ihre Umgebung sowie ein Erinnerungsvermögen geben soll. Jetzt folgen mit der Qwen-Robot Suite gleich drei KI-Modelle für den Bereich „Embodied AI“, also KI-Systeme, die mit einem physischen Körper in der realen Welt handeln können.
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Alibaba arbeitet an KI für Roboter
Wie Alibaba mitteilt, besteht die Qwen-Robot Suite aus den Foundation-Modellen Qwen-Robot-Nav, Qwen-Robot-Manip und Qwen-Robot-World. Ziel ist es laut dem chinesischen Tech-Konzern, die Lücke zwischen reinen sprachlichen Anweisungen und der Erzeugung physikalischer Aktionen zu überbrücken. Letztlich also die Welt der großen Sprachmodelle mit der Robotik-KI zu verbinden.
Qwen-Robot-Nav soll den Robotern helfen, physische Räume zu verstehen und sich in ihnen zu bewegen. Qwen-Robot-World, eine Art Video-Weltmodell, soll es dann ermöglichen, dass Roboter vorhersagen oder vorab simulieren können, wie eine Handlung auf physischer Ebene abläuft, bevor sie diese dann in Angriff nehmen.
Für Qwen-Robot-Manip haben die Alibaba-Entwickler über 38.000 Stunden an Trainingsdaten aus Roboterdatensätzen und menschlichen Videos verwendet. Dieses KI-Modell soll dafür sorgen, dass unterschiedliche Arten von Robotern Greif- oder Manipulationsaufgaben, etwa Sortieren, Transportieren oder Zusammenbauen, mit Armen oder Händen durchführen können.
Zur Konkurrenz gehören Nvidia und Neura Robotics
Noch steckt die KI-Robotik laut Alibaba in den Kinderschuhen. Aber das Ziel ist es, dass ein physischer KI-Agent überall hingehen, alles machen und vorhersehen kann, was als Nächstes kommt. Die Qwen-Robot Suite, so der Konzern, sei der erste Schritt auf dem Weg zu diesem Ziel.
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Neben Alibaba arbeiten freilich weitere Konzerne daran, ähnliche Modelle und Roboter zu entwickeln, wie die South China Morning Post schreibt. Aktuell werden demnach Milliarden in den Sektor gepumpt. Zu den US-Konzernen mit großen KI-Robotik-Ambitionen gehören etwa Nvidia mit seinen KI-Plattformen Cosmos, Isaac und Groot und Google Deepmind mit dem Gemini-Robotcos-Projekt. Darüber hinaus gibt es etwa mit Physical Intelligence, Skild AI und Figure AI eine Reihe von Start-ups. In Deutschland gilt Neura Robotics als Vorreiter. Das Unternehmen ist unter anderem an einem Roboter-Trainingszentrum am Münchener Flughafen beteiligt.
Qwen-Robot Suite: Pilotprogramm läuft
Wann Alibaba die von seiner Forschungseinheit Tongyi Lab entwickelte Qwen-Robot Suite Entwicklern verfügbar macht, hat das Unternehmen nicht bekannt gegeben. Aktuell werden Pilottests mit ausgewählten Firmenkunden von Alibaba Cloud durchgeführt.
Dieser Beitrag ist zuerst auf t3n.de erschienen.
(jle)
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Massiver Angriff auf Fortinet-Firewalls? 74.000 Geräte von FortiBleed betroffen
Firewalls und VPN-Gateways sind ein lohnendes Angriffsziel – bewachen sie doch das Eingangstor in Unternehmensnetzwerke. Ein Sicherheitsforscher hat nun nach eigenen Angaben eine großangelegte Angriffskampagne gegen Geräte des Herstellers Fortinet aufgedeckt. An die 74.000 sollen kompromittiert worden sein.
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Wer hinter dem Angriff steckt ist unklar, Entdecker Volodymyr Diachenko erwähnt jedoch eine „russischsprachige Cybercrime-Gruppe mit mehreren Mitgliedern“. Diese habe zunächst massenhaft Zugangsdaten – etwa aus vorherigen Datenlecks – bei Fortinet-Geräten durchprobiert, insgesamt 1,16 Milliarden Kombinationen aus Benutzernamen und Passwörtern.
Auch die Zahl der über „FortiBleed“ angegriffenen Geräte ist astronomisch: Es seien 320.000 gewesen. Die Hälfte aller über das Internet erreichbaren Fortinet-Geräte. Davon hätten die Kriminellen bei 73.932 Fortinet-Appliances in aller Welt erfolgreich Zugangsdaten abgegriffen, führt Diachenko aus. Die Angaben lassen sich nicht unabhängig überprüfen. In der Mehrzahl der Fälle waren wohl die Management-Interfaces aus dem Internet zugänglich.
Doch wie die Angreifer genau auf die Geräte kamen, bleibt unklar. Sicherheitsexperte Kevin Beaumont vermutet, sie hätten womöglich eine bislang noch unbekannte Sicherheitslücke genutzt, um sich Zugriff zu verschaffen. Dann hätten sie die Gerätekonfiguration abgezogen und die dort enthaltenen Passwort-Hashes mittels eines spezialisierten Clusters mit 48 GPUs und einer Bruteforce-Attacke geknackt. In älteren Versionen der Fortinet-Firmware sind Passwörter mit dem Verfahren SHA256 mit Salt gehasht, das sich im Vergleich zu der ab FortiOS 7.2.11 üblichen PBKDF2-Variante mit zufälligem Hash erheblich effizienter mittels Werkzeugen wie hashcat angreifen lässt.
Inzwischen hat eine Fortinet-Sprecherin gegenüber TechCrunch erklärt, dass das Unternehmen von einer Zugangsdaten-Diebstahl-Kampagne mit Fortinet-Firewalls und -VPN zum Ziel mitbekommen habe. Den Analysen des Herstellers zufolge handelt es sich bei den Daten um solche aus vorherigen Vorfällen sowie um mittel Brute Force geknackten Zugangsdaten. Sie stünden nicht mit jüngeren Vorfällen oder Sicherheitsmitteilungen in Verbindung.
Auch deutsche Geräte betroffen

Glück gehabt, keine übernommenen Fortinet-Geräte bei heise.de.
Unter den betroffenen Geräten sind auch gut 120, deren Domain auf einen Standort in Deutschland schließen lässt, darunter verschiedene Geräte im Netz der Telekom oder bei Mercedes-Benz. Das Threat-Intelligence-Unternehmen Hudson Rock ließ uns eine Liste der betroffenen de-Domains zukommen und hat eine Informationsseite mit Abfragemöglichkeit eingerichtet.
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Betroffene sollten alle Zugangsdaten auf kompromittierten Geräten mit sicheren Passwörtern neu vergeben, verdächtige Zugriffe auf nachgelagerte Netze prüfen und Mehrfaktorauthentifizierung, etwa bei der VPN-Anmeldung, forcieren. Da zur Stunde nicht einmal klar ist, ob die Angriffe über eine bestehende Sicherheitslücke in FortiOS stattfanden, gibt es auch keine Patches, eine Stellungnahme seitens Fortinets Sicherheitsteams steht ebenfalls aus.
Da Fortinet-Geräte Zugang zu Netzwerken bereitstellen, sind sie beliebtes Ziel von Angreifern. Am Mittwoch wurden etwa Angriffe auf FortiSandbox bekannt.
(cku)
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